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Hamburg Eppendorf

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Physiotherapeut:in der:die uns
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dire...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Schon wieder Aussetzung der Therapie im Heim

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Neues Thema
Schon wieder Aussetzung der Therapie im Heim
Es gibt 12 Beiträge
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burgvampir
29.01.2022 12:49
Hallo. Ich arbeite als Externe in einem Behindertenheim (34 Std) . Vor 2 Jahren als Corona anfing wurde die komplette Therapie dort für mehrere Wochen ausgesetzt. Dann lief alles wieder mit den endspechenden Hygienemaßnahmen normal. Das Heim hatte nur vereinzelte Coronafälle bzw. Verdachtsmomente. Bis letzte Woche. Da habe ich normal Montag angefangen (wie immer wurde ich vorher getestet) und durfte Mittags wieder Feierabend machen da beschlossen wurde das keine Therapie mehr stattfinden sollen da einige Bewohner /Mitarbeiter Corona haben. Meine Überstunden sind nun weg und ab nächster Woche muss ich an meinen Urlaub ran. Da ich nur im Heim arbeite (steht auch im Vertrag) bin ich zu Hause. Wie lange das so gehen soll weiß ich erst immer Freitags oder Montagmorgen. Spontane Fobis finde ich nicht. Was kann ich tun? Kurzarbeit ist das, glaube ich nicht, da ich die Einzige bin. In der Praxis arbeiten (ist 20 km weiter weg und da bin ich sonst nie, nur zum Kurzbesuch)? Spontan einplanen geht vermutlich auch nicht da ich ja von heute auf morgen wieder im Heim sein kann. Mit dem Heimleiter sprechen das die Therapie wie vor 2 Jahren wichtig ist? Hat ja alles gut geklappt. Dachte eigentlich das die damalige Situation nicht mehr vorkommt. Wie ist das bei Euch?
Sorry für den langen Text
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Hallo. Ich arbeite als Externe in einem Behindertenheim (34 Std) . Vor 2 Jahren als Corona anfing wurde die komplette Therapie dort für mehrere Wochen ausgesetzt. Dann lief alles wieder mit den endspechenden Hygienemaßnahmen normal. Das Heim hatte nur vereinzelte Coronafälle bzw. Verdachtsmomente. Bis letzte Woche. Da habe ich normal Montag angefangen (wie immer wurde ich vorher getestet) und durfte Mittags wieder Feierabend machen da beschlossen wurde das keine Therapie mehr stattfinden sollen da einige Bewohner /Mitarbeiter Corona haben. Meine Überstunden sind nun weg und ab nächster Woche muss ich an meinen Urlaub ran. Da ich nur im Heim arbeite (steht auch im Vertrag) bin ich zu Hause. Wie lange das so gehen soll weiß ich erst immer Freitags oder Montagmorgen. Spontane Fobis finde ich nicht. Was kann ich tun? Kurzarbeit ist das, glaube ich nicht, da ich die Einzige bin. In der Praxis arbeiten (ist 20 km weiter weg und da bin ich sonst nie, nur zum Kurzbesuch)? Spontan einplanen geht vermutlich auch nicht da ich ja von heute auf morgen wieder im Heim sein kann. Mit dem Heimleiter sprechen das die Therapie wie vor 2 Jahren wichtig ist? Hat ja alles gut geklappt. Dachte eigentlich das die damalige Situation nicht mehr vorkommt. Wie ist das bei Euch? Sorry für den langen Text
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Adriane Fabian
29.01.2022 14:50
Dein Chef kann für dich Kurzarbeitergeld beantragen.auch wenn du nur Max.50%arbeiten kannst, gibt es Zuschuss. Bei mir konnten teilweise 2 Mitarbeiter auch nicht arbeiten und dann erst Teilzeit und ich habe entsprechendes Geld bekommen. Das Steuerbüro kümmert sich…so war es zumindest bei mir
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Dein Chef kann für dich Kurzarbeitergeld beantragen.auch wenn du nur Max.50%arbeiten kannst, gibt es Zuschuss. Bei mir konnten teilweise 2 Mitarbeiter auch nicht arbeiten und dann erst Teilzeit und ich habe entsprechendes Geld bekommen. Das Steuerbüro kümmert sich…so war es zumindest bei mir
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Adriane Fabian schrieb:

Dein Chef kann für dich Kurzarbeitergeld beantragen.auch wenn du nur Max.50%arbeiten kannst, gibt es Zuschuss. Bei mir konnten teilweise 2 Mitarbeiter auch nicht arbeiten und dann erst Teilzeit und ich habe entsprechendes Geld bekommen. Das Steuerbüro kümmert sich…so war es zumindest bei mir

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burgvampir
29.01.2022 16:56
@Adriane Fabian Mein Chef hat das vor 2 Jahren auch versucht. Ging aber nicht weil zuwenig Mitarbeiter in Kurzarbeit waren. Weiß nicht ob das von der Größe der Praxis /Mitarbeiter abhängt. Derzeit habe ich ja Kurzarbeit 0 bzw. Urlaub. Mal sehen wie es weiter geht.
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[mention]Adriane Fabian[/mention] Mein Chef hat das vor 2 Jahren auch versucht. Ging aber nicht weil zuwenig Mitarbeiter in Kurzarbeit waren. Weiß nicht ob das von der Größe der Praxis /Mitarbeiter abhängt. Derzeit habe ich ja Kurzarbeit 0 bzw. Urlaub. Mal sehen wie es weiter geht.
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burgvampir schrieb:

@Adriane Fabian Mein Chef hat das vor 2 Jahren auch versucht. Ging aber nicht weil zuwenig Mitarbeiter in Kurzarbeit waren. Weiß nicht ob das von der Größe der Praxis /Mitarbeiter abhängt. Derzeit habe ich ja Kurzarbeit 0 bzw. Urlaub. Mal sehen wie es weiter geht.

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pt ani
30.01.2022 01:24
@burgvampir
Kann er Dich nicht in der Praxis einsetzen? Ist das richtig, was Dein Chef erzählt....?
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[mention]burgvampir[/mention] Kann er Dich nicht in der Praxis einsetzen? Ist das richtig, was Dein Chef erzählt....?
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pt ani schrieb:

@burgvampir
Kann er Dich nicht in der Praxis einsetzen? Ist das richtig, was Dein Chef erzählt....?

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LaraBe
30.01.2022 09:56
@burgvampir

Bedingung für Kurzarbeit ist dass mindestens 10% der Mitarbeiter einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben. Seit ihr denn eine so große Praxis mit mehr als 10 Therapeuten? Wenn ihr maximal 10 Therapeuten habt reicht es wenn du alleine betroffen bist.
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[mention]burgvampir[/mention] Bedingung für Kurzarbeit ist dass mindestens 10% der Mitarbeiter einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben. Seit ihr denn eine so große Praxis mit mehr als 10 Therapeuten? Wenn ihr maximal 10 Therapeuten habt reicht es wenn du alleine betroffen bist.
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LaraBe schrieb:

@burgvampir

Bedingung für Kurzarbeit ist dass mindestens 10% der Mitarbeiter einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben. Seit ihr denn eine so große Praxis mit mehr als 10 Therapeuten? Wenn ihr maximal 10 Therapeuten habt reicht es wenn du alleine betroffen bist.

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burgvampir schrieb:

Hallo. Ich arbeite als Externe in einem Behindertenheim (34 Std) . Vor 2 Jahren als Corona anfing wurde die komplette Therapie dort für mehrere Wochen ausgesetzt. Dann lief alles wieder mit den endspechenden Hygienemaßnahmen normal. Das Heim hatte nur vereinzelte Coronafälle bzw. Verdachtsmomente. Bis letzte Woche. Da habe ich normal Montag angefangen (wie immer wurde ich vorher getestet) und durfte Mittags wieder Feierabend machen da beschlossen wurde das keine Therapie mehr stattfinden sollen da einige Bewohner /Mitarbeiter Corona haben. Meine Überstunden sind nun weg und ab nächster Woche muss ich an meinen Urlaub ran. Da ich nur im Heim arbeite (steht auch im Vertrag) bin ich zu Hause. Wie lange das so gehen soll weiß ich erst immer Freitags oder Montagmorgen. Spontane Fobis finde ich nicht. Was kann ich tun? Kurzarbeit ist das, glaube ich nicht, da ich die Einzige bin. In der Praxis arbeiten (ist 20 km weiter weg und da bin ich sonst nie, nur zum Kurzbesuch)? Spontan einplanen geht vermutlich auch nicht da ich ja von heute auf morgen wieder im Heim sein kann. Mit dem Heimleiter sprechen das die Therapie wie vor 2 Jahren wichtig ist? Hat ja alles gut geklappt. Dachte eigentlich das die damalige Situation nicht mehr vorkommt. Wie ist das bei Euch?
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mark760
30.01.2022 05:07
Das Stichwort ist Annahmeverzug.
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Das Stichwort ist Annahmeverzug.
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LaraBe
30.01.2022 10:01
In welchem Kontext? Wer hat mit wem einen Vertrag?
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In welchem Kontext? Wer hat mit wem einen Vertrag?
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LaraBe schrieb:

In welchem Kontext? Wer hat mit wem einen Vertrag?

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mark760
30.01.2022 10:09
„Wenn der Arbeitnehmer arbeiten will und kann, der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aber nicht annehmen will oder kann, dann gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Dies regelt § 615 BGB.

(....)

Der häufigste Fall ist aber das überflüssige Angebot. Der Arbeitnehmer muss nämlich gar nichts unternehmen, wenn der Arbeitgeber zur Erbringung der Arbeitsleistung eine sogenannte Mitwirkungshandlung vornehmen muss. Diese besteht darin, dem Arbeitnehmer an jedem Tag einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen."

Annahmeverzug erklärt - Lexikon für Arbeitsrecht - Anwaltskanzlei Flämig.
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„Wenn der Arbeitnehmer arbeiten will und kann, der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aber nicht annehmen will oder kann, dann gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Dies regelt § 615 BGB. (....) Der häufigste Fall ist aber das überflüssige Angebot. Der Arbeitnehmer muss nämlich gar nichts unternehmen, wenn der Arbeitgeber zur Erbringung der Arbeitsleistung eine sogenannte Mitwirkungshandlung vornehmen muss. Diese besteht darin, dem Arbeitnehmer an jedem Tag einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen." https://www.kanzlei-flaemig.de/lexikon/arbeitsrecht-a/annahmeverzug/#:~:text=Wenn%20der%20Arbeitnehmer%20arbeiten%20will,Dies%20regelt%20%C2%A7%20615%20BGB.&text=Die%20Folge%20vom%20Annahmeverzug%20ist,Arbeitgeber%20das%20Gehalt%20nachzahlen%20muss.
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mark760 schrieb:

„Wenn der Arbeitnehmer arbeiten will und kann, der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aber nicht annehmen will oder kann, dann gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Dies regelt § 615 BGB.

(....)

Der häufigste Fall ist aber das überflüssige Angebot. Der Arbeitnehmer muss nämlich gar nichts unternehmen, wenn der Arbeitgeber zur Erbringung der Arbeitsleistung eine sogenannte Mitwirkungshandlung vornehmen muss. Diese besteht darin, dem Arbeitnehmer an jedem Tag einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen."

Annahmeverzug erklärt - Lexikon für Arbeitsrecht - Anwaltskanzlei Flämig.

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mark760 schrieb:

Das Stichwort ist Annahmeverzug.

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Tobias Vollenberg
30.01.2022 05:59
Dein Chef muss für deine Arbeit und deinen Lohn sorgen, er kann dich nicht einfach in den Urlaub schicken, so das du nachher im schlimmsten Fall keine Urlaubstage mehr übrig hast.
Normalerweise steht euch Kurzarbeiter Geld zu, wird es nicht beantragt, muss dein Chef dir den Lohn halt so zahlen
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• Frank Wilms
• mark760
Dein Chef muss für deine Arbeit und deinen Lohn sorgen, er kann dich nicht einfach in den Urlaub schicken, so das du nachher im schlimmsten Fall keine Urlaubstage mehr übrig hast. Normalerweise steht euch Kurzarbeiter Geld zu, wird es nicht beantragt, muss dein Chef dir den Lohn halt so zahlen
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Tobias Vollenberg schrieb:

Dein Chef muss für deine Arbeit und deinen Lohn sorgen, er kann dich nicht einfach in den Urlaub schicken, so das du nachher im schlimmsten Fall keine Urlaubstage mehr übrig hast.
Normalerweise steht euch Kurzarbeiter Geld zu, wird es nicht beantragt, muss dein Chef dir den Lohn halt so zahlen

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burgvampir
30.01.2022 10:05
Die Praxis ist schon groß. Ca. 20 Therapeuten. Ich kenne mich mit der Praxis nicht so aus. Habe da noch nie gearbeitet da ich von Anfang an nur im Heim war. Fahre dort auch direkt hin und wieder nach Hause. Ich kenne nur vereinzelte Mitarbeiter die vor Jahren mal einige Bewohner hatten. Jetzt bin ich halt alleine dort. Geht alles telefonisch und per Post. Ich habe einen Vertrag mit der Praxis mit dem Vermerk nur im Heim tätig zu sein. Vor Jahren würde die Physiotherapie privatisiert. Die Praxis hat jemanden gesucht, der nur dort arbeitet. Der damalige Chef des Heimes hat einen Vertrag mit der Praxis abgeschlossen. Ist alles lange her.
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Die Praxis ist schon groß. Ca. 20 Therapeuten. Ich kenne mich mit der Praxis nicht so aus. Habe da noch nie gearbeitet da ich von Anfang an nur im Heim war. Fahre dort auch direkt hin und wieder nach Hause. Ich kenne nur vereinzelte Mitarbeiter die vor Jahren mal einige Bewohner hatten. Jetzt bin ich halt alleine dort. Geht alles telefonisch und per Post. Ich habe einen Vertrag mit der Praxis mit dem Vermerk nur im Heim tätig zu sein. Vor Jahren würde die Physiotherapie privatisiert. Die Praxis hat jemanden gesucht, der nur dort arbeitet. Der damalige Chef des Heimes hat einen Vertrag mit der Praxis abgeschlossen. Ist alles lange her.
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mark760
30.01.2022 10:14
Du bist aber anscheinend kein FM. Also Überstundenabbau kann mit kurzem Vorlauf ( ich meine drei Tage ) angeordnet werden. Urlaub muss nicht genommen werden. Hierzu braucht es dein Einverständnis. Ansonsten, wie oben erklärt gerät dein AG in Annahmeverzug. Der Ort der Arbeitsleistung ist dabei unerheblich. Über so einen Fall freut sich jeder Anwalt. Schnell und leicht verdientes Geld.
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Du bist aber anscheinend kein FM. Also Überstundenabbau kann mit kurzem Vorlauf ( ich meine drei Tage ) angeordnet werden. Urlaub muss nicht genommen werden. Hierzu braucht es dein Einverständnis. Ansonsten, wie oben erklärt gerät dein AG in Annahmeverzug. Der Ort der Arbeitsleistung ist dabei unerheblich. Über so einen Fall freut sich jeder Anwalt. Schnell und leicht verdientes Geld.
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mark760 schrieb:

Du bist aber anscheinend kein FM. Also Überstundenabbau kann mit kurzem Vorlauf ( ich meine drei Tage ) angeordnet werden. Urlaub muss nicht genommen werden. Hierzu braucht es dein Einverständnis. Ansonsten, wie oben erklärt gerät dein AG in Annahmeverzug. Der Ort der Arbeitsleistung ist dabei unerheblich. Über so einen Fall freut sich jeder Anwalt. Schnell und leicht verdientes Geld.

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burgvampir schrieb:

Die Praxis ist schon groß. Ca. 20 Therapeuten. Ich kenne mich mit der Praxis nicht so aus. Habe da noch nie gearbeitet da ich von Anfang an nur im Heim war. Fahre dort auch direkt hin und wieder nach Hause. Ich kenne nur vereinzelte Mitarbeiter die vor Jahren mal einige Bewohner hatten. Jetzt bin ich halt alleine dort. Geht alles telefonisch und per Post. Ich habe einen Vertrag mit der Praxis mit dem Vermerk nur im Heim tätig zu sein. Vor Jahren würde die Physiotherapie privatisiert. Die Praxis hat jemanden gesucht, der nur dort arbeitet. Der damalige Chef des Heimes hat einen Vertrag mit der Praxis abgeschlossen. Ist alles lange her.

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Janna22
02.02.2022 07:45
Natürlich geht auch Kurzarbeit( auch anteilig)- ist halt aufwendig für AG und Überstunden /alter Urlaub müssen erst weg. Jahresurlaub meines Wissens nicht.
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Natürlich geht auch Kurzarbeit( auch anteilig)- ist halt aufwendig für AG und Überstunden /alter Urlaub müssen erst weg. Jahresurlaub meines Wissens nicht.
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Janna22 schrieb:

Natürlich geht auch Kurzarbeit( auch anteilig)- ist halt aufwendig für AG und Überstunden /alter Urlaub müssen erst weg. Jahresurlaub meines Wissens nicht.



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