Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
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1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
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3. deinem Beruf gerecht werden und
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ich habe keine Ahnung ! Was muss ich alles machen ? Habe mehr als 9 Mitarbeiter. Brauche einen Datenschutzbeauftragten. Wo bekomme ich den her u. was muss ich noch in die Wege leiten ?
M.f.G.
Klaus-Dieter Erbe
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Hallo,
ich habe keine Ahnung ! Was muss ich alles machen ? Habe mehr als 9 Mitarbeiter. Brauche einen Datenschutzbeauftragten. Wo bekomme ich den her u. was muss ich noch in die Wege leiten ?
M.f.G.
Klaus-Dieter Erbe
Hab die Frage auch schon gestellt.
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Mehr als 9 wären 10. Damit brauchen Sie einen DSB.
Ich finde die bereits o.g. Quellen KBV und die Infos auf dieser Seite sehr gut und verständlich.
Ggf. auch die Kurzpapiere auf der Seite des Ministeriums für Datenschutz anlesen - oder anrufen, die sind sehr nett.
Unbedingt klären!
Liebe Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
Sehr geehrter Herr Erbe,
Mehr als 9 wären 10. Damit brauchen Sie einen DSB.
Ich finde die bereits o.g. Quellen KBV und die Infos auf dieser Seite sehr gut und verständlich.
Ggf. auch die Kurzpapiere auf der Seite des Ministeriums für Datenschutz anlesen - oder anrufen, die sind sehr nett.
Unbedingt klären!
Liebe Grüße,
m.
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RoFo schrieb:
https://www.physio.de/datenschutzbr />
Schon entdeckt?
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Haro schrieb:
Das ist schön zu lesen, dass es nicht nur mir so geht.
Hab die Frage auch schon gestellt.
QuickCheck: Bereit für die Datenschutz-Grundverordnung? – unternehmen praxis – up-aktuell
Checkliste: Sind Sie bereit für die Datenschutz-Grundverordnung?
?Gibt es ein schriftliches „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ über die Daten, die in der Praxis erhoben werden und wie diese Daten dann verarbeitet werden?
?Gibt es eine schriftliche „Datenschutzfolgeabschätzung“, bei der geprüft wird, welche Folgen die Datenverarbeitung für die betroffenen Personen möglicherweise haben könnte?
?Sind alle Einwilligungen der Patienten zur Datenerhebung und -weitergabe auf dem aktuellen Rechtsstand?
?Erfüllen Online-Auftritte die neuen Datenschutzvorschriften?
?Wenn in der Praxis mehr als neun Therapeuten arbeiten: Ist ein (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftragter ernannt worden?
?Wenn in der Praxis mehr als ein aber höchstens neun Therapeuten arbeiten: Ist eine Anfrage an das zuständige Landesamt für Datenschutz gestellt worden, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss?
?Sind Mitarbeiter zum Thema Datenschutz geschult worden und ist das schriftlich dokumentiert?
?Gibt es einen schriftlichen Plan, wie bei Datenpannen vorgegangen werden soll?
?Sind sich alle Mitarbeiter in der Praxis darüber im Klaren, wie bei Anfragen von Patienten und Aufsichtsbehörden reagiert werden soll?
?Sind alle Verträge mit Dienstleistern überprüft und Datenschutzrechtlich angepasst worden: ?Abrechnungszentrum
?Factoring-Bank
?Steuerberater/Lohn-Büro
?Rechenzentrum
?Softwareanbieter
?Internetseiten-Betreiber
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Gruss
Klaus-Dieter Erbe
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Vielen Dank für die Antworten, aber ich verstehe gar nicht wo ich anfangen soll u. wohin soll ich einen Mitarbeiter auf Lehrgang schicken ! Wo gibt es diese Lehrgänge ?
Gruss
Klaus-Dieter Erbe
Vielen Dank für die Antworten, aber ich verstehe gar nicht wo ich anfangen soll u. wohin soll ich einen Mitarbeiter auf Lehrgang schicken ! Wo gibt es diese Lehrgänge ?
Gruss
Klaus-Dieter Erbe
ich würde eher zu einen externen DSB greifen, der ist sofort in der Materie drin. Ein AN zu DSB auszubilden dauert und er hat einen erweiterten Kündigungsschutz. Frag bei deinem Verband nach, da gibt es meist auch Seminare zum Datenschutz.
