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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Testen nach § 28b Abs. 2 IfSG - da kommt was auf uns zu ab morgen-24.11.

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Neues Thema
Testen nach § 28b Abs. 2 IfSG - da kommt was auf uns zu ab morgen-24.11.
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PG
23.11.2021 20:55
Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen.


Wie macht ihr das und wer zahlt das ?
Geht ja über die bisherige Bereitstellung von Test weit hinaus.

Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG

Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen

Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Abweichend zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (die lediglich eine Gültigkeit für alle Tests von 24 Stunden festlegt) ist ebenso wie in § 28b Abs. 1 IfSG auch ein Testnachweis möglich, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, gelten folgende Sonderregelungen:
Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
Eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR-Testung) muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden.
Zitiert aus :
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz

Schönen Abend
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• schaumormal
Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Wie macht ihr das und wer zahlt das ? Geht ja über die bisherige Bereitstellung von Test weit hinaus. Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Abweichend zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (die lediglich eine Gültigkeit für alle Tests von 24 Stunden festlegt) ist ebenso wie in § 28b Abs. 1 IfSG auch ein Testnachweis möglich, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, gelten folgende Sonderregelungen: Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR-Testung) muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden. Zitiert aus : https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html Schönen Abend
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tinki
23.11.2021 21:45
In welchem Bundesland betreibst du deine Praxis?
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tinki schrieb:

In welchem Bundesland betreibst du deine Praxis?

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Tuxedo
24.11.2021 10:19
Aus welcher Quelle stammt dies?
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Tuxedo schrieb:

Aus welcher Quelle stammt dies?

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PG
24.11.2021 12:27
@AaronA BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
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[mention]AaronA[/mention] https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
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PG schrieb:

@AaronA BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz

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PG
24.11.2021 12:28
@tinki NRW - ist aber egal da das Ifsg ein Bundesgesetz ist .
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[mention]tinki[/mention] NRW - ist aber egal da das Ifsg ein Bundesgesetz ist .
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PG schrieb:

@tinki NRW - ist aber egal da das Ifsg ein Bundesgesetz ist .

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idefix-
25.11.2021 09:00
Genau und deshalb reicht für PI und MA 2x die Woche testen.
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Genau und deshalb reicht für PI und MA 2x die Woche testen.
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idefix- schrieb:

Genau und deshalb reicht für PI und MA 2x die Woche testen.

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pt ani
25.11.2021 17:48
@idefix-
Den PCR Test nur zweimal die Woche, richtig. Die Schnelltests täglich. Leider.
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[mention]idefix-[/mention] Den PCR Test nur zweimal die Woche, richtig. Die Schnelltests täglich. Leider.
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pt ani schrieb:

@idefix-
Den PCR Test nur zweimal die Woche, richtig. Die Schnelltests täglich. Leider.

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pt ani
25.11.2021 17:54
Besonders schön ist auch, dass ich jetzt nicht mehr ins Heim kann. Dafür muss ich ja nun ins Testcenter und da sind überhaupt keine Termine zu bekommen. Da stehen ja nun täglich alle Ungeimpften.. Weder gestern noch morgen kann ich meine Patienten behandeln. Und 30 Km fahre ich für so`n Test auch nicht.
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Besonders schön ist auch, dass ich jetzt nicht mehr ins Heim kann. Dafür muss ich ja nun ins Testcenter und da sind überhaupt keine Termine zu bekommen. Da stehen ja nun täglich alle Ungeimpften.. Weder gestern noch morgen kann ich meine Patienten behandeln. Und 30 Km fahre ich für so`n Test auch nicht.
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pt ani schrieb:

Besonders schön ist auch, dass ich jetzt nicht mehr ins Heim kann. Dafür muss ich ja nun ins Testcenter und da sind überhaupt keine Termine zu bekommen. Da stehen ja nun täglich alle Ungeimpften.. Weder gestern noch morgen kann ich meine Patienten behandeln. Und 30 Km fahre ich für so`n Test auch nicht.

