Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.
Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
Indikationen in Bonn- Alfter
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salvetto schrieb:
Ist es möglich, die Vordrucke hinsichtlich DSGVO, in der Praxis auszulegen - und dann - sich von jedem Patienten, die Bestätigung geben zu lassen, dass dieser dieses gelesen hat ---- ( syn. AGB akzeptiert.... ) . Das würde die Papierflut erheblich reduzieren - die Lesebestätigung käme mithilfe eines `low-tech-Schreibens` in die Karteikarte..... ????
Ist es möglich, die Vordrucke hinsichtlich DSGVO, in der Praxis auszulegen - und dann - sich von jedem Patienten, die Bestätigung geben zu lassen, dass dieser dieses gelesen hat ---- ( syn. AGB akzeptiert.... ) . Das würde die Papierflut erheblich reduzieren - die Lesebestätigung käme mithilfe eines `low-tech-Schreibens` in die Karteikarte..... ????
Das wäre eine Möglichkeit.
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Tempelritter schrieb:
salvetto schrieb am 2.5.18 18:57:
Ist es möglich, die Vordrucke hinsichtlich DSGVO, in der Praxis auszulegen - und dann - sich von jedem Patienten, die Bestätigung geben zu lassen, dass dieser dieses gelesen hat ---- ( syn. AGB akzeptiert.... ) . Das würde die Papierflut erheblich reduzieren - die Lesebestätigung käme mithilfe eines `low-tech-Schreibens` in die Karteikarte..... ????
Das wäre eine Möglichkeit.
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Klingt gut... aber was ist denn ein "Low-tech-Schreiben" in die Karteikarte?
A5-Blatt: "Datenschutzerklärung gemäß Aushang am xx.yy.zzzz erklärt bekommen und zugestimmt. (X) Speicherung medizinischer Daten Kraft Gesetzes notwendig (X) Weitergabe allgemeiner Daten und des VO-Formulares zur Abrechnung an die zuständige GKV (X) alles weitere Wissenswerte in Kurzform dargestellt."
...so lässt sich mit geringem Papieraufwand eine mehrseitige Datenschutzerklärung und -aufklärung dokumentieren :)
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Papa Alpaka schrieb:
tatjana 75 schrieb am 10.5.18 15:06:
Klingt gut... aber was ist denn ein "Low-tech-Schreiben" in die Karteikarte?
A5-Blatt: "Datenschutzerklärung gemäß Aushang am xx.yy.zzzz erklärt bekommen und zugestimmt. (X) Speicherung medizinischer Daten Kraft Gesetzes notwendig (X) Weitergabe allgemeiner Daten und des VO-Formulares zur Abrechnung an die zuständige GKV (X) alles weitere Wissenswerte in Kurzform dargestellt."
...so lässt sich mit geringem Papieraufwand eine mehrseitige Datenschutzerklärung und -aufklärung dokumentieren :)
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mogli123 schrieb:
Man kann aber auch gleich die Datenschutzerklärung auf DIN A5 (eine Seite) anfertigen und unterschreiben lassen. Ist auch möglich im noch lesbaren Bereich
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tatjana 75 schrieb:
Klingt gut... aber was ist denn ein "Low-tech-Schreiben" in die Karteikarte?
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idefix- schrieb:
Unsere Anmeldeformulare sind so gestaltet das darin alles erfasst ist, auch das er das aushänende Infoblatt zum Datenschutz gelesen hat, das unterschreibt der Patient. Ob und was er gelesen hat interessiert mich nicht, sind nicht mehr in der Grundschule, jeder ist für sich selber verantwortlich.
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