Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
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ausgestatteten Praxis bieten wir
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Carsten schrieb:
Wer trägt die Verantwortung in Bezug auf EU-DSGVO bei Verlust der Rezept bei Versendung an die Abrechnungsstelle. Der finanzielle Schaden ist abgedeckt, aber wer übernimmt die Meldung an die Polizei, wer informiert jeden einzelnen Patienten und wer meldet diese Datenverlust an das zuständige Amt?
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FFGG schrieb:
Der PI
(1) Die Polizei kannst du bei Verlust auf dem Postweg außen vor lassen; zuständig ist der Landesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde;
(2) mitteilungspflichtig bist du wenn schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen
...in dem Sinne: teilt dir die Post mit das der Brief versehentlich vernichtet wurde ist alles in Butter (die Reste bekommst du/der Empfänger in einer Plastiktüte zugeschickt sofern eine Absender- oder Empfängeradresse zu erkennen ist).
Ist der Brief nur verlustig gegangen ist eine kurze Abstimmung, schriftlich, mit der Landesdatenschutzbehörde angezeigt um zu klären ob die Betroffenen einzeln informiert werden müssen oder ob auf die halbseitige Anzeige in min. zwei Tageszeitungen verzichtet werden kann.
Details erläutert der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hier: [kaputter Link]
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FFGG schrieb:
Polizei muss benachrichtigt werden, es muss eine Verlustanzeige gemacht werden.
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Papa Alpaka schrieb:
§42a BDSG sieht eine Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde vor. Die Polizei kann, muss aber nicht eingeschaltet werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Relevant ist das BDSG als nationale Umsetzung der EU-DSGVO; in diesem Falle §42a BDSG.
(1) Die Polizei kannst du bei Verlust auf dem Postweg außen vor lassen; zuständig ist der Landesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde;
(2) mitteilungspflichtig bist du wenn schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen
...in dem Sinne: teilt dir die Post mit das der Brief versehentlich vernichtet wurde ist alles in Butter (die Reste bekommst du/der Empfänger in einer Plastiktüte zugeschickt sofern eine Absender- oder Empfängeradresse zu erkennen ist).
Ist der Brief nur verlustig gegangen ist eine kurze Abstimmung, schriftlich, mit der Landesdatenschutzbehörde angezeigt um zu klären ob die Betroffenen einzeln informiert werden müssen oder ob auf die halbseitige Anzeige in min. zwei Tageszeitungen verzichtet werden kann.
Details erläutert der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hier: [kaputter Link]
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Info von unsere Abrechnungsstelle (schriftlich) Bei Abholung der Rezepte durch diese, trägt auch die Abrechnungsstelle bei Verlust der Rezepte die Verantwortung.
Der Fall ist anders gelagert als in der Eingangsfrage ;)
Versand per Post -> die Abrechnungsstelle weiß nicht das Verordnungen ankommen sollten, kann aber nicht sicher sagen das sie abhanden gekommen sind -- das stellt sich im Nachgang heraus wenn du fragst warum nicht gezahlt wird...
Versand per Kurier -> die Abrechnungsstelle hat einen eigenen Versandbeauftragten und übernimmt die VOs "in der Praxis" in die eigene Verfügungsgewalt -- und weiß Bescheid wenn der Kurier nicht in der Abrechnungsstelle auftaucht, unterwegs überfallen wird oder einfach nur den Umschlag mit deinen VOs unterwegs verliert... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Carsten schrieb am 11.7.18 13:59:
Info von unsere Abrechnungsstelle (schriftlich) Bei Abholung der Rezepte durch diese, trägt auch die Abrechnungsstelle bei Verlust der Rezepte die Verantwortung.
Der Fall ist anders gelagert als in der Eingangsfrage ;)
Versand per Post -> die Abrechnungsstelle weiß nicht das Verordnungen ankommen sollten, kann aber nicht sicher sagen das sie abhanden gekommen sind -- das stellt sich im Nachgang heraus wenn du fragst warum nicht gezahlt wird...
Versand per Kurier -> die Abrechnungsstelle hat einen eigenen Versandbeauftragten und übernimmt die VOs "in der Praxis" in die eigene Verfügungsgewalt -- und weiß Bescheid wenn der Kurier nicht in der Abrechnungsstelle auftaucht, unterwegs überfallen wird oder einfach nur den Umschlag mit deinen VOs unterwegs verliert... :)
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Carsten schrieb:
Info von unsere Abrechnungsstelle (schriftlich) Bei Abholung der Rezepte durch diese, trägt auch die Abrechnungsstelle bei Verlust der Rezepte die Verantwortung.
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