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Tempelritter schrieb:
Klaus-Dieter Erbe schrieb am 9.4.18 16:37:
Vielen Dank für die Antworten, aber ich verstehe gar nicht wo ich anfangen soll u. wohin soll ich einen Mitarbeiter auf Lehrgang schicken ! Wo gibt es diese Lehrgänge ?
Gruss
Klaus-Dieter Erbe
ich würde eher zu einen externen DSB greifen, der ist sofort in der Materie drin. Ein AN zu DSB auszubilden dauert und er hat einen erweiterten Kündigungsschutz. Frag bei deinem Verband nach, da gibt es meist auch Seminare zum Datenschutz.
ein wenig wie bei der Reanimation - erst einmal den eigenen Puls unten halten.
Ein guter Anfang wäre lesen.
Im Internet gibt es unzählige Hinweise, leider oft auch unstrukturiert oder auf Verkauf orientiert.
KBV - Datenschutz-Grundverordnung: KBV bietet Infopaket für Praxen
Wäre ein guter Anfang. Oder hier in der Infothek. Kein blinder Aktionismus, einfach erst einmal informieren.
Dann sortieren.
Dann loslegen. Schritt für Schritt.
Eigentlich nicht so schlimm, wenn man das Grundprinzip versteht. Es geht auch nicht darum, völlig fehlerfrei zu sein, sondern zu sensibilisieren und strukturiert im QM zu arbeiten.
Also, ggf. abends ein Glas Wein, PC an, lesen.
(Lesen gefährdet die Dummheit habe ich neulich in meinem Stammbuchladen gelesen - das fand ich schön und zutreffend :wink: )
Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Herr Erbe,
ein wenig wie bei der Reanimation - erst einmal den eigenen Puls unten halten.
Ein guter Anfang wäre lesen.
Im Internet gibt es unzählige Hinweise, leider oft auch unstrukturiert oder auf Verkauf orientiert.
KBV - Datenschutz-Grundverordnung: KBV bietet Infopaket für Praxen
Wäre ein guter Anfang. Oder hier in der Infothek. Kein blinder Aktionismus, einfach erst einmal informieren.
Dann sortieren.
Dann loslegen. Schritt für Schritt.
Eigentlich nicht so schlimm, wenn man das Grundprinzip versteht. Es geht auch nicht darum, völlig fehlerfrei zu sein, sondern zu sensibilisieren und strukturiert im QM zu arbeiten.
Also, ggf. abends ein Glas Wein, PC an, lesen.
(Lesen gefährdet die Dummheit habe ich neulich in meinem Stammbuchladen gelesen - das fand ich schön und zutreffend :wink: )
Lieben Gruß,
m.
Für ein Gesetz das ich nicht brauche eine Menge Geld.
:angry:
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Xela schrieb:
Das ist die Lösung vor der mir auch graut. Extern, den hat man sofort und mehr ist fürs erste nicht nötig. Allerdings wollen die alle derzeit einen ganz schnellen Taler machen und das macht keinen Spass. Wir reden ab 200 Euro netto pro Monat. Erstberatung ist 4stellig. Prost Mahlzeit!
Für ein Gesetz das ich nicht brauche eine Menge Geld.
:angry:
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FFGG schrieb:
Das Gesetz das keiner will, aber leider umgesetzt werden muss.
Vielleicht sind es die damaligen QM Firmen die jetzt auf den Zatenschutzzug aufspringen und das ganze geht von vorn los. Viel Geld für etwas das keiner will und einige wenige werden damit reich.
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kroetzi schrieb:
Das ist jetzt wieder sowas wie seinerzeit dieser Wahnsinn mit dem Qualtätsmanagement. Keiner wollte es, viele waren gezwungen es zu machen und heute kräht kein Hahn mehr danach. Die QM-ler haben sich eine goldene Nase verdient und die Firmen haben 1000 e von Euro bezahlt für Müll.
Vielleicht sind es die damaligen QM Firmen die jetzt auf den Zatenschutzzug aufspringen und das ganze geht von vorn los. Viel Geld für etwas das keiner will und einige wenige werden damit reich.
