Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d) - mit
der Option die Praxis mittelfristig
weiter zu führen!
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort eine*n
Physiotherapeut*in.
Neugierde und Offenheit für
unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allgemeinen physiotherapeutischen
Interventionen, vor all...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d) - mit
der Option die Praxis mittelfristig
weiter zu führen!
Die „Praxis an der Remise“
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Physiotherapeut*in.
Neugierde und Offenheit für
unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
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In der Praxis werden, neben den
allgemeinen physiotherapeutischen
Interventionen, vor all...
Wie macht ihr das z.B. bei ungeimpften Hausbesuchs-Patienten?
Oder gilt das nur für die, die in die Praxis kommen?
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Mfg:)
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Ingo Friedrich schrieb:
Ein Patient ist kein Besucher.
Mfg:)
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.karin.9222 schrieb:
Besucherinnen und Besuchern der Zutritt für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie - damit ist er Patient, oder nicht?
Der Wortlaut sorgt "mal wieder" für Verwirrung.
Bin gespannt....
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@.karin.9222 Für mich ist der Patient kein Besucher. Besucher wäre für mich Begleitung von Patienten, Postbote usw..
Der Wortlaut sorgt "mal wieder" für Verwirrung.
Bin gespannt....
MfG :)
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mark760 schrieb:
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KGSchuller schrieb:
Für HB gilt wohl dasselbe, da ja auch hier physiotherapeutische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Aber wie macht ihr das bei immobilen, ungeimpften Hausbesuchen? Soll der Pflegedienst morgens einen Test machen? Oder bringt ihr einen mit und wartet? Die praktische Umsetzung ist mein Problem.
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.karin.9222 schrieb:
@mark760 danke für den Link, dass alle wissen, was ich meine.
Aber wie macht ihr das bei immobilen, ungeimpften Hausbesuchen? Soll der Pflegedienst morgens einen Test machen? Oder bringt ihr einen mit und wartet? Die praktische Umsetzung ist mein Problem.
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coockie schrieb:
@.karin.9222 Gilt nicht für Hausbesuche, da diese im privaten Umfeld stattfinden. So gelesen beim VPT....
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.karin.9222 schrieb:
@coockie hast du mir dafür eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
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coockie schrieb:
@.karin.9222
Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
und es wird nicht unterschieden, wo behandelt wird.
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alobar schrieb:
@coockie Nun ja, der Zusatz bei HB, dass das im Privaten Umfeld geschieht, ehrlich jetzt?? Wo ist der Unterschied, ob der Patient in die PX kommt oder ich zu Ihm nach Hause? wohlgemerkt nicht zum Kaffee trinken! Auf der BaWü Seite steht :
Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
und es wird nicht unterschieden, wo behandelt wird.
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coockie schrieb:
@alobar Ja, da musste ich auch schmunzeln. Aber über Logik müssen wir aktuell sicher nicht diskutieren.... es ist manchmal zum Haare raufen.
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alobar schrieb:
@coockie nun ja, was heißt Logik? Ein Verband ist der Meinung dass es geht. Es steht aber auf keiner offiziellen Seite, oder habe ich was verpasst?
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coockie schrieb:
@alobar diese Nachricht wurde gestern vom VPT auf seiner Facebook Seite gepostet. Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.
Hab ich was verpasst? Ich dachte immer, wer länger als 6 Monate genesen ist, ist per politischer Definition automatisch eben NICHT genesen.
Was genau bedeutet dann das + ? Bislang dachte ich " geimpft, genesen zuzüglich Test. Das passt aber nicht zu obiger Beschreibung 🤔
Ich mach jetzt erst mal zu.
Ob für immer wird sich demnächst entscheiden.
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Susulo schrieb:
@coockie In dem Schreiben steht "Ausnahme bei 2G+: Genesene, deren Nachweis nicht länger als 6 Monate zurückliegt"
Hab ich was verpasst? Ich dachte immer, wer länger als 6 Monate genesen ist, ist per politischer Definition automatisch eben NICHT genesen.
