Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
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nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Viele Patienten nutzen freiwillig von sich aus und gerne die Kommunikation oder Terminvereinbarung über whatsapp. Sie senden Bilder, Befunde etc. Was muss ich tun, um mich dort abzusichern?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist das Formblatt extra für whatsapp Nutzung oder gilt diese Einwilligung generell? Und danke schonmal, hört sich so an, als würde sich der Buchner Ordner lohnen! Ist es das Datenschutzhandbuch für Heilmittelpraxen?
Unterschrift einholen Formblatt gibt es bei Buchner im Ordner oder zu Threma wechseln die Sitzen in der Schweitz
...auch die Schweiz ist ein Drittstaat in dem kein EU-Recht gilt...
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Papa Alpaka schrieb:
Inche schrieb am 30.5.18 18:23:
Unterschrift einholen Formblatt gibt es bei Buchner im Ordner oder zu Threma wechseln die Sitzen in der Schweitz
...auch die Schweiz ist ein Drittstaat in dem kein EU-Recht gilt...
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Bernie schrieb:
Aus meiner Sicht gibt es keine rechtskonforme (DSGVO) Nutzung von Whatsapp in diesem Kontext.
Kleine Anmerkung:
"Ich nehme zur Kenntnis das der Verantwortliche für die Verarbeitung "
da müsste es heißen: ....... Kenntnis, dass ......
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Bernie schrieb:
Das könnte gehen ....
Kleine Anmerkung:
"Ich nehme zur Kenntnis das der Verantwortliche für die Verarbeitung "
da müsste es heißen: ....... Kenntnis, dass ......
Die Wiedergabe hier war frei um nicht zu sehr mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten; dafür tritt mein Konflikt mit der Interpunktion und das/dass/daß zu Tage :D
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Papa Alpaka schrieb:
Könnte ... Ich tu's weil der Dachverband zugesagt hat, alle Verwarnungen die auf die bereitgestellten Formulare kommen zu übernehmen solange ich nicht darin rumpfusche ;)
Die Wiedergabe hier war frei um nicht zu sehr mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten; dafür tritt mein Konflikt mit der Interpunktion und das/dass/daß zu Tage :D
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Inche schrieb:
Unterschrift einholen Formblatt gibt es bei Buchner im Ordner oder zu Threma wechseln die Sitzen in der Schweitz
Auch wenn die Zustimmung des P. vorhanden ist, ist immer noch dass eigentliche Problem s.o. nicht gelösst!
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alobar schrieb:
Eine SimKarte besitzen, auf der NUR Whatsapp' er sind. Das Problem ist ja nicht Whatsapp an sich. Jeder der sich diese app installiert, stimmt ja zu dass seine Kontaktdaten gelesen werden dürfen. Jetzt gibt es eben Kontakte, die nicht bei Whatsapp sind. Auch diese werden an Whatsapp weitergeleitet und das darf nicht sein.
Auch wenn die Zustimmung des P. vorhanden ist, ist immer noch dass eigentliche Problem s.o. nicht gelösst!
Viele Patienten nutzen freiwillig von sich aus und gerne die Kommunikation oder Terminvereinbarung über whatsapp. Sie senden Bilder, Befunde etc. Was muss ich tun, um mich dort abzusichern?
Das jemand diesen Weg nutzt um Kontakt zu dir aufzunehmen ist die eine Sache, hast du damit automatisch die Berechtigung, personenbezogene Daten auf WhatsApp-Server --auch in Drittstaaten!-- zu übertragen? Dafür kannst du zu dem Zeitpunkt noch keine Einwilligung nachweisen (und die Erbringung deiner sonstigen Leistungen darf nicht an diese Einwilligung gekoppelt sein).
Bernie, rechtskonform wäre die Nutzung --vermutlich, mein Dachverband hat bloß €200.000 für Datenschutzbeauftragte ausgegeben-- mit einer ausdrücklichen, freiwilligen Einwilligung in die Aufgabe der Verfügungsgewalt über persönliche Daten. Sieht in unserer Kunden-Datenschutzerklärung dann etwa so aus:
"Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen: In die von der Verarbeitung umfasste Übermittlung meiner personenbezogenen Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen ohne Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 Abs. 3 DSGVO) oder vereinbarte Garantien (Art. 46 DSGVO) willige ich unter Kenntnisnahme der möglichen Risiken (Verlust der Verfügungsgewalt über die übermittelten Daten mit deren Übermittlung, weitere Übermittlung an andere Stellen (Dritte), Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken) ausdrücklich ein. Diese Einwilligung gilt auch für besondere Kategorien besonderer Daten, insbesondere Daten zu meinem Gesundheitszustand wie z.B. ärztliche oder therapeutische Berichte, Befunde und Bilder.
Ich nehme zur Kenntnis das der Verantwortliche für die Verarbeitung meiner Daten nach der Übermittlung über Nachrichtendienste wie z.B. WhatsApp, Signal, Telegram keine Möglichkeit hat, diese Daten dauerhaft zu löschen oder gegen unbefugten Zugriff zu sichern; auch dann nicht wenn ich von meinem Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen Gebrauch mache."
(nichtzutreffendes bitte streichen)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.5.18 16:58:
Viele Patienten nutzen freiwillig von sich aus und gerne die Kommunikation oder Terminvereinbarung über whatsapp. Sie senden Bilder, Befunde etc. Was muss ich tun, um mich dort abzusichern?
Das jemand diesen Weg nutzt um Kontakt zu dir aufzunehmen ist die eine Sache, hast du damit automatisch die Berechtigung, personenbezogene Daten auf WhatsApp-Server --auch in Drittstaaten!-- zu übertragen? Dafür kannst du zu dem Zeitpunkt noch keine Einwilligung nachweisen (und die Erbringung deiner sonstigen Leistungen darf nicht an diese Einwilligung gekoppelt sein).
Bernie, rechtskonform wäre die Nutzung --vermutlich, mein Dachverband hat bloß €200.000 für Datenschutzbeauftragte ausgegeben-- mit einer ausdrücklichen, freiwilligen Einwilligung in die Aufgabe der Verfügungsgewalt über persönliche Daten. Sieht in unserer Kunden-Datenschutzerklärung dann etwa so aus:
"Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen: In die von der Verarbeitung umfasste Übermittlung meiner personenbezogenen Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen ohne Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 Abs. 3 DSGVO) oder vereinbarte Garantien (Art. 46 DSGVO) willige ich unter Kenntnisnahme der möglichen Risiken (Verlust der Verfügungsgewalt über die übermittelten Daten mit deren Übermittlung, weitere Übermittlung an andere Stellen (Dritte), Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken) ausdrücklich ein. Diese Einwilligung gilt auch für besondere Kategorien besonderer Daten, insbesondere Daten zu meinem Gesundheitszustand wie z.B. ärztliche oder therapeutische Berichte, Befunde und Bilder.
Ich nehme zur Kenntnis das der Verantwortliche für die Verarbeitung meiner Daten nach der Übermittlung über Nachrichtendienste wie z.B. WhatsApp, Signal, Telegram keine Möglichkeit hat, diese Daten dauerhaft zu löschen oder gegen unbefugten Zugriff zu sichern; auch dann nicht wenn ich von meinem Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen Gebrauch mache."
(nichtzutreffendes bitte streichen)
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