WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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So - und fertig. Verzichte auf den Text: gelesen und verstanden :)
Werden die Staatsanwälte mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein ?
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salvetto schrieb:
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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salvetto schrieb:
Hm. Eigentlich sehr schade. Aber stimmt - gebe Euch recht. Ich könnte was verändern oder Hurra, wenn eine neue Fassung kommt. O.K. - Danke für Eure Antworten !!!
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Papa Alpaka schrieb:
"DSGVO gelesen" verfehlt das Ziel: es geht nicht darum, den Patienten die DSGVO vorzulegen sondern sie darüber aufzuklären was bei dir mit ihren Daten geschieht. Das weiß jemand der die DSGVO gelesen hat noch nicht ;)
Schließlich hast du die Möglichkeit das ausgelegte Formular zu verändern. Bzw. es wird möglicherweise mal eine neue Fassung geben, weil es am Tag xx.xx.xxxx eine Änderung gibt. Und dann?
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britta109 schrieb:
Ich würde es nicht unterschreiben.
Schließlich hast du die Möglichkeit das ausgelegte Formular zu verändern. Bzw. es wird möglicherweise mal eine neue Fassung geben, weil es am Tag xx.xx.xxxx eine Änderung gibt. Und dann?
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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Werden die Staatsanwälte mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein ? [/
Werden Staatsanwälte damit einverstanden sein ?
Klare Antwort: nein
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a schubart schrieb:
salvetto schrieb am 20.5.18 14:16:
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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Klare Antwort: nein
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