Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
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Dana Quattrocchi
ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?
Danke im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?
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Macht euch nicht verrückt! In 2 Monaten redet keiner mehr vom neuen Gesetz, außer ihr arbeitet bei den wahren Verbrechern Google, Facebook, Amazon und Co..
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PhysioWeim schrieb:
Ich glaub ja wir brauchen gar keine Unterschrift. Ich habe die Frage unter „Recht und Steuern“ gestellt.. laut BDSG §28 VII ist es im Gesundheitswesen writerhin wie immer erlaubt Daten zu speichern, die für die Behandlung, Abrechnung und Terminplanung erforderlich sind. Möchtest du weitere nicht erforderliche Daten vom Patienten speichern, oder ihm z.B. Termin-Erinnerungen schicken oder ihn per Email ein Newsletter schicken, ist dies schriftlich erforderlich.. glaub ich! So verstehe ich das zumindest!
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