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PG schrieb:

Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen.


Wie macht ihr das und wer zahlt das ?
Geht ja über die bisherige Bereitstellung von Test weit hinaus.

Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG

Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen

Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Abweichend zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (die lediglich eine Gültigkeit für alle Tests von 24 Stunden festlegt) ist ebenso wie in § 28b Abs. 1 IfSG auch ein Testnachweis möglich, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, gelten folgende Sonderregelungen:
Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
Eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR-Testung) muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden.
Zitiert aus :
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz

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schaumormal
23.11.2021 21:01
Ich teste seit zwei Wochen jeden Mitarbeiter täglich und bezahle die Tests. Hier in Sachsen ist die Lage schon eine Weile sehr angespannt und es ist einfach notwendig. Ja es kostet viel und ja es ist nervig. Aber was solls…
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Ich teste seit zwei Wochen jeden Mitarbeiter täglich und bezahle die Tests. Hier in Sachsen ist die Lage schon eine Weile sehr angespannt und es ist einfach notwendig. Ja es kostet viel und ja es ist nervig. Aber was solls…
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schaumormal schrieb:

Ich teste seit zwei Wochen jeden Mitarbeiter täglich und bezahle die Tests. Hier in Sachsen ist die Lage schon eine Weile sehr angespannt und es ist einfach notwendig. Ja es kostet viel und ja es ist nervig. Aber was solls…

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Klonkrieger
23.11.2021 21:10
Ok. so wie ich das verstanden habe würde ich das so machen:
- der Geimpfte MA macht zhause nen schnelltest, bringt den Test mit bzw sagt mir das ergebniss und ich dokumentiere das in einer WORD.liste.
- das gleiche mache ich als ebenfalls geimpfter AG
- das ganze dann halt täglich
-die Kosten versuche ich mir wieder zu holen - weiß nur nicht wie...
- solange bis dieser Irrsinn wieder abgeblasen wird.
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• PG
Ok. so wie ich das verstanden habe würde ich das so machen: - der Geimpfte MA macht zhause nen schnelltest, bringt den Test mit bzw sagt mir das ergebniss und ich dokumentiere das in einer WORD.liste. - das gleiche mache ich als ebenfalls geimpfter AG - das ganze dann halt täglich -die Kosten versuche ich mir wieder zu holen - weiß nur nicht wie... - solange bis dieser Irrsinn wieder abgeblasen wird.
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Hands22
24.11.2021 10:01
YouTube Video VPT Die Bundesländer Beschlüsse und ihre Folgen.
Ab ca. die 7 Minute. 
Die Tests müssen gelistet sein.
Der Test darf nicht alleine ausgeführt werden.
Es darf nur geschultes Personal sein. 
Auf den Formularen ( VPT Download) steht wer bei dem Test dabei war.
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YouTube Video VPT Die Bundesländer Beschlüsse und ihre Folgen. Ab ca. die 7 Minute.  Die Tests müssen gelistet sein. Der Test darf nicht alleine ausgeführt werden. Es darf nur geschultes Personal sein.  Auf den Formularen ( VPT Download) steht wer bei dem Test dabei war.
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Hands22 schrieb:

YouTube Video VPT Die Bundesländer Beschlüsse und ihre Folgen.
Ab ca. die 7 Minute. 
Die Tests müssen gelistet sein.
Der Test darf nicht alleine ausgeführt werden.
Es darf nur geschultes Personal sein. 
Auf den Formularen ( VPT Download) steht wer bei dem Test dabei war.

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Klonkrieger
24.11.2021 10:12
@Hands22 Da kriegste was durcheinander. Es geht um GEIMPFTE Mitarbeiter. Da kommt in besagtem Video ab ca Min 3 das der Geimpfte zuhause einen Selbsttest ohne Aufsicht machen kann.
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[mention]Hands22[/mention] Da kriegste was durcheinander. Es geht um GEIMPFTE Mitarbeiter. Da kommt in besagtem Video ab ca Min 3 das der Geimpfte zuhause einen Selbsttest ohne Aufsicht machen kann.
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Klonkrieger schrieb:

@Hands22 Da kriegste was durcheinander. Es geht um GEIMPFTE Mitarbeiter. Da kommt in besagtem Video ab ca Min 3 das der Geimpfte zuhause einen Selbsttest ohne Aufsicht machen kann.

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Hands22
24.11.2021 11:04
@Klonkrieger Danke für Korrektur! Also gilt was ich verstanden habe "nur" für ungeimpfte...?. Sonst könnte man ja auch schummeln.....
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[mention]Klonkrieger[/mention] Danke für Korrektur! Also gilt was ich verstanden habe "nur" für ungeimpfte...?. Sonst könnte man ja auch schummeln.....
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Hands22 schrieb:

@Klonkrieger Danke für Korrektur! Also gilt was ich verstanden habe "nur" für ungeimpfte...?. Sonst könnte man ja auch schummeln.....

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Klonkrieger schrieb:

Ok. so wie ich das verstanden habe würde ich das so machen:
- der Geimpfte MA macht zhause nen schnelltest, bringt den Test mit bzw sagt mir das ergebniss und ich dokumentiere das in einer WORD.liste.
- das gleiche mache ich als ebenfalls geimpfter AG
- das ganze dann halt täglich
-die Kosten versuche ich mir wieder zu holen - weiß nur nicht wie...
- solange bis dieser Irrsinn wieder abgeblasen wird.

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majas
24.11.2021 07:27
Sind Patienten = Besucher? Gilt jetzt also auch für Patienten, dass sie unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen müssen?
Und diese Regelungen gelten doch unabhängig vom Bundesland und von der Warnstufe überall?
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Sind Patienten = Besucher? Gilt jetzt also auch für Patienten, dass sie unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen müssen? Und diese Regelungen gelten doch unabhängig vom Bundesland und von der Warnstufe überall?
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mark760
24.11.2021 07:34
In NRW gilt 2 G bei körpernahen Dienstleistungen. Aber nicht für medizinisch notwendige. Ob dann 3 G oder gar kein G gilt verrät die Coronaschutzverordnung leider nicht. Vielleicht deshalb, weil mit Besuchern im IfSG auch Patienten gemeint sind?
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In NRW gilt 2 G bei körpernahen Dienstleistungen. Aber nicht für medizinisch notwendige. Ob dann 3 G oder gar kein G gilt verrät die Coronaschutzverordnung leider nicht. Vielleicht deshalb, weil mit Besuchern im IfSG auch Patienten gemeint sind?
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mark760 schrieb:

In NRW gilt 2 G bei körpernahen Dienstleistungen. Aber nicht für medizinisch notwendige. Ob dann 3 G oder gar kein G gilt verrät die Coronaschutzverordnung leider nicht. Vielleicht deshalb, weil mit Besuchern im IfSG auch Patienten gemeint sind?

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Ruhrpottvelosoph
24.11.2021 08:58
Blickt doch kein Schweinchen mehr durch.
Bis dato denke ich, dass z.B. für NRW folgendes gilt:

Maske Patient: Medizinische Maske
Maske Therapeut: Medizinische Maske
Testpflicht Mitarbeiter ungeimpft: Pflicht täglich
Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche
Testpflicht Patient bei verordneten Leistungen: Nein
Testpflicht Patient Selbstzahler bzw. Kurse: Ja, 2-G-Regel
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• janou friederich
Blickt doch kein Schweinchen mehr durch. Bis dato denke ich, dass z.B. für NRW folgendes gilt: Maske Patient: Medizinische Maske Maske Therapeut: Medizinische Maske Testpflicht Mitarbeiter ungeimpft: Pflicht täglich Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche Testpflicht Patient bei verordneten Leistungen: Nein Testpflicht Patient Selbstzahler bzw. Kurse: Ja, 2-G-Regel
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

Blickt doch kein Schweinchen mehr durch.
Bis dato denke ich, dass z.B. für NRW folgendes gilt:

Maske Patient: Medizinische Maske
Maske Therapeut: Medizinische Maske
Testpflicht Mitarbeiter ungeimpft: Pflicht täglich
Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche
Testpflicht Patient bei verordneten Leistungen: Nein
Testpflicht Patient Selbstzahler bzw. Kurse: Ja, 2-G-Regel

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Lars van Ravenzwaaij
24.11.2021 10:55
@Ruhrpottvelosoph

Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.11.2021 08:58 Uhr:Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche

So steht das nicht in der NRW-VO, es gilt: der AG muss 2x die Woche ein Test-Angebot machen, von Testpflicht ist nicht die Rede.kissing
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• Ruhrpottvelosoph
[mention]Ruhrpottvelosoph[/mention] [zitat][b]Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.11.2021 08:58 Uhr:[/b]Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche [/zitat] So steht das nicht in der NRW-VO, es gilt: der AG muss 2x die Woche ein [b]Test-Angebot [/b]machen, von Testpflicht ist nicht die Rede.[emoji]kissing[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ruhrpottvelosoph

Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.11.2021 08:58 Uhr:Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche

So steht das nicht in der NRW-VO, es gilt: der AG muss 2x die Woche ein Test-Angebot machen, von Testpflicht ist nicht die Rede.kissing

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sandesh
24.11.2021 11:39
VPTlive (23.11.21) - Das neue Infektionsschutzgesetz – Das passiert jetzt! - YouTube

[mention]Lars van Ravenzwaaij">
1

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https://youtu.be/nN5Ittxihg0 [mention]Lars van Ravenzwaaij">
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sandesh schrieb:

VPTlive (23.11.21) - Das neue Infektionsschutzgesetz – Das passiert jetzt! - YouTube

[mention]Lars van Ravenzwaaij">

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Lars van Ravenzwaaij
24.11.2021 12:49
@sandesh Sorry, aber der VPT ist dort falsch gewickelt. Das was in der CoronaschutzVO NRW steht ist für mich maßgeblich. face_with_rolling_eyes
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[mention]sandesh[/mention] Sorry, aber der VPT ist dort falsch gewickelt. Das was in der CoronaschutzVO NRW steht ist für mich maßgeblich. [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@sandesh Sorry, aber der VPT ist dort falsch gewickelt. Das was in der CoronaschutzVO NRW steht ist für mich maßgeblich. face_with_rolling_eyes

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PG
24.11.2021 20:42
@Lars van Ravenzwaaij Ifsg sticht Landesgesetze/-Verordnungen aus .
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• SiegesgöttinXX
• silke.r
• Jeverland
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ifsg sticht Landesgesetze/-Verordnungen aus .
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PG schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ifsg sticht Landesgesetze/-Verordnungen aus .

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majas schrieb:

Sind Patienten = Besucher? Gilt jetzt also auch für Patienten, dass sie unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen müssen?
Und diese Regelungen gelten doch unabhängig vom Bundesland und von der Warnstufe überall?

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mark760
24.11.2021 07:28
Die Gültigkeit der Tests ist anscheinend 24 Stunden. Man könnte also nach Feierabend einen machen. Oder doch tagesaktuell?
1

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Die Gültigkeit der Tests ist anscheinend 24 Stunden. Man könnte also nach Feierabend einen machen. Oder doch tagesaktuell?
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kroetzi
24.11.2021 08:24
Bei uns wird das auch so gesehen. Man kann den Test zu jeder Tageszeit machen. Hauptsache man bringt ihn dann mit zur Arbeit. Dort dann Kontrolle. Da die Gültigkeit 24 h beträgt ist das so auch praktikabler. Wo bitte gibt es so viele Teststationen dass sich 1000 de AN morgens noch schnell testen lassen können?
1

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Bei uns wird das auch so gesehen. Man kann den Test zu jeder Tageszeit machen. Hauptsache man bringt ihn dann mit zur Arbeit. Dort dann Kontrolle. Da die Gültigkeit 24 h beträgt ist das so auch praktikabler. Wo bitte gibt es so viele Teststationen dass sich 1000 de AN morgens noch schnell testen lassen können?
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kroetzi schrieb:

Bei uns wird das auch so gesehen. Man kann den Test zu jeder Tageszeit machen. Hauptsache man bringt ihn dann mit zur Arbeit. Dort dann Kontrolle. Da die Gültigkeit 24 h beträgt ist das so auch praktikabler. Wo bitte gibt es so viele Teststationen dass sich 1000 de AN morgens noch schnell testen lassen können?

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stefomanski
24.11.2021 10:26
Weiss jemand von Euch, ob die Tests die wir für unsere Mitarbeiter durchführen dann auch anderswo, z. B. Friseur mit 2G+ anerkannt werden ?
Ein Link hierzu wäre toll !
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Weiss jemand von Euch, ob die Tests die wir für unsere Mitarbeiter durchführen dann auch anderswo, z. B. Friseur mit 2G+ anerkannt werden ? Ein Link hierzu wäre toll !
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stefomanski schrieb:

Weiss jemand von Euch, ob die Tests die wir für unsere Mitarbeiter durchführen dann auch anderswo, z. B. Friseur mit 2G+ anerkannt werden ?
Ein Link hierzu wäre toll !

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mark760 schrieb:

Die Gültigkeit der Tests ist anscheinend 24 Stunden. Man könnte also nach Feierabend einen machen. Oder doch tagesaktuell?

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Klonkrieger
24.11.2021 13:39
So. Und wo und wie kann ich die Kosten für die Tests geltend machen bzw zurückbekommen?

Und wo bekomme ich aktuell so viele Tests her???

Eine Kackidee
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So. Und wo und wie kann ich die Kosten für die Tests geltend machen bzw zurückbekommen? Und wo bekomme ich aktuell so viele Tests her??? Eine Kackidee
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M0nique
24.11.2021 17:59
Intermet? Lieferzeit 1-2 Werktage.
Gruß von Monique
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Intermet? Lieferzeit 1-2 Werktage. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Intermet? Lieferzeit 1-2 Werktage.
Gruß von Monique

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tinki
25.11.2021 22:20
Die Bezugsquelle hätte ich gern. Sämtliche Bestellungen seitens Lieferant für die nächsten 7 Tage abgesagt...
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Die Bezugsquelle hätte ich gern. Sämtliche Bestellungen seitens Lieferant für die nächsten 7 Tage abgesagt...
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tinki schrieb:

Die Bezugsquelle hätte ich gern. Sämtliche Bestellungen seitens Lieferant für die nächsten 7 Tage abgesagt...

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Klonkrieger schrieb:

So. Und wo und wie kann ich die Kosten für die Tests geltend machen bzw zurückbekommen?

Und wo bekomme ich aktuell so viele Tests her???

