Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Dazu habe ich irgendwie bisher noch keine Infos gefunden bzw überlesen.
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
ALI
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Alimurat schrieb:
Dürfen minderjährige Patienten die Einwilligungserklärung selbst unterschreiben?
Dazu habe ich irgendwie bisher noch keine Infos gefunden bzw überlesen.
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
ALI
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die Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden Daten bis zum 16. Lebensjahr der Träger der elterlichen Verantwortung.
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britta109 schrieb:
Meines Wissens:
die Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden Daten bis zum 16. Lebensjahr der Träger der elterlichen Verantwortung.
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Frank Wilms schrieb:
Also ich würde meinen, der gesetzliche Vertreter unterschreibt, da ein Minderjähriger wohl nicht als geschäftsfähig gilt.
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Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.
...da hätte ich gerne das du mir diese Aussage in diesem Kontext ausführlicher erklärt. Meines Erachtens treffen hier mehrere besondere Schutzbedarf aufeinander: Personenbezogene Gesundheitsdaten und Minderjährigkeit die mit generell geringerem Risikobewusstsein im Datenschutz einhergeht...
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Papa Alpaka schrieb:
DiPi schrieb am 30.5.18 18:17:
Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.
...da hätte ich gerne das du mir diese Aussage in diesem Kontext ausführlicher erklärt. Meines Erachtens treffen hier mehrere besondere Schutzbedarf aufeinander: Personenbezogene Gesundheitsdaten und Minderjährigkeit die mit generell geringerem Risikobewusstsein im Datenschutz einhergeht...
So zumindest mein Kenntnisstand.
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DiPi schrieb:
@Papa Alpaka: Die Frage, ob Minderjährige eine Einwilligung zum Thema Datenschutz unterschreiben dürfen oder nicht, stellt sich gar nicht, da auch erwachsene Patienten dies nicht müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind oder man die Privatpatienten selbst abrechnet.
So zumindest mein Kenntnisstand.
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DiPi schrieb:
Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.
Eine 17jährige ist auch noch nicht berechtigt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben..
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eschnellmann schrieb:
Bis zum 18. Lebensjahr unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Verträge.
Eine 17jährige ist auch noch nicht berechtigt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben..
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Tempelritter schrieb:
Ab 12 Jahre können RZ unterschrieben werden, steht irgendwo im SGB.
Die Unterschrift auf der VO durch Minderjährige ist in der Regel in den Rahmenverträgen geregelt, also zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.
Die Rahmenverträge haben aber nichts mit dem Abschluss von Verträgen in der Praxis zwischen Patient und Praxis zu tun.
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eschnellmann schrieb:
Die Bestätigung für den Erhalt einer Leistung ist etwas völlig anderes, als der Abschluss eines Vertrages!
Die Unterschrift auf der VO durch Minderjährige ist in der Regel in den Rahmenverträgen geregelt, also zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.
Die Rahmenverträge haben aber nichts mit dem Abschluss von Verträgen in der Praxis zwischen Patient und Praxis zu tun.
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heikenordgauer schrieb:
Ich habe viele minderjährige in der Praxis, die ab dem 8. LJ die Verordungen selber unterschreiben müssen, das dürfen nicht mehr die Erziehungsberechtigten, so ist das im Geschrieben vorgeschrieben. das zum Thema geschäftsfähig.
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