Was genau bedeutet dann das + ? Bislang dachte ich " geimpft, genesen zuzüglich Test. Das passt aber nicht zu obiger Beschreibung 🤔
Ich mach jetzt erst mal zu.
Ob für immer wird sich demnächst entscheiden.
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coockie schrieb:
@Susulo genau...6 Monate nach bestätigter Infektion ist dein Genesenenstatus abgelaufen und du musst dich impfen lassen. Aber ich stimme dir zu....ich mache auch ab Mittwoch zu und habe diesen Urlaub so nötig wie selten zuvor. Es geht langsam an die Substanz!
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Matilda804 schrieb:
@alobar ich sehe das auch so wie du. Aber mal ehrlich. Wie soll sich jemand um einen test kümmern der auf unseren hb angewiesen ist!? Und wenn ich ihn testen soll dann brauche ich gar nicht erst hin fahren vom wirtschaftlichen Sinn her betrachtet.
Also: 2G+ bedeutet normalerweise Geimpft, Genesen zuzüglich Test. Wenn jetzt aber für Genesene im politischen Sinne das nicht gilt, dann istves doch kein G+ sondern nur ein normales G ??
Naja, im Grunde ist es mir wurscht. Verstehen und Logik war gestern. "Die Partei hat immer Recht" ist der einfachste Weg.
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Susulo schrieb:
@coockie zur Zeit verschwinden meine Antworten oder werden nicht veröffentlicht.
Also: 2G+ bedeutet normalerweise Geimpft, Genesen zuzüglich Test. Wenn jetzt aber für Genesene im politischen Sinne das nicht gilt, dann istves doch kein G+ sondern nur ein normales G ??
Naja, im Grunde ist es mir wurscht. Verstehen und Logik war gestern. "Die Partei hat immer Recht" ist der einfachste Weg.
Jetzt gelten allerdings die Regelungen vom 17.12...
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coockie schrieb:
@Susulo Bis vor kurzem war das auch so...2G plus bedeutete egal ob geimpft oder genesen, es muss getestet werden..
Jetzt gelten allerdings die Regelungen vom 17.12...
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logoU schrieb:
@Susulo Denkst du echt daran, komplett zu schließen?
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.karin.9222 schrieb:
"Abweichend von Satz 1 ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. "
Wie macht ihr das z.B. bei ungeimpften Hausbesuchs-Patienten?
Oder gilt das nur für die, die in die Praxis kommen?
Also ist JEDER, der sich bei dir auf die Liege legt, entweder geimpft oder genesen, ansonsten ist ein Testnachweis erforderlich.
Da macht die Haarspalterei "Besucher ist kein Patient" keinen Sinn....
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@KGSchuller Da hast du recht. Ich würde mir das in meinem Bundesland wünschen.
MfG :)
Stimmt, die Physiotherapiepraxen waren ja schon immer Hotspots. ;-)
Aber Spaß bei Seite, was soll das nun ernsthaft bringen?
Von der Risikobewertung her nichts, wenn man die Ausnahmen bedenkt:
Lebensmitteleinzelhandel, einschließlich Wochenmärkte, Getränkehandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Reise- und Kundenzentren des öffentlichen Personenverkehrs, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume, Futtermittel und Tierbedarf.
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mechanicus schrieb:
@Ingo Friedrich schrieb: "Ich würde mir das in meinem Bundesland wünschen."
Stimmt, die Physiotherapiepraxen waren ja schon immer Hotspots. ;-)
Aber Spaß bei Seite, was soll das nun ernsthaft bringen?
Von der Risikobewertung her nichts, wenn man die Ausnahmen bedenkt:
Lebensmitteleinzelhandel, einschließlich Wochenmärkte, Getränkehandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Reise- und Kundenzentren des öffentlichen Personenverkehrs, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume, Futtermittel und Tierbedarf.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@mechanicus Ich sehe mich durchaus durch meine Patienten gefährdeter, als deine ganze aufgezählten Ausnahmen. Und bitte nicht das Argument, ging doch bisher auch gut. Vieles von "bisher" wird wohl aufgrund der neuen Variation vom Tisch gefegt.
