“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe mir alle Vordrucke herunter geladen und ausgedruckt.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist. Unterschreiben das jetzt alle Neupatienten die ab Freitag kommen oder wirklich gnadenlos jeder vorhandene Patient in meiner Praxis? Ich befürchte ja letzteres aber frag lieber mal :wink:
Ich danke Euch
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Hallo,
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stefanie486 schrieb:
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ich lass es mir von jedem unterschreiben und scanne es dann ein und hinterlege es dann bei jedem...dann spare ich mir die Zettelwirtschaft...
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Jeder von dem du Daten hast...
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therapeutin schrieb:
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Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
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• britta109
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
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Frieder Bothner schrieb:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
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also das Formular zum Unterschreiben bekommen nur die Privatpatienten und bei gesetzlich Versicherten reicht es dann wenn ich auf den Aushang zum Datenschutz hinweise?
Dann muss ich nur noch die VVV erstellen, Mitarbeiter einweisen und unterschreiben lassen?
So langsam lichtet sich der Nebel...
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also das Formular zum Unterschreiben bekommen nur die Privatpatienten und bei gesetzlich Versicherten reicht es dann wenn ich auf den Aushang zum Datenschutz hinweise?
Dann muss ich nur noch die VVV erstellen, Mitarbeiter einweisen und unterschreiben lassen?
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jeanett6348 schrieb:
also das Formular zum Unterschreiben bekommen nur die Privatpatienten und bei gesetzlich Versicherten reicht es dann wenn ich auf den Aushang zum Datenschutz hinweise?
Dann muss ich nur noch die VVV erstellen, Mitarbeiter einweisen und unterschreiben lassen?
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Hallo Herr Bothner, wir müssen aber eine Aushangt machen für "Patienteninformation zum Datenschutz" und ich meinte immer , das der Patient auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben muss.
Was muss der GKV Patient nun unterschreiben, oder muss er wirklich für keine Datenerhebung in meinem PC seine Zustimmung geben.
Danke für die viele Arbeit und Ihre Gedult
Grüße
Georg
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Hallo Herr Bothner, wir müssen aber eine Aushangt machen für "Patienteninformation zum Datenschutz" und ich meinte immer , das der Patient auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben muss.
Was muss der GKV Patient nun unterschreiben, oder muss er wirklich für keine Datenerhebung in meinem PC seine Zustimmung geben.
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idefix- schrieb:
Hallo Herr Bothner, wir müssen aber eine Aushangt machen für "Patienteninformation zum Datenschutz" und ich meinte immer , das der Patient auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben muss.
Was muss der GKV Patient nun unterschreiben, oder muss er wirklich für keine Datenerhebung in meinem PC seine Zustimmung geben.
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GKV Patienten unterliegen, wie auch Leistungserbringer, den SGB` s.
Wenn GKV Patienten irgendetwas unterschreiben müssten bedeutete dies, dass die therapeutischen GKV Leistungen von Zusatzbedingungen abhängen würden.
GKV- Patienten sind für GKV- Therapiepraxen keine Vertragspartner. Die GKV Kassen setzen die grundgesetzliche Pflicht des Staates um und bedienen sich dortzu der therapeutischen Leistungserbringer. Patient und Kassen haben einen Vertrag + Praxis und Kassen haben einen Vertrag ( Patient und Praxis nicht ).
Von daher dürfte es sicherlich ausgeschlossen sein, dass GKV Patienten in GKV Praxen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben hätten.
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GKV Patienten unterliegen, wie auch Leistungserbringer, den SGB` s.
Wenn GKV Patienten irgendetwas unterschreiben müssten bedeutete dies, dass die therapeutischen GKV Leistungen von Zusatzbedingungen abhängen würden.
GKV- Patienten sind für GKV- Therapiepraxen keine Vertragspartner. Die GKV Kassen setzen die grundgesetzliche Pflicht des Staates um und bedienen sich dortzu der therapeutischen Leistungserbringer. Patient und Kassen haben einen Vertrag + Praxis und Kassen haben einen Vertrag ( Patient und Praxis nicht ).