Im "Aushang Patienteninformation zum Datenschutz" soll die Anschrift für die zuständige Aufsichtsbehörde eingetragen werden! Wo bitte erfahre ich den Namen und die Adresse der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde?
Vielen Dank
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Harri schrieb:
zuständige Aufsichtsbehörde!?
Im "Aushang Patienteninformation zum Datenschutz" soll die Anschrift für die zuständige Aufsichtsbehörde eingetragen werden! Wo bitte erfahre ich den Namen und die Adresse der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde?
Vielen Dank
zuständige Aufsichtsbehörde!?
Im "Aushang Patienteninformation zum Datenschutz" soll die Anschrift für die zuständige Aufsichtsbehörde eingetragen werden! Wo bitte erfahre ich den Namen und die Adresse der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde?
Vielen Dank
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist deine landesdatenschutzbehörde
Adresse je nach Bundesland anders
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a schubart schrieb:
Harri schrieb am 10.4.18 10:23:
zuständige Aufsichtsbehörde!?
Im "Aushang Patienteninformation zum Datenschutz" soll die Anschrift für die zuständige Aufsichtsbehörde eingetragen werden! Wo bitte erfahre ich den Namen und die Adresse der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde?
Vielen Dank
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist deine landesdatenschutzbehörde
Adresse je nach Bundesland anders
"Datenschutz in der Praxis nach der DSGVO"
Geht einen Tag ( 9 Stunden) und kostet 140 € pro Person.
Die hatten noch für nächste Woche Termine frei.
Juhuuuu, jetzt kann alles nur noch Berg ab gehen. :blush: :unamused:
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Haro schrieb:
So ich hab für mich und meinen Partner bei Top-Physio einen Kurs gebucht
"Datenschutz in der Praxis nach der DSGVO"
Geht einen Tag ( 9 Stunden) und kostet 140 € pro Person.
Die hatten noch für nächste Woche Termine frei.
Juhuuuu, jetzt kann alles nur noch Berg ab gehen. :blush: :unamused:
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Quelle up-aktuell
QuickCheck: Bereit für die Datenschutz-Grundverordnung? – unternehmen praxis – up-aktuell
Checkliste: Sind Sie bereit für die Datenschutz-Grundverordnung?
?Gibt es ein schriftliches „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ über die Daten, die in der Praxis erhoben werden und wie diese Daten dann verarbeitet werden?
?Gibt es eine schriftliche „Datenschutzfolgeabschätzung“, bei der geprüft wird, welche Folgen die Datenverarbeitung für die betroffenen Personen möglicherweise haben könnte?
?Sind alle Einwilligungen der Patienten zur Datenerhebung und -weitergabe auf dem aktuellen Rechtsstand?
?Erfüllen Online-Auftritte die neuen Datenschutzvorschriften?
?Wenn in der Praxis mehr als neun Therapeuten arbeiten: Ist ein (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftragter ernannt worden?
?Wenn in der Praxis mehr als ein aber höchstens neun Therapeuten arbeiten: Ist eine Anfrage an das zuständige Landesamt für Datenschutz gestellt worden, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss?
?Sind Mitarbeiter zum Thema Datenschutz geschult worden und ist das schriftlich dokumentiert?
?Gibt es einen schriftlichen Plan, wie bei Datenpannen vorgegangen werden soll?
?Sind sich alle Mitarbeiter in der Praxis darüber im Klaren, wie bei Anfragen von Patienten und Aufsichtsbehörden reagiert werden soll?
?Sind alle Verträge mit Dienstleistern überprüft und Datenschutzrechtlich angepasst worden: ?Abrechnungszentrum
?Factoring-Bank
?Steuerberater/Lohn-Büro
?Rechenzentrum
?Softwareanbieter
?Internetseiten-Betreiber
Einfach mal die Verbände kontaktieren.
Viel Erfolg beim umsetzen - wir kämpfen uns auch Schritt für Schritt voran.
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Physio-Schmaler schrieb:
Soweit ich weiß bieten auch die VPT-Landesgruppen Infoveranstaltungen zum Thema DSGVO an. Wir waren schon zu einer solchen Veranstaltung und haben für den Fall der Fälle die Nummer des Dozenten (zertifizierter Datenschutzbeauftragter) bekommen und können uns in jedem Fall an ihn wenden.
Einfach mal die Verbände kontaktieren.
Viel Erfolg beim umsetzen - wir kämpfen uns auch Schritt für Schritt voran.
Habe soeben mit dem Ministerium für Datenschutz gesprochen.Am 26.04.18 findet erst einmal eine Konferenz statt in der einheitliche Kriterien verfasst werden , die für den ganzen Bund gelten. Es gibt noch keine festen Regelungen für ganz Deutschland. Es heißt wirklich erst mal abwarten. Das man ab 10 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten braucht ist nicht korrekt, es kommt auf die Personen an die am PC sind u. auch das wird noch auf der Konferenz der verschiedenen Datenschutzbehörden am 26.04.2018 geregelt. Sollte man ab dem 25.05.2018 diesen Jahres noch nicht alles 100% ig haben, wird auch nichts geschehen. Das sagte ein Richter des Ministeriums für Datenschutz mir am Telefon. Ich bin erst einmal sehr froh über diese Auskünfte u. warte bis zum 26.04.2018 u. dann kann man auf der Homepage vom Ministerium weiteres erfahren.
M.F.G.
Klaus-Dieter Erbe
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Das mit dem DSB ist nur ein kleiner Teil.
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Tempelritter schrieb:
Datenschutz einhalten musst du, so wie die Verzeichnisse führen. Auskunft Büro des DSB BaWü Hr. Roth.
Das mit dem DSB ist nur ein kleiner Teil.
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Hallo
Habe soeben mit dem Ministerium für Datenschutz gesprochen.Am 26.04.18 findet erst einmal eine Konferenz statt in der einheitliche Kriterien verfasst werden , die für den ganzen Bund gelten. Es gibt noch keine festen Regelungen für ganz Deutschland. Es heißt wirklich erst mal abwarten. Das man ab 10 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten braucht ist nicht korrekt, es kommt auf die Personen an die am PC sind u. auch das wird noch auf der Konferenz der verschiedenen Datenschutzbehörden am 26.04.2018 geregelt. Sollte man ab dem 25.05.2018 diesen Jahres noch nicht alles 100% ig haben, wird auch nichts geschehen. Das sagte ein Richter des Ministeriums für Datenschutz mir am Telefon. Ich bin erst einmal sehr froh über diese Auskünfte u. warte bis zum 26.04.2018 u. dann kann man auf der Homepage vom Ministerium weiteres erfahren.
M.F.G.
Klaus-Dieter Erbe
"1.) Neue EU-Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018
Am 25. Mai diesen Jahres tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Unser Dachverband, der Deutsche
Behindertensportverband (DBS), ist zurzeit dabei, ein ausführliches Informationspaket für
alle Landes- und Fachverbände zu dieser Thematik zusammenzustellen.
Dieses Informationspaket werden wir Ihnen Ende April / Anfang Mai zur Verfügung stellen.
Des Weiteren planen der DBS und der BSB gemeinsam für Sie als Mitgliedsverein ein Webinar zum Thema Neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Nähere Informationen folgen.
Hinweis:
Wir haben erfahren, dass es derzeit auf dem Markt zahlreiche Anbieter gibt, die an die
Vereine mit entsprechenden Schulungs-und Zertifizierungsangeboten zum Thema Datenschutz
herantreten. Sicherlich sind viele seriöse Anbieter dabei, allerdings haben wir nun mehrfach den
Hinweis erhalten, dass es auch Anbieter gibt, die die Situation versuchen auszunutzen.
Tatsache ist, und dies haben wir von den Behörden nun mehrfach bestätigt bekommen, dass zwar
die EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05. in Kraft tritt, dass aber die gemeinnützigen Vereine und Verbände sicherlich nicht die allerersten sein werden, die in den Fokus der Prüfbehörden rücken. Damit wollen wir das Thema nicht herunterspielen oder sagen, dass kein Handlungsbedarf besteht, allerdings empfehlen wir, nun in einem ersten Schritt das Informationspaket abzuwarten, offene Fragen mit uns zu klären und dann den Handlungsbedarf festzulegen."
Dazu muss man feststellen, dass wir den Verein ehrenamtlich führen und zudem alles selbst betroffene Kranke, überwiegend Herzpatienten sind. Ich empfinde es als eine Zumutung, was uns durch diese Bürokratie alles aufgebürdet wird.
