Schönen guten Morgen liebe Kollegen, mir stellt sich gerade folgende Frage,was mache ihr jetzt mit den Kassen und privat Rezepten? Speichert ihr die Rezepte digital ab? Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung komme ich da in Konflikt???
Oder das Kassenrezept bei Abrechnung sowieso der Krankenkasse zukommen lassen und das Privat Rezept den Patienten im Original mitgeben und wir halten keine weiteren Kopien zurück? Vielen Dank für eure Mithilfe
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Schönen guten Morgen liebe Kollegen, mir stellt sich gerade folgende Frage,was mache ihr jetzt mit den Kassen und privat Rezepten? Speichert ihr die Rezepte digital ab? Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung komme ich da in Konflikt???
Oder das Kassenrezept bei Abrechnung sowieso der Krankenkasse zukommen lassen und das Privat Rezept den Patienten im Original mitgeben und wir halten keine weiteren Kopien zurück? Vielen Dank für eure Mithilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schönen guten Morgen liebe Kollegen, mir stellt sich gerade folgende Frage,was mache ihr jetzt mit den Kassen und privat Rezepten? Speichert ihr die Rezepte digital ab? Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung komme ich da in Konflikt???
Oder das Kassenrezept bei Abrechnung sowieso der Krankenkasse zukommen lassen und das Privat Rezept den Patienten im Original mitgeben und wir halten keine weiteren Kopien zurück? Vielen Dank für eure Mithilfe
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...beides brauchst du für Abrechnungszwecke und um ggf. nachweisen zu können das du nicht gegen §1 Heilpraktikergesetz verstoßen hast; brauchst also keine Einwilligung der Leistungsempfänger und diese haben auch kein Recht auf Löschung solange du zur Aufbewahrung verpflichtet bist.
Digital archivieren ist sinnvoll und entspricht den bundespolitischen Zielen; dabei musst du darauf achten das die Daten (wie alle anderen digitalen Daten auch) gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
Die Leistungsempfänger sind darauf hinzuweisen das behandlungsrelevante Informationen Kraft Gesetzes gespeichert werden müssen (wobei ... ich bin noch nicht so tief drin, müssen die Leute darauf hingewiesen werden? Es gibt noch den Ermessensspielraum in dem es sein könnte das die Information der Patienten über gesetzliche Verpflichtungen einen unangemessen hohen Aufwand darstellen könnte, insbesondere weil dadurch weitere Daten erfasst werden die noch länger aufgehoben werden müssten... :))
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...beides brauchst du für Abrechnungszwecke und um ggf. nachweisen zu können das du nicht gegen §1 Heilpraktikergesetz verstoßen hast; brauchst also keine Einwilligung der Leistungsempfänger und diese haben auch kein Recht auf Löschung solange du zur Aufbewahrung verpflichtet bist.
Digital archivieren ist sinnvoll und entspricht den bundespolitischen Zielen; dabei musst du darauf achten das die Daten (wie alle anderen digitalen Daten auch) gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
Die Leistungsempfänger sind darauf hinzuweisen das behandlungsrelevante Informationen Kraft Gesetzes gespeichert werden müssen (wobei ... ich bin noch nicht so tief drin, müssen die Leute darauf hingewiesen werden? Es gibt noch den Ermessensspielraum in dem es sein könnte das die Information der Patienten über gesetzliche Verpflichtungen einen unangemessen hohen Aufwand darstellen könnte, insbesondere weil dadurch weitere Daten erfasst werden die noch länger aufgehoben werden müssten... :))
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Also so weit ich weis, musst du ab 25 Mai 2018 dem Patienten noch so ein Merkblatt unterschreiben lassen, dass du seine Daten erhebst und ihn diesbezüglich aufgeklärt hast was für Daten du vom Patienten erhebst und zu welchem Zweck und wenn er der Datenerhebung widerspricht, dass keine Therapie möglich ist. Mein Vater der im Übrigen auch mein Datenschutbeauftragter ist und sich auch um andere Praxen kümmert bezüglich Datenschutz macht das Gott sei Dank alles für mich. Aber es ist echt sehr aufwendig. Du musst ja auch alles Dokumentieren und alles schriftlich niederlegen wie du gewährleistest, dass du verantwortungsvoll mit dem Daten umgehst. Das macht auch mein Vater, weil sonst hätte ich echt keinen Plan und er bietet es auch für andere Praxen an.
Aber du musst ja schließlich auch die Rezepte Digitalisieren und abspeichern. Zum einen sollst du keine Daten erheben und zum anderen bist du auch wiederum verpflichtet Daten zu erheben und auch zu verarbeiten und musst diese für 10 Jahre aufbewahren.
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Also so weit ich weis, musst du ab 25 Mai 2018 dem Patienten noch so ein Merkblatt unterschreiben lassen, dass du seine Daten erhebst und ihn diesbezüglich aufgeklärt hast was für Daten du vom Patienten erhebst und zu welchem Zweck und wenn er der Datenerhebung widerspricht, dass keine Therapie möglich ist. Mein Vater der im Übrigen auch mein Datenschutbeauftragter ist und sich auch um andere Praxen kümmert bezüglich Datenschutz macht das Gott sei Dank alles für mich. Aber es ist echt sehr aufwendig. Du musst ja auch alles Dokumentieren und alles schriftlich niederlegen wie du gewährleistest, dass du verantwortungsvoll mit dem Daten umgehst. Das macht auch mein Vater, weil sonst hätte ich echt keinen Plan und er bietet es auch für andere Praxen an.
Aber du musst ja schließlich auch die Rezepte Digitalisieren und abspeichern. Zum einen sollst du keine Daten erheben und zum anderen bist du auch wiederum verpflichtet Daten zu erheben und auch zu verarbeiten und musst diese für 10 Jahre aufbewahren.
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Kukdiehe schrieb:
Also so weit ich weis, musst du ab 25 Mai 2018 dem Patienten noch so ein Merkblatt unterschreiben lassen, dass du seine Daten erhebst und ihn diesbezüglich aufgeklärt hast was für Daten du vom Patienten erhebst und zu welchem Zweck und wenn er der Datenerhebung widerspricht, dass keine Therapie möglich ist. Mein Vater der im Übrigen auch mein Datenschutbeauftragter ist und sich auch um andere Praxen kümmert bezüglich Datenschutz macht das Gott sei Dank alles für mich. Aber es ist echt sehr aufwendig. Du musst ja auch alles Dokumentieren und alles schriftlich niederlegen wie du gewährleistest, dass du verantwortungsvoll mit dem Daten umgehst. Das macht auch mein Vater, weil sonst hätte ich echt keinen Plan und er bietet es auch für andere Praxen an.
Aber du musst ja schließlich auch die Rezepte Digitalisieren und abspeichern. Zum einen sollst du keine Daten erheben und zum anderen bist du auch wiederum verpflichtet Daten zu erheben und auch zu verarbeiten und musst diese für 10 Jahre aufbewahren.
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Danke euch beiden :clap:
Schön das ich so eine detaillierte Antwort bekommen habe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Papa Alpaka schrieb:
...beides brauchst du für Abrechnungszwecke und um ggf. nachweisen zu können das du nicht gegen §1 Heilpraktikergesetz verstoßen hast; brauchst also keine Einwilligung der Leistungsempfänger und diese haben auch kein Recht auf Löschung solange du zur Aufbewahrung verpflichtet bist.
Digital archivieren ist sinnvoll und entspricht den bundespolitischen Zielen; dabei musst du darauf achten das die Daten (wie alle anderen digitalen Daten auch) gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
Die Leistungsempfänger sind darauf hinzuweisen das behandlungsrelevante Informationen Kraft Gesetzes gespeichert werden müssen (wobei ... ich bin noch nicht so tief drin, müssen die Leute darauf hingewiesen werden? Es gibt noch den Ermessensspielraum in dem es sein könnte das die Information der Patienten über gesetzliche Verpflichtungen einen unangemessen hohen Aufwand darstellen könnte, insbesondere weil dadurch weitere Daten erfasst werden die noch länger aufgehoben werden müssten... :))
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Ich digitalisiere keine Rezepte.
Bei Privatpatienten habe ich ja eine Honorarvereinbarung, das Rezept rechnet ja der Patient mit seiner Kasse ab. Ich beziehe mich ja nur in der Rechnung darauf, damit der sein Geld bekommt und ich auf VO des Arztes arbeite.
Aber Kassenrezepte schicke ich doch zur Abrechnung weg ...habe auch kein Abrechnungsprogramm. Nur Terminplaner in Papier. Mache ich das dann verkehrt?? Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so?
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Ich digitalisiere keine Rezepte.
Bei Privatpatienten habe ich ja eine Honorarvereinbarung, das Rezept rechnet ja der Patient mit seiner Kasse ab. Ich beziehe mich ja nur in der Rechnung darauf, damit der sein Geld bekommt und ich auf VO des Arztes arbeite.
Aber Kassenrezepte schicke ich doch zur Abrechnung weg ...habe auch kein Abrechnungsprogramm. Nur Terminplaner in Papier. Mache ich das dann verkehrt?? Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so?
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jeanett6348 schrieb am 14.5.18 21:53:
Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so?
Muss man nicht. Aber zur eigenen Sicherheit wäre es nicht schlecht. Was ist wenn deine Post verloren geht. Wie willst die Rezepte nachweisen? Ja ich weiß, Abrechnugnsfirmen versichern den Versand, aber die zahlen dann evtl. nur den Durchschnitt der letzten Monate. Was wenn du du einen ausergewöhnlichen hohen Monatsumsatz hattest.
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[zitat]jeanett6348 schrieb am 14.5.18 21:53:
Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so? [/zitat]
Muss man nicht. Aber zur eigenen Sicherheit wäre es nicht schlecht. Was ist wenn deine Post verloren geht. Wie willst die Rezepte nachweisen? Ja ich weiß, Abrechnugnsfirmen versichern den Versand, aber die zahlen dann evtl. nur den Durchschnitt der letzten Monate. Was wenn du du einen ausergewöhnlichen hohen Monatsumsatz hattest.
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Udo schrieb:
jeanett6348 schrieb am 14.5.18 21:53:
Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so?
Muss man nicht. Aber zur eigenen Sicherheit wäre es nicht schlecht. Was ist wenn deine Post verloren geht. Wie willst die Rezepte nachweisen? Ja ich weiß, Abrechnugnsfirmen versichern den Versand, aber die zahlen dann evtl. nur den Durchschnitt der letzten Monate. Was wenn du du einen ausergewöhnlichen hohen Monatsumsatz hattest.
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Außerdem hilft es wenn das FiAmt nachprüft ob auch wirklich auf Rezept gearbeitet wurde
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Außerdem hilft es wenn das FiAmt nachprüft ob auch wirklich auf Rezept gearbeitet wurde
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PTP schrieb:
Außerdem hilft es wenn das FiAmt nachprüft ob auch wirklich auf Rezept gearbeitet wurde
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jeanett6348 schrieb:
Ich digitalisiere keine Rezepte.
Bei Privatpatienten habe ich ja eine Honorarvereinbarung, das Rezept rechnet ja der Patient mit seiner Kasse ab. Ich beziehe mich ja nur in der Rechnung darauf, damit der sein Geld bekommt und ich auf VO des Arztes arbeite.
Aber Kassenrezepte schicke ich doch zur Abrechnung weg ...habe auch kein Abrechnungsprogramm. Nur Terminplaner in Papier. Mache ich das dann verkehrt?? Muss man die Rezepte irgendwie speichern, kopieren oder so?
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Also so weit ich weis, musst du ab 25 Mai 2018 dem Patienten noch so ein Merkblatt unterschreiben lassen, dass du seine Daten erhebst und ihn diesbezüglich aufgeklärt hast was für Daten du vom Patienten erhebst und zu welchem Zweck und wenn er der Datenerhebung widerspricht, dass keine Therapie möglich ist. Mein Vater der im Übrigen auch mein Datenschutbeauftragter ist und sich auch um andere Praxen kümmert bezüglich Datenschutz macht das Gott sei Dank alles für mich. Aber es ist echt sehr aufwendig. Du musst ja auch alles Dokumentieren und alles schriftlich niederlegen wie du gewährleistest, dass du verantwortungsvoll mit dem Daten umgehst. Das macht auch mein Vater, weil sonst hätte ich echt keinen Plan und er bietet es auch für andere Praxen an.
Aber du musst ja schließlich auch die Rezepte Digitalisieren und abspeichern. Zum einen sollst du keine Daten erheben und zum anderen bist du auch wiederum verpflichtet Daten zu erheben und auch zu verarbeiten und musst diese für 10 Jahre aufbewahren.
Schön das ich so eine detaillierte Antwort bekommen habe.
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Danke euch beiden :clap:
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Digital archivieren ist sinnvoll und entspricht den bundespolitischen Zielen; dabei musst du darauf achten das die Daten (wie alle anderen digitalen Daten auch) gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
Die Leistungsempfänger sind darauf hinzuweisen das behandlungsrelevante Informationen Kraft Gesetzes gespeichert werden müssen (wobei ... ich bin noch nicht so tief drin, müssen die Leute darauf hingewiesen werden? Es gibt noch den Ermessensspielraum in dem es sein könnte das die Information der Patienten über gesetzliche Verpflichtungen einen unangemessen hohen Aufwand darstellen könnte, insbesondere weil dadurch weitere Daten erfasst werden die noch länger aufgehoben werden müssten... :))
Bei Privatpatienten habe ich ja eine Honorarvereinbarung, das Rezept rechnet ja der Patient mit seiner Kasse ab. Ich beziehe mich ja nur in der Rechnung darauf, damit der sein Geld bekommt und ich auf VO des Arztes arbeite.
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Muss man nicht. Aber zur eigenen Sicherheit wäre es nicht schlecht. Was ist wenn deine Post verloren geht. Wie willst die Rezepte nachweisen? Ja ich weiß, Abrechnugnsfirmen versichern den Versand, aber die zahlen dann evtl. nur den Durchschnitt der letzten Monate. Was wenn du du einen ausergewöhnlichen hohen Monatsumsatz hattest.
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Udo schrieb:
jeanett6348 schrieb am 14.5.18 21:53:
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Muss man nicht. Aber zur eigenen Sicherheit wäre es nicht schlecht. Was ist wenn deine Post verloren geht. Wie willst die Rezepte nachweisen? Ja ich weiß, Abrechnugnsfirmen versichern den Versand, aber die zahlen dann evtl. nur den Durchschnitt der letzten Monate. Was wenn du du einen ausergewöhnlichen hohen Monatsumsatz hattest.
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Außerdem hilft es wenn das FiAmt nachprüft ob auch wirklich auf Rezept gearbeitet wurde
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jeanett6348 schrieb:
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