Von daher dürfte es sicherlich ausgeschlossen sein, dass GKV Patienten in GKV Praxen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben hätten.
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webpt schrieb:
GKV Patienten unterliegen, wie auch Leistungserbringer, den SGB` s.
Wenn GKV Patienten irgendetwas unterschreiben müssten bedeutete dies, dass die therapeutischen GKV Leistungen von Zusatzbedingungen abhängen würden.
GKV- Patienten sind für GKV- Therapiepraxen keine Vertragspartner. Die GKV Kassen setzen die grundgesetzliche Pflicht des Staates um und bedienen sich dortzu der therapeutischen Leistungserbringer. Patient und Kassen haben einen Vertrag + Praxis und Kassen haben einen Vertrag ( Patient und Praxis nicht ).
Von daher dürfte es sicherlich ausgeschlossen sein, dass GKV Patienten in GKV Praxen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben hätten.
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wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
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Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
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Stefan
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sportiiii schrieb:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
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Stefan
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Frieder Bothner schrieb am 23.5.18 15:17:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
aber ich speichere auch Daten die über die gesetzliche Pflicht nach SGB V hinausgehen. Telefonnummer, Email ?? Wenn ich meinen Patienten Terminänderungen oder -pläne per Mail zukommen lasse, brauche ich eine Einverständnis.
Ansonsten mache ich keine Unterschiede. Jeder der Kommt unterschreibt eine´ Anmeldeformular incl. Datenschutz und Privatpreise die über Beihilfesätzen liegen.
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[zitat]Frieder Bothner schrieb am 23.5.18 15:17:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein. [/zitat]
aber ich speichere auch Daten die über die gesetzliche Pflicht nach SGB V hinausgehen. Telefonnummer, Email ?? Wenn ich meinen Patienten Terminänderungen oder -pläne per Mail zukommen lasse, brauche ich eine Einverständnis.
Ansonsten mache ich keine Unterschiede. Jeder der Kommt unterschreibt eine´ Anmeldeformular incl. Datenschutz und Privatpreise die über Beihilfesätzen liegen.
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Udo schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 23.5.18 15:17:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
aber ich speichere auch Daten die über die gesetzliche Pflicht nach SGB V hinausgehen. Telefonnummer, Email ?? Wenn ich meinen Patienten Terminänderungen oder -pläne per Mail zukommen lasse, brauche ich eine Einverständnis.
Ansonsten mache ich keine Unterschiede. Jeder der Kommt unterschreibt eine´ Anmeldeformular incl. Datenschutz und Privatpreise die über Beihilfesätzen liegen.
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Art. 13 EU-DSGVO "Personen deren Daten erhoben werden sind über die Datenverarbeitung zu informieren"
Es gibt verschiedene Wege der Information: vom normalen Aushang in der Praxis bis zum unterschreiben einer individuellen Information. Es ist kein Weg fest vorgeschrieben.
Das heist unser Aushang alleine reicht. Ob der Patient das liest oder nicht, das ist wiederum nicht meine Aufgabe, ich muss ihn darauf hinweisen, das es diesen Aushang gibt.
Die verschiedenen Infowege sind in unserem Programm ab heute gespeichert und können angeklickt werden, dann wird diese Info in der Kartei hinterlegt.
so damit ist der Papierkram ab sofort erledigt. :stuck_out_tongue:
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• therapeutin
So habe noch mal nachgelesen.
Art. 13 EU-DSGVO "Personen deren Daten erhoben werden sind über die Datenverarbeitung zu informieren"
Es gibt verschiedene Wege der Information: vom normalen Aushang in der Praxis bis zum unterschreiben einer individuellen Information. Es ist kein Weg fest vorgeschrieben.
Das heist unser Aushang alleine reicht. Ob der Patient das liest oder nicht, das ist wiederum nicht meine Aufgabe, ich muss ihn darauf hinweisen, das es diesen Aushang gibt.
Die verschiedenen Infowege sind in unserem Programm ab heute gespeichert und können angeklickt werden, dann wird diese Info in der Kartei hinterlegt.
so damit ist der Papierkram ab sofort erledigt. :stuck_out_tongue:
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idefix- schrieb:
So habe noch mal nachgelesen.
Art. 13 EU-DSGVO "Personen deren Daten erhoben werden sind über die Datenverarbeitung zu informieren"
Es gibt verschiedene Wege der Information: vom normalen Aushang in der Praxis bis zum unterschreiben einer individuellen Information. Es ist kein Weg fest vorgeschrieben.
Das heist unser Aushang alleine reicht. Ob der Patient das liest oder nicht, das ist wiederum nicht meine Aufgabe, ich muss ihn darauf hinweisen, das es diesen Aushang gibt.
Die verschiedenen Infowege sind in unserem Programm ab heute gespeichert und können angeklickt werden, dann wird diese Info in der Kartei hinterlegt.
so damit ist der Papierkram ab sofort erledigt. :stuck_out_tongue:
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sportiiii schrieb am 24.5.18 09:32:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
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Stefan
Genau so sehe ich das auch, und so handhaben wir es in der Praxis.
Privatpatienten / Privatzahler unterschreiben eine Einwilligungserklärung.
GKV bekommen eine Datenschutzerklärung vorgelegt.
Damit sind wir bestens abgesichert.
Die Datenschutz-Info hängt zusätzlich am Empfang aus.
Unsere Patienten finden es gut so darüber aufgeklärt zu werden.
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[zitat]sportiiii schrieb am 24.5.18 09:32:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan [/zitat]
Genau so sehe ich das auch, und so handhaben wir es in der Praxis.
Privatpatienten / Privatzahler unterschreiben eine Einwilligungserklärung.
GKV bekommen eine Datenschutzerklärung vorgelegt.
Damit sind wir bestens abgesichert.
Die Datenschutz-Info hängt zusätzlich am Empfang aus.
Unsere Patienten finden es gut so darüber aufgeklärt zu werden.
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Haro schrieb:
sportiiii schrieb am 24.5.18 09:32:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
Genau so sehe ich das auch, und so handhaben wir es in der Praxis.
Privatpatienten / Privatzahler unterschreiben eine Einwilligungserklärung.
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Damit sind wir bestens abgesichert.
Die Datenschutz-Info hängt zusätzlich am Empfang aus.
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wie willst Du denn im Zweifel nachweisen, dass Dein Patient wirklich die Info erhalten hat? Von wem wird der Klick in Deiner Software ausgeübt? Vom Patienten oder von einem Praxismitarbeiter?
Du hast Recht, wenn es um die verschiedenen Wege der Information über die DSGVO geht. Aber - um es mal im Extremfall durchzuspielen - was ist wenn Dich ein Patient rechtlich angeht, weil seine Daten ohne seine Einwilligung weitergegeben worden sind? Da reicht mir der Verweis auf einen Aushang oder auf einen Klick in der Software nicht aus um seine Einwilligung zu belegen. Ich bin sicherlich eher der Optimist, dennoch bin ich solange es keine richtige klare Aussage dazu gibt eher vorsichtig.
Stefan
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Hallo idefix,
wie willst Du denn im Zweifel nachweisen, dass Dein Patient [b]wirklich[/b] die Info erhalten hat? Von wem wird der Klick in Deiner Software ausgeübt? Vom Patienten oder von einem Praxismitarbeiter?
Du hast Recht, wenn es um die verschiedenen Wege der Information über die DSGVO geht. Aber - um es mal im Extremfall durchzuspielen - was ist wenn Dich ein Patient rechtlich angeht, weil seine Daten ohne seine Einwilligung weitergegeben worden sind? Da reicht mir der Verweis auf einen Aushang oder auf einen Klick in der Software nicht aus um seine Einwilligung zu belegen. Ich bin sicherlich eher der Optimist, dennoch bin ich solange es keine richtige klare Aussage dazu gibt eher vorsichtig.
Stefan
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sportiiii schrieb:
Hallo idefix,
wie willst Du denn im Zweifel nachweisen, dass Dein Patient wirklich die Info erhalten hat? Von wem wird der Klick in Deiner Software ausgeübt? Vom Patienten oder von einem Praxismitarbeiter?
Du hast Recht, wenn es um die verschiedenen Wege der Information über die DSGVO geht. Aber - um es mal im Extremfall durchzuspielen - was ist wenn Dich ein Patient rechtlich angeht, weil seine Daten ohne seine Einwilligung weitergegeben worden sind? Da reicht mir der Verweis auf einen Aushang oder auf einen Klick in der Software nicht aus um seine Einwilligung zu belegen. Ich bin sicherlich eher der Optimist, dennoch bin ich solange es keine richtige klare Aussage dazu gibt eher vorsichtig.
Stefan
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Haro: Was ist denn der Unterschied zwischen Deiner Datenschutzerklärung und der Einwilligungerklärung. Einmal muss der Patient unterschreiben und einmal nicht?
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Haro: Was ist denn der Unterschied zwischen Deiner Datenschutzerklärung und der Einwilligungerklärung. Einmal muss der Patient unterschreiben und einmal nicht?
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DiPi schrieb:
Haro: Was ist denn der Unterschied zwischen Deiner Datenschutzerklärung und der Einwilligungerklärung. Einmal muss der Patient unterschreiben und einmal nicht?
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das ist dann das Problem des Patienten, wenn der Gesetzgeber keine expliziete Unterschrift verlangt, muss ich es nicht machen (siehe hier die Aussagen hinsichtlich Sozialgesetzbuch, dass GKV-Patienten nichts unterschreiben müssen). Dann muss der Patient nachweisen, dass er die Info nicht bekommen hat. Im PC ist die Aufklärung in der Patientenakte hinterlegt.
Momentan lassen wir unsere Erklärung noch unterschreiben, aber wie lange noch ?
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Hallo Stefan,
das ist dann das Problem des Patienten, wenn der Gesetzgeber keine expliziete Unterschrift verlangt, muss ich es nicht machen (siehe hier die Aussagen hinsichtlich Sozialgesetzbuch, dass GKV-Patienten nichts unterschreiben müssen). Dann muss der Patient nachweisen, dass er die Info nicht bekommen hat. Im PC ist die Aufklärung in der Patientenakte hinterlegt.
Momentan lassen wir unsere Erklärung noch unterschreiben, aber wie lange noch ?
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idefix- schrieb:
Hallo Stefan,
das ist dann das Problem des Patienten, wenn der Gesetzgeber keine expliziete Unterschrift verlangt, muss ich es nicht machen (siehe hier die Aussagen hinsichtlich Sozialgesetzbuch, dass GKV-Patienten nichts unterschreiben müssen). Dann muss der Patient nachweisen, dass er die Info nicht bekommen hat. Im PC ist die Aufklärung in der Patientenakte hinterlegt.
Momentan lassen wir unsere Erklärung noch unterschreiben, aber wie lange noch ?
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Danke für Eure Antworten.
Ich würde das unterschriebene Formular einscannen und zu den Akten dazu fügen. Reicht das? Kann das Formular dann weg oder sollte ich das lieber aufheben?
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Danke für Eure Antworten.
Ich würde das unterschriebene Formular einscannen und zu den Akten dazu fügen. Reicht das? Kann das Formular dann weg oder sollte ich das lieber aufheben?
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stefanie486 schrieb:
Danke für Eure Antworten.
Ich würde das unterschriebene Formular einscannen und zu den Akten dazu fügen. Reicht das? Kann das Formular dann weg oder sollte ich das lieber aufheben?
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Problem beschreiben
DiPi schrieb:
Nicht von jedem. Nur von Privatpatienten.
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wo steht geschrieben, dass der GKV Patient die Einwilligung nicht unterschreiben muss? Das würde uns wirklich viel Zeit und Aufwand ersparen.
Müssen alle HB Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben? Sonst dürfen wir ja mit niemanden kommunizieren und auch keine Folgerezepte holen von verordnenden Ärzten.
Fragen, Fragen, Fragen!
Vielen Dank für die super Vorlagen!
