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Neues Thema
Aufklärungsbogen für Patienten
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Anonymer Teilnehmer
24.05.2018 20:25
Hallo,

ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?

Danke im Voraus.
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Hallo, ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind. Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen. Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben? Danke im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?

Danke im Voraus.

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PhysioWeim
24.05.2018 22:35
Ich glaub ja wir brauchen gar keine Unterschrift. Ich habe die Frage unter „Recht und Steuern“ gestellt.. laut BDSG §28 VII ist es im Gesundheitswesen writerhin wie immer erlaubt Daten zu speichern, die für die Behandlung, Abrechnung und Terminplanung erforderlich sind. Möchtest du weitere nicht erforderliche Daten vom Patienten speichern, oder ihm z.B. Termin-Erinnerungen schicken oder ihn per Email ein Newsletter schicken, ist dies schriftlich erforderlich.. glaub ich! So verstehe ich das zumindest!

Macht euch nicht verrückt! In 2 Monaten redet keiner mehr vom neuen Gesetz, außer ihr arbeitet bei den wahren Verbrechern Google, Facebook, Amazon und Co..
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Ich glaub ja wir brauchen gar keine Unterschrift. Ich habe die Frage unter „Recht und Steuern“ gestellt.. laut BDSG §28 VII ist es im Gesundheitswesen writerhin wie immer erlaubt Daten zu speichern, die für die Behandlung, Abrechnung und Terminplanung erforderlich sind. Möchtest du weitere nicht erforderliche Daten vom Patienten speichern, oder ihm z.B. Termin-Erinnerungen schicken oder ihn per Email ein Newsletter schicken, ist dies schriftlich erforderlich.. glaub ich! So verstehe ich das zumindest! Macht euch nicht verrückt! In 2 Monaten redet keiner mehr vom neuen Gesetz, außer ihr arbeitet bei den wahren Verbrechern Google, Facebook, Amazon und Co..
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PhysioWeim schrieb:

Ich glaub ja wir brauchen gar keine Unterschrift. Ich habe die Frage unter „Recht und Steuern“ gestellt.. laut BDSG §28 VII ist es im Gesundheitswesen writerhin wie immer erlaubt Daten zu speichern, die für die Behandlung, Abrechnung und Terminplanung erforderlich sind. Möchtest du weitere nicht erforderliche Daten vom Patienten speichern, oder ihm z.B. Termin-Erinnerungen schicken oder ihn per Email ein Newsletter schicken, ist dies schriftlich erforderlich.. glaub ich! So verstehe ich das zumindest!

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