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Neues Thema
Quarantäne durch Hausarzt
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MikeL
19.03.2020 17:35
Eine meiner Mitarbeiterinnen wurde durch ihren Hausarzt für 14 Tage in Quarantäne geschickt, nachdem sie aus einem Risikogebiet zurückgekommen ist. Im Internet finde ich nichts dazu, wie es in einem solchen Fall mit der Kostenübernahme aussieht, wenn die Quarantäne nicht vom Gesundheitsamt verhängt wurde. Hat jemand von euch eine Idee, wo ich an verlässliche Informationen komme? Leider reagiert das GA nicht auf meine ANfrage, wahrscheinlich wegen Überlastung...
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Eine meiner Mitarbeiterinnen wurde durch ihren Hausarzt für 14 Tage in Quarantäne geschickt, nachdem sie aus einem Risikogebiet zurückgekommen ist. Im Internet finde ich nichts dazu, wie es in einem solchen Fall mit der Kostenübernahme aussieht, wenn die Quarantäne nicht vom Gesundheitsamt verhängt wurde. Hat jemand von euch eine Idee, wo ich an verlässliche Informationen komme? Leider reagiert das GA nicht auf meine ANfrage, wahrscheinlich wegen Überlastung...
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Körnchen
19.03.2020 19:21
hatte ich auch,

meine Kollegin kam aus Marokko aus dem Urlaub un dist mit dem letzten voll besetzten Flieger zurück gekommen. Eine andere Kollegin hatte mich darauf aufmerksam gemacht.
Ich habe Ihr geraten, sofort den Arzt zu konsultieren. Der hat Sie bis Ende nächster Woche krank geschrieben. Sie hatte aber auch leichte Schnupfensymptome :smile:.
LG A. Korn



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hatte ich auch, meine Kollegin kam aus Marokko aus dem Urlaub un dist mit dem letzten voll besetzten Flieger zurück gekommen. Eine andere Kollegin hatte mich darauf aufmerksam gemacht. Ich habe Ihr geraten, sofort den Arzt zu konsultieren. Der hat Sie bis Ende nächster Woche krank geschrieben. Sie hatte aber auch leichte Schnupfensymptome :smile:. LG A. Korn
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Körnchen schrieb:

hatte ich auch,

meine Kollegin kam aus Marokko aus dem Urlaub un dist mit dem letzten voll besetzten Flieger zurück gekommen. Eine andere Kollegin hatte mich darauf aufmerksam gemacht.
Ich habe Ihr geraten, sofort den Arzt zu konsultieren. Der hat Sie bis Ende nächster Woche krank geschrieben. Sie hatte aber auch leichte Schnupfensymptome :smile:.
LG A. Korn



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MikeL schrieb:

Eine meiner Mitarbeiterinnen wurde durch ihren Hausarzt für 14 Tage in Quarantäne geschickt, nachdem sie aus einem Risikogebiet zurückgekommen ist. Im Internet finde ich nichts dazu, wie es in einem solchen Fall mit der Kostenübernahme aussieht, wenn die Quarantäne nicht vom Gesundheitsamt verhängt wurde. Hat jemand von euch eine Idee, wo ich an verlässliche Informationen komme? Leider reagiert das GA nicht auf meine ANfrage, wahrscheinlich wegen Überlastung...

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mosaik
19.03.2020 17:49
muss durch eine Behörde ausgesprochen werden, wird aber, wenn es vom HA empfohlen wurde.
Viele Grüße
Monika
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muss durch eine Behörde ausgesprochen werden, wird aber, wenn es vom HA empfohlen wurde. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

muss durch eine Behörde ausgesprochen werden, wird aber, wenn es vom HA empfohlen wurde.
Viele Grüße
Monika

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idefix-
19.03.2020 18:48
@MikeL

nehme an das du evtl. Urlaub eintragen kannst, oder der Hausarzt soll sie krankschreiben, dann bekommst du Geld über die Umlage zurück, je nach dem wie hoch du da eingestiegen bist. Wir haben 80% für alle Mitarbeiter
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@MikeL nehme an das du evtl. Urlaub eintragen kannst, oder der Hausarzt soll sie krankschreiben, dann bekommst du Geld über die Umlage zurück, je nach dem wie hoch du da eingestiegen bist. Wir haben 80% für alle Mitarbeiter
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idefix- schrieb:

@MikeL

nehme an das du evtl. Urlaub eintragen kannst, oder der Hausarzt soll sie krankschreiben, dann bekommst du Geld über die Umlage zurück, je nach dem wie hoch du da eingestiegen bist. Wir haben 80% für alle Mitarbeiter

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Luciana
22.03.2020 14:38
Meldepflicht,Praxis muß durch Ges.amt i.Quarantäne gesetzt werde,also schließen u.Du hast Anspruch auf Ausfallerstattung........sog.Glücksfall grade finanziell
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• sammy-furioso
Meldepflicht,Praxis muß durch Ges.amt i.Quarantäne gesetzt werde,also schließen u.Du hast Anspruch auf Ausfallerstattung........sog.Glücksfall grade finanziell
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Luciana schrieb:

Meldepflicht,Praxis muß durch Ges.amt i.Quarantäne gesetzt werde,also schließen u.Du hast Anspruch auf Ausfallerstattung........sog.Glücksfall grade finanziell



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