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renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
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Jahren und hat durch offene ,
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zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
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hat zufällig jemand ein Formularvordruck gefunden, in dem die Mitarbeiter mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden sind?
Ich muss diese Daten ja an den Steuerberater,Krankenkassen usw. weitergeben?
Besten Dank im Voraus :wink:
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Katrin Götz schrieb:
Hallo,
hat zufällig jemand ein Formularvordruck gefunden, in dem die Mitarbeiter mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden sind?
Ich muss diese Daten ja an den Steuerberater,Krankenkassen usw. weitergeben?
Besten Dank im Voraus :wink:
Inwiefern man einen AV-Vertrag mit dem Steuerberater braucht oder hier gar keine Auftragsverarbeitung sondern eine Funktionsübertragung vorliegt, ist laut meinem Steuerberater noch nicht ganz geklärt.
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alobar schrieb:
Einen AV-vertrag muss dann geschrieben werden, wenn Daten ausser Haus verarbeitet werden. Das ist beim Steuerberater der Fall. Da wird der eine oder der andere schlichtweg keine Lust haben diese Bürokratie auf sich zu nehmen. Haben wir due Lust dazu?!?
VA mit dem Steuerberater ist angeblich nicht nötig, denn dieser hat seine Datenschutgzerklärung auf seiner Homepage, die kann man runterladen und abheften, muss laut meinem ST ausreichen. Ebenso das gleiche bei der Bank, hier gibt es auch nur eine Datenschiutzerklärung auf der Homepage.
Ansonsten müsste ich auch einen VA mit dem Arzt machen, wenn ich eine Behandlungsdoku schicke, damit er mir nachweist, wie er damit umgeht. Also ein unkontrollierter Papiervulkan.
Selbst Behörden wissen ja nicht mal was man wirklich braucht.
Also wird ncihts weiter gemacht, haber dazu keine Lust und keine Zeit. Eine Prüfung durch eine Behörde werde cih sowieso nicht mehr erleben
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idefix- schrieb:
Ich habe die 11 Formular von physio.de ausgefüllt und abgeheftet, dazu die Formulare die der MA unterschreibt und die die Patienten unterschreiben und der Aushand zum Datenschutz, sind insgesammt 14 Seiten Papier, mehr wird nicht gemacht.
VA mit dem Steuerberater ist angeblich nicht nötig, denn dieser hat seine Datenschutgzerklärung auf seiner Homepage, die kann man runterladen und abheften, muss laut meinem ST ausreichen. Ebenso das gleiche bei der Bank, hier gibt es auch nur eine Datenschiutzerklärung auf der Homepage.
Ansonsten müsste ich auch einen VA mit dem Arzt machen, wenn ich eine Behandlungsdoku schicke, damit er mir nachweist, wie er damit umgeht. Also ein unkontrollierter Papiervulkan.
Selbst Behörden wissen ja nicht mal was man wirklich braucht.
Also wird ncihts weiter gemacht, haber dazu keine Lust und keine Zeit. Eine Prüfung durch eine Behörde werde cih sowieso nicht mehr erleben
ich gebe Dir vollkommen Recht, dass das hier ein Wahnsinn ist. Es ist auch bei uns Physio´s, sehr unwahrscheinlich, dass jemand kontrolliert wird. Unwahrscheinlich heisst aber auch, nicht unmöglich. Zum Thema Arzt:
Die Zusammenarbeit der Heilmittelerbringer mit Ärzten ist in den GKV-Rahmenverträgen als auch in der Heilmittelrichtlinie vorgeschrieben. Die Verarbeitung erfolgt insofern auf Grund gesetzlicher (rahmenvertraglicher) Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m. mit dem GKV-Rahmenvertrag und der Heilmittelrichtliche HeilMRl).
deswegen, da brauchen wir keine AV. Schön,ne?
Und ja auch der Steuerberater, ist eine AV auszufüllen. Lass mich gerne belehren, wenn mir jemand sagen kann, dass das nicht sein muss, aufgrund von.... keine Lust und keine Zeit lasssen wir mal ausser vor.
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alobar schrieb:
hallo Idefix,
ich gebe Dir vollkommen Recht, dass das hier ein Wahnsinn ist. Es ist auch bei uns Physio´s, sehr unwahrscheinlich, dass jemand kontrolliert wird. Unwahrscheinlich heisst aber auch, nicht unmöglich. Zum Thema Arzt:
Die Zusammenarbeit der Heilmittelerbringer mit Ärzten ist in den GKV-Rahmenverträgen als auch in der Heilmittelrichtlinie vorgeschrieben. Die Verarbeitung erfolgt insofern auf Grund gesetzlicher (rahmenvertraglicher) Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m. mit dem GKV-Rahmenvertrag und der Heilmittelrichtliche HeilMRl).
deswegen, da brauchen wir keine AV. Schön,ne?
Und ja auch der Steuerberater, ist eine AV auszufüllen. Lass mich gerne belehren, wenn mir jemand sagen kann, dass das nicht sein muss, aufgrund von.... keine Lust und keine Zeit lasssen wir mal ausser vor.
der Wahnsinn nimmt kein Ende...ach ich muss meine Frisörin mal fragen nach ihrem Verzeichnis :smile: die speichert ja meinen Namen und Telefonnummer...
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therapeutin schrieb:
das wird keiner kontrollieren,aber ich gehe davon aus ,dass das wieder was für Abmahnanwälte ist :kissing_closed_eyes: "zeigen sie mir mal ihr Verzeichnis" und wenn du nichts hast... :wink:
der Wahnsinn nimmt kein Ende...ach ich muss meine Frisörin mal fragen nach ihrem Verzeichnis :smile: die speichert ja meinen Namen und Telefonnummer...
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DiPi schrieb:
Man braucht es auch in der Praxis. Die Mitarbeiter müssen ja zustimmen, dass wir Ihre Daten auf Papier oder per EDV speichern. Ich habe hier aber auch nichts gefunden aber ggf. kann man das ja auch selbst schreiben.
Inwiefern man einen AV-Vertrag mit dem Steuerberater braucht oder hier gar keine Auftragsverarbeitung sondern eine Funktionsübertragung vorliegt, ist laut meinem Steuerberater noch nicht ganz geklärt.
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DiPi schrieb:
Bei Physio.de gibt es aber eben nicht den Vertrag zur Einwilligung, dass Du die Daten Deiner Mitarbeiter speicherst und verarbeitest.
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idefix- schrieb:
Schau mal bei Physio.de, dort gibt es alle Formulare zum runterladen. Infothek-Datenschutz
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alobar schrieb:
d.h., wenn ich die Telefonnummer meiner AN haben möchte, muss ich eine Einwilligung des Datenschutz vom AN unterschreiben lassen. Oder sehe ich etwas falsch, Herr Bothner?
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Frieder Bothner schrieb:
Richtig, denn für die Lohnabrechnung (gesetzliche Pflicht) wird die Telefonnummer nicht benötigt.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Ihre sachliche Geduld ist bewundernswert!
mfg hgb :sunglasses:
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Frieder Bothner schrieb:
Eine Einwilligung wird dann nicht benötigt, wenn die Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflichten erfolgt. Das ist z.B. bei Mitarbeitern der Arbeitsvertrag, aus dem sich die Pflichten zur Datenverarbeitung ergeben. Nur wenn mehr als nötig gespeichert wird (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, usw.) wäre eine Einwilligung erforderlich.
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