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Hallo Herr Bothner,
wo steht geschrieben, dass der GKV Patient die Einwilligung nicht unterschreiben muss? Das würde uns wirklich viel Zeit und Aufwand ersparen.
Müssen alle HB Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben? Sonst dürfen wir ja mit niemanden kommunizieren und auch keine Folgerezepte holen von verordnenden Ärzten.
Fragen, Fragen, Fragen!
Vielen Dank für die super Vorlagen!
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Problem beschreiben
mimu schrieb:
Hallo Herr Bothner,
wo steht geschrieben, dass der GKV Patient die Einwilligung nicht unterschreiben muss? Das würde uns wirklich viel Zeit und Aufwand ersparen.
Müssen alle HB Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben? Sonst dürfen wir ja mit niemanden kommunizieren und auch keine Folgerezepte holen von verordnenden Ärzten.
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Vielen Dank für die super Vorlagen!
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Hallo,
ich betreibe eine Praxis nur für Selbstzahler. Es gibt viele Patienten, die ohne Rezept kommen und deren Daten ich nur auf der Karteikarte notiert habe. Diese Patienten müssen doch keine Formulare bzgl. des Datenschutzes unterschreiben,oder? Alle anderen , denen ich eine Rechnung schreibe und deren Daten ich im PC gespeichert habe müssen das Einwilligungsformular unterschreiben. Ich hoffe ich liege richtig.
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Hallo,
ich betreibe eine Praxis nur für Selbstzahler. Es gibt viele Patienten, die ohne Rezept kommen und deren Daten ich nur auf der Karteikarte notiert habe. Diese Patienten müssen doch keine Formulare bzgl. des Datenschutzes unterschreiben,oder? Alle anderen , denen ich eine Rechnung schreibe und deren Daten ich im PC gespeichert habe müssen das Einwilligungsformular unterschreiben. Ich hoffe ich liege richtig.
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AO schrieb:
Hallo,
ich betreibe eine Praxis nur für Selbstzahler. Es gibt viele Patienten, die ohne Rezept kommen und deren Daten ich nur auf der Karteikarte notiert habe. Diese Patienten müssen doch keine Formulare bzgl. des Datenschutzes unterschreiben,oder? Alle anderen , denen ich eine Rechnung schreibe und deren Daten ich im PC gespeichert habe müssen das Einwilligungsformular unterschreiben. Ich hoffe ich liege richtig.
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Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist. Unterschreiben das jetzt alle Neupatienten die ab Freitag kommen oder wirklich gnadenlos jeder vorhandene Patient in meiner Praxis? Ich befürchte ja letzteres aber frag lieber mal :wink:
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stefanie486 schrieb:
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe mir alle Vordrucke herunter geladen und ausgedruckt.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist. Unterschreiben das jetzt alle Neupatienten die ab Freitag kommen oder wirklich gnadenlos jeder vorhandene Patient in meiner Praxis? Ich befürchte ja letzteres aber frag lieber mal :wink:
Ich danke Euch
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therapeutin schrieb:
Jeder von dem du Daten hast...
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britta109 schrieb:
Jeder!!! Warum nur Privatpatienten???
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Frieder Bothner schrieb:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
Dann muss ich nur noch die VVV erstellen, Mitarbeiter einweisen und unterschreiben lassen?
So langsam lichtet sich der Nebel...
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jeanett6348 schrieb:
also das Formular zum Unterschreiben bekommen nur die Privatpatienten und bei gesetzlich Versicherten reicht es dann wenn ich auf den Aushang zum Datenschutz hinweise?
Dann muss ich nur noch die VVV erstellen, Mitarbeiter einweisen und unterschreiben lassen?
So langsam lichtet sich der Nebel...
Was muss der GKV Patient nun unterschreiben, oder muss er wirklich für keine Datenerhebung in meinem PC seine Zustimmung geben.
Danke für die viele Arbeit und Ihre Gedult
Grüße
Georg
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idefix- schrieb:
Hallo Herr Bothner, wir müssen aber eine Aushangt machen für "Patienteninformation zum Datenschutz" und ich meinte immer , das der Patient auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben muss.
