Als moderne Ergo- und
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in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
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jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
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sondern auch attraktive Benefits,
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joachim608 schrieb:
Hallo eine Frage: wie lange gilt die unterschriebene Einwilligungserklärung? Gilt sie für das ganze Jahr, oder muß bei jedem neuen Rezept die Einwilligungserklärung neu vorgelegt und unterschrieben werden.
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Eine Information gilt bis zur Aktualisierung.
Oder?
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RoFo schrieb:
Eine Einwilligung kann widerrufen werden.
Eine Information gilt bis zur Aktualisierung.
Oder?
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Alexander Fischer schrieb:
Soweit ich weiß ein Leben lang.
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Udo schrieb:
GKV Patienten nicht unterschreiben zu lassen finde ich kritisch, da ich ja nicht nur GKV (abrechnungs-) relevante Daten speichere. Ich speichere auch Tel.Nr. evtl. EMail-Adresse.
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DiPi schrieb:
Ja, deshalb kannst Du doch Deine Patienten durch einen Aushang (siehe hier bei physio.de) im Wartezimmer und/oder ein Informationsblatt in Kenntnis setzen, wie ernst Du es mit dem Datenschutz meinst. Unterschreiben lassen muss man es sich dennoch nicht. Das man die Daten schützt, war auch schon bisher so. Jetzt wird es dem Patienten nur transparenter erklärt.
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DiPi schrieb:
Wen willst du unterschreiben lassen? Es müssen nur Privatpatienten unterschreiben, falls du diese nicht selbst abrechnest.
Die lasse ich für jedes Rezept neu unterschreiben, egal ob privat oder gesetzlich versichert (unter 16 Jahre der Erziehungsberechtigte).
Als zu unterschreibender Hinweis reicht die ausgehängte Datenschutzerklärung, oder die AGB. Eine Blanko-Einwilligungserklärung ist, so weit ich informiert bin, unwirksam.
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Zudem verstehe ich nicht, warum Du bei nur bei unter 16jährigen den Erziehungsberechtigten unterschreiben lässt. Mit 16 und 17 sind die Patienten ebenfalls minderjährig.
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DiPi schrieb:
günther542: Ich verstehe nicht, welche Unterschiede Du machst. Es geht doch beim Aushang um die Speicherung und Verarbeitung der Patientendaten. Die Frage ist, ob man diese Erklärung auch noch einmal von den Patienten unterschreiben lassen muss. Meines Wissen nach nicht. Weder von Privatpatienten noch von gesetzlich Versicherten. Und selbst wenn, warum denn bei jedem neuen Rezept? Ich schließe meine Behandlungsverträge immer für die gesamte Behandlung beispielsweise.
Zudem verstehe ich nicht, warum Du bei nur bei unter 16jährigen den Erziehungsberechtigten unterschreiben lässt. Mit 16 und 17 sind die Patienten ebenfalls minderjährig.
Laut IFK Rechtsabteilung NUR Privatpatienten!
WAS BITTE STIMMT NUN?!
Aushang ist vorhanden!
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saarländer schrieb:
Lustig ist das laut Physio Deutschland Rechtsabteilung ALLE ( GKV und PrivatPP) die Einwilligungserklärung bezüglich der Speicherung von personenbezogenen Daten unterschreiben müssen/sollten.
Laut IFK Rechtsabteilung NUR Privatpatienten!
WAS BITTE STIMMT NUN?!
Aushang ist vorhanden!
Lustig ist das laut Physio Deutschland Rechtsabteilung ALLE ( GKV und PrivatPP) die Einwilligungserklärung bezüglich der Speicherung von personenbezogenen Daten unterschreiben müssen/sollten.
Laut IFK Rechtsabteilung NUR Privatpatienten!
WAS BITTE STIMMT NUN?!
Aushang ist vorhanden!
Auslegungssache, die einen sagen alle müssen die DS Erklärung unterschreiben, die anderen das Gegenteil. So bleibt es dir als Unternehmer frei Weg A oder Weg B einzuschlagen. Bei mir muss keiner unterschreiben, alle bekommen meine DS Erklärung in die Hand gedrückt.
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morpheus-06 schrieb:
saarländer schrieb am 9.6.18 18:25:
Lustig ist das laut Physio Deutschland Rechtsabteilung ALLE ( GKV und PrivatPP) die Einwilligungserklärung bezüglich der Speicherung von personenbezogenen Daten unterschreiben müssen/sollten.
Laut IFK Rechtsabteilung NUR Privatpatienten!
WAS BITTE STIMMT NUN?!
Aushang ist vorhanden!
Auslegungssache, die einen sagen alle müssen die DS Erklärung unterschreiben, die anderen das Gegenteil. So bleibt es dir als Unternehmer frei Weg A oder Weg B einzuschlagen. Bei mir muss keiner unterschreiben, alle bekommen meine DS Erklärung in die Hand gedrückt.
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BG schrieb:
Ich hab gestern - im Seminar des ZVK/ Physio Deutschland zum Thema Datenschutz - gehört, dass man, wenn man auf der sicheren Seite sein will, sich von allen Patienten eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen sollte, bei den gesetzlich Versicherten insbesondere auch dann, wenn die Abrechnung über ein externes Unternehmen erfolgt. Das Seminar war übrigens ein reines Vorstellen der neuen Gesetzeslage, zwar auch wichtig, aber keine richtige Hilfestellung zur Umsetzung in der Praxis. Da fand ich die bereitgestellten Listen, Verzeichnisse usw. hier von Physio.de sehr viel hilfreicher, vielen Dank nochmal dafür an die Redaktion !!!!!
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Mc Frank schrieb:
Wir haben auf unserer Anmeldung schon immer den Hinweis geführt, das wir mit einem externen Unternehmen die GKV Rezepte abrechnen. Dies haben wir nun nur noch um eine Zustimmungsklausel zum Datenschutz ergänzt, welche sich die Patienten durchlesen können plus obligatorische 24 Std. Absageregelungen. Alle Patienten müssen diese Anmeldung ausfüllen und Unterschreiben - fertig :wink:
Mein Patienten müssen nur dann noch mal unterschreiben, wenn sich irgendwas ändert. Aber sonst gilt diese Vereinbarung bis auf Widerruf.
Du musst auch so weit ich weis auch die GKV Patienten unterschreiben lassen, denn bei denen erhebst du ja auch personenbezogene Daten.
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Kukdiehe schrieb:
Ich lasse das ein mal unterschreiben. Und damit ich es nachweisen kann, dass ich meinen Patienten darüber aufgeklärt habe, muss auch jeder Patient mir dieses Merkblatt unterschreiben. Sonst kann es ja sein, dass von seiten des Patienten kommt, wurde ich nicht aufgeklärt.
Mein Patienten müssen nur dann noch mal unterschreiben, wenn sich irgendwas ändert. Aber sonst gilt diese Vereinbarung bis auf Widerruf.
Du musst auch so weit ich weis auch die GKV Patienten unterschreiben lassen, denn bei denen erhebst du ja auch personenbezogene Daten.
günther542: Ich verstehe nicht, welche Unterschiede Du machst. Es geht doch beim Aushang um die Speicherung und Verarbeitung der Patientendaten. Die Frage ist, ob man diese Erklärung auch noch einmal von den Patienten unterschreiben lassen muss. Meines Wissen nach nicht. Weder von Privatpatienten noch von gesetzlich Versicherten. Und selbst wenn, warum denn bei jedem neuen Rezept? Ich schließe meine Behandlungsverträge immer für die gesamte Behandlung beispielsweise.
Zudem verstehe ich nicht, warum Du bei nur bei unter 16jährigen den Erziehungsberechtigten unterschreiben lässt. Mit 16 und 17 sind die Patienten ebenfalls minderjährig.
Siehe Art.8 DSGVO...
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günther542 schrieb:
DiPi schrieb am 4.6.18 14:43:
günther542: Ich verstehe nicht, welche Unterschiede Du machst. Es geht doch beim Aushang um die Speicherung und Verarbeitung der Patientendaten. Die Frage ist, ob man diese Erklärung auch noch einmal von den Patienten unterschreiben lassen muss. Meines Wissen nach nicht. Weder von Privatpatienten noch von gesetzlich Versicherten. Und selbst wenn, warum denn bei jedem neuen Rezept? Ich schließe meine Behandlungsverträge immer für die gesamte Behandlung beispielsweise.
Zudem verstehe ich nicht, warum Du bei nur bei unter 16jährigen den Erziehungsberechtigten unterschreiben lässt. Mit 16 und 17 sind die Patienten ebenfalls minderjährig.
Siehe Art.8 DSGVO...
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günther542 schrieb:
Ich denke es geht um die Einwilligungserklärung bezüglich der Speicherung von personenbezogenen Daten.
Die lasse ich für jedes Rezept neu unterschreiben, egal ob privat oder gesetzlich versichert (unter 16 Jahre der Erziehungsberechtigte).
Als zu unterschreibender Hinweis reicht die ausgehängte Datenschutzerklärung, oder die AGB. Eine Blanko-Einwilligungserklärung ist, so weit ich informiert bin, unwirksam.
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