MfG :)
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KGSchuller schrieb:
@Ingo Friedrich Da steht explizit "...für die Inanspruchnahme von physiotherapeutischen [...] und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen..."
Also ist JEDER, der sich bei dir auf die Liege legt, entweder geimpft oder genesen, ansonsten ist ein Testnachweis erforderlich.
Da macht die Haarspalterei "Besucher ist kein Patient" keinen Sinn....
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Daher ist ein selbststest vor deinen Augen (abgesehen von dem Aufwand den du dafür machen musst) nicht kontrollier- und datenverarbeitbar. (bei Körpernahen Dienstleistungen mus eine Datenverarbeitung erfolgen...
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KGSchuller schrieb:
Die Testnachweise müssen elektronisch überprüft werden mit der CovPassCheck-App.
Daher ist ein selbststest vor deinen Augen (abgesehen von dem Aufwand den du dafür machen musst) nicht kontrollier- und datenverarbeitbar. (bei Körpernahen Dienstleistungen mus eine Datenverarbeitung erfolgen...
Und wenn man je die Möglichkeit und die Zeit hat, einem kranken Menschen dadurch doch --->ärztlich Verordnete Hilfe<--- zu ermöglichen, dann sollte das doch im Rahmen der Möglichkeiten machbar sein
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Leu schrieb:
@KGSchuller Ein Selbsttest ist natürlich kontrollierbar, den hätte der Pat ja dann, in dem Beispiel, vor meinen Augen gemacht. Ich als Tester darf laut Tester-Zertifikat auch Pat testen...ich verstehe die überprüfbarkeit mit der CoV-App nicht als Ultima Ratio. Elektronische Auslesung ist ja schön und gut, aber da die Daten nicht gespeichert werden ist es bei einem Test vor Ort unter Aufsicht irrelevant. Der Patient hat lediglich den Nachteil, kein Test-Zertifikat zu erhalten.
Und wenn man je die Möglichkeit und die Zeit hat, einem kranken Menschen dadurch doch --->ärztlich Verordnete Hilfe<--- zu ermöglichen, dann sollte das doch im Rahmen der Möglichkeiten machbar sein
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alobar schrieb:
In der PX muss der ungeimpfte P. Einen Test haben, muss der von einem Testzentrum sein oder reicht ein Test, der vor meinen Augen gemacht wird? Wie sieht es bei HB's bzw. im Heim aus? Oder kann ich von jedem Ungeimpften ein Test vom Testzentrum fordern? Für BaWü...
"....hat das Sozialministerium auf seiner Homepage die 6. Änderungsverordnung zur Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Zudem wurden quasi im Minutenabstand noch mal Änderungen an den Änderungen seitens des Ministeriums vorgenommen...."
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Susulo schrieb:
Mein Verband leitete die Hinweise zur neuen Corona VO in Ba-Wü mit folgenden Worten ein:
"....hat das Sozialministerium auf seiner Homepage die 6. Änderungsverordnung zur Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Zudem wurden quasi im Minutenabstand noch mal Änderungen an den Änderungen seitens des Ministeriums vorgenommen...."
500 - 10000 Euro.
Burn out - ich komme.
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alobar schrieb:
Wo hast du das her? Würde gerne meinen Diskussionspatienten unter die Nase haltenblush
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ringo schrieb:
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alobar schrieb:
Danke!!!
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Patricia Bossert schrieb:
Wie macht ihr das mit dem kontrollieren ?
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bianca04 schrieb:
Ganz einfach impfstatus in theorg eintragen und dann kann man das ganz einfach sehen und die Ablaufzeit kann man entsprechend der Vorgabe anpassen
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ringo schrieb:
Habt ihr schonmal den Bussgeldkatalog angesehen, was uns in BW nun blüht, wenn wir unseren kommenden, selbstverständlich unbezahlten Nebenjob als 3G Kontrolletti nicht mit deutscher Gründlichkeit erledigen?
500 - 10000 Euro.
Burn out - ich komme.
