WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
wir kämpfen in unserer Praxis immer wieder mit dem Datenschutz.
Nun hat eine Mitarbeiterin an einer Fortbildung von Kolleginnen gehört es sei im Rahmen des Datenschutzes nicht möglich, Änderungen auf Rezepten per Fax an den Arzt zu schicken, bzw. Berichte an ihn zu faxen.
Jetzt sind wir verwirrt, da wir dies in den letzten Jahren immer so gehandhabt haben.
Hat da jemand Erfahrungen oder kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
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MonaX schrieb:
Liebes Forum
wir kämpfen in unserer Praxis immer wieder mit dem Datenschutz.
Nun hat eine Mitarbeiterin an einer Fortbildung von Kolleginnen gehört es sei im Rahmen des Datenschutzes nicht möglich, Änderungen auf Rezepten per Fax an den Arzt zu schicken, bzw. Berichte an ihn zu faxen.
Jetzt sind wir verwirrt, da wir dies in den letzten Jahren immer so gehandhabt haben.
Hat da jemand Erfahrungen oder kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
Liebes Forum
wir kämpfen in unserer Praxis immer wieder mit dem Datenschutz.
Nun hat eine Mitarbeiterin an einer Fortbildung von Kolleginnen gehört es sei im Rahmen des Datenschutzes nicht möglich, Änderungen auf Rezepten per Fax an den Arzt zu schicken, bzw. Berichte an ihn zu faxen.
Jetzt sind wir verwirrt, da wir dies in den letzten Jahren immer so gehandhabt haben.
Hat da jemand Erfahrungen oder kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
Ein Fax ist immer möglich, Quelle Land BaWü Datenschutzbeauftragter, sowie diverse andere. Grundlage das Telemediengesetz lässt das Fax als sicheren Übertagungsweg zu. Lediglich liegt es im Ermessen on der Arzt das faxen zulässt.
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kvet schrieb:
Am besten nur richtig ausgestellte Rezepte annehmen, und gar nicht mehr faxen.
Am besten nur richtig ausgestellte Rezepte annehmen, und gar nicht mehr faxen.
ja, sehr realistisch, und es war ja nicht die Frage.
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FFGG schrieb:
kvet schrieb am 23.7.18 21:51:
Am besten nur richtig ausgestellte Rezepte annehmen, und gar nicht mehr faxen.
ja, sehr realistisch, und es war ja nicht die Frage.
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kvet schrieb:
Warum geben die Verbände nicht eine Rundmail an die PIs durch, die besagt, dass nur richtig ausgestellte Rezepte angenommen werden? Dann wäre der Drops gelutscht.
Keine gültige Verordnung, keine Behandlung...und um die Korrekturen muss sich der Patient selbst kümmern,
das macht das Leben wesentlich einfacher!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Da brauche ich doch keinen Verband der mir das sagt!
Keine gültige Verordnung, keine Behandlung...und um die Korrekturen muss sich der Patient selbst kümmern,
das macht das Leben wesentlich einfacher!
Grüße...Gerry
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kvet schrieb:
Und warum machen dass dann so viele Praxen?
Dass ich mich strikt weigere mich um Änderungen/Korrekturen zu kümmern liegt schlicht an dem BSG-Urteil aus dem Oktober 2011 in welchem den Ärzten die absolute Diagnosehoheit bestätigt wurde...also sollen sie auch ihren Job machen. Dass es dann oft an einer 16-jährigen Auszubildenden im ersten Lehrjahr scheitert interessiert mich nicht,
eben sowenig das wievielte, angeblich absolut pannensichere Softwareupdate bei den Ärzten...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Helfersyndrom, Arzthörigkeit, Patientenhörigkeit, falsch verstandene Dienstleistung...Dummheit?! :wink:
Dass ich mich strikt weigere mich um Änderungen/Korrekturen zu kümmern liegt schlicht an dem BSG-Urteil aus dem Oktober 2011 in welchem den Ärzten die absolute Diagnosehoheit bestätigt wurde...also sollen sie auch ihren Job machen. Dass es dann oft an einer 16-jährigen Auszubildenden im ersten Lehrjahr scheitert interessiert mich nicht,
eben sowenig das wievielte, angeblich absolut pannensichere Softwareupdate bei den Ärzten...
Grüße...Gerry
Warum geben die Verbände nicht eine Rundmail an die PIs durch, die besagt, dass nur richtig ausgestellte Rezepte angenommen werden? Dann wäre der Drops gelutscht.
Weil es schon in der HMR steht das nur auf richtig ausgestellte Rezepte eine Behandlung erfolgen darf; davon abweichend hat sich eine Rechtsprechung entwickelt die manche Fehler als "heilbar" bezeichnet und andere als "unheilbar": Wenn die Arztunterschrift fehlt ist die VO für'n Ar..h.
