bei der heutigen Mitarbeiter Schulung zum Thema Datenschutz kam die Frage auf,
ob der Patient auch zustimmen muss, wenn die Damen vom Empfang zur Terminvereinbarung/änderung
mit dem Patienten per SMS oder WhatsApp in Kontakt treten.
Ich überlege nun, ob ein solcher Hinweis in der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung"
dazu ergänzt werden soll oder
ob das Ganze mit dem Satz "Ich bin darauf hingewiesen worden, dass [...] persönliche Daten [...] verarbeitet, genutzt, [...] werden" abgedeckt ist.
Vielen Dank für Meinungen dazu.
Liebe Grüße
Steffi
Praxis Schiegler & Haantjes
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Hallo zusammen,
bei der heutigen Mitarbeiter Schulung zum Thema Datenschutz kam die Frage auf,
ob der Patient auch zustimmen muss, wenn die Damen vom Empfang zur Terminvereinbarung/änderung
mit dem Patienten per SMS oder WhatsApp in Kontakt treten.
Ich überlege nun, ob ein solcher Hinweis in der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung"
dazu ergänzt werden soll oder
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Steffi
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Haantjes schrieb:
Hallo zusammen,
bei der heutigen Mitarbeiter Schulung zum Thema Datenschutz kam die Frage auf,
ob der Patient auch zustimmen muss, wenn die Damen vom Empfang zur Terminvereinbarung/änderung
mit dem Patienten per SMS oder WhatsApp in Kontakt treten.
Ich überlege nun, ob ein solcher Hinweis in der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung"
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Steffi
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Ich würde dies dann mit in dieses Merkblatt mit hinein aufnehmen. So weit ich weis, musst du das ja dann auch. Der Patient muss auch einverstanden sein, dass ihm Terminänderungen per Whats App und SMS und Co mitgeteilt werden dürfen. Das würde ich jedoch nicht machen. Ich würde da lieber den Patienten persönlich anrufen, bezüglich Änderungen seiner Termine. Wahts App ist auch so eine Sache, da Whats App sich das Recht heraus nimmt, dass Whats App deine Daten weiter verarbeiten darf. Daher finde ich Terminabsprachen per Whats App schon sehr heikel. Wobei sicher ich wurde auch schon mal von Patienten per Whats App zwecks Terminabsagen oder Terminänderungen kontaktiert und dann habe ich ihm halt mal seinen nächsten Termin per Whats App gegeben. Aber sonst ruf ich immer an, wenn ich den Termin von mir aus von einem Patienten ändern möchte. Es gibt auch Patienten die eine Terminvergabe per Mail haben möchten. Hatte ich auch schon. Dann schreiben mir die Patienten per Mail, dass sie gerne einen anderen Termin haben möchten oder das sie den Termin absagen möchten und wann ich denen den einen Termin geben könnte. Machen aber nur die jungen Erwachsenen.
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Ich würde dies dann mit in dieses Merkblatt mit hinein aufnehmen. So weit ich weis, musst du das ja dann auch. Der Patient muss auch einverstanden sein, dass ihm Terminänderungen per Whats App und SMS und Co mitgeteilt werden dürfen. Das würde ich jedoch nicht machen. Ich würde da lieber den Patienten persönlich anrufen, bezüglich Änderungen seiner Termine. Wahts App ist auch so eine Sache, da Whats App sich das Recht heraus nimmt, dass Whats App deine Daten weiter verarbeiten darf. Daher finde ich Terminabsprachen per Whats App schon sehr heikel. Wobei sicher ich wurde auch schon mal von Patienten per Whats App zwecks Terminabsagen oder Terminänderungen kontaktiert und dann habe ich ihm halt mal seinen nächsten Termin per Whats App gegeben. Aber sonst ruf ich immer an, wenn ich den Termin von mir aus von einem Patienten ändern möchte. Es gibt auch Patienten die eine Terminvergabe per Mail haben möchten. Hatte ich auch schon. Dann schreiben mir die Patienten per Mail, dass sie gerne einen anderen Termin haben möchten oder das sie den Termin absagen möchten und wann ich denen den einen Termin geben könnte. Machen aber nur die jungen Erwachsenen.
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Hauptkontakt ist bei uns IMMER über Telefon, aber es gibt viele Fälle in denen Patienten nicht erreichbar sind und auch keinen Anrufbeantworter haben, und wenn es um eine Absage oder Verschiebung geht, da schicken wir dann eine SMS oder Whats App Nachricht.
Ansonsten gibt es eben die Fälle in denen, wie auch von dir beschrieben, der Patient wünscht, dass man ihm Termine per Email oder Whats App schickt.
Ich denke, es ist gut, den Zusatz in der Einwilligungserklärung dazu zu fügen.
