physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hessen

Du bist ausgebildeter
PHYSIOTHERAPEUT/ausgebildete
PHYSIOTHERAPEUTIN und arbeitest
gerne VORWIEGEND mit NEUROLOGISCHEN
und ORTHOPÄDISCHEN PATIENTEN?
Hättest du lieber MEHR ZEIT für
die Patienten und möchtest im 30
MINUTENTAKT arbeiten? Sind dir eine
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE und
KRANKENVERSICHERUNG wichtig? Ist
dir eine ANGEMESSENE BEZAHLUNG bei
guter Leistung wichtig? Ist dir
eine GUTE WORK-LIFE-BALANCE in Form
von FLEXIBLE ARBEITSZEITEN wichtig?

Fortbildungen in den jeweiligen
Arbeits...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona zuschuß Bund und Land ?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
zuschuß Bund und Land ?
Es gibt 23 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
c-physio
29.03.2020 16:14
entweder bin ich zu blöd oder habe es falsch verstanden gibt es 2 Verschiedene zuschüsse also einmal was vom Bund und einmal was vom Bundesland ?
immer wenn ich was suche lande ich bei dem gleichen Forderantrag der Investitionsbank für Schleswig holstein

kann mir jemand den Link schicken wo es zum zu schuß vom Bund geht oder ist es das gleiche ?


und nur so zum verständniss ver rücklagen gebildet hat ist gearscht ?
und für den zuschuß muss ich nachweisen was ich pro monat an fix kosten habe und das bekomme ich dann für 3 monate solange es 9000 bzw 15.000 € nicht übersteigt richtig ?
1

Gefällt mir

entweder bin ich zu blöd oder habe es falsch verstanden gibt es 2 Verschiedene zuschüsse also einmal was vom Bund und einmal was vom Bundesland ? immer wenn ich was suche lande ich bei dem gleichen Forderantrag der Investitionsbank für Schleswig holstein kann mir jemand den Link schicken wo es zum zu schuß vom Bund geht oder ist es das gleiche ? und nur so zum verständniss ver rücklagen gebildet hat ist gearscht ? und für den zuschuß muss ich nachweisen was ich pro monat an fix kosten habe und das bekomme ich dann für 3 monate solange es 9000 bzw 15.000 € nicht übersteigt richtig ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

c-physio schrieb:

entweder bin ich zu blöd oder habe es falsch verstanden gibt es 2 Verschiedene zuschüsse also einmal was vom Bund und einmal was vom Bundesland ?
immer wenn ich was suche lande ich bei dem gleichen Forderantrag der Investitionsbank für Schleswig holstein

kann mir jemand den Link schicken wo es zum zu schuß vom Bund geht oder ist es das gleiche ?


und nur so zum verständniss ver rücklagen gebildet hat ist gearscht ?
und für den zuschuß muss ich nachweisen was ich pro monat an fix kosten habe und das bekomme ich dann für 3 monate solange es 9000 bzw 15.000 € nicht übersteigt richtig ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hepar
29.03.2020 16:27
In welchen Bundesland lebst du ?
1

Gefällt mir

In welchen Bundesland lebst du ?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
c-physio
29.03.2020 16:46
schleswig holstein


und den antrag der i-Bank den habe ich nur ich lese immer wieder auch hier auf der startseite von Physio.de:


Zusätzlich zu diesen Zuschüssen haben die meisten Bundesländer noch eigene Sofortprogramme für kleine Selbstständige ins Leben gerufen.
In den allermeisten Fällen kann dieses Geld zusätzlich zum Bundeszuschuss beantragt werden.


und da versuche ich was zu finden

1

Gefällt mir

schleswig holstein und den antrag der i-Bank den habe ich nur ich lese immer wieder auch hier auf der startseite von Physio.de: Zusätzlich zu diesen Zuschüssen haben die meisten Bundesländer noch eigene Sofortprogramme für kleine Selbstständige ins Leben gerufen. In den allermeisten Fällen kann dieses Geld zusätzlich zum Bundeszuschuss beantragt werden. und da versuche ich was zu finden
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



c-physio schrieb:

schleswig holstein


und den antrag der i-Bank den habe ich nur ich lese immer wieder auch hier auf der startseite von Physio.de:


Zusätzlich zu diesen Zuschüssen haben die meisten Bundesländer noch eigene Sofortprogramme für kleine Selbstständige ins Leben gerufen.
In den allermeisten Fällen kann dieses Geld zusätzlich zum Bundeszuschuss beantragt werden.


und da versuche ich was zu finden

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sportie3046
29.03.2020 18:45
Link
1

Gefällt mir

https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/corona/antrag_soforthilfe.pdf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sportie3046 schrieb:

Link

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hepar schrieb:

In welchen Bundesland lebst du ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
schaumormal
29.03.2020 16:38
Zuschüsse vom Bund werden durch die Länder durchgeführt und in meinem Fall durch die SAB (sächsische Aufbaubank)

schau bei vpt.de die haben alles je nach Bundesland zusammengefasst

beste Grüße
Thomas
1

Gefällt mir

Zuschüsse vom Bund werden durch die Länder durchgeführt und in meinem Fall durch die SAB (sächsische Aufbaubank) schau bei vpt.de die haben alles je nach Bundesland zusammengefasst beste Grüße Thomas
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

schaumormal schrieb:

Zuschüsse vom Bund werden durch die Länder durchgeführt und in meinem Fall durch die SAB (sächsische Aufbaubank)

schau bei vpt.de die haben alles je nach Bundesland zusammengefasst

beste Grüße
Thomas

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hepar
29.03.2020 16:39
Corona-Hilfe: Freiberufler, Solo- und Kleinstunternehmen
9

Gefällt mir

• Rufus
• Andreas Fuhr
• Superbiene
• redbi
• SuFi
• Primo
• britta109
• Umfrage Ausfallgebühr
• schaumormal
https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-hilfen-zuschuss-fuer-selbststaendige/
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hepar schrieb:

Corona-Hilfe: Freiberufler, Solo- und Kleinstunternehmen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
29.03.2020 20:55
Bedingungen sind doch klar formuliert

-Umsatzrückgang über 50% im Vergleich zum Vormonat oder Vergleichsmonat des Vorjahres


ODER

-zu generierender Umsatz geht um 50% zurück

ODER

keine Liquidität und Rücklagen für die laufenden Kosten

1

Gefällt mir

Bedingungen sind doch klar formuliert -Umsatzrückgang über 50% im Vergleich zum Vormonat oder Vergleichsmonat des Vorjahres ODER -zu generierender Umsatz geht um 50% zurück ODER keine Liquidität und Rücklagen für die laufenden Kosten
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
29.03.2020 21:59
Ja schon. Aber zuallererst muß man seine Rücklagen aufbrauchen oder zumindest weitgehend aufbrauchen. Erst dann macht es Sinn den umsatzrückgang mit den Soforthilfen aufzufangen. Ansonsten droht einem bei späterer Prüfung Rückzahlung oder im schlimmsten Fall Subventionsbetrugsanzeige...
5

Gefällt mir

• mikkey
• gabriele639
• morpheus-06
• jojohppt
• SGBV
Ja schon. Aber zuallererst muß man seine Rücklagen aufbrauchen oder zumindest weitgehend aufbrauchen. Erst dann macht es Sinn den umsatzrückgang mit den Soforthilfen aufzufangen. Ansonsten droht einem bei späterer Prüfung Rückzahlung oder im schlimmsten Fall Subventionsbetrugsanzeige...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Klonkrieger schrieb:

Ja schon. Aber zuallererst muß man seine Rücklagen aufbrauchen oder zumindest weitgehend aufbrauchen. Erst dann macht es Sinn den umsatzrückgang mit den Soforthilfen aufzufangen. Ansonsten droht einem bei späterer Prüfung Rückzahlung oder im schlimmsten Fall Subventionsbetrugsanzeige...

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Herbert schrieb:

Bedingungen sind doch klar formuliert

-Umsatzrückgang über 50% im Vergleich zum Vormonat oder Vergleichsmonat des Vorjahres


ODER

-zu generierender Umsatz geht um 50% zurück

ODER

keine Liquidität und Rücklagen für die laufenden Kosten

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
29.03.2020 22:01
Sehe ich anhand der Bedingungen klar anders. Steuerberatung auch, ich MUSS meine persönlicher Rücklagen für das Alter nicht verbrauchen und nicht das Haus verkaufen. Ein Kriterium muss erfüllt sein.
1

Gefällt mir

Sehe ich anhand der Bedingungen klar anders. Steuerberatung auch, ich MUSS meine persönlicher Rücklagen für das Alter nicht verbrauchen und nicht das Haus verkaufen. Ein Kriterium muss erfüllt sein.
Gefällt mir
Alle 13 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Matu
29.03.2020 23:34
Neben der 50%-Regelung, die wohl nur die wenigstens tatsächlich trifft, gibt es noch die Generalklausel.
Die Situation ist ganz eindeutig und entspricht den bereits geltenden Formulierungen für staatliche Hilfen.
Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein.
Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein.
Da man noch die bereits versandten Kassenabrechnungen bekommt und weiterhin auch unvollständige HVs abrechnen kann, ist ein Engpass wohl nicht möglich.
Und außerdem sollte jedes Unternehmen, also auch ein Praxisinhaber, mindestens drei Monate mit den betrieblichen Rücklagen problemlos durchkommen. Wenn diese Rücklagen nicht vorhanden sind, sollte man überlegen, ob man wirklich eine eigene Praxis führen will.

Andererseits scheinen all die PI, die nicht betriebswirtschaftlich arbeiten nun den Vorteil zu haben, für unternehmerische Unfähigkeit auch noch mit rückzahlungsfreien Subventionen belohnt werden. Ich habe gestern mit einem PI-Kollegen gesprochen, der 2 VZ Therapeuten und eine Rezi hat. Er hat sofort am Freitag die 9.000 € beantragt. Als ich ihn fassungslos gefragt habe, was er denn macht, wenn mal eine Therapeutin im Urlaub und die andere krank ist? Ob er dann auch sofort illiquide wäre. Antwort: "Nö, aber wenn ich doch jetzt was extra kriegen kann, warum nicht?" Ätzend!

Der einzige Lichtblick ist, dass die Finanzbehörden angewiesen sind, die Steuerunterlagen für 2020 danach zu prüfen, ob Einnahmen in Relation zu den Ausgaben tatsächlich nicht ausgereicht hätten, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Denn auch nach einem gestellten Antrag auf Subventionen muss das Geld umgehend zurückgezahlt werden, wenn das Geld doch nicht dringend nötig war. Es bleibt also die Hoffnung, dass eine Reihe von Subventionsbetrügern und Pandemiegewinnlern im Nachgang der Prozess gemacht wird.
Freue mich nächstes Jahr schon auf die Schlagzeilen der BILD-Zeitung: "Massenhafter Subventionsbetrug bei Physiotherapeuten-Medizinisches Fachpersonal entlarvt als Krisengewinnler" Das wird unserem Berufstand richtig weiter helfen.


Und bevor ich es vergesse: Natürlich muss kein Lebensversicherung oder die Immobilie oder andere Altersvorsorge aufgelöst werden. Das sind aber private Rücklage und keine betrieblichen Rücklagen. Letzter, siehe oben, sollten ausreichend für eine Übergangszeit vorhanden sein.

Aber abgesehen von der rechtlichen Situation empfinde ich es als schäbig, bereits nach der kurzen Zeit Geld von der Solidargemeinschaft über Subventionen anzunehmen. Genauso schäbig wie die Topmarkenhersteller, die nun ihre Mieten nicht mehr zahlen wollen, nachdem sie Milliarden gewinne im letzten Jahr hatten.

Und auch wenn ich es schon an anderer Stelle eingefordert habe, hier gerne nochmal: Wenn einer von Euch behauptet, dass er bereits jetzt illiquide sei, Angst vor Insolvenz oder sonstige Probleme hat, die bereits jetzt die Subvention etc, notwendig machen, möchte er sich doch bitte bei mir melden. Ich würde wirklich gerne wissen, wie das sein kann, vielleicht liege ich ja komplett falsch.
Aber ich kenne sehr viele PI (allein drei in der erweiterten Familie, zwischen 4 und 52 Mitarbeitern) und keinem geht es jetzt, 29.3.2020, auf Grund Covid19 so schlecht, dass er für die MA KuG beantragen müsste oder die Praxis schließen und erst recht keine Suvbventionen erhalten muss. Viele schreiben hier, sie seien bereits jetzt finanziell am Abgrund. Schreibt mir bitte, denn ich kann es NICHT glauben bisher!

Bleibt gesund und fair....


4

Gefällt mir

• kok1
• Ruhrpottvelosoph
• Tolkinchen
• Susanne D.
Neben der 50%-Regelung, die wohl nur die wenigstens tatsächlich trifft, gibt es noch die Generalklausel. Die Situation ist ganz eindeutig und entspricht den bereits geltenden Formulierungen für staatliche Hilfen. Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein. Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein. Da man noch die bereits versandten Kassenabrechnungen bekommt und weiterhin auch unvollständige HVs abrechnen kann, ist ein Engpass wohl nicht möglich. Und außerdem sollte jedes Unternehmen, also auch ein Praxisinhaber, mindestens drei Monate mit den betrieblichen Rücklagen problemlos durchkommen. Wenn diese Rücklagen nicht vorhanden sind, sollte man überlegen, ob man wirklich eine eigene Praxis führen will. Andererseits scheinen all die PI, die nicht betriebswirtschaftlich arbeiten nun den Vorteil zu haben, für unternehmerische Unfähigkeit auch noch mit rückzahlungsfreien Subventionen belohnt werden. Ich habe gestern mit einem PI-Kollegen gesprochen, der 2 VZ Therapeuten und eine Rezi hat. Er hat sofort am Freitag die 9.000 € beantragt. Als ich ihn fassungslos gefragt habe, was er denn macht, wenn mal eine Therapeutin im Urlaub und die andere krank ist? Ob er dann auch sofort illiquide wäre. Antwort: "Nö, aber wenn ich doch jetzt was extra kriegen kann, warum nicht?" Ätzend! Der einzige Lichtblick ist, dass die Finanzbehörden angewiesen sind, die Steuerunterlagen für 2020 danach zu prüfen, ob Einnahmen in Relation zu den Ausgaben tatsächlich nicht ausgereicht hätten, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Denn auch nach einem gestellten Antrag auf Subventionen muss das Geld umgehend zurückgezahlt werden, wenn das Geld doch nicht dringend nötig war. Es bleibt also die Hoffnung, dass eine Reihe von Subventionsbetrügern und Pandemiegewinnlern im Nachgang der Prozess gemacht wird. Freue mich nächstes Jahr schon auf die Schlagzeilen der BILD-Zeitung: "Massenhafter Subventionsbetrug bei Physiotherapeuten-Medizinisches Fachpersonal entlarvt als Krisengewinnler" Das wird unserem Berufstand richtig weiter helfen. Und bevor ich es vergesse: Natürlich muss kein Lebensversicherung oder die Immobilie oder andere Altersvorsorge aufgelöst werden. Das sind aber private Rücklage und keine betrieblichen Rücklagen. Letzter, siehe oben, sollten ausreichend für eine Übergangszeit vorhanden sein. Aber abgesehen von der rechtlichen Situation empfinde ich es als schäbig, bereits nach der kurzen Zeit Geld von der Solidargemeinschaft über Subventionen anzunehmen. Genauso schäbig wie die Topmarkenhersteller, die nun ihre Mieten nicht mehr zahlen wollen, nachdem sie Milliarden gewinne im letzten Jahr hatten. Und auch wenn ich es schon an anderer Stelle eingefordert habe, hier gerne nochmal: Wenn einer von Euch behauptet, dass er bereits jetzt illiquide sei, Angst vor Insolvenz oder sonstige Probleme hat, die bereits jetzt die Subvention etc, notwendig machen, möchte er sich doch bitte bei mir melden. Ich würde wirklich gerne wissen, wie das sein kann, vielleicht liege ich ja komplett falsch. Aber ich kenne sehr viele PI (allein drei in der erweiterten Familie, zwischen 4 und 52 Mitarbeitern) und keinem geht es jetzt, 29.3.2020, auf Grund Covid19 so schlecht, dass er für die MA KuG beantragen müsste oder die Praxis schließen und erst recht keine Suvbventionen erhalten muss. Viele schreiben hier, sie seien bereits jetzt finanziell am Abgrund. Schreibt mir bitte, denn ich kann es NICHT glauben bisher! Bleibt gesund und fair....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Matu schrieb:

Neben der 50%-Regelung, die wohl nur die wenigstens tatsächlich trifft, gibt es noch die Generalklausel.
Die Situation ist ganz eindeutig und entspricht den bereits geltenden Formulierungen für staatliche Hilfen.
Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein.
Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein.
Da man noch die bereits versandten Kassenabrechnungen bekommt und weiterhin auch unvollständige HVs abrechnen kann, ist ein Engpass wohl nicht möglich.
Und außerdem sollte jedes Unternehmen, also auch ein Praxisinhaber, mindestens drei Monate mit den betrieblichen Rücklagen problemlos durchkommen. Wenn diese Rücklagen nicht vorhanden sind, sollte man überlegen, ob man wirklich eine eigene Praxis führen will.

Andererseits scheinen all die PI, die nicht betriebswirtschaftlich arbeiten nun den Vorteil zu haben, für unternehmerische Unfähigkeit auch noch mit rückzahlungsfreien Subventionen belohnt werden. Ich habe gestern mit einem PI-Kollegen gesprochen, der 2 VZ Therapeuten und eine Rezi hat. Er hat sofort am Freitag die 9.000 € beantragt. Als ich ihn fassungslos gefragt habe, was er denn macht, wenn mal eine Therapeutin im Urlaub und die andere krank ist? Ob er dann auch sofort illiquide wäre. Antwort: "Nö, aber wenn ich doch jetzt was extra kriegen kann, warum nicht?" Ätzend!

Der einzige Lichtblick ist, dass die Finanzbehörden angewiesen sind, die Steuerunterlagen für 2020 danach zu prüfen, ob Einnahmen in Relation zu den Ausgaben tatsächlich nicht ausgereicht hätten, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Denn auch nach einem gestellten Antrag auf Subventionen muss das Geld umgehend zurückgezahlt werden, wenn das Geld doch nicht dringend nötig war. Es bleibt also die Hoffnung, dass eine Reihe von Subventionsbetrügern und Pandemiegewinnlern im Nachgang der Prozess gemacht wird.
Freue mich nächstes Jahr schon auf die Schlagzeilen der BILD-Zeitung: "Massenhafter Subventionsbetrug bei Physiotherapeuten-Medizinisches Fachpersonal entlarvt als Krisengewinnler" Das wird unserem Berufstand richtig weiter helfen.


Und bevor ich es vergesse: Natürlich muss kein Lebensversicherung oder die Immobilie oder andere Altersvorsorge aufgelöst werden. Das sind aber private Rücklage und keine betrieblichen Rücklagen. Letzter, siehe oben, sollten ausreichend für eine Übergangszeit vorhanden sein.

Aber abgesehen von der rechtlichen Situation empfinde ich es als schäbig, bereits nach der kurzen Zeit Geld von der Solidargemeinschaft über Subventionen anzunehmen. Genauso schäbig wie die Topmarkenhersteller, die nun ihre Mieten nicht mehr zahlen wollen, nachdem sie Milliarden gewinne im letzten Jahr hatten.

Und auch wenn ich es schon an anderer Stelle eingefordert habe, hier gerne nochmal: Wenn einer von Euch behauptet, dass er bereits jetzt illiquide sei, Angst vor Insolvenz oder sonstige Probleme hat, die bereits jetzt die Subvention etc, notwendig machen, möchte er sich doch bitte bei mir melden. Ich würde wirklich gerne wissen, wie das sein kann, vielleicht liege ich ja komplett falsch.
Aber ich kenne sehr viele PI (allein drei in der erweiterten Familie, zwischen 4 und 52 Mitarbeitern) und keinem geht es jetzt, 29.3.2020, auf Grund Covid19 so schlecht, dass er für die MA KuG beantragen müsste oder die Praxis schließen und erst recht keine Suvbventionen erhalten muss. Viele schreiben hier, sie seien bereits jetzt finanziell am Abgrund. Schreibt mir bitte, denn ich kann es NICHT glauben bisher!

Bleibt gesund und fair....


Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350
30.03.2020 02:01
Die Anträge im März und April gelten für einen Umsatzrückgang im Monat März. Das wird einigen sehr eiligen auf die Füße fallen. Wenn der Umsatz im April sich extrem verringert hat kann der Antrag erst im Mai gestellt werden. Bei Physiopraxen wird man sehr genau hinschauen. Bei dem Honorar eines FM ist das schon klarer. Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden.
1

Gefällt mir

• Tolkinchen
Die Anträge im März und April gelten für einen Umsatzrückgang im Monat März. Das wird einigen sehr eiligen auf die Füße fallen. Wenn der Umsatz im April sich extrem verringert hat kann der Antrag erst im Mai gestellt werden. Bei Physiopraxen wird man sehr genau hinschauen. Bei dem Honorar eines FM ist das schon klarer. Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



tom1350 schrieb:

Die Anträge im März und April gelten für einen Umsatzrückgang im Monat März. Das wird einigen sehr eiligen auf die Füße fallen. Wenn der Umsatz im April sich extrem verringert hat kann der Antrag erst im Mai gestellt werden. Bei Physiopraxen wird man sehr genau hinschauen. Bei dem Honorar eines FM ist das schon klarer. Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tolkinchen
30.03.2020 08:17
Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: Matu, du triffst zu 100% meine Meinung!



3

Gefällt mir

• kok1
• Linhir0815
• Terrier
Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: Matu, du triffst zu 100% meine Meinung!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tolkinchen schrieb:

Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: Matu, du triffst zu 100% meine Meinung!



Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Arminia
30.03.2020 08:27
Also, mich trifft aktuell die 50 Prozent Regel...Mein "Wellnessmassagen-Angebot" ist darüber hinaus komplett weggebrochen

Wenn es im Monat April so bleiben ,oder schlechter werden sollte, muss ich im Mai auch einen Zuschuss für die laufenden Kosten beantragen(wenn auch wohl nicht in voller Höhe) .Wenn ich noch wie früher REHA-Sport und viele Selbstzahler Gruppen hätte, wahrscheinlich schon früher.
Trotzdem höre ich es nicht gerne, wenn Kollegen einem unterstellen, man würde deshalb besser seine Selbständigkeit an den Nagel hängen. Das sollte schon jeder für sich selbst entscheiden können, ohne von anderen ein schlechtes Gewissen gemacht zu bekommen.Das zeugt für mich von einer gewissen Arroganz! Und geprüft wird im nächsten Jahr (zumindest stichprobenartig) sicher auch, sodaß die "schwarzen Schafe",die es übrigens in jeder Branche gibt, wahrscheinlich auch zur Rechenschaft gezogen werden.
2

Gefällt mir

• die neue
• viento
Also, mich trifft aktuell die 50 Prozent Regel...Mein "Wellnessmassagen-Angebot" ist darüber hinaus komplett weggebrochen Wenn es im Monat April so bleiben ,oder schlechter werden sollte, muss ich im Mai auch einen Zuschuss für die laufenden Kosten beantragen(wenn auch wohl nicht in voller Höhe) .Wenn ich noch wie früher REHA-Sport und viele Selbstzahler Gruppen hätte, wahrscheinlich schon früher. Trotzdem höre ich es nicht gerne, wenn Kollegen einem unterstellen, man würde deshalb besser seine Selbständigkeit an den Nagel hängen. Das sollte schon jeder für sich selbst entscheiden können, ohne von anderen ein schlechtes Gewissen gemacht zu bekommen.Das zeugt für mich von einer gewissen Arroganz! Und geprüft wird im nächsten Jahr (zumindest stichprobenartig) sicher auch, sodaß die "schwarzen Schafe",die es übrigens in jeder Branche gibt, wahrscheinlich auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Arminia schrieb:

Also, mich trifft aktuell die 50 Prozent Regel...Mein "Wellnessmassagen-Angebot" ist darüber hinaus komplett weggebrochen

Wenn es im Monat April so bleiben ,oder schlechter werden sollte, muss ich im Mai auch einen Zuschuss für die laufenden Kosten beantragen(wenn auch wohl nicht in voller Höhe) .Wenn ich noch wie früher REHA-Sport und viele Selbstzahler Gruppen hätte, wahrscheinlich schon früher.
Trotzdem höre ich es nicht gerne, wenn Kollegen einem unterstellen, man würde deshalb besser seine Selbständigkeit an den Nagel hängen. Das sollte schon jeder für sich selbst entscheiden können, ohne von anderen ein schlechtes Gewissen gemacht zu bekommen.Das zeugt für mich von einer gewissen Arroganz! Und geprüft wird im nächsten Jahr (zumindest stichprobenartig) sicher auch, sodaß die "schwarzen Schafe",die es übrigens in jeder Branche gibt, wahrscheinlich auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hermi
30.03.2020 09:22
Hallo tom, du schreibst:



"Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden".

Hast du eine Quelle ?

Ich dachte, dazu sei die Grundsicherung da, bzw. der Kinderzuschlag....
Danke!







1

Gefällt mir

• kok1
Hallo tom, du schreibst: "Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden". Hast du eine Quelle ? Ich dachte, dazu sei die Grundsicherung da, bzw. der Kinderzuschlag.... Danke!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hermi schrieb:

Hallo tom, du schreibst:



"Die Soforthilfe darf von Soloselbstständigen zur Finanzierung der Lebenskosten benutzt werden".

Hast du eine Quelle ?

Ich dachte, dazu sei die Grundsicherung da, bzw. der Kinderzuschlag....
Danke!







Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350
30.03.2020 10:08
„Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren."

Recht weit unten bei den Fragen hier:

NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW
1

Gefällt mir

„Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren." Recht weit unten bei den Fragen hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



tom1350 schrieb:

„Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren."

Recht weit unten bei den Fragen hier:

NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
heropas
30.03.2020 11:19
Hallo Matu,
natürlich muss der eine oder andere PI KUG für die Mitarbeiter beantragen, was hat das mit "unfair" zu tun?


Eine Mitarbeiterin (Ergo) macht nur Heimbesuche und darf das seit 17.03.2020 nicht mehr. Sie ist noch in der Probezeit, soll ich ihr kündigen, was meinst du? Sie hat weder Urlaub noch Überstunden ansparen können, ist ja erst seit kurzer Zeit bei mir.


gruß, heropas



3

Gefällt mir

• S.Kochs
• JBB
• Susulo
Hallo Matu, natürlich muss der eine oder andere PI KUG für die Mitarbeiter beantragen, was hat das mit "unfair" zu tun? Eine Mitarbeiterin (Ergo) macht nur Heimbesuche und darf das seit 17.03.2020 nicht mehr. Sie ist noch in der Probezeit, soll ich ihr kündigen, was meinst du? Sie hat weder Urlaub noch Überstunden ansparen können, ist ja erst seit kurzer Zeit bei mir. gruß, heropas
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



heropas schrieb:

Hallo Matu,
natürlich muss der eine oder andere PI KUG für die Mitarbeiter beantragen, was hat das mit "unfair" zu tun?


Eine Mitarbeiterin (Ergo) macht nur Heimbesuche und darf das seit 17.03.2020 nicht mehr. Sie ist noch in der Probezeit, soll ich ihr kündigen, was meinst du? Sie hat weder Urlaub noch Überstunden ansparen können, ist ja erst seit kurzer Zeit bei mir.


gruß, heropas



Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
heropas
30.03.2020 11:27
Hallo Matu,
noch etwas; du schreibst ...

"Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein.
Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein."

1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten.
2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...)
3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten.

Dir sind anscheinend solche Dinge nicht passiert, mir schon.
Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant.

5

Gefällt mir

• Hepar
• JBB
• die neue
• Susulo
• viento
Hallo Matu, noch etwas; du schreibst ... "Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein. Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." 1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten. 2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...) 3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten. Dir sind anscheinend solche Dinge nicht passiert, mir schon. Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



heropas schrieb:

Hallo Matu,
noch etwas; du schreibst ...

"Es muss ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorhanden sein.
Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein."

1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten.
2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...)
3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten.

Dir sind anscheinend solche Dinge nicht passiert, mir schon.
Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
viento
30.03.2020 12:21
Es wäre schön, wenn hier manche echt nicht immer so den Moral- und Gesetzestextapostel herauskehren würden.

Wenn jemand Soforthilfe, KUG oder eine Praxisschliessung bevorzugt, lasst jene doch selbst entscheiden, ob sie die Anträge gemäss den Vorgaben und Bedingungen ausfüllen, oder sich für eine Schliessung entscheiden. Wie jemand wirtschaftet, ob die Rücklagen reichen, wenn man selbst wegen eigener OP ausgefallen ist, die Rücklagen faktisch aufgebraucht hätte, warum eine Vorverurteilung? Die Anträge werden von Amtswegen geprüft und fertig, wenn die Begründung für die! schlüssig und ausreichend ist, und Liquiditätsengpässe nachweisbar sind, kann und sollte man nicht verurteilen, wenn man die Hintergründe und Formalitäten, teils durch Steuerberater überprüft, nicht kennt.

Ich kenne beispielsweise auch nicht mal die finanzielle Situation meiner Mitbewerber, also halte ich mich generell raus, aber viele wissen, dass ich wegen einer zurückliegenden OP die Praxis schliessen musste, auch mit der Genesung war dies nicht so schnell. Aber vorverurteilt, "Verbrecher, Betrüger"... sind hier manche mit ihren Mutmassungen Richter?

Ich lese hier einige zum ersten Mal, aber manche erdreisten sich permanent hier richterliche Sprüche abzusondern. Es wird unterstellt, dass Praxen nicht anständig geführt werden; dieses Urteil zu erlauben, ist eine absolute Frechheit.
Sicherlich wird es den einen, oder anderen geben, der vielleicht einen Nutzen daraus ziehen wird, oder will, aber derjenige wird bei einer Überprüfung auffallen.

Lasst jene, die Hilfe brauchen, die Anträge gemäss den Vorgaben stellen, und masst euch nicht an, über jene fachlich, rechtlich, oder anderweitig zu urteilen! Die Anträge enthalten eine eidesstattliche Versicherung, also wird sich so mancher überlegen, ob er da unterschreibt.


Und als zukünftiger Tip: Es sollte jeder nach seinen Bedürfnissen schauen, wie er seine Praxis, ob mit oder ohne Angestellten über diese ohnehin schwierige Zeit hinwegführt, aber auch andere in Ruhe führen lassen. Sich Hilfe im Forum, bei x-Beiträgen zu holen, kann hilfreich sein, aber entweder man ist allem soweit voraus, dass man sich gut auskennt, hat einen guten Steuerberater oder andere wichtige Berater, und managt alles allein. Ich schrieb bereits, nach Corona wird nichts mehr so sein, wie es war. Ja, es ist und wird schwer, auch ich habe mir den Weg nach meiner OP nicht so ausgesucht, keiner hat es.


An diejenigen, die sich als Rechtsapostel geben: habt wieder Respekt, vorallem vor Menschen, vor den hiesigen MitkollegenInnen und hört auf, dieses Forum für Totalangriffe zu benutzen.



3

Gefällt mir

• die neue
• sylvia Hülswittmelina58
• lexa schumanski
Es wäre schön, wenn hier manche echt nicht immer so den Moral- und Gesetzestextapostel herauskehren würden. Wenn jemand Soforthilfe, KUG oder eine Praxisschliessung bevorzugt, lasst jene doch selbst entscheiden, ob sie die Anträge gemäss den Vorgaben und Bedingungen ausfüllen, oder sich für eine Schliessung entscheiden. Wie jemand wirtschaftet, ob die Rücklagen reichen, wenn man selbst wegen eigener OP ausgefallen ist, die Rücklagen faktisch aufgebraucht hätte, warum eine Vorverurteilung? Die Anträge werden von Amtswegen geprüft und fertig, wenn die Begründung für die! schlüssig und ausreichend ist, und Liquiditätsengpässe nachweisbar sind, kann und sollte man nicht verurteilen, wenn man die Hintergründe und Formalitäten, teils durch Steuerberater überprüft, nicht kennt. Ich kenne beispielsweise auch nicht mal die finanzielle Situation meiner Mitbewerber, also halte ich mich generell raus, aber viele wissen, dass ich wegen einer zurückliegenden OP die Praxis schliessen musste, auch mit der Genesung war dies nicht so schnell. Aber vorverurteilt, "Verbrecher, Betrüger"... sind hier manche mit ihren Mutmassungen Richter? Ich lese hier einige zum ersten Mal, aber manche erdreisten sich permanent hier richterliche Sprüche abzusondern. Es wird unterstellt, dass Praxen nicht anständig geführt werden; dieses Urteil zu erlauben, ist eine absolute Frechheit. Sicherlich wird es den einen, oder anderen geben, der vielleicht einen Nutzen daraus ziehen wird, oder will, aber derjenige wird bei einer Überprüfung auffallen. Lasst jene, die Hilfe brauchen, die Anträge gemäss den Vorgaben stellen, und masst euch nicht an, über jene fachlich, rechtlich, oder anderweitig zu urteilen! Die Anträge enthalten eine eidesstattliche Versicherung, also wird sich so mancher überlegen, ob er da unterschreibt. Und als zukünftiger Tip: Es sollte jeder nach seinen Bedürfnissen schauen, wie er seine Praxis, ob mit oder ohne Angestellten über diese ohnehin schwierige Zeit hinwegführt, aber auch andere in Ruhe führen lassen. Sich Hilfe im Forum, bei x-Beiträgen zu holen, kann hilfreich sein, aber entweder man ist allem soweit voraus, dass man sich gut auskennt, hat einen guten Steuerberater oder andere wichtige Berater, und managt alles allein. Ich schrieb bereits, nach Corona wird nichts mehr so sein, wie es war. Ja, es ist und wird schwer, auch ich habe mir den Weg nach meiner OP nicht so ausgesucht, keiner hat es. An diejenigen, die sich als Rechtsapostel geben: habt wieder Respekt, vorallem vor Menschen, vor den hiesigen MitkollegenInnen und hört auf, dieses Forum für Totalangriffe zu benutzen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



viento schrieb:

Es wäre schön, wenn hier manche echt nicht immer so den Moral- und Gesetzestextapostel herauskehren würden.

Wenn jemand Soforthilfe, KUG oder eine Praxisschliessung bevorzugt, lasst jene doch selbst entscheiden, ob sie die Anträge gemäss den Vorgaben und Bedingungen ausfüllen, oder sich für eine Schliessung entscheiden. Wie jemand wirtschaftet, ob die Rücklagen reichen, wenn man selbst wegen eigener OP ausgefallen ist, die Rücklagen faktisch aufgebraucht hätte, warum eine Vorverurteilung? Die Anträge werden von Amtswegen geprüft und fertig, wenn die Begründung für die! schlüssig und ausreichend ist, und Liquiditätsengpässe nachweisbar sind, kann und sollte man nicht verurteilen, wenn man die Hintergründe und Formalitäten, teils durch Steuerberater überprüft, nicht kennt.

Ich kenne beispielsweise auch nicht mal die finanzielle Situation meiner Mitbewerber, also halte ich mich generell raus, aber viele wissen, dass ich wegen einer zurückliegenden OP die Praxis schliessen musste, auch mit der Genesung war dies nicht so schnell. Aber vorverurteilt, "Verbrecher, Betrüger"... sind hier manche mit ihren Mutmassungen Richter?

Ich lese hier einige zum ersten Mal, aber manche erdreisten sich permanent hier richterliche Sprüche abzusondern. Es wird unterstellt, dass Praxen nicht anständig geführt werden; dieses Urteil zu erlauben, ist eine absolute Frechheit.
Sicherlich wird es den einen, oder anderen geben, der vielleicht einen Nutzen daraus ziehen wird, oder will, aber derjenige wird bei einer Überprüfung auffallen.

Lasst jene, die Hilfe brauchen, die Anträge gemäss den Vorgaben stellen, und masst euch nicht an, über jene fachlich, rechtlich, oder anderweitig zu urteilen! Die Anträge enthalten eine eidesstattliche Versicherung, also wird sich so mancher überlegen, ob er da unterschreibt.


Und als zukünftiger Tip: Es sollte jeder nach seinen Bedürfnissen schauen, wie er seine Praxis, ob mit oder ohne Angestellten über diese ohnehin schwierige Zeit hinwegführt, aber auch andere in Ruhe führen lassen. Sich Hilfe im Forum, bei x-Beiträgen zu holen, kann hilfreich sein, aber entweder man ist allem soweit voraus, dass man sich gut auskennt, hat einen guten Steuerberater oder andere wichtige Berater, und managt alles allein. Ich schrieb bereits, nach Corona wird nichts mehr so sein, wie es war. Ja, es ist und wird schwer, auch ich habe mir den Weg nach meiner OP nicht so ausgesucht, keiner hat es.


An diejenigen, die sich als Rechtsapostel geben: habt wieder Respekt, vorallem vor Menschen, vor den hiesigen MitkollegenInnen und hört auf, dieses Forum für Totalangriffe zu benutzen.



Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Matu
30.03.2020 12:50
Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt.
Klar kann man unverschuldet in Not kommen, natürlich können viele Dinge auf ein Mal passieren, sicherlich muss man auf Grund privater Probleme auch mal seine privaten Rücklagen angreifen.
Aber was hat das mit dem Unternehmen, also der Praxis zu tun?
Privates Geld soll gerne privat bleiben. Aber man hat doch als PI mindestens soviel liquide Betriebsmittel, um drei Monate durchzustehen, egal was passiert. Und wenn nicht, dann hat man was falsch gemacht und daher nenne ich es schäbig, wenn man die eigene Unfähigkeit betriebswirtschaftlich zu arbeiten, nun auf die Gemeinschaft abwälzt. Und wenn jetzt wieder "habe aber erst vor kurzem die Praxis aufgemacht" kommt, mein Standardhinweis: Gerade dann sollten genug Mittel vorhanden sein, denn wer macht eine Praxis auf, ohne genug Rücklagen zu haben, um ein paar Monate zu überbrücken?

Und gar kein Verständnis habe ich dann, wenn auch noch Mitarbeiter durch die unternehmerische Unfähigkeit des PI Einbußen haben.
Aber das ist nur meine Meinung. Jeder darf gerne eine andere Meinung haben, wir leben schließlich in einer Demokratie und großen Solidargemeinschaft!
6

Gefällt mir

• Superbiene
• kok1
• Primo
• Linhir0815
• sylvia Hülswittmelina58
• Terrier
Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt. Klar kann man unverschuldet in Not kommen, natürlich können viele Dinge auf ein Mal passieren, sicherlich muss man auf Grund privater Probleme auch mal seine privaten Rücklagen angreifen. Aber was hat das mit dem Unternehmen, also der Praxis zu tun? Privates Geld soll gerne privat bleiben. Aber man hat doch als PI mindestens soviel liquide Betriebsmittel, um drei Monate durchzustehen, egal was passiert. Und wenn nicht, dann hat man was falsch gemacht und daher nenne ich es schäbig, wenn man die eigene Unfähigkeit betriebswirtschaftlich zu arbeiten, nun auf die Gemeinschaft abwälzt. Und wenn jetzt wieder "habe aber erst vor kurzem die Praxis aufgemacht" kommt, mein Standardhinweis: Gerade dann sollten genug Mittel vorhanden sein, denn wer macht eine Praxis auf, ohne genug Rücklagen zu haben, um ein paar Monate zu überbrücken? Und gar kein Verständnis habe ich dann, wenn auch noch Mitarbeiter durch die unternehmerische Unfähigkeit des PI Einbußen haben. Aber das ist nur meine Meinung. Jeder darf gerne eine andere Meinung haben, wir leben schließlich in einer Demokratie und großen Solidargemeinschaft!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Matu schrieb:

Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt.
Klar kann man unverschuldet in Not kommen, natürlich können viele Dinge auf ein Mal passieren, sicherlich muss man auf Grund privater Probleme auch mal seine privaten Rücklagen angreifen.
Aber was hat das mit dem Unternehmen, also der Praxis zu tun?
Privates Geld soll gerne privat bleiben. Aber man hat doch als PI mindestens soviel liquide Betriebsmittel, um drei Monate durchzustehen, egal was passiert. Und wenn nicht, dann hat man was falsch gemacht und daher nenne ich es schäbig, wenn man die eigene Unfähigkeit betriebswirtschaftlich zu arbeiten, nun auf die Gemeinschaft abwälzt. Und wenn jetzt wieder "habe aber erst vor kurzem die Praxis aufgemacht" kommt, mein Standardhinweis: Gerade dann sollten genug Mittel vorhanden sein, denn wer macht eine Praxis auf, ohne genug Rücklagen zu haben, um ein paar Monate zu überbrücken?

Und gar kein Verständnis habe ich dann, wenn auch noch Mitarbeiter durch die unternehmerische Unfähigkeit des PI Einbußen haben.
Aber das ist nur meine Meinung. Jeder darf gerne eine andere Meinung haben, wir leben schließlich in einer Demokratie und großen Solidargemeinschaft!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Matu
30.03.2020 12:58
-
1

Gefällt mir

-
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Matu schrieb:

-

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Matu
30.03.2020 13:00
Hallo heropas,
zu:
1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten.
-> Ohne ausreichend finanzielle Mittel, um drei Monate zu überbrücken, sollte erst gar keine Praxis eröffnet werden.
2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...)
-> Zugegeben, bei einer Mehrung von Ereignissen, kann es eng werden. In diesem konkreten Beispiel ist der PI aber selber Schuld, dafür gibt es in einem Rechtsstaat genug Möglichkeiten, um einen Vermieter entsprechend zu motivieren.
3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten.
-> Privates Geld ist ja okay, aber was hat das mit den betrieblichen Rücklagen zu tun? Der Vorstand von Siemens bedient sich ja auch nicht an den Unternehmensrücklagen, wenn er Probleme hat.
Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant.
-> Mögen Sie so empfinden, aber mal im Ernst: Nach einem Monat bereits Probleme? Das darf nie passieren!
Matu
1

Gefällt mir

Hallo heropas, zu: 1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten. -> Ohne ausreichend finanzielle Mittel, um drei Monate zu überbrücken, sollte erst gar keine Praxis eröffnet werden. 2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...) -> Zugegeben, bei einer Mehrung von Ereignissen, kann es eng werden. In diesem konkreten Beispiel ist der PI aber selber Schuld, dafür gibt es in einem Rechtsstaat genug Möglichkeiten, um einen Vermieter entsprechend zu motivieren. 3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten. -> Privates Geld ist ja okay, aber was hat das mit den betrieblichen Rücklagen zu tun? Der Vorstand von Siemens bedient sich ja auch nicht an den Unternehmensrücklagen, wenn er Probleme hat. Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant. -> Mögen Sie so empfinden, aber mal im Ernst: Nach einem Monat bereits Probleme? Das darf nie passieren! Matu
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Matu schrieb:

Hallo heropas,
zu:
1. Es kann passieren, dass eine Praxis erst so kurz besteht, dass keine Rücklagen aufgebaut werden konnten.
-> Ohne ausreichend finanzielle Mittel, um drei Monate zu überbrücken, sollte erst gar keine Praxis eröffnet werden.
2. Es kann auch trotz professioneller Führung passieren, dass man unverschuldet in eine Notlage gerät, und dann kommt noch Corona (z.B. Wasserschaden, Vermieter reagiert nicht, man renoviert von den Rücklagen selber,...)
-> Zugegeben, bei einer Mehrung von Ereignissen, kann es eng werden. In diesem konkreten Beispiel ist der PI aber selber Schuld, dafür gibt es in einem Rechtsstaat genug Möglichkeiten, um einen Vermieter entsprechend zu motivieren.
3. Es kann auch in der Familie weitere Ereignisse gegeben haben, die dazu geführt haben, dass man privat viel Geld verbrauchen musste und damit gerechnet hat, es in den nächsten Monaten wieder einzuarbeiten.
-> Privates Geld ist ja okay, aber was hat das mit den betrieblichen Rücklagen zu tun? Der Vorstand von Siemens bedient sich ja auch nicht an den Unternehmensrücklagen, wenn er Probleme hat.
Pauschalaussagen wie "Dies dürfte aber bei keiner professionell geführten Praxis bereits jetzt der Fall sein." empfinde ich als ziemlich arrogant.
-> Mögen Sie so empfinden, aber mal im Ernst: Nach einem Monat bereits Probleme? Das darf nie passieren!
Matu

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
viento
30.03.2020 13:05
"Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt."

Eben nicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Sie haben und werden es einfach nicht verstehen, aber Sie dürfen Ihre Meinung gern haben, ich meine aber auch.

4

Gefällt mir

• JBB
• foe
• die neue
• Primo
"Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt." Eben nicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Sie haben und werden es einfach nicht verstehen, aber Sie dürfen Ihre Meinung gern haben, ich meine aber auch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



viento schrieb:

"Leider zeigen diese Aussagen, dass absolutes Grundlagenwissen zum Betrieb eines Unternehmens fehlt."

Eben nicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Sie haben und werden es einfach nicht verstehen, aber Sie dürfen Ihre Meinung gern haben, ich meine aber auch.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Herbert schrieb:

Sehe ich anhand der Bedingungen klar anders. Steuerberatung auch, ich MUSS meine persönlicher Rücklagen für das Alter nicht verbrauchen und nicht das Haus verkaufen. Ein Kriterium muss erfüllt sein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mbone
29.03.2020 22:10
Das gilt zumindest für BaWü:
Corona-Soforthilfe wird in BW ohne Prüfung des Privatvermögens ausbezahlt | SWR Aktuell Baden-Württemberg | SWR Aktuell | SWR
1

Gefällt mir

Das gilt zumindest für BaWü: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/soforthilfe-privatvermoegen-100.html
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mbone schrieb:

Das gilt zumindest für BaWü:
Corona-Soforthilfe wird in BW ohne Prüfung des Privatvermögens ausbezahlt | SWR Aktuell Baden-Württemberg | SWR Aktuell | SWR



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona zuschuß Bund und Land ?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns