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Matthias Ertel
21.04.2018 16:05
Hallo,wir sind eine 2 Mann-Praxis nur mit schriftl. Karteieintragungen,keine Anmeldung,keine Computer!
Was müssen wir jetzt bei der DSV beachten??
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Hallo,wir sind eine 2 Mann-Praxis nur mit schriftl. Karteieintragungen,keine Anmeldung,keine Computer! Was müssen wir jetzt bei der DSV beachten??
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Matthias Ertel schrieb:

Hallo,wir sind eine 2 Mann-Praxis nur mit schriftl. Karteieintragungen,keine Anmeldung,keine Computer!
Was müssen wir jetzt bei der DSV beachten??

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Frieder Bothner
21.04.2018 20:02
Interessante Konstellation! Wie wird die Abrechnung mit den gesetzlichen KV gemacht - wohl per Abrechnungsstelle? Werden z.B. die Rezepte im Umschlag dorthin geschickt? Ich frage nur, um zu verstehen, wie die Organisation ist.
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Interessante Konstellation! Wie wird die Abrechnung mit den gesetzlichen KV gemacht - wohl per Abrechnungsstelle? Werden z.B. die Rezepte im Umschlag dorthin geschickt? Ich frage nur, um zu verstehen, wie die Organisation ist.
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Matthias Ertel
20.05.2018 22:37
Ja so ist es:per Umschlag an die Abrechnungsstelle!
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Ja so ist es:per Umschlag an die Abrechnungsstelle!
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Matthias Ertel schrieb:

Ja so ist es:per Umschlag an die Abrechnungsstelle!

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Frieder Bothner schrieb:

Interessante Konstellation! Wie wird die Abrechnung mit den gesetzlichen KV gemacht - wohl per Abrechnungsstelle? Werden z.B. die Rezepte im Umschlag dorthin geschickt? Ich frage nur, um zu verstehen, wie die Organisation ist.

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joergsc
22.04.2018 07:54
Und mal wieder ein Zitat aus der Verordnung:
Art. 2 DSGVO "Sachlicher Anwendungsbereich"
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Eine Sammlung von Karteikarten wird nach allgemeiner Rechtsprechung als "Dateisystem" angesehen.

Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung.
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Und mal wieder ein Zitat aus der Verordnung: Art. 2 DSGVO "Sachlicher Anwendungsbereich" (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Eine Sammlung von Karteikarten wird nach allgemeiner Rechtsprechung als "Dateisystem" angesehen. Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung.
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idefix-
23.04.2018 09:27
"Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung. "

D.h. ich rechne mit den Abrechunsgstellen der Krankenkassen ab, oder mit einzelnen Kassen dirket. Soll ich jetzt jede dieser Stellen anscheiben und einen Vertrag verlangen?

Von meiner Bank bekomm eich solch einen Vertrag überhaupt nicht, denn die sagt sie unterliegen sowieso dem Datgenschutz und Bankgeheimniss und da braucht es keinen Vertrag mit mir. Dies ist die Aussage des Datenschutzbeauftragten der Bank.

Ich finde das momentan eine totale Hysterie und "Massenpsychose" dieses Land überschwemmt.

Habe mir das Handbuch von Buchner und Partner besorgt und die DSGVO durchgelesen.
Demnach müsste ich meine Praxis sofort zusperren, da ich mindestens 50% der Anforderungen nicht erfülle und /oder nur mit großem finanziellen Aufwand machen könnte, oder überrhaupt nicht durchführen kann.

Datenschutz machen wir seit 33 Jahren und so mache ich es auch weiterhin.
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• Leni C.
"Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung. " D.h. ich rechne mit den Abrechunsgstellen der Krankenkassen ab, oder mit einzelnen Kassen dirket. Soll ich jetzt jede dieser Stellen anscheiben und einen Vertrag verlangen? Von meiner Bank bekomm eich solch einen Vertrag überhaupt nicht, denn die sagt sie unterliegen sowieso dem Datgenschutz und Bankgeheimniss und da braucht es keinen Vertrag mit mir. Dies ist die Aussage des Datenschutzbeauftragten der Bank. Ich finde das momentan eine totale Hysterie und "Massenpsychose" dieses Land überschwemmt. Habe mir das Handbuch von Buchner und Partner besorgt und die DSGVO durchgelesen. Demnach müsste ich meine Praxis sofort zusperren, da ich mindestens 50% der Anforderungen nicht erfülle und /oder nur mit großem finanziellen Aufwand machen könnte, oder überrhaupt nicht durchführen kann. Datenschutz machen wir seit 33 Jahren und so mache ich es auch weiterhin.
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idefix- schrieb:

"Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung. "

D.h. ich rechne mit den Abrechunsgstellen der Krankenkassen ab, oder mit einzelnen Kassen dirket. Soll ich jetzt jede dieser Stellen anscheiben und einen Vertrag verlangen?

Von meiner Bank bekomm eich solch einen Vertrag überhaupt nicht, denn die sagt sie unterliegen sowieso dem Datgenschutz und Bankgeheimniss und da braucht es keinen Vertrag mit mir. Dies ist die Aussage des Datenschutzbeauftragten der Bank.

Ich finde das momentan eine totale Hysterie und "Massenpsychose" dieses Land überschwemmt.

Habe mir das Handbuch von Buchner und Partner besorgt und die DSGVO durchgelesen.
Demnach müsste ich meine Praxis sofort zusperren, da ich mindestens 50% der Anforderungen nicht erfülle und /oder nur mit großem finanziellen Aufwand machen könnte, oder überrhaupt nicht durchführen kann.

Datenschutz machen wir seit 33 Jahren und so mache ich es auch weiterhin.

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joergsc schrieb:

Und mal wieder ein Zitat aus der Verordnung:
Art. 2 DSGVO "Sachlicher Anwendungsbereich"
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Eine Sammlung von Karteikarten wird nach allgemeiner Rechtsprechung als "Dateisystem" angesehen.

Spätestens, wenn man die Unterlagen an eine Abrechnungsstelle schickt, werden sie auch elektronisch verarbeitet. Dazu benötigt man einen Vertrag über Auftragsverarbeitung.



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