Gerne höre ich aber auch noch weitere Meinungen.
Liebe Grüße!
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Danke für deine Meinung.
Hauptkontakt ist bei uns IMMER über Telefon, aber es gibt viele Fälle in denen Patienten nicht erreichbar sind und auch keinen Anrufbeantworter haben, und wenn es um eine Absage oder Verschiebung geht, da schicken wir dann eine SMS oder Whats App Nachricht.
Ansonsten gibt es eben die Fälle in denen, wie auch von dir beschrieben, der Patient wünscht, dass man ihm Termine per Email oder Whats App schickt.
Ich denke, es ist gut, den Zusatz in der Einwilligungserklärung dazu zu fügen.
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Haantjes schrieb:
Danke für deine Meinung.
Hauptkontakt ist bei uns IMMER über Telefon, aber es gibt viele Fälle in denen Patienten nicht erreichbar sind und auch keinen Anrufbeantworter haben, und wenn es um eine Absage oder Verschiebung geht, da schicken wir dann eine SMS oder Whats App Nachricht.
Ansonsten gibt es eben die Fälle in denen, wie auch von dir beschrieben, der Patient wünscht, dass man ihm Termine per Email oder Whats App schickt.
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Kukdiehe schrieb:
Ich würde dies dann mit in dieses Merkblatt mit hinein aufnehmen. So weit ich weis, musst du das ja dann auch. Der Patient muss auch einverstanden sein, dass ihm Terminänderungen per Whats App und SMS und Co mitgeteilt werden dürfen. Das würde ich jedoch nicht machen. Ich würde da lieber den Patienten persönlich anrufen, bezüglich Änderungen seiner Termine. Wahts App ist auch so eine Sache, da Whats App sich das Recht heraus nimmt, dass Whats App deine Daten weiter verarbeiten darf. Daher finde ich Terminabsprachen per Whats App schon sehr heikel. Wobei sicher ich wurde auch schon mal von Patienten per Whats App zwecks Terminabsagen oder Terminänderungen kontaktiert und dann habe ich ihm halt mal seinen nächsten Termin per Whats App gegeben. Aber sonst ruf ich immer an, wenn ich den Termin von mir aus von einem Patienten ändern möchte. Es gibt auch Patienten die eine Terminvergabe per Mail haben möchten. Hatte ich auch schon. Dann schreiben mir die Patienten per Mail, dass sie gerne einen anderen Termin haben möchten oder das sie den Termin absagen möchten und wann ich denen den einen Termin geben könnte. Machen aber nur die jungen Erwachsenen.
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In unserer Anmeldung muss der Patient seine Einwiligung per Unterschrift geben, dass er mit der Nutzung von einer nichtsicheren Datenübermittlung einverstanden ist.
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idefix- schrieb:
In unserer Anmeldung muss der Patient seine Einwiligung per Unterschrift geben, dass er mit der Nutzung von einer nichtsicheren Datenübermittlung einverstanden ist.
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Lt. meinem Anwalt für Datenschutz sind Nachrichten über WhatsApp nicht erlaubt.
Nachrichten über SMS nur bei Praxishandy. Kontakt zu Patienten über Private Handys sind zu untersagen.
PS:
Das mit der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung" würde ich nochmals überdenken.
Gibt am Ende mehr Ärger als gewollt. Eine Datenschutzaufklärung ist ausreichend.
Einwilligungserklärung müssen nur Privatpatienten unterschreiben.
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Lt. meinem Anwalt für Datenschutz sind Nachrichten über WhatsApp nicht erlaubt.
Nachrichten über SMS nur bei Praxishandy. Kontakt zu Patienten über Private Handys sind zu untersagen.
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Das mit der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung" würde ich nochmals überdenken.
Gibt am Ende mehr Ärger als gewollt. Eine Datenschutzaufklärung ist ausreichend.
Einwilligungserklärung müssen nur Privatpatienten unterschreiben.
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Haro schrieb:
Lt. meinem Anwalt für Datenschutz sind Nachrichten über WhatsApp nicht erlaubt.
Nachrichten über SMS nur bei Praxishandy. Kontakt zu Patienten über Private Handys sind zu untersagen.
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Gibt am Ende mehr Ärger als gewollt. Eine Datenschutzaufklärung ist ausreichend.
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Wie ist es mit E-Mail? Wir erhalten häufiger Anfragen wegen eines Therapieplatzes per Mail. Wenn mich der Patient anschreibt, kann man sicherlich davon ausgehen, dass ich auch ohne Erklärung, Unterschrift zurückschreiben darf. Manche Patienten senden auch gleich persönliche Daten mit (Geburtsdatum usw.) oder einen Arztbefund. Das sollte doch unbedenklich sein, oder?
Etwas anderes ist es, wenn ich konkret nach persönlichen Daten fragen würde, um den Patienten z.B. auf eine Warteliste aufzunehmen, schätze ich.
Wenn der Patient dann bei uns behandelt wird, muss ich im Vertrag meine Kommunikationswege angeben oder muss der Patient jeweils aktiv einwilligen bzw. die Möglichkeit haben z.B. die Verwendung von E-Mail nicht zu wünschen?
Whatsapp nutze ich für Patientenkommunikation nicht. Das erleichtert nur das Absagen von Terminen.
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Wie ist es mit E-Mail? Wir erhalten häufiger Anfragen wegen eines Therapieplatzes per Mail. Wenn mich der Patient anschreibt, kann man sicherlich davon ausgehen, dass ich auch ohne Erklärung, Unterschrift zurückschreiben darf. Manche Patienten senden auch gleich persönliche Daten mit (Geburtsdatum usw.) oder einen Arztbefund. Das sollte doch unbedenklich sein, oder?
Etwas anderes ist es, wenn ich konkret nach persönlichen Daten fragen würde, um den Patienten z.B. auf eine Warteliste aufzunehmen, schätze ich.
Wenn der Patient dann bei uns behandelt wird, muss ich im Vertrag meine Kommunikationswege angeben oder muss der Patient jeweils aktiv einwilligen bzw. die Möglichkeit haben z.B. die Verwendung von E-Mail nicht zu wünschen?
Whatsapp nutze ich für Patientenkommunikation nicht. Das erleichtert nur das Absagen von Terminen.
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DiPi schrieb:
Wie ist es mit E-Mail? Wir erhalten häufiger Anfragen wegen eines Therapieplatzes per Mail. Wenn mich der Patient anschreibt, kann man sicherlich davon ausgehen, dass ich auch ohne Erklärung, Unterschrift zurückschreiben darf. Manche Patienten senden auch gleich persönliche Daten mit (Geburtsdatum usw.) oder einen Arztbefund. Das sollte doch unbedenklich sein, oder?
Etwas anderes ist es, wenn ich konkret nach persönlichen Daten fragen würde, um den Patienten z.B. auf eine Warteliste aufzunehmen, schätze ich.
Wenn der Patient dann bei uns behandelt wird, muss ich im Vertrag meine Kommunikationswege angeben oder muss der Patient jeweils aktiv einwilligen bzw. die Möglichkeit haben z.B. die Verwendung von E-Mail nicht zu wünschen?
Whatsapp nutze ich für Patientenkommunikation nicht. Das erleichtert nur das Absagen von Terminen.
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Ist die Kontakaufnahme via Whats app und Co. nur nicht erlaubt, wenn kein Eiverständnis vorliegt oder auch nicht mit Einverständnis?
Danke für Eure Antworten!
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Vielleicht weiß das jemand:
Ist die Kontakaufnahme via Whats app und Co. nur nicht erlaubt, wenn kein Eiverständnis vorliegt oder auch nicht mit Einverständnis?
Danke für Eure Antworten!
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Kontaktaufnahme über bzw. WhatsApp auf DienstHandys ist grundsätzlich kritisch zu sehen, da hier US Server in Verbindung mit deinen Daten kommen. Datenschützer raten grundsätzlich von WhatsApp ab.
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Kontaktaufnahme über bzw. WhatsApp auf DienstHandys ist grundsätzlich kritisch zu sehen, da hier US Server in Verbindung mit deinen Daten kommen. Datenschützer raten grundsätzlich von WhatsApp ab.
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Udo schrieb:
Kontaktaufnahme über bzw. WhatsApp auf DienstHandys ist grundsätzlich kritisch zu sehen, da hier US Server in Verbindung mit deinen Daten kommen. Datenschützer raten grundsätzlich von WhatsApp ab.
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Es geht hier nicht um Einverständnis, sondern allgemein um die Datenschutzbedenken gegen WhatsApp. Datenschützer nutzen und empfehlen für dienstliche Kommunikation Threema. Ist zwar nicht kostenlos, läuft aber über deutsch bzw. schweizer Server.
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Es geht hier nicht um Einverständnis, sondern allgemein um die Datenschutzbedenken gegen WhatsApp. Datenschützer nutzen und empfehlen für dienstliche Kommunikation Threema. Ist zwar nicht kostenlos, läuft aber über deutsch bzw. schweizer Server.
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Udo schrieb:
Es geht hier nicht um Einverständnis, sondern allgemein um die Datenschutzbedenken gegen WhatsApp. Datenschützer nutzen und empfehlen für dienstliche Kommunikation Threema. Ist zwar nicht kostenlos, läuft aber über deutsch bzw. schweizer Server.
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ob der Patient auch zustimmen muss, wenn die Damen vom Empfang zur Terminvereinbarung/änderung
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Steffi
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Ansonsten gibt es eben die Fälle in denen, wie auch von dir beschrieben, der Patient wünscht, dass man ihm Termine per Email oder Whats App schickt.
Ich denke, es ist gut, den Zusatz in der Einwilligungserklärung dazu zu fügen.
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Kukdiehe schrieb:
Ich würde dies dann mit in dieses Merkblatt mit hinein aufnehmen. So weit ich weis, musst du das ja dann auch. Der Patient muss auch einverstanden sein, dass ihm Terminänderungen per Whats App und SMS und Co mitgeteilt werden dürfen. Das würde ich jedoch nicht machen. Ich würde da lieber den Patienten persönlich anrufen, bezüglich Änderungen seiner Termine. Wahts App ist auch so eine Sache, da Whats App sich das Recht heraus nimmt, dass Whats App deine Daten weiter verarbeiten darf. Daher finde ich Terminabsprachen per Whats App schon sehr heikel. Wobei sicher ich wurde auch schon mal von Patienten per Whats App zwecks Terminabsagen oder Terminänderungen kontaktiert und dann habe ich ihm halt mal seinen nächsten Termin per Whats App gegeben. Aber sonst ruf ich immer an, wenn ich den Termin von mir aus von einem Patienten ändern möchte. Es gibt auch Patienten die eine Terminvergabe per Mail haben möchten. Hatte ich auch schon. Dann schreiben mir die Patienten per Mail, dass sie gerne einen anderen Termin haben möchten oder das sie den Termin absagen möchten und wann ich denen den einen Termin geben könnte. Machen aber nur die jungen Erwachsenen.
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idefix- schrieb:
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Nachrichten über SMS nur bei Praxishandy. Kontakt zu Patienten über Private Handys sind zu untersagen.
PS:
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Haro schrieb:
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Nachrichten über SMS nur bei Praxishandy. Kontakt zu Patienten über Private Handys sind zu untersagen.
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Das mit der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung" würde ich nochmals überdenken.
Gibt am Ende mehr Ärger als gewollt. Eine Datenschutzaufklärung ist ausreichend.
Einwilligungserklärung müssen nur Privatpatienten unterschreiben.
Etwas anderes ist es, wenn ich konkret nach persönlichen Daten fragen würde, um den Patienten z.B. auf eine Warteliste aufzunehmen, schätze ich.
Wenn der Patient dann bei uns behandelt wird, muss ich im Vertrag meine Kommunikationswege angeben oder muss der Patient jeweils aktiv einwilligen bzw. die Möglichkeit haben z.B. die Verwendung von E-Mail nicht zu wünschen?
Whatsapp nutze ich für Patientenkommunikation nicht. Das erleichtert nur das Absagen von Terminen.
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DiPi schrieb:
Wie ist es mit E-Mail? Wir erhalten häufiger Anfragen wegen eines Therapieplatzes per Mail. Wenn mich der Patient anschreibt, kann man sicherlich davon ausgehen, dass ich auch ohne Erklärung, Unterschrift zurückschreiben darf. Manche Patienten senden auch gleich persönliche Daten mit (Geburtsdatum usw.) oder einen Arztbefund. Das sollte doch unbedenklich sein, oder?
Etwas anderes ist es, wenn ich konkret nach persönlichen Daten fragen würde, um den Patienten z.B. auf eine Warteliste aufzunehmen, schätze ich.
Wenn der Patient dann bei uns behandelt wird, muss ich im Vertrag meine Kommunikationswege angeben oder muss der Patient jeweils aktiv einwilligen bzw. die Möglichkeit haben z.B. die Verwendung von E-Mail nicht zu wünschen?
Whatsapp nutze ich für Patientenkommunikation nicht. Das erleichtert nur das Absagen von Terminen.
Ist die Kontakaufnahme via Whats app und Co. nur nicht erlaubt, wenn kein Eiverständnis vorliegt oder auch nicht mit Einverständnis?
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Auch wenn die Patienten über diese Risiken aufgeklärt wurden und ihr Einverständnis geben?
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Dens axis schrieb:
Danke, Udo!
Auch wenn die Patienten über diese Risiken aufgeklärt wurden und ihr Einverständnis geben?
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Es geht hier nicht um Einverständnis, sondern allgemein um die Datenschutzbedenken gegen WhatsApp. Datenschützer nutzen und empfehlen für dienstliche Kommunikation Threema. Ist zwar nicht kostenlos, läuft aber über deutsch bzw. schweizer Server.
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Dens axis schrieb:
Nochmals vielen Dank!
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