Was muss der GKV Patient nun unterschreiben, oder muss er wirklich für keine Datenerhebung in meinem PC seine Zustimmung geben.
Danke für die viele Arbeit und Ihre Gedult
Grüße
Georg
Wenn GKV Patienten irgendetwas unterschreiben müssten bedeutete dies, dass die therapeutischen GKV Leistungen von Zusatzbedingungen abhängen würden.
GKV- Patienten sind für GKV- Therapiepraxen keine Vertragspartner. Die GKV Kassen setzen die grundgesetzliche Pflicht des Staates um und bedienen sich dortzu der therapeutischen Leistungserbringer. Patient und Kassen haben einen Vertrag + Praxis und Kassen haben einen Vertrag ( Patient und Praxis nicht ).
Von daher dürfte es sicherlich ausgeschlossen sein, dass GKV Patienten in GKV Praxen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben hätten.
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GKV Patienten unterliegen, wie auch Leistungserbringer, den SGB` s.
Wenn GKV Patienten irgendetwas unterschreiben müssten bedeutete dies, dass die therapeutischen GKV Leistungen von Zusatzbedingungen abhängen würden.
GKV- Patienten sind für GKV- Therapiepraxen keine Vertragspartner. Die GKV Kassen setzen die grundgesetzliche Pflicht des Staates um und bedienen sich dortzu der therapeutischen Leistungserbringer. Patient und Kassen haben einen Vertrag + Praxis und Kassen haben einen Vertrag ( Patient und Praxis nicht ).
Von daher dürfte es sicherlich ausgeschlossen sein, dass GKV Patienten in GKV Praxen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben hätten.
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therapeutin schrieb:
Wie jetzt,brauche ich von den GKV Pat. keine Einwilligung unterschreiben lassen :unamused:,sondern nur von PKV und denen die ohne Verordnung kommen?
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
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Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
aber ich speichere auch Daten die über die gesetzliche Pflicht nach SGB V hinausgehen. Telefonnummer, Email ?? Wenn ich meinen Patienten Terminänderungen oder -pläne per Mail zukommen lasse, brauche ich eine Einverständnis.
Ansonsten mache ich keine Unterschiede. Jeder der Kommt unterschreibt eine´ Anmeldeformular incl. Datenschutz und Privatpreise die über Beihilfesätzen liegen.
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Udo schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 23.5.18 15:17:
Weil die Daten der gesetzlich Versicherten durch die gesetzliche Pflicht nach SGB V verarbeitet werden. Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, dort willigt der Patient zur Datenverarbeitung ein.
aber ich speichere auch Daten die über die gesetzliche Pflicht nach SGB V hinausgehen. Telefonnummer, Email ?? Wenn ich meinen Patienten Terminänderungen oder -pläne per Mail zukommen lasse, brauche ich eine Einverständnis.
Ansonsten mache ich keine Unterschiede. Jeder der Kommt unterschreibt eine´ Anmeldeformular incl. Datenschutz und Privatpreise die über Beihilfesätzen liegen.
Art. 13 EU-DSGVO "Personen deren Daten erhoben werden sind über die Datenverarbeitung zu informieren"
Es gibt verschiedene Wege der Information: vom normalen Aushang in der Praxis bis zum unterschreiben einer individuellen Information. Es ist kein Weg fest vorgeschrieben.
Das heist unser Aushang alleine reicht. Ob der Patient das liest oder nicht, das ist wiederum nicht meine Aufgabe, ich muss ihn darauf hinweisen, das es diesen Aushang gibt.
Die verschiedenen Infowege sind in unserem Programm ab heute gespeichert und können angeklickt werden, dann wird diese Info in der Kartei hinterlegt.
so damit ist der Papierkram ab sofort erledigt. :stuck_out_tongue:
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idefix- schrieb:
So habe noch mal nachgelesen.
Art. 13 EU-DSGVO "Personen deren Daten erhoben werden sind über die Datenverarbeitung zu informieren"
Es gibt verschiedene Wege der Information: vom normalen Aushang in der Praxis bis zum unterschreiben einer individuellen Information. Es ist kein Weg fest vorgeschrieben.
