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Hamburg Bahrenfeld/Ottensen/Othmarschen/Altona

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Anonymer Teilnehmer
23.05.2018 17:59
Eine weitere Frage zum Rehasport:

Die Mappen der Teilnehmer werden bei uns in einem separaten Schrank im Gruppenraum aufbewahrt, wo diese sich aber selber ihre Mappe raussuchen zum unterschreiben.
Ist das überhaupt so weiterhin zulässig?

Im Raum für das Gerätetraining der Selbstzahler ist das auch genauso und jeder kann sich selber seinen Trainingsplan raussuchen.

Und nur um vorzubeugen: Ich bin nur kleine Angestellte und nicht Inhaber.
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Eine weitere Frage zum Rehasport: Die Mappen der Teilnehmer werden bei uns in einem separaten Schrank im Gruppenraum aufbewahrt, wo diese sich aber selber ihre Mappe raussuchen zum unterschreiben. Ist das überhaupt so weiterhin zulässig? Im Raum für das Gerätetraining der Selbstzahler ist das auch genauso und jeder kann sich selber seinen Trainingsplan raussuchen. Und nur um vorzubeugen: Ich bin nur kleine Angestellte und nicht Inhaber.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Eine weitere Frage zum Rehasport:

Die Mappen der Teilnehmer werden bei uns in einem separaten Schrank im Gruppenraum aufbewahrt, wo diese sich aber selber ihre Mappe raussuchen zum unterschreiben.
Ist das überhaupt so weiterhin zulässig?

Im Raum für das Gerätetraining der Selbstzahler ist das auch genauso und jeder kann sich selber seinen Trainingsplan raussuchen.

Und nur um vorzubeugen: Ich bin nur kleine Angestellte und nicht Inhaber.

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Frank Odenthal
28.05.2018 11:38
Dies würde mich auch sehr interessieren. Ich bin mir auch nicht sicher ob das weiterhin zulässig ist... und wäre über eine Info dankbar!
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Frank Odenthal schrieb:

Dies würde mich auch sehr interessieren. Ich bin mir auch nicht sicher ob das weiterhin zulässig ist... und wäre über eine Info dankbar!

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Papa Alpaka
28.05.2018 12:25
Nein, das Verfahren ist nicht generell zulässig da die Geheimnisse jedes Einzelnen für alle offen stehen.

(1) Für jeden Teilnehmer kann die ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden, weiter an diesem Verfahren teilzunehmen. Die Teilnahme am Rehasport bzw. Gerätetraining darf nicht an die Einwilligung gekoppelt sein. Zulässig ist nur die ausdrückliche Einwilligung, es darf kein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden.

(2) je nachdem welche Informationen auf den Zetteln stehen (Grund des Rehasports, gesundheitliche Ziele, ...) könnten besonders schutzbedürftige Daten vorliegen.

Der erste Weg aus dieser Situation ist einfach: jeder Teilnehmer bekommt eine Nummer zugeordnet und Name etc. verschwinden von Teilnahmebestätigung und Trainingsplan (die Nummerierung kann anwenderfreundlich sein: Initialen plus Geburtsmonat plus Geburtstag plus Zufallsziffer um Duplikate zu vermeiden; für den internen Gebrauch könnt ihr eine Liste anfertigen die Nummern und Menschen zuordnet: Anneliese Müller, geb. 25.05.2018 bekommt die Ziffer AM250512. Dem zufälligen Blick sagt das nichts, jeder Mitarbeiter kann Anneliese freundlich nach ihrem Geburtsdatum fragen und ihr helfen ihre Unterlagen zu finden).

Variante 2 wäre die Einrichtung einer wenig-Aufwand-wenig-Lohn-Stelle die fast ausschließlich damit beschäftigt ist, die Teilnahmezettel bzw Trainingspläne herauszugeben und nebenbei ihre Hausaufgaben zu machen o.ä.
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Nein, das Verfahren ist nicht generell zulässig da die Geheimnisse jedes Einzelnen für alle offen stehen. (1) Für jeden Teilnehmer kann die ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden, weiter an diesem Verfahren teilzunehmen. Die Teilnahme am Rehasport bzw. Gerätetraining darf nicht an die Einwilligung gekoppelt sein. Zulässig ist nur die ausdrückliche Einwilligung, es darf kein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden. (2) je nachdem welche Informationen auf den Zetteln stehen (Grund des Rehasports, gesundheitliche Ziele, ...) könnten besonders schutzbedürftige Daten vorliegen. Der erste Weg aus dieser Situation ist einfach: jeder Teilnehmer bekommt eine Nummer zugeordnet und Name etc. verschwinden von Teilnahmebestätigung und Trainingsplan (die Nummerierung kann anwenderfreundlich sein: Initialen plus Geburtsmonat plus Geburtstag plus Zufallsziffer um Duplikate zu vermeiden; für den internen Gebrauch könnt ihr eine Liste anfertigen die Nummern und Menschen zuordnet: Anneliese Müller, geb. 25.05.2018 bekommt die Ziffer AM250512. Dem zufälligen Blick sagt das nichts, jeder Mitarbeiter kann Anneliese freundlich nach ihrem Geburtsdatum fragen und ihr helfen ihre Unterlagen zu finden). Variante 2 wäre die Einrichtung einer wenig-Aufwand-wenig-Lohn-Stelle die fast ausschließlich damit beschäftigt ist, die Teilnahmezettel bzw Trainingspläne herauszugeben und nebenbei ihre Hausaufgaben zu machen o.ä.
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Papa Alpaka schrieb:

Nein, das Verfahren ist nicht generell zulässig da die Geheimnisse jedes Einzelnen für alle offen stehen.

(1) Für jeden Teilnehmer kann die ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden, weiter an diesem Verfahren teilzunehmen. Die Teilnahme am Rehasport bzw. Gerätetraining darf nicht an die Einwilligung gekoppelt sein. Zulässig ist nur die ausdrückliche Einwilligung, es darf kein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden.

(2) je nachdem welche Informationen auf den Zetteln stehen (Grund des Rehasports, gesundheitliche Ziele, ...) könnten besonders schutzbedürftige Daten vorliegen.

Der erste Weg aus dieser Situation ist einfach: jeder Teilnehmer bekommt eine Nummer zugeordnet und Name etc. verschwinden von Teilnahmebestätigung und Trainingsplan (die Nummerierung kann anwenderfreundlich sein: Initialen plus Geburtsmonat plus Geburtstag plus Zufallsziffer um Duplikate zu vermeiden; für den internen Gebrauch könnt ihr eine Liste anfertigen die Nummern und Menschen zuordnet: Anneliese Müller, geb. 25.05.2018 bekommt die Ziffer AM250512. Dem zufälligen Blick sagt das nichts, jeder Mitarbeiter kann Anneliese freundlich nach ihrem Geburtsdatum fragen und ihr helfen ihre Unterlagen zu finden).

Variante 2 wäre die Einrichtung einer wenig-Aufwand-wenig-Lohn-Stelle die fast ausschließlich damit beschäftigt ist, die Teilnahmezettel bzw Trainingspläne herauszugeben und nebenbei ihre Hausaufgaben zu machen o.ä.

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Papa Alpaka
28.05.2018 12:48
Abgesehen davon müsst ihr erstmal einen Gast haben der das ganze so schlimm findet das er sich an die Datenschutzbeauftragten wendet; diese sollen den Einzelfall prüfen und erstmal eine Verwarnung aussprechen; in diesem Zug könnt ihr zurückfragen, wie eine datenschutzkonforme Lösung aussähe und dann eine Lösung "von Amts wegen" umsetzen. Diese, umgesetzt wie angeordnet, darf nicht zu einer weiteren Verwarnung oder Rüge führen ;)
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Abgesehen davon müsst ihr erstmal einen Gast haben der das ganze so schlimm findet das er sich an die Datenschutzbeauftragten wendet; diese sollen den Einzelfall prüfen und erstmal eine Verwarnung aussprechen; in diesem Zug könnt ihr zurückfragen, wie eine datenschutzkonforme Lösung aussähe und dann eine Lösung "von Amts wegen" umsetzen. Diese, umgesetzt wie angeordnet, darf nicht zu einer weiteren Verwarnung oder Rüge führen ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Abgesehen davon müsst ihr erstmal einen Gast haben der das ganze so schlimm findet das er sich an die Datenschutzbeauftragten wendet; diese sollen den Einzelfall prüfen und erstmal eine Verwarnung aussprechen; in diesem Zug könnt ihr zurückfragen, wie eine datenschutzkonforme Lösung aussähe und dann eine Lösung "von Amts wegen" umsetzen. Diese, umgesetzt wie angeordnet, darf nicht zu einer weiteren Verwarnung oder Rüge führen ;)



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