Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
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Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
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physio.de schreibt in seiner Checkliste für den Datenschutz bzg. der Einwilligungserklärung aus meiner Sicht widersprüchlich:
"Im Rahmen der routinemäßigen Therapie von gesetzlich versicherten Patienten beruht die Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage, so dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Regel nicht einzuholen ist. Bei privat versicherten Patienten sollte mit dem Behandlungsvertrag eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt werden"
"Zudem empfehlen sich allgemeine "Einwilligung zur Datenverarbeitung", die jeder Patient erhalten und unterschreiben sollte. Einen entsprechenden Mustertext stellen wir zur Verfügung"
Bin diesbezüglich ein wenig verwirrt...müssen nun alle Patienten eine Einwilligung unterschreiben? oder tatsächlich nur die PKV Patienten. Würde natürlich ein Haufen Papierkram sparen :)
Danke Gruß
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TomHagen schrieb:
Hallo Kollegen/innen,
physio.de schreibt in seiner Checkliste für den Datenschutz bzg. der Einwilligungserklärung aus meiner Sicht widersprüchlich:
"Im Rahmen der routinemäßigen Therapie von gesetzlich versicherten Patienten beruht die Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage, so dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Regel nicht einzuholen ist. Bei privat versicherten Patienten sollte mit dem Behandlungsvertrag eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt werden"
"Zudem empfehlen sich allgemeine "Einwilligung zur Datenverarbeitung", die jeder Patient erhalten und unterschreiben sollte. Einen entsprechenden Mustertext stellen wir zur Verfügung"
Bin diesbezüglich ein wenig verwirrt...müssen nun alle Patienten eine Einwilligung unterschreiben? oder tatsächlich nur die PKV Patienten. Würde natürlich ein Haufen Papierkram sparen :)
Danke Gruß
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Ich würde jedem Patienten das Unterschreiben lassen, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Natürlich ist fast alles gesetzlich geregelt. Nur was jetzt neu ist, dass du den Patienten jetzt informieren musst, was du alles mit seinen Personenbezogenen Daten anstellst. Du musst den Patienten informieren, dass du auch seine Daten für 10 Jahre aufbewahren musst und er auch das Recht hat zu einer Teillöschung geht ja nur bei Daten wo es keine Aufbewahrungspflicht gibt. Bis hin, dass seine Rezepte zwecks Abrechnung zu einem Rechenzentrum geschickt werden.
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Kukdiehe schrieb:
Ne alle müssen so eine Einwilligung unterschreiben. Ich lasse jeden egal wie versichert diese Einwilligung unterschreiben. Da du schließlich auch Personenbezogener Daten von GKV erhebst wie z.B auch die Telefonnummer und da muss der Patient auch wiederum einwilligen.
Ich würde jedem Patienten das Unterschreiben lassen, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Natürlich ist fast alles gesetzlich geregelt. Nur was jetzt neu ist, dass du den Patienten jetzt informieren musst, was du alles mit seinen Personenbezogenen Daten anstellst. Du musst den Patienten informieren, dass du auch seine Daten für 10 Jahre aufbewahren musst und er auch das Recht hat zu einer Teillöschung geht ja nur bei Daten wo es keine Aufbewahrungspflicht gibt. Bis hin, dass seine Rezepte zwecks Abrechnung zu einem Rechenzentrum geschickt werden.
gkv nicht
GKV Versicherte müssen das nicht unterschreiben, weil die Weitergabe der Daten zur Abrechnung an Dritte / Dienstleister gesetzlich geregelt ist. Bei PKV Versicherten ist das nicht das Fall, diese sollten unterschreiben. Info aus mehreren Quellen.
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Tempelritter schrieb:
therapeutin schrieb am 22.6.18 09:36:
gkv nicht
GKV Versicherte müssen das nicht unterschreiben, weil die Weitergabe der Daten zur Abrechnung an Dritte / Dienstleister gesetzlich geregelt ist. Bei PKV Versicherten ist das nicht das Fall, diese sollten unterschreiben. Info aus mehreren Quellen.
Ne alle müssen so eine Einwilligung unterschreiben. Ich lasse jeden egal wie versichert diese Einwilligung unterschreiben. Da du schließlich auch Personenbezogener Daten von GKV erhebst wie z.B auch die Telefonnummer und da muss der Patient auch wiederum einwilligen.
Ich würde jedem Patienten das Unterschreiben lassen, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Natürlich ist fast alles gesetzlich geregelt. Nur was jetzt neu ist, dass du den Patienten jetzt informieren musst, was du alles mit seinen Personenbezogenen Daten anstellst. Du musst den Patienten informieren, dass du auch seine Daten für 10 Jahre aufbewahren musst und er auch das Recht hat zu einer Teillöschung geht ja nur bei Daten wo es keine Aufbewahrungspflicht gibt. Bis hin, dass seine Rezepte zwecks Abrechnung zu einem Rechenzentrum geschickt werden.
Warum verbreitest Du solche Falschinformationen ... "ne alle müssen..." und dann "ich lasse alle...." ?
Was Du tust interessiert absolut niemanden, das was gesetzlich oder aufgrund Verordnung notwendig ist ist entscheidend. Und da sind die Informationen von physio.de korrekt - und nicht Deine.
MikeS
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MikeS schrieb:
Kukdiehe schrieb am 22.6.18 10:28:
Ne alle müssen so eine Einwilligung unterschreiben. Ich lasse jeden egal wie versichert diese Einwilligung unterschreiben. Da du schließlich auch Personenbezogener Daten von GKV erhebst wie z.B auch die Telefonnummer und da muss der Patient auch wiederum einwilligen.
Ich würde jedem Patienten das Unterschreiben lassen, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Natürlich ist fast alles gesetzlich geregelt. Nur was jetzt neu ist, dass du den Patienten jetzt informieren musst, was du alles mit seinen Personenbezogenen Daten anstellst. Du musst den Patienten informieren, dass du auch seine Daten für 10 Jahre aufbewahren musst und er auch das Recht hat zu einer Teillöschung geht ja nur bei Daten wo es keine Aufbewahrungspflicht gibt. Bis hin, dass seine Rezepte zwecks Abrechnung zu einem Rechenzentrum geschickt werden.
Warum verbreitest Du solche Falschinformationen ... "ne alle müssen..." und dann "ich lasse alle...." ?
Was Du tust interessiert absolut niemanden, das was gesetzlich oder aufgrund Verordnung notwendig ist ist entscheidend. Und da sind die Informationen von physio.de korrekt - und nicht Deine.
MikeS
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therapeutin schrieb:
gkv nicht
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