Ansonsten ist die Idee im Grundgedanken gut; nur haben "die Verbände" genau null Autorität über die einzelnen PI und sie haben auch nicht die nötige Reichweite. Was du vorschlägst wäre mit einer Kammer und dazugehörigem Kammerzwang machbar; nicht aber über die Verbände in der Form in der sie jetzt existieren...
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 24.7.18 15:43:
Warum geben die Verbände nicht eine Rundmail an die PIs durch, die besagt, dass nur richtig ausgestellte Rezepte angenommen werden? Dann wäre der Drops gelutscht.
Weil es schon in der HMR steht das nur auf richtig ausgestellte Rezepte eine Behandlung erfolgen darf; davon abweichend hat sich eine Rechtsprechung entwickelt die manche Fehler als "heilbar" bezeichnet und andere als "unheilbar": Wenn die Arztunterschrift fehlt ist die VO für'n Ar..h.
Ansonsten ist die Idee im Grundgedanken gut; nur haben "die Verbände" genau null Autorität über die einzelnen PI und sie haben auch nicht die nötige Reichweite. Was du vorschlägst wäre mit einer Kammer und dazugehörigem Kammerzwang machbar; nicht aber über die Verbände in der Form in der sie jetzt existieren...
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Leni C. schrieb:
Wir haben den größten Teil unsere Patienten als Dauerpatienten im HB . Die in der Regel Betreuer haben . Da nehme ich das meistens in die Hand damit die Termine nahtlos weiter laufen . Ist organisatorisch einfacher für meine Praxis . Patienten in der Praxis schicke ich selber , mit Vordruck auf dem Rezept was falsch ist und geändert werden muß . Die werden dann auch schon mal stinkig , wenn sie 3 x laufen müssen weil immer noch was falsch ist . Komischerweise aber nicht auf die Arztpraxis sondern auf uns . Aber da hab ich ein dickes Fell .
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
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kvet schrieb:
Hallo Papa Alpaka!
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
Hallo Papa Alpaka!
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 9, also Teil der Grundrechte jedes Deutschen.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. [...]
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 25.7.18 20:48:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Artikel 9
Hallo Papa Alpaka!
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 9, also Teil der Grundrechte jedes Deutschen.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. [...]
Hallo Papa Alpaka!
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
Sie dürfen halt einfach auch da sein, genauso wie du obwohl du dir darin gefällst möglichst viele und oft genug unsinnige Fragen zu stellen.
Du und die Verbände in friedlicher Koexistenz.....für beide ist in diesem schönen Land Platz genug.....ist das nicht toll ? :sunglasses:
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 25.7.18 20:48:
Hallo Papa Alpaka!
Die 4 Verbände haben null Autorität über die einzelnen PIs, und sie haben auch nicht die nötige Reichweite.
Was berechtigt dann ihre Existenz?
Sie dürfen halt einfach auch da sein, genauso wie du obwohl du dir darin gefällst möglichst viele und oft genug unsinnige Fragen zu stellen.
Du und die Verbände in friedlicher Koexistenz.....für beide ist in diesem schönen Land Platz genug.....ist das nicht toll ? :sunglasses:
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Tempelritter schrieb:
MonaX schrieb am 23.7.18 14:10:
Liebes Forum
wir kämpfen in unserer Praxis immer wieder mit dem Datenschutz.
Nun hat eine Mitarbeiterin an einer Fortbildung von Kolleginnen gehört es sei im Rahmen des Datenschutzes nicht möglich, Änderungen auf Rezepten per Fax an den Arzt zu schicken, bzw. Berichte an ihn zu faxen.
Jetzt sind wir verwirrt, da wir dies in den letzten Jahren immer so gehandhabt haben.
Hat da jemand Erfahrungen oder kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
Ein Fax ist immer möglich, Quelle Land BaWü Datenschutzbeauftragter, sowie diverse andere. Grundlage das Telemediengesetz lässt das Fax als sicheren Übertagungsweg zu. Lediglich liegt es im Ermessen on der Arzt das faxen zulässt.
Patienten die dies nicht wünschen, müssen das Rezept selber zum Arzt bringen und zum nächsten Temrin wieder mitbringen. Behandelt werden sie bis dahin nicht.
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idefix- schrieb:
Wir faxen weiterhin die Rezepte zum Arzt, dieses Vorgehen muß der Patient bei der Anmeldung unterschreiben und ausdrücklich gestatten. Wenn wir dies nciht machen würden, könnten wir nicht arbeiten, am Tag werden ca. 10 Rezepte wegen Änderungen gefaxt.
Patienten die dies nicht wünschen, müssen das Rezept selber zum Arzt bringen und zum nächsten Temrin wieder mitbringen. Behandelt werden sie bis dahin nicht.
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