Das heist unser Aushang alleine reicht. Ob der Patient das liest oder nicht, das ist wiederum nicht meine Aufgabe, ich muss ihn darauf hinweisen, das es diesen Aushang gibt.
Die verschiedenen Infowege sind in unserem Programm ab heute gespeichert und können angeklickt werden, dann wird diese Info in der Kartei hinterlegt.
so damit ist der Papierkram ab sofort erledigt. :stuck_out_tongue:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
Genau so sehe ich das auch, und so handhaben wir es in der Praxis.
Privatpatienten / Privatzahler unterschreiben eine Einwilligungserklärung.
GKV bekommen eine Datenschutzerklärung vorgelegt.
Damit sind wir bestens abgesichert.
Die Datenschutz-Info hängt zusätzlich am Empfang aus.
Unsere Patienten finden es gut so darüber aufgeklärt zu werden.
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Haro schrieb:
sportiiii schrieb am 24.5.18 09:32:
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, werden gerade 2 Punkte diskutiert:
1. Unterschrift ja oder nein?
2. Einwiligungserklärung von GKV oder PKV oder beide?
Wir handhaben es jetzt so:
zu 1.
Grundsätzlich kann der Patient seine Einwilligung auch mündlich erteilen. Es ist also kein Muss eine Unterschrift zu fordern. Was aber wenn der Patient sagt, keine Einwilligung gegeben zu haben? Dann macht es für mich Sinn einen schriftlichen Nachweis zu erhalten.
zu 2.
Hier sind wir auch intern am diskutieren. Haben uns aber entschieden es einheitlich zu halten. Alle (PKV, GKV) bekommen eine Datenschutzerklärung, in die sie einwilligen (schriftlich). Das legen wir dann digital zu den Akten.
Bei GKV Patienten mag es sein, wie es Herr Bothner es geschrieben hat.
Dennoch müssen unserer Meinung nach Patienten darüber aufgeklärt werden (ohne separate Einwilligung) wenn es um die Verarbeitung mit den GKVen geht.
Was aber wenn Daten auch der StB/ Fibu erhält (was er ja unweigerlich bekommt, wenn es sich um z.B. Belege handelt)? Deswegen für uns: alles mit Einwilligung und damit weitestgehend wasserfest.
Da noch ein Tag ist bis zum 25.5. bin ich auf andere Ansichten gespannt!
Stefan
Genau so sehe ich das auch, und so handhaben wir es in der Praxis.
Privatpatienten / Privatzahler unterschreiben eine Einwilligungserklärung.
GKV bekommen eine Datenschutzerklärung vorgelegt.
Damit sind wir bestens abgesichert.
Die Datenschutz-Info hängt zusätzlich am Empfang aus.
Unsere Patienten finden es gut so darüber aufgeklärt zu werden.
wie willst Du denn im Zweifel nachweisen, dass Dein Patient wirklich die Info erhalten hat? Von wem wird der Klick in Deiner Software ausgeübt? Vom Patienten oder von einem Praxismitarbeiter?
Du hast Recht, wenn es um die verschiedenen Wege der Information über die DSGVO geht. Aber - um es mal im Extremfall durchzuspielen - was ist wenn Dich ein Patient rechtlich angeht, weil seine Daten ohne seine Einwilligung weitergegeben worden sind? Da reicht mir der Verweis auf einen Aushang oder auf einen Klick in der Software nicht aus um seine Einwilligung zu belegen. Ich bin sicherlich eher der Optimist, dennoch bin ich solange es keine richtige klare Aussage dazu gibt eher vorsichtig.
Stefan
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sportiiii schrieb:
Hallo idefix,
wie willst Du denn im Zweifel nachweisen, dass Dein Patient wirklich die Info erhalten hat? Von wem wird der Klick in Deiner Software ausgeübt? Vom Patienten oder von einem Praxismitarbeiter?
