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Charlottenburg

Für unsere neu eröffnete Praxis
in der Kaiser-Friedrich-Straße 79
Berlin Charlottenburg suchen wir ab
sofort eine zuverlässige und
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einen zuverlässigen und
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Ihre Aufgaben:

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unserer Patientinnen und Patienten
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Ihr Profil:

• Abgeschlossene Ausbildung als
P...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Ohne Impfung Privat behandeln

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Neues Thema
Ohne Impfung Privat behandeln
Es gibt 14 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
04.08.2022 11:04
Guten Tag, ich würde gern mal wissen ob ich ohne Impfung dann ausserhalb einer Praxis Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister. Vieln Dank
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• Margarit Ionov
Guten Tag, ich würde gern mal wissen ob ich ohne Impfung dann ausserhalb einer Praxis Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister. Vieln Dank
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Schippi
04.08.2022 11:48
Warum nicht ,wenn du alles andere beachtest und nicht im Rahmen des angestellten Verhältnis arbeitest!du hast ja ohne Impfung kein arbeitsverbot(oder?)
1

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Warum nicht ,wenn du alles andere beachtest und nicht im Rahmen des angestellten Verhältnis arbeitest!du hast ja ohne Impfung kein arbeitsverbot(oder?)
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Schippi schrieb:

Warum nicht ,wenn du alles andere beachtest und nicht im Rahmen des angestellten Verhältnis arbeitest!du hast ja ohne Impfung kein arbeitsverbot(oder?)

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Anonymer Teilnehmer
04.08.2022 12:01
@Schippi Darum ging es . Bin mir halt nicht sicher. Danke.
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[mention]Schippi[/mention] Darum ging es . Bin mir halt nicht sicher. Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Schippi Darum ging es . Bin mir halt nicht sicher. Danke.

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Bernie
08.08.2022 07:54
Es geht um Tätigkeit, nicht um angestellt sein oder nicht......
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• redvine
Es geht um Tätigkeit, nicht um angestellt sein oder nicht......
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Bernie schrieb:

Es geht um Tätigkeit, nicht um angestellt sein oder nicht......

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag, ich würde gern mal wissen ob ich ohne Impfung dann ausserhalb einer Praxis Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister. Vieln Dank

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LaraBe
06.08.2022 11:37
Masseure und medizinische Bademeister sind auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfasst, auch dann wenn das Angebot außerhalb einer Praxis, z.B. als Hausbesuch stattfindet.
Ergo Meldung an das zuständige GA und entsprechende Entscheidung abwarten.

-> Fragen? Antworten! - infektionsschutz
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• redvine
• Anonymer Teilnehmer
Masseure und medizinische Bademeister sind auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfasst, auch dann wenn das Angebot außerhalb einer Praxis, z.B. als Hausbesuch stattfindet. Ergo Meldung an das zuständige GA und entsprechende Entscheidung abwarten. -> https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten/?tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=5240&cHash=977b1b762f5732ef395e75c8a02495cd
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LaraBe schrieb:

Masseure und medizinische Bademeister sind auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfasst, auch dann wenn das Angebot außerhalb einer Praxis, z.B. als Hausbesuch stattfindet.
Ergo Meldung an das zuständige GA und entsprechende Entscheidung abwarten.

-> Fragen? Antworten! - infektionsschutz

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elena34
06.08.2022 16:57
Mmedizinische Behandlungen darfst du nicht abgeben. Also auch keine Fußreflexzonen und med. Massage.
Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht.
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Mmedizinische Behandlungen darfst du nicht abgeben. Also auch keine Fußreflexzonen und med. Massage. Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht.
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elena34 schrieb:

Mmedizinische Behandlungen darfst du nicht abgeben. Also auch keine Fußreflexzonen und med. Massage.
Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht.

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Bernie
08.08.2022 07:48
"Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht." Ist hier aber irrelevant, da AT ja selbst geschrieben hat, dass er Masseur und med. Bademeister ist.
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"Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht." Ist hier aber irrelevant, da AT ja selbst geschrieben hat, dass er Masseur und med. Bademeister ist.
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Bernie schrieb:

"Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht." Ist hier aber irrelevant, da AT ja selbst geschrieben hat, dass er Masseur und med. Bademeister ist.

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Dway
08.08.2022 18:31
Wenn es sich um nicht medizinische Behandlungen außerhalb einer zugelassenen medizinischen Praxis handelt, darf dann ein medizinisch ausgebildeter Masseur, nicht das machen, was ein Wellnessmasseur oder Kosmetiker machen darf?
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Dway schrieb:

Wenn es sich um nicht medizinische Behandlungen außerhalb einer zugelassenen medizinischen Praxis handelt, darf dann ein medizinisch ausgebildeter Masseur, nicht das machen, was ein Wellnessmasseur oder Kosmetiker machen darf?

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elena34
08.08.2022 20:17
Es ist einrichtungsbezogen!!!! Nicht berufsbezogen. Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben.
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Es ist einrichtungsbezogen!!!! Nicht berufsbezogen. Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben.
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Bernie
09.08.2022 07:35
Liebe elena34, es ging im Ausgangspost von AT um Zitat:" Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister." Deine Ausführungen "Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben." sind daher hier völlig ohne Belang. Denn darum geht es nicht. BTW: Vier Ausrufungszeichen... Warum "schreist" Du hier so rum? Pack Deine Emotionen wieder ein und diskutiere auf der Sacheben mit. Dann ist allen geholfen.
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Liebe elena34, es ging im Ausgangspost von AT um Zitat:" Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister." Deine Ausführungen "Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben." sind daher hier völlig ohne Belang. Denn darum geht es nicht. BTW: Vier Ausrufungszeichen... Warum "schreist" Du hier so rum? Pack Deine Emotionen wieder ein und diskutiere auf der Sacheben mit. Dann ist allen geholfen.
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Bernie schrieb:

Liebe elena34, es ging im Ausgangspost von AT um Zitat:" Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister." Deine Ausführungen "Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben." sind daher hier völlig ohne Belang. Denn darum geht es nicht. BTW: Vier Ausrufungszeichen... Warum "schreist" Du hier so rum? Pack Deine Emotionen wieder ein und diskutiere auf der Sacheben mit. Dann ist allen geholfen.

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elena34
09.08.2022 13:51
Also lieber Bernie. Ich schreie hier nicht rum. Ich wollte damit nur sagen, dass ein Masseur im fitnessstudio zu wellnesszwecken sehr wohl ungeimpft arbeiten kann. Oder beim Kosmetiker seine Massagen zu wellnesszwecken anbieten darf. In einer medizinischen Praxis und zu medizinischen Zwecken aber nicht.
Entweder hast du mich falsch verstanden oder wie auch immer. Kollegiale Grüße
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• roli
• Robert776
Also lieber Bernie. Ich schreie hier nicht rum. Ich wollte damit nur sagen, dass ein Masseur im fitnessstudio zu wellnesszwecken sehr wohl ungeimpft arbeiten kann. Oder beim Kosmetiker seine Massagen zu wellnesszwecken anbieten darf. In einer medizinischen Praxis und zu medizinischen Zwecken aber nicht. Entweder hast du mich falsch verstanden oder wie auch immer. Kollegiale Grüße
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elena34 schrieb:

Also lieber Bernie. Ich schreie hier nicht rum. Ich wollte damit nur sagen, dass ein Masseur im fitnessstudio zu wellnesszwecken sehr wohl ungeimpft arbeiten kann. Oder beim Kosmetiker seine Massagen zu wellnesszwecken anbieten darf. In einer medizinischen Praxis und zu medizinischen Zwecken aber nicht.
Entweder hast du mich falsch verstanden oder wie auch immer. Kollegiale Grüße

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LaraBe
10.08.2022 00:04
@elena34
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[mention]elena34[/mention]
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LaraBe schrieb:

@elena34

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Margarit Ionov
09.09.2022 19:59
Genau
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Margarit Ionov schrieb:

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elena34 schrieb:

Es ist einrichtungsbezogen!!!! Nicht berufsbezogen. Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben.

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Tanguera
31.08.2022 08:52
Wenn du auf ärztliche Verordnung therapieren möchtest , dann gilt die Impfpflicht. Wenn du reine Wellnessangebote privat machen willst, fällst du unter die Regelung von Fitness, Kosmetik, etc..... So oder so musst du dich beim Gesundheitsamt UND Finanzamt anmelden.
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Wenn du auf ärztliche Verordnung therapieren möchtest , dann gilt die Impfpflicht. Wenn du reine Wellnessangebote privat machen willst, fällst du unter die Regelung von Fitness, Kosmetik, etc..... So oder so musst du dich beim Gesundheitsamt UND Finanzamt anmelden.
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Tanguera schrieb:

Wenn du auf ärztliche Verordnung therapieren möchtest , dann gilt die Impfpflicht. Wenn du reine Wellnessangebote privat machen willst, fällst du unter die Regelung von Fitness, Kosmetik, etc..... So oder so musst du dich beim Gesundheitsamt UND Finanzamt anmelden.



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