Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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ich habe eine Frage zum Thema Einwilligungserklärung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Wie ich da verstanden habe, die gesetzlich krankenversicherte Patienten nach SGB 5 §302 brauchen das gar nicht unterschreiben. Nur die Privatpatienten und nur dann, wenn die Rezepte zur Arbrechnungsfirma geschickt werden .
Wer weiß davon Bescheid?
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therapiefuchs schrieb:
Hallo ,
ich habe eine Frage zum Thema Einwilligungserklärung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Wie ich da verstanden habe, die gesetzlich krankenversicherte Patienten nach SGB 5 §302 brauchen das gar nicht unterschreiben. Nur die Privatpatienten und nur dann, wenn die Rezepte zur Arbrechnungsfirma geschickt werden .
Wer weiß davon Bescheid?
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saarländer schrieb:
Ich frage mich nur warum in der Physiowelt ein soooo grosser Bohei wegen dem Datenschutzgesetz gemacht wird?!
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saarländer schrieb:
Genau! Richtig!
Hallo ,
ich habe eine Frage zum Thema Einwilligungserklärung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Wie ich da verstanden habe, die gesetzlich krankenversicherte Patienten nach SGB 5 §302 brauchen das gar nicht unterschreiben. Nur die Privatpatienten und nur dann, wenn die Rezepte zur Arbrechnungsfirma geschickt werden .
Wer weiß davon Bescheid?
Die Einwilligung, dass die Abrechnung über einen Dienstleister wie die Optica etc. geht muss nicht unterschrieben werden. Die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Praxis egal ob maschinell oder händisch muss unterschrieben werden. Das sind zwei Paar Schuhe.
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Andrea Arriens schrieb:
Und muss ich diese Erklärung 1x unterschreiben oder je verordnung
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idefix- schrieb:
Einmal unterschreiben reicht.
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Tempelritter schrieb:
therapiefuchs schrieb am 14.5.18 17:43:
Hallo ,
ich habe eine Frage zum Thema Einwilligungserklärung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Wie ich da verstanden habe, die gesetzlich krankenversicherte Patienten nach SGB 5 §302 brauchen das gar nicht unterschreiben. Nur die Privatpatienten und nur dann, wenn die Rezepte zur Arbrechnungsfirma geschickt werden .
Wer weiß davon Bescheid?
Die Einwilligung, dass die Abrechnung über einen Dienstleister wie die Optica etc. geht muss nicht unterschrieben werden. Die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Praxis egal ob maschinell oder händisch muss unterschrieben werden. Das sind zwei Paar Schuhe.
Die Information über die Abrechnungsfirma kann auch als Aushang in der Praxis erfolgen.
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Was vom Klienten auch unterschrieben werden muss, sind Schweigepflichtsentbindungen, falls man diese nutzt. Zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit Schule und KiGa bei Kindern oder mit Pflegepersonal bei Heimbewohnern.
Die Information über die Abrechnungsfirma kann auch als Aushang in der Praxis erfolgen.
Schweigepflichtsentbindungen sind eine weitere Sache.
Wozu einen Aushang über eine Abrechnungsfirma, wenn dieser gar nicht notwendig ist?
§302 SGB V regelt die Abrechnung über einen externen Dienstleister.
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Tempelritter schrieb:
eschnellmann schrieb am 15.5.18 15:11:
Was vom Klienten auch unterschrieben werden muss, sind Schweigepflichtsentbindungen, falls man diese nutzt. Zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit Schule und KiGa bei Kindern oder mit Pflegepersonal bei Heimbewohnern.
Die Information über die Abrechnungsfirma kann auch als Aushang in der Praxis erfolgen.
Schweigepflichtsentbindungen sind eine weitere Sache.
Wozu einen Aushang über eine Abrechnungsfirma, wenn dieser gar nicht notwendig ist?
§302 SGB V regelt die Abrechnung über einen externen Dienstleister.
Es geht hier nicht um die Erlaubniserteilung, sondern lediglich um die Information an WEN die Daten weitergegeben werden.
Darauf habe ich als Patient ein Anrecht.
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eschnellmann schrieb:
Weil der Patient sich für eine andere Praxis entscheiden kann, wenn der Schwager seiner Cousine bei optica arbeitet...
Es geht hier nicht um die Erlaubniserteilung, sondern lediglich um die Information an WEN die Daten weitergegeben werden.
Darauf habe ich als Patient ein Anrecht.
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eschnellmann schrieb:
Was vom Klienten auch unterschrieben werden muss, sind Schweigepflichtsentbindungen, falls man diese nutzt. Zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit Schule und KiGa bei Kindern oder mit Pflegepersonal bei Heimbewohnern.
Die Information über die Abrechnungsfirma kann auch als Aushang in der Praxis erfolgen.
Danke
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Bei uns muss jeder Patient unter anderem eine "Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung" sowie eine "Einwilligung zur Nutzung unsicherer Kommunikationswege" unterschreiben.
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idefix- schrieb:
die Optadata kann gar nichts einfordern oder anschauen, das würde den Datenschutz deiner Patienten verletzen. Nur eine Behörde kann Auskunft über deine Aufzeichnungen verlangen.
Bei uns muss jeder Patient unter anderem eine "Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung" sowie eine "Einwilligung zur Nutzung unsicherer Kommunikationswege" unterschreiben.
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Sabine Oberpriller schrieb:
Heißt also, die Optadata (z.B.) kann nur Kopien davon von privat Patienten stichprobenartig einfordern ? Da ich die selber abrechne bin ich raus ?
Danke
Damit holen Sie von Privatpatienten die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Passen Sie den Text an Ihre Praxis an und lassen Sie die Einwilligungserklärung künftig von allen Privatpatienten unterschreiben. Von gesetzlich Versicherten benötigen Sie keine gesonderte Einwilligung.(Von Physio.de Kundenbrief)
Wenn ich richtig verstehe, gesetzlich versicherten Patienten brauchen überhaupt nicht unterschreiben.
Was sagt Ihr?
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DiPi schrieb:
Müssen Patienten der GKV tatsächlich nichts unterschreiben? Reicht der Aushang in der Praxis? Nicht mal die Speicherung der Daten im Terminkalender bzw. die Dokumentation usw.?
1.Kassenpatienten nix unterschreiben
2. Privatpatienten, welche ich selbst abrechne, auch nix.
3. Ein Aushang im Eingangs oder und Wartebereich, das ich über Abrechnungsfirma bla bla abrechen genügt.
reicht das??
warum muss im schönen Deutschland immer alles so kompliziert sein :tired_face:
.
.
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mario29 schrieb:
also nochmal ,das ich es richtig verstehe.
1.Kassenpatienten nix unterschreiben
2. Privatpatienten, welche ich selbst abrechne, auch nix.
3. Ein Aushang im Eingangs oder und Wartebereich, das ich über Abrechnungsfirma bla bla abrechen genügt.
reicht das??
warum muss im schönen Deutschland immer alles so kompliziert sein :tired_face:
.
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therapiefuchs schrieb:
3. Laden Sie die Einwilligungserklärung herunter.
Damit holen Sie von Privatpatienten die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Passen Sie den Text an Ihre Praxis an und lassen Sie die Einwilligungserklärung künftig von allen Privatpatienten unterschreiben. Von gesetzlich Versicherten benötigen Sie keine gesonderte Einwilligung.(Von Physio.de Kundenbrief)
Wenn ich richtig verstehe, gesetzlich versicherten Patienten brauchen überhaupt nicht unterschreiben.
Was sagt Ihr?
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