Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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Physiotherapeutinnen die unser Team
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- Eichthal
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ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?
Danke im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich würde gern wissen, ob Aufklärungsbogen pro Patienten oder pro jede Verordnung von Patienten zu unterschreiben sind.
Es gibt ja chronische Patienten bzw. Patienten im Pflegeheim, welche ununterbrochen die VO verschrieben bekommen.
Muss da wirklich bei jedem neuen Rezept der Patient immer wieder den Aufklärungsbogen unterschreiben?
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Macht euch nicht verrückt! In 2 Monaten redet keiner mehr vom neuen Gesetz, außer ihr arbeitet bei den wahren Verbrechern Google, Facebook, Amazon und Co..
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PhysioWeim schrieb:
Ich glaub ja wir brauchen gar keine Unterschrift. Ich habe die Frage unter „Recht und Steuern“ gestellt.. laut BDSG §28 VII ist es im Gesundheitswesen writerhin wie immer erlaubt Daten zu speichern, die für die Behandlung, Abrechnung und Terminplanung erforderlich sind. Möchtest du weitere nicht erforderliche Daten vom Patienten speichern, oder ihm z.B. Termin-Erinnerungen schicken oder ihn per Email ein Newsletter schicken, ist dies schriftlich erforderlich.. glaub ich! So verstehe ich das zumindest!
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