Du hast Recht, wenn es um die verschiedenen Wege der Information über die DSGVO geht. Aber - um es mal im Extremfall durchzuspielen - was ist wenn Dich ein Patient rechtlich angeht, weil seine Daten ohne seine Einwilligung weitergegeben worden sind? Da reicht mir der Verweis auf einen Aushang oder auf einen Klick in der Software nicht aus um seine Einwilligung zu belegen. Ich bin sicherlich eher der Optimist, dennoch bin ich solange es keine richtige klare Aussage dazu gibt eher vorsichtig.
Stefan
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DiPi schrieb:
Haro: Was ist denn der Unterschied zwischen Deiner Datenschutzerklärung und der Einwilligungerklärung. Einmal muss der Patient unterschreiben und einmal nicht?
das ist dann das Problem des Patienten, wenn der Gesetzgeber keine expliziete Unterschrift verlangt, muss ich es nicht machen (siehe hier die Aussagen hinsichtlich Sozialgesetzbuch, dass GKV-Patienten nichts unterschreiben müssen). Dann muss der Patient nachweisen, dass er die Info nicht bekommen hat. Im PC ist die Aufklärung in der Patientenakte hinterlegt.
Momentan lassen wir unsere Erklärung noch unterschreiben, aber wie lange noch ?
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idefix- schrieb:
Hallo Stefan,
das ist dann das Problem des Patienten, wenn der Gesetzgeber keine expliziete Unterschrift verlangt, muss ich es nicht machen (siehe hier die Aussagen hinsichtlich Sozialgesetzbuch, dass GKV-Patienten nichts unterschreiben müssen). Dann muss der Patient nachweisen, dass er die Info nicht bekommen hat. Im PC ist die Aufklärung in der Patientenakte hinterlegt.
Momentan lassen wir unsere Erklärung noch unterschreiben, aber wie lange noch ?
Ich würde das unterschriebene Formular einscannen und zu den Akten dazu fügen. Reicht das? Kann das Formular dann weg oder sollte ich das lieber aufheben?
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stefanie486 schrieb:
Danke für Eure Antworten.
Ich würde das unterschriebene Formular einscannen und zu den Akten dazu fügen. Reicht das? Kann das Formular dann weg oder sollte ich das lieber aufheben?
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DiPi schrieb:
Nicht von jedem. Nur von Privatpatienten.
wo steht geschrieben, dass der GKV Patient die Einwilligung nicht unterschreiben muss? Das würde uns wirklich viel Zeit und Aufwand ersparen.
Müssen alle HB Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben? Sonst dürfen wir ja mit niemanden kommunizieren und auch keine Folgerezepte holen von verordnenden Ärzten.
Fragen, Fragen, Fragen!
Vielen Dank für die super Vorlagen!
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mimu schrieb:
Hallo Herr Bothner,
wo steht geschrieben, dass der GKV Patient die Einwilligung nicht unterschreiben muss? Das würde uns wirklich viel Zeit und Aufwand ersparen.
Müssen alle HB Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben? Sonst dürfen wir ja mit niemanden kommunizieren und auch keine Folgerezepte holen von verordnenden Ärzten.
Fragen, Fragen, Fragen!
Vielen Dank für die super Vorlagen!
ich betreibe eine Praxis nur für Selbstzahler. Es gibt viele Patienten, die ohne Rezept kommen und deren Daten ich nur auf der Karteikarte notiert habe. Diese Patienten müssen doch keine Formulare bzgl. des Datenschutzes unterschreiben,oder? Alle anderen , denen ich eine Rechnung schreibe und deren Daten ich im PC gespeichert habe müssen das Einwilligungsformular unterschreiben. Ich hoffe ich liege richtig.
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AO schrieb:
Hallo,
ich betreibe eine Praxis nur für Selbstzahler. Es gibt viele Patienten, die ohne Rezept kommen und deren Daten ich nur auf der Karteikarte notiert habe. Diese Patienten müssen doch keine Formulare bzgl. des Datenschutzes unterschreiben,oder? Alle anderen , denen ich eine Rechnung schreibe und deren Daten ich im PC gespeichert habe müssen das Einwilligungsformular unterschreiben. Ich hoffe ich liege richtig.
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