Würde mich über Kommentare und Ratschläge, insbesondere von Frieder Bothner freuen.
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Zum Aspekt Reha-Sportverein: Die DSGVO betrifft alle Unternehmen und Vereine gleich. Ich denke, dass die Hilfestellungen die ich für Physio-Praxen genauso auch für Deinen Reha-Sportverein übernommen werden, denn auch dort werden Patientendaten gespeichert.
Gerne weitere Fragen!
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Frieder Bothner schrieb:
@EWS-Altranft - Zunächst die allgemeine Botschaft: Durchatmen und langsam angehen lassen. Es ist alles nicht ganz so kompliziert wie es aussieht. Die wesentlichen Punkte haben wir ja aufgeführt, es reduziert sich im Wesentlichen auf ein paar Papiere und eine ordentliche Struktur in der Einrichtung.
Zum Aspekt Reha-Sportverein: Die DSGVO betrifft alle Unternehmen und Vereine gleich. Ich denke, dass die Hilfestellungen die ich für Physio-Praxen genauso auch für Deinen Reha-Sportverein übernommen werden, denn auch dort werden Patientendaten gespeichert.
Gerne weitere Fragen!
dem kann ich nur zustimmen.
Jeder der hier gerade Panik schiebt: Es geht nicht darum willkürlich Praxen zu schließen oder horrende Bußgelder zu verhängen.
Es geht um den systematischen Schutz von Daten. Genauso, wie Ihr einen Hygieneplan habt oder eine Gefährdungsbeurteilung für die BG erarbeitet habt, muss nun hier einfach abgearbeitet werden.
Wenn man sich ein wenig einliest ist das ganze Problem nicht so groß, wie es scheint. Besser, als mit Checklisten zu arbeiten, geht es doch gar nicht. Hier diese Seite vielen Praxen einen wirklichen Halt geliefert. Sogar kostenfrei.
Vielen Dank dafür!
Abarbeiten muss natürlich jeder selbst...
Liebe Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
Sehr geehrter Herr Bothner,
dem kann ich nur zustimmen.
Jeder der hier gerade Panik schiebt: Es geht nicht darum willkürlich Praxen zu schließen oder horrende Bußgelder zu verhängen.
Es geht um den systematischen Schutz von Daten. Genauso, wie Ihr einen Hygieneplan habt oder eine Gefährdungsbeurteilung für die BG erarbeitet habt, muss nun hier einfach abgearbeitet werden.
Wenn man sich ein wenig einliest ist das ganze Problem nicht so groß, wie es scheint. Besser, als mit Checklisten zu arbeiten, geht es doch gar nicht. Hier diese Seite vielen Praxen einen wirklichen Halt geliefert. Sogar kostenfrei.
Vielen Dank dafür!
Abarbeiten muss natürlich jeder selbst...
Liebe Grüße,
m.
Threema - Seriously secure messaging und Link genannt. Die kannte ich bislang nicht.
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EWS-Altranft schrieb:
Erst einmal Danke für prompte Antwort! Heute waren wir zum 13. Selbsthilfetag MOL (Märkisch Oderland). Ein (Arbeits-)Gruppenthema war "Für und Wider der Digitalisierung in der Selbsthilfearbeit". Im Hinblick auf den Datenschutz wurde unter Hinweis auf die Geschäftsbedingungen von facebook die Nutzung von Whatsapp für die gruppen-/vereinsinterne Kommunikation dringend abgeraten. Als Alternativen zu Whatsapp wurden empfohlen:
Threema - Seriously secure messaging und Link genannt. Die kannte ich bislang nicht.
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morpheus-06 schrieb:
jeder DSB wird von Whatsapp abraten. Mir wurde auch Threema empfohlen.
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Frieder Bothner schrieb:
Es ist egal ob WhatsApp, Threema oder Signal, alle 3 senden ihre Nachrichten verschlüsselt. Das Problem ist, dass die eigenen Kontaktdaten auf die Server der Betreiber geladen werden, das ist bei Threema genauso wie bei WhatsApp ein Verstoß gegen den Datenschutz. Man kann Whatsapp, Threema oder Signal zwar benutzen, aber man darf nur mit Kontakten kommunizieren, deren Einwilligung man für diese Nutzung hat.
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EWS-Altranft schrieb:
In den FAQ´s von Threema lese ich das anders. Da werden anstelle der Kontaktdaten anonyme ID´s vom Nutzer erzeugt. Die Nachrichten selbst bleiben nur so lange auf deren Server, bis der Empänger die Nachricht abgerufen hat. Bei Whatsapp/facebook bleibt alles gespeichert; so hat es mir ein PC-Spezi zu oben erwähnter Veranstaltung erklärt.
Allerdings sind die Nachrichten selbst sowohl von Threema als auch von Whatsapp so verschlüsselt, dass nur der Sender und Empfänger sie lesen können.
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Frieder Bothner schrieb:
Das stimmt: Die Kontakte werden bei Threema verschlüsselt vom Telefon auf die Server von Threema geladen, werden dort aber dauerhaft gespeichert - sonst würde man ja keine neuen Kontakte erkennen, die ebenfalls Threema verwerden.
Allerdings sind die Nachrichten selbst sowohl von Threema als auch von Whatsapp so verschlüsselt, dass nur der Sender und Empfänger sie lesen können.
Wichtig ist doch die rechtzeitige Abmeldung, denn Ausfallgebühr schmeckt keinem, oder ?
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Norbert Meyer schrieb:
Viele meiner Patienten bedienen sich dieser Medien von selbst , gegenseitiges Einvernehmen setzte ich voraus, wir sollten die Kirche im Dorf lassen!
Wichtig ist doch die rechtzeitige Abmeldung, denn Ausfallgebühr schmeckt keinem, oder ?
Im Behandlungsvertrag sollten die Kommunikationswege der Praxis genannt werden. Will der Patient einen anderen (unsicheren) Weg, dann unterschreibt er das.
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eschnellmann schrieb:
Die Aufsichtsbehörde wird im Zweifelsfall die Kirche aber nicht im Dorf lassen.
Im Behandlungsvertrag sollten die Kommunikationswege der Praxis genannt werden. Will der Patient einen anderen (unsicheren) Weg, dann unterschreibt er das.
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EWS-Altranft schrieb:
Zum Thema DSGVO erlaube ich mir als Vertreter eines gemeinnützigen Reha-Sportvereins aus der Verbandsinformation des Behindertensportverbandes Brandenburg vom 04.04.2018 hier einen Auszug wiederzugeben:
"1.) Neue EU-Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018
Am 25. Mai diesen Jahres tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Unser Dachverband, der Deutsche
Behindertensportverband (DBS), ist zurzeit dabei, ein ausführliches Informationspaket für
alle Landes- und Fachverbände zu dieser Thematik zusammenzustellen.
Dieses Informationspaket werden wir Ihnen Ende April / Anfang Mai zur Verfügung stellen.
Des Weiteren planen der DBS und der BSB gemeinsam für Sie als Mitgliedsverein ein Webinar zum Thema Neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Nähere Informationen folgen.
Hinweis:
Wir haben erfahren, dass es derzeit auf dem Markt zahlreiche Anbieter gibt, die an die
Vereine mit entsprechenden Schulungs-und Zertifizierungsangeboten zum Thema Datenschutz
herantreten. Sicherlich sind viele seriöse Anbieter dabei, allerdings haben wir nun mehrfach den
Hinweis erhalten, dass es auch Anbieter gibt, die die Situation versuchen auszunutzen.
Tatsache ist, und dies haben wir von den Behörden nun mehrfach bestätigt bekommen, dass zwar
die EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05. in Kraft tritt, dass aber die gemeinnützigen Vereine und Verbände sicherlich nicht die allerersten sein werden, die in den Fokus der Prüfbehörden rücken. Damit wollen wir das Thema nicht herunterspielen oder sagen, dass kein Handlungsbedarf besteht, allerdings empfehlen wir, nun in einem ersten Schritt das Informationspaket abzuwarten, offene Fragen mit uns zu klären und dann den Handlungsbedarf festzulegen."
Dazu muss man feststellen, dass wir den Verein ehrenamtlich führen und zudem alles selbst betroffene Kranke, überwiegend Herzpatienten sind. Ich empfinde es als eine Zumutung, was uns durch diese Bürokratie alles aufgebürdet wird.
Würde mich über Kommentare und Ratschläge, insbesondere von Frieder Bothner freuen.
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