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Hamburg

Moin zusammen! - Eine Kurzfassung
vorab:

- € 3000,- br. wenn Sie Ihren
Arbeitgeber in HH wechseln und zu
uns kommen
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flexibel - TZ oder auch VZ
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Ab 10 Mitarbeitern externer Datenschutzbeauftragter?

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Neues Thema
Ab 10 Mitarbeitern externer Datenschutzbeauftragter?
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J.H.
04.11.2018 17:01
Hallo!
Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß?
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Hallo! Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß?
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J.H. schrieb:

Hallo!
Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß?

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morpheus-06
04.11.2018 19:15
Ja brauchst du, siehe DSK Infos. Kosten sehr sehr unterschiedlich, lass dir Angebote machen.
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Ja brauchst du, siehe DSK Infos. Kosten sehr sehr unterschiedlich, lass dir Angebote machen.
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morpheus-06 schrieb:

Ja brauchst du, siehe DSK Infos. Kosten sehr sehr unterschiedlich, lass dir Angebote machen.

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Papa Alpaka
04.11.2018 19:47
J.H. schrieb am 4.11.18 17:01:
Hallo!
Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß?


Werden regelmäßig mehr als 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt oder werden besondere Kategorien persönlicher Daten verarbeitet, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen; es gibt keinen Zwang, diesen von extern zu beschaffen -- du kannst jederzeit auch einen qualifizierten Angestellten mit dieser Aufgabe betrauen; allerdings ist er dann für die benötigte Zeit von den restlichen Aufgaben freizustellen, im Bereich Datenschutz nicht weisungsgebunden und dir obliegen bei einer Kündigung höhere Hürden, insbesondere darfst du ihn nicht kündigen wenn er dir auf die Nerven geht (einem externen kannst du dagegen jederzeit entsprechend dem Vertrag das Mandat entziehen; du musst nur rechtzeitig einen neuen bestellen).
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• idefix-
• ponini
• Pedro2009
[zitat]J.H. schrieb am 4.11.18 17:01: Hallo! Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß? [/zitat] Werden regelmäßig mehr als 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt oder werden besondere Kategorien persönlicher Daten verarbeitet, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen; es gibt keinen Zwang, diesen von extern zu beschaffen -- du kannst jederzeit auch einen qualifizierten Angestellten mit dieser Aufgabe betrauen; allerdings ist er dann für die benötigte Zeit von den restlichen Aufgaben freizustellen, im Bereich Datenschutz nicht weisungsgebunden und dir obliegen bei einer Kündigung höhere Hürden, insbesondere darfst du ihn nicht kündigen wenn er dir auf die Nerven geht (einem externen kannst du dagegen jederzeit entsprechend dem Vertrag das Mandat entziehen; du musst nur rechtzeitig einen neuen bestellen).
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Regina Petry
05.11.2018 08:22
Ingenieurbüro Blum übernimmt für überschaubare Kosten
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Ingenieurbüro Blum übernimmt für überschaubare Kosten
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Regina Petry schrieb:

Ingenieurbüro Blum übernimmt für überschaubare Kosten

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J.H.
05.11.2018 19:17
Hallo,
danke für die Info .Wie kann ich das Ingenieurbüro Blum kontaktieren .Ich habe meine Praxis in Berlin.
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Hallo, danke für die Info .Wie kann ich das Ingenieurbüro Blum kontaktieren .Ich habe meine Praxis in Berlin.
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J.H. schrieb:

Hallo,
danke für die Info .Wie kann ich das Ingenieurbüro Blum kontaktieren .Ich habe meine Praxis in Berlin.

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Regina Petry
06.11.2018 07:52
[E-Mail]
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harald.blum.sn@gmail.com
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Regina Petry schrieb:

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Papa Alpaka schrieb:

J.H. schrieb am 4.11.18 17:01:
Hallo!
Kann mir irgendjemand definitiv sagen ob ich bei einer Praxis mit 10 Mitarbeitern einen externen Dstenschutzbeauftragten haben muss und wenn ja, was kostet der Spaß?


Werden regelmäßig mehr als 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt oder werden besondere Kategorien persönlicher Daten verarbeitet, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen; es gibt keinen Zwang, diesen von extern zu beschaffen -- du kannst jederzeit auch einen qualifizierten Angestellten mit dieser Aufgabe betrauen; allerdings ist er dann für die benötigte Zeit von den restlichen Aufgaben freizustellen, im Bereich Datenschutz nicht weisungsgebunden und dir obliegen bei einer Kündigung höhere Hürden, insbesondere darfst du ihn nicht kündigen wenn er dir auf die Nerven geht (einem externen kannst du dagegen jederzeit entsprechend dem Vertrag das Mandat entziehen; du musst nur rechtzeitig einen neuen bestellen).



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