Eine Kackidee

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keks-tuete
24.11.2021 15:45
In Sachsen können sich auch Nichtärzte bei der Kassenvereinigung Sachsen registrieren. Physiotherapien bekommen dann pro Woche 2 Test je Mitarbeiter von der KV pauschal mit aktuell 3,50EUR erstattet. Zwingend notwendig ist das Aufbewahren der Kaufbelege zu den Tests.
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In Sachsen können sich auch Nichtärzte bei der Kassenvereinigung Sachsen registrieren. Physiotherapien bekommen dann pro Woche 2 Test je Mitarbeiter von der KV pauschal mit aktuell 3,50EUR erstattet. Zwingend notwendig ist das Aufbewahren der Kaufbelege zu den Tests.
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mark760
24.11.2021 16:27
Ich habe vor drei Wochen Tests für Stück 0.80€ gekauft. Jetzt liegen die bei 6€ pro Test open_mouth .
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Ich habe vor drei Wochen Tests für Stück 0.80€ gekauft. Jetzt liegen die bei 6€ pro Test [emoji]open_mouth[/emoji] .
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mark760 schrieb:

Ich habe vor drei Wochen Tests für Stück 0.80€ gekauft. Jetzt liegen die bei 6€ pro Test open_mouth .

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keks-tuete schrieb:

In Sachsen können sich auch Nichtärzte bei der Kassenvereinigung Sachsen registrieren. Physiotherapien bekommen dann pro Woche 2 Test je Mitarbeiter von der KV pauschal mit aktuell 3,50EUR erstattet. Zwingend notwendig ist das Aufbewahren der Kaufbelege zu den Tests.

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mark760
24.11.2021 16:26
Hier die brennensten Fragen zusammengefasst.

Dokumentieren, wenn keine Tests verfügbar sind
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Hier die brennensten Fragen zusammengefasst. https://mailchi.mp/up-aktuell/dokumentieren-wenn-keine-tests-verfgbar-sind?e=[UNIQID]
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mark760
24.11.2021 16:43
Und Physio Deutschland hat nicht mitbekommen, dass die Lage da draußen sehr ernst ist...

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Und Physio Deutschland hat nicht mitbekommen, dass die Lage da draußen sehr ernst ist... https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/3g-pflicht-in-physiotherapiepraxen.html
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mark760 schrieb:

Und Physio Deutschland hat nicht mitbekommen, dass die Lage da draußen sehr ernst ist...

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht

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mark760 schrieb:

Hier die brennensten Fragen zusammengefasst.

Dokumentieren, wenn keine Tests verfügbar sind

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wellengaenger
24.11.2021 16:48
In NRW konnte man doch zumindest du beiden Tests pro Woche bei der KV abrechnen. Laut VPT im Video und VDB ( Testpflicht für Beschäftigte in Physiopraxen – ) man die übrigen 3 Selbsttests ohne Erstattung anbieten. Wobei man darüber wohl nochmal verhandelt.

Die Tests für Ungeimpfte kann man doch auch komplett vom Testzentrum machen lassen, wobei das glaub als Arbeitszeit gilt, wenn man keinen fachkundigen in der Praxis hat um dieses Tests unter Aufsicht durchzuführen (Also keines der Onlineseminare absolviert wurde).

Der IFK sieht die Sache in seinem Merkblatt aber scheinbar völlig anders.
Da müssen Geimpfte und Genesene wohl nur 2 Mal je Woche Selbsttests machen und Begleitpersonen werden mit Patienten gleichgesetzt, also frei von 3G.

Also was Nu?
Danke an die Politik für Ihre schnelle Reaktionsfreudigkeit.
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In NRW konnte man doch zumindest du beiden Tests pro Woche bei der KV abrechnen. Laut VPT im Video und VDB ( https://vdb-physio.de/aktuelles/testpflicht-fuer-beschaeftigte-in-physiopraxen/ ) man die übrigen 3 Selbsttests ohne Erstattung anbieten. Wobei man darüber wohl nochmal verhandelt. Die Tests für Ungeimpfte kann man doch auch komplett vom Testzentrum machen lassen, wobei das glaub als Arbeitszeit gilt, wenn man keinen fachkundigen in der Praxis hat um dieses Tests unter Aufsicht durchzuführen (Also keines der Onlineseminare absolviert wurde). Der IFK sieht die Sache in seinem Merkblatt aber scheinbar völlig anders. Da müssen Geimpfte und Genesene wohl nur 2 Mal je Woche Selbsttests machen und Begleitpersonen werden mit Patienten gleichgesetzt, also frei von 3G. Also was Nu? Danke an die Politik für Ihre schnelle Reaktionsfreudigkeit.
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pt ani
24.11.2021 16:55
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rechtmäßigkeit umstritten ist, aber der neue Text ist eigentlich eindeutig. Und so gilt es dann ja erst einmal.
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• mark760
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rechtmäßigkeit umstritten ist, aber der neue Text ist eigentlich eindeutig. Und so gilt es dann ja erst einmal.
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pt ani schrieb:

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rechtmäßigkeit umstritten ist, aber der neue Text ist eigentlich eindeutig. Und so gilt es dann ja erst einmal.

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wellengaenger schrieb:

In NRW konnte man doch zumindest du beiden Tests pro Woche bei der KV abrechnen. Laut VPT im Video und VDB ( Testpflicht für Beschäftigte in Physiopraxen – ) man die übrigen 3 Selbsttests ohne Erstattung anbieten. Wobei man darüber wohl nochmal verhandelt.

Die Tests für Ungeimpfte kann man doch auch komplett vom Testzentrum machen lassen, wobei das glaub als Arbeitszeit gilt, wenn man keinen fachkundigen in der Praxis hat um dieses Tests unter Aufsicht durchzuführen (Also keines der Onlineseminare absolviert wurde).

Der IFK sieht die Sache in seinem Merkblatt aber scheinbar völlig anders.
Da müssen Geimpfte und Genesene wohl nur 2 Mal je Woche Selbsttests machen und Begleitpersonen werden mit Patienten gleichgesetzt, also frei von 3G.

Also was Nu?
Danke an die Politik für Ihre schnelle Reaktionsfreudigkeit.

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saarländer
24.11.2021 17:39
Das neue Gesetz wurde gekippt! D.h. keine täglichen Tests für geimpfte und genesene Mitarbeiter nötig! ...siehe KBV Coronanews
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Das neue Gesetz wurde gekippt! D.h. keine täglichen Tests für geimpfte und genesene Mitarbeiter nötig! ...siehe KBV Coronanews
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Ahn
24.11.2021 18:23
Wo hast du das gelesen, ich find nix unter KBV???
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Wo hast du das gelesen, ich find nix unter KBV???
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Ahn schrieb:

Wo hast du das gelesen, ich find nix unter KBV???

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SiegesgöttinXX
24.11.2021 18:35
..und bei mir ploppte in der KBV App irgendetwas mit "ausgesetzt" auf, App lässt sich auch öffnen, aber leider ohne Text unter dem "Corona" Reiter
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..und bei mir ploppte in der KBV App irgendetwas mit "ausgesetzt" auf, App lässt sich auch öffnen, aber leider ohne Text unter dem "Corona" Reiter
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SiegesgöttinXX schrieb:

..und bei mir ploppte in der KBV App irgendetwas mit "ausgesetzt" auf, App lässt sich auch öffnen, aber leider ohne Text unter dem "Corona" Reiter

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Veronika K
24.11.2021 18:49
KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
24.11.2021 - Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden.
In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.
Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben.
Angesichts dessen hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“.
Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“
Hofmeister: Die Testpflicht muss weg
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“
Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
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KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen 24.11.2021 - Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden. In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten. Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben. Angesichts dessen hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“. Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“ Hofmeister: Die Testpflicht muss weg Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“ Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“ https://www.kbv.de/html/1150_55565.php
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Veronika K schrieb:

KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
24.11.2021 - Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden.
In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.
Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben.
Angesichts dessen hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“.
Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“
Hofmeister: Die Testpflicht muss weg
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“
Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen

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Das neue Gesetz wurde gekippt! D.h. keine täglichen Tests für geimpfte und genesene Mitarbeiter nötig! ...siehe KBV Coronanews

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