Und geben wir nun die Verantwortung für den Nachweis komplett an den Patienten weiter? In dem Moment, wenn er keinen aktuell gültigen Nachweis erbringt, und ich ihn weg schicken muss, weil ich ihn nicht behandeln darf, fällt ein Ausfall an. Wie gehen wir in Zukunft damit um? Korrekter Weise dem Patienten den Ausfall in Rechnung stellen, denn er ist es, der die Verantwortung trägt, sich zu informieren und demnach vorbereitet in unsere Praxis zu kommen. Mit all den Voraussetzungen, die es zum Wahrnehmen eines Termins benötigt.
Ab sofort entsteht neues Konfliktpotential vor Ort in unseren Praxen. Für beide Seiten.
Da hilft nur, einen weiteren Aushang in unseren Praxen zu machen, der im Vorfeld noch ein Mal darauf aufmerksam macht, bitte an den Nachweis zu denken, und bei einem selbst vor Betreten der Praxis zu prüfen, in welcher Form bei jedem Einzelnen der aktuelle (Immunitäts-) Nachweis erbracht werden muss.
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dein Beitrag, sehr interessant, hat mich doch ein bisschen irritiert weil mein Arbeitgeber die Coronaverordnung bzw. den Flyer anders interpretiert:
In den Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 vom Land BW steht ja:
"3G, PCR-Testpflicht und 2G 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen".
Bei 2G wird dann noch auf den Zeitraum der Immunisierung eingegangen.
Wir hätten jetzt beide, mein AG und ich, das so interpretiert das bei 3G der Zeitraum der Immunisierung keine Rolle (mehr/noch) spielt.
Wobei ich auch schon kurz davor war meine Patienten, wo ich weiß die Immunisierung ist über 6 Monate her, anzurufen.
Wärst du so freundlich und könntest mir den Teil der Coronaverordnung zeigen auf den du dich beziehst?
Vielleicht ist das jetzt Haarspalterei unserer Seite aber bei 3G wird der Zeitraum tatsächlich noch nicht erwähnt. Möglicherweise ist das impliziert und ich bin nur zu bescheuert das zu verstehen.
Vielen dank für eine mögliche Antwort :)
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Andrew Robertson schrieb:
Hallo Spongiosa,
dein Beitrag, sehr interessant, hat mich doch ein bisschen irritiert weil mein Arbeitgeber die Coronaverordnung bzw. den Flyer anders interpretiert:
In den Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 vom Land BW steht ja:
"3G, PCR-Testpflicht und 2G 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen".
Bei 2G wird dann noch auf den Zeitraum der Immunisierung eingegangen.
Wir hätten jetzt beide, mein AG und ich, das so interpretiert das bei 3G der Zeitraum der Immunisierung keine Rolle (mehr/noch) spielt.
Wobei ich auch schon kurz davor war meine Patienten, wo ich weiß die Immunisierung ist über 6 Monate her, anzurufen.
Wärst du so freundlich und könntest mir den Teil der Coronaverordnung zeigen auf den du dich beziehst?
Vielleicht ist das jetzt Haarspalterei unserer Seite aber bei 3G wird der Zeitraum tatsächlich noch nicht erwähnt. Möglicherweise ist das impliziert und ich bin nur zu bescheuert das zu verstehen.
Vielen dank für eine mögliche Antwort :)
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mark760 schrieb:
Aktuell hat die vollständige Immunisierung noch keine Ablauffrist. Auch nicht zwölf Monate, denn diese ist nur ein technisches Ablaufdatum in der App und bezieht sich nicht auf die eigentliche Impfung. Dies wird sich aber im Einklang mit der EU bis Ende des Jahres ändern. Im Gespräch sind sechs Monate mit einer Übergangsfrist von drei Monaten. Wir werden sehen. Aber eben dann ist es ein sehr wichtiger Punkt bei 3G in der Praxis und natürlich auch bei unserer Impfpflicht.
Solang das jetzt nicht direkt morgen kommt bin ich schonmal beruhigt.
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Andrew Robertson schrieb:
Okay das ist aber schonmal ein wenig Beruhigend, vielen Dank!
Solang das jetzt nicht direkt morgen kommt bin ich schonmal beruhigt.
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Spongiosa schrieb:
@Andrew Robertson Du musst künftig abfragen, wie entweder der aktuelle Impfstatus ist oder ob ein Test vorliegt. Bei Deinen Patienten, die Du bisher als geimpft geführt hast, musst Du künftig immer wieder aufs Neue nachsehen, ob ihr Impfstatus noch aktuell oder "abgelaufen" ist oder ob ein Test vorliegt. Da sehe ich die bürokratische Mehrarbeit für uns, das erfordert ein neues Maß an Aufmerksamkeit von Seiten der Praxis. Das umzusetzten an das gilt jetzt neu zu denken.
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Spongiosa schrieb:
Ist euch klar, dass wir nun den aktuellen Status der Patienten genau kontrollieren müssen, und das bei jedem immer wieder auf dem neusten Stand? Die Geimpften sind nicht für immer aus 3 G raus. Ist das halbe Jahr abgelaufen und sie sind noch nicht geboostert, müssen wir sie wieder weg schicken. Bei Theorg poppt dazu ja ein Fenster auf, und zeigt, dass der Immunitätsstatus abgelaufen ist. In dem Fall muss der Patient die Booster-Impfung aktuell nachweisen oder einen Testnachweis erbringen.
Und geben wir nun die Verantwortung für den Nachweis komplett an den Patienten weiter? In dem Moment, wenn er keinen aktuell gültigen Nachweis erbringt, und ich ihn weg schicken muss, weil ich ihn nicht behandeln darf, fällt ein Ausfall an. Wie gehen wir in Zukunft damit um? Korrekter Weise dem Patienten den Ausfall in Rechnung stellen, denn er ist es, der die Verantwortung trägt, sich zu informieren und demnach vorbereitet in unsere Praxis zu kommen. Mit all den Voraussetzungen, die es zum Wahrnehmen eines Termins benötigt.
Ab sofort entsteht neues Konfliktpotential vor Ort in unseren Praxen. Für beide Seiten.
Da hilft nur, einen weiteren Aushang in unseren Praxen zu machen, der im Vorfeld noch ein Mal darauf aufmerksam macht, bitte an den Nachweis zu denken, und bei einem selbst vor Betreten der Praxis zu prüfen, in welcher Form bei jedem Einzelnen der aktuelle (Immunitäts-) Nachweis erbracht werden muss.
Ich wälze mich gerade durch die Coronaverordnung BW, die ZVK News und die BGW.
Habe ich diese Punkte korrekt verstanden?
1. Wen der Abstand weniger wie 1,5 Meter beträgt (Massage/PT) MUSS ein FFP2 oder gleichwertig getragen werden?
2. Therapeuten, auch geimpfte, MÜSSEN sich auch testen ? (Ohne Überwachung aktuell komischerweise).
3. Die 3 G Regel in BW bedeutet das wir nicht geimpfte ohne Test NICHT behandeln dürfen?
4. Die 3 G Regel in BW bedeutet das geimpfte auch behandelt werden dürfen wen die Impfung länger als 6 Monate her ist? (da im Wortlaut der Formulierung kein Zeitpunkt der Immunisierung erwähnt wird, außer halt bei Genesenen wobei hier ja immer schon die 6 Monatsregel gegriffen hat)
Wundert mich nicht das meine Kollegen im Whatsapp grade voll aus dem Häußchen sind. Ich bin auch zunehmend verwirrt.
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Spongiosa schrieb:
Theorg zeigt mir bei Patienten, bei denen die letzte Impfung länger als sechs Monate her ist, in einem extra Fenster, das aufpopt: "Abgelaufen, nicht mehr gültig". Das hat mich doch sehr überrascht, zu mal seit dem letzten Update Monate her ist und das "Ablaufen" noch gar nicht festgelegt ist, sondern derzeit "nur" im Gespräch.
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KGSchuller schrieb:
@Spongiosa Unter VORLAGEN-BESCHEINIGUNGEN kann die gültigkeit eingestellt werden. Wir haben das auf 9 Monate gesetzt, da dies momentan im Gespräch für die EU-weiten Zertifikate ist. Die 6 Monate waren grundeinstellung für die Booster-Impfung, da diese nach 6 Monaten empfohlen wurde/wird.
2. Ja und die Ergebnisse sind zu dokumentieren
3. Ja, definitiv
4. Ja, denn die volle Impfung ist weiterhin gültig
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KGSchuller schrieb:
1. Ja, was bei der Physio wohl immer so ist (leider)
2. Ja und die Ergebnisse sind zu dokumentieren
3. Ja, definitiv
4. Ja, denn die volle Impfung ist weiterhin gültig
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Andrew Robertson schrieb:
Heilige Medizin...
Ich wälze mich gerade durch die Coronaverordnung BW, die ZVK News und die BGW.
Habe ich diese Punkte korrekt verstanden?
1. Wen der Abstand weniger wie 1,5 Meter beträgt (Massage/PT) MUSS ein FFP2 oder gleichwertig getragen werden?
2. Therapeuten, auch geimpfte, MÜSSEN sich auch testen ? (Ohne Überwachung aktuell komischerweise).
3. Die 3 G Regel in BW bedeutet das wir nicht geimpfte ohne Test NICHT behandeln dürfen?
4. Die 3 G Regel in BW bedeutet das geimpfte auch behandelt werden dürfen wen die Impfung länger als 6 Monate her ist? (da im Wortlaut der Formulierung kein Zeitpunkt der Immunisierung erwähnt wird, außer halt bei Genesenen wobei hier ja immer schon die 6 Monatsregel gegriffen hat)
Wundert mich nicht das meine Kollegen im Whatsapp grade voll aus dem Häußchen sind. Ich bin auch zunehmend verwirrt.
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KGSchuller schrieb:
Diese FoBi habe ich auch gemacht und die ist nur für die betriebliche Testung deiner MA zugelassen. Ungeimpfte Patienten dürfen nur mit Testnachweis aus dem Testzentrum/offizielle Teststelle rein, denn diese müssen elektronisch überprüfbar sein und das kannst du nicht ausstellen. wink
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coockie schrieb:
@KGSchuller Laut der Email von Physio-deutschland geht aber sogar der Selbsttest vor meinen Augen....egal, dafür habe ich eh keine Zeit. Ich habe heute alle angewiesen die Teststationen aufzusuchen.
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coockie schrieb:
Kurze Frage: Habe bei concile.de die Testfobi gemacht. Falls morgen ein Patient ohne Test auftaucht, kann ich diese dann im Vorraum vor der Praxis testen?
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Angie D schrieb:
URLAUB smiley, yaer, jähr, jippie joy habe ab morgen zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzweiiiiii Wochen UUUUUrlauuuuuub. Dann sieht man weiter kissing_heart... Eine gute Zeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch Euch allen ... Wird schon...,irgendwie... Nichts für ungut.
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Gültigkeit genesen geimpft usw.
Nicht länger als 6 Monate .....etc......
Ich hoffe ich konnte kurz und knapp helfen
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Bine P schrieb:
In Ba Wü auf der LandesHomepage steht es
Gültigkeit genesen geimpft usw.
Nicht länger als 6 Monate .....etc......
Ich hoffe ich konnte kurz und knapp helfen
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alobar schrieb:
@Bine P wo ? Hab es nicht gelesen... oder gefunden.
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MeFe89 schrieb:
@Bine P gut wäre eine Verlinkung zu deiner Aussage
Über 3 G und ab wann man wieder als ungeimpft gilt habe ich nichts gefunden. Habe gestern mit dem ortsansässigen Ordnungsamt telephoniert, die sagen, dass man weiterhin als geimpft gilt, auch wenn die 2. Impfung länger als 6 Monate zurück liegt. Ergo muss ich diese Patienten für die 3 G Regel nicht zusätzlich testen. Mal gespannt was noch so kommt. Ich wünsche allen frohe Weihnachten und gute Erholung!
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Karajan schrieb:
Auf der BaWü Seite steht nur, dass man bei 2 G + Regelung nicht testen muss, wenn die 2. Impfung noch keine 6 Monate her ist.
Über 3 G und ab wann man wieder als ungeimpft gilt habe ich nichts gefunden. Habe gestern mit dem ortsansässigen Ordnungsamt telephoniert, die sagen, dass man weiterhin als geimpft gilt, auch wenn die 2. Impfung länger als 6 Monate zurück liegt. Ergo muss ich diese Patienten für die 3 G Regel nicht zusätzlich testen. Mal gespannt was noch so kommt. Ich wünsche allen frohe Weihnachten und gute Erholung!
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MeFe89 schrieb:
@Karajan ja unser Ordnungsamt sagt eben testen nach 6 Monaten
Wenn die anzeigt, dass das Zertifikat gültig ist, reicht mir das
Da fang ich nicht an irgendwelche Fristen auszurechnen .
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mbone schrieb:
Ich teste mit Cov Check App.
Wenn die anzeigt, dass das Zertifikat gültig ist, reicht mir das
Da fang ich nicht an irgendwelche Fristen auszurechnen .
In Teil 1 Paragraph 4 unter 1a immunisierte
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Bine P schrieb:
@alobar Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg
In Teil 1 Paragraph 4 unter 1a immunisierte
In Teil 1 Paragraph 4 unter 1a immunisierte
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Bine P schrieb:
@MeFe89 Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg
In Teil 1 Paragraph 4 unter 1a immunisierte
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MeFe89 schrieb:
Danke! @Bine P
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Karajan schrieb:
Danke für den Link.
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anika666 schrieb:
@Bine P Da steht aber nix, dass nach 6 Monaten getestet werden muss. Es gilt bei Physio, Ergo, etc. mit ärztlicher Verordnung generell 3G. Aktuell gilt die Impfung für 9 Monate. Ein Test nach Ablauf der 6 Monate wird nur bei 2G + benötigt.
Bei einer Patientin zeigte es bei Zertifikat 2 an ungültig da über 6monate und da halte ich mich dran, nach Booster war es gültig habe ich mit der App getestet ansonsten entnehme ich das aus der bawü Seite
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Bine P schrieb:
@anika666 ich habe bis jetzt nirgends was von 9 Monaten gelesen weiss nir von privat dass ich durch meine App auch an die auffrischung denken soll
Bei einer Patientin zeigte es bei Zertifikat 2 an ungültig da über 6monate und da halte ich mich dran, nach Booster war es gültig habe ich mit der App getestet ansonsten entnehme ich das aus der bawü Seite
Wie verstehst du das so wie ich? Wenn keine Booster dann nur mit Test nach 6 Monaten?
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Bine P schrieb:
@MeFe89 sehr gerne
Wie verstehst du das so wie ich? Wenn keine Booster dann nur mit Test nach 6 Monaten?
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Bine P schrieb:
@Karajan sehr gerne wie verstehst du es nach 6monaten ohne Booster mit Test oder?
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anika666 schrieb:
@Bine P Schau mal hierÄnderung ab 1. Februar: Impfnachweis ohne Booster kürzer gültig | tagesschau
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anika666 schrieb:
@Bine P Und hier nochmal ein Übersichtsplan
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alobar schrieb:
@anika666 Der Plan ist gut! ich sehe es auch so, dass, wenn jemand geimpft ist keine Zeit Einschränkung vorhanden ist und das nicht getestet werden muss nach 6 Monaten. Was aber auch interessant ist, weiter unten heißt es für Physio 2G + !! Na was non 3G oder 2G+ ??
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anika666 schrieb:
@alobar 3G mit Rezept.
Und als geimpft gilt man ab 1.2.21 nur 9 Monate nach Gundimmunisierung bzw Boosterung. D.h jeder wird im halbjahresrhytmus erneut zum Ungeimpften und braucht entweder Test oder Booster.
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kroetzi schrieb:
@anika666
Und als geimpft gilt man ab 1.2.21 nur 9 Monate nach Gundimmunisierung bzw Boosterung. D.h jeder wird im halbjahresrhytmus erneut zum Ungeimpften und braucht entweder Test oder Booster.
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anika666 schrieb:
@kroetzi Grundimmunisierung bