Großzügige, top ausgestattete
Praxisräume
• Flexibel planbare
Arbeitszeiten – perfekt für
deine Work-Life-Balance
• Familiäres, humorvolles Team
mit viel Zusammenhalt
• Vielfältige Patienten, mit
Schwerpunkt Orthopädie, Neurologie
und Geriatrie
• Ein hoher Anteil an
Privatpatienten sorgt für
entspannte Termine und mehr Zeit
für Qualität
???? Das bieten wir dir:
• Übertarifliche Bezahlung
• Urlaubs- &
Weihnachtsgeld
• Fortbildungskostenüber...
Praxisräume
• Flexibel planbare
Arbeitszeiten – perfekt für
deine Work-Life-Balance
• Familiäres, humorvolles Team
mit viel Zusammenhalt
• Vielfältige Patienten, mit
Schwerpunkt Orthopädie, Neurologie
und Geriatrie
• Ein hoher Anteil an
Privatpatienten sorgt für
entspannte Termine und mehr Zeit
für Qualität
???? Das bieten wir dir:
• Übertarifliche Bezahlung
• Urlaubs- &
Weihnachtsgeld
• Fortbildungskostenüber...
auf der VPT Seite habe ich folgene Regelungen gefunden.
Nach der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel gab es einige Irritationen seitens einiger Therapeutinnen und Therapeuten.
Klar ist, dass Frau Merkel mit Ihrer Aussage nicht die medizinische Massage meinte, sondern vielmehr den Bereich der Wellnessmassagen.
Für Praxen gelten diese drei Klarstellungen:
Praxen der physikalischen Therapie sind keine Massagesalons. Medizinisch notwendige (ärztlich verordnete) Massagetherapien können weiter abgegeben werden. Entsprechend können die Praxen (auch die der Masseure/med. Bademeister) weiter geöffnet bleiben. Auch für Privatpatienten/Selbstzahler gilt: Ohne Rezept = keine Behandlung In einigen Bundesländern (u.a. in Niedersachsen) gilt, dass Behandlungen einem Physiotherapeuten nur gestattet sind, wenn der Arzt zusätzlich eine Bescheinigung ausstellt, dass die Behandlung unaufschiebbar ist. Wir halten diese unterschiedlichen Regelungen für praxisfern und nicht zielführend. Da hier allerdings die Praxen Gefahr laufen, mit Sanktionen belegt zu werden, muss in diesen Bundesländern von Behandlungen abgeraten, werden sofern die entsprechende (zusätzliche) Bescheinigung nicht vorliegt.
Das würde bedeuten, dass ich die Behandlungen, der Patienten, die sich noch bei mir in der Praxis zum behandeln einfinden, und die noch ein wenig mein Überleben sichern nicht mehr durchführen darf?
Das ist wirtschaftlicher Ruin! Ich darf nicht schliesen und meine Patienten bekommen diese Bescheinigung nicht, da die Ärzte keine Patienten mehr annhemen?
Und ichg bekomme keine Unterstützung? Kein Zuschuss , kein Rettungsschhirm? Vom Kurzabrbeitergeld bekomme ich kein Unternehmerlohn und kann meine laufenden geschäftlichen und privaten Kosten nicht tragen.
Wie soll ich meine Praxis durchbringen. Dann kann ich schließen und bin morgen bankrott!!!
Bitte informieren Sie mich ob diese Regelung der Tatsache entspricht.
Das bedeutet dann für mich, dass ich die Praxis schließen muss und die restlichen Patienten, die ich noch im Plan habe absagen muss?Viele Grüße
Gefällt mir
tatsächlich gibt es heute eine Bekanntmachung des niedersächsischen Ministerium für Gesundheit:
Pkt. 6: "Alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann sind untersagt. Dies gilt insbesondere für:
° Friseure
°(....)
° Physiotherapeuten, es sei denn, eine Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt."
Bitte doch die Patienten die weiter kommen möchten, sich diese Bescheinigung von ihrem Arzt ausstellen zu lassen.
Das geht sicher auch telefonisch. Es stimmt nicht, daß Ärzte keine Patienten mehr annehmen. Wenn, dann ggf. nur neue oder welche mit Erkältungssymptomen.
Außerdem halte ich diese Ankündigung für gut, da sie etwas Rechtssicherheit beim Thema "Praxisschließung" gibt.
Nur bei einer behördlich angeordneten Schließung / Einschränkung (?) erhalten wir, hoffentlich, einen finanziellen Ausgleich nach dem Infektionsschutzgesetz.
Also: zuversichtlich bleiben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Suse58 schrieb:
Hallo,
tatsächlich gibt es heute eine Bekanntmachung des niedersächsischen Ministerium für Gesundheit:
Pkt. 6: "Alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann sind untersagt. Dies gilt insbesondere für:
° Friseure
°(....)
° Physiotherapeuten, es sei denn, eine Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt."
Bitte doch die Patienten die weiter kommen möchten, sich diese Bescheinigung von ihrem Arzt ausstellen zu lassen.
Das geht sicher auch telefonisch. Es stimmt nicht, daß Ärzte keine Patienten mehr annehmen. Wenn, dann ggf. nur neue oder welche mit Erkältungssymptomen.
Außerdem halte ich diese Ankündigung für gut, da sie etwas Rechtssicherheit beim Thema "Praxisschließung" gibt.
Nur bei einer behördlich angeordneten Schließung / Einschränkung (?) erhalten wir, hoffentlich, einen finanziellen Ausgleich nach dem Infektionsschutzgesetz.
Also: zuversichtlich bleiben!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
J.D. schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der VPT Seite habe ich folgene Regelungen gefunden.
Nach der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel gab es einige Irritationen seitens einiger Therapeutinnen und Therapeuten.
Klar ist, dass Frau Merkel mit Ihrer Aussage nicht die medizinische Massage meinte, sondern vielmehr den Bereich der Wellnessmassagen.
Für Praxen gelten diese drei Klarstellungen:
Praxen der physikalischen Therapie sind keine Massagesalons. Medizinisch notwendige (ärztlich verordnete) Massagetherapien können weiter abgegeben werden. Entsprechend können die Praxen (auch die der Masseure/med. Bademeister) weiter geöffnet bleiben. Auch für Privatpatienten/Selbstzahler gilt: Ohne Rezept = keine Behandlung In einigen Bundesländern (u.a. in Niedersachsen) gilt, dass Behandlungen einem Physiotherapeuten nur gestattet sind, wenn der Arzt zusätzlich eine Bescheinigung ausstellt, dass die Behandlung unaufschiebbar ist. Wir halten diese unterschiedlichen Regelungen für praxisfern und nicht zielführend. Da hier allerdings die Praxen Gefahr laufen, mit Sanktionen belegt zu werden, muss in diesen Bundesländern von Behandlungen abgeraten, werden sofern die entsprechende (zusätzliche) Bescheinigung nicht vorliegt.
Das würde bedeuten, dass ich die Behandlungen, der Patienten, die sich noch bei mir in der Praxis zum behandeln einfinden, und die noch ein wenig mein Überleben sichern nicht mehr durchführen darf?
Das ist wirtschaftlicher Ruin! Ich darf nicht schliesen und meine Patienten bekommen diese Bescheinigung nicht, da die Ärzte keine Patienten mehr annhemen?
Und ichg bekomme keine Unterstützung? Kein Zuschuss , kein Rettungsschhirm? Vom Kurzabrbeitergeld bekomme ich kein Unternehmerlohn und kann meine laufenden geschäftlichen und privaten Kosten nicht tragen.
Wie soll ich meine Praxis durchbringen. Dann kann ich schließen und bin morgen bankrott!!!
Bitte informieren Sie mich ob diese Regelung der Tatsache entspricht.
Das bedeutet dann für mich, dass ich die Praxis schließen muss und die restlichen Patienten, die ich noch im Plan habe absagen muss?Viele Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Ich drück dir die Daumen. Eins sag ich euch... Wenn wir irgendwie halbwegs gut durch die ganze Sache kommen dann wird gefeiert und ich bring das Bier mit. Haltet durch !!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Thomas schrieb:
Es ist alles mit heißer Nadel gestrickt, geht aber an der Realität weit vorbei. Lasst uns alle Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken.
Bin auch in Niedersachsen, übernehme aber das o.g.. Haben zum Glück ordentlich Masken, Desinfektion für Hände und Oberflächen ... noch.
Absolut strenge Hygienemassnahmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
gemi schrieb:
Update Corona: „Ärztliches Attest“ entspricht der Verordnung
Bin auch in Niedersachsen, übernehme aber das o.g.. Haben zum Glück ordentlich Masken, Desinfektion für Hände und Oberflächen ... noch.
Absolut strenge Hygienemassnahmen.
siehe ZVK Homepage!
Rezept = Attest
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andree78 schrieb:
Entwarnung!
siehe ZVK Homepage!
Rezept = Attest
und dann aber das ... :fearful:
Jeder sagt was anderes ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
gemi schrieb:
VPT Landesgruppe Niedersachsen
und dann aber das ... :fearful:
Jeder sagt was anderes ...
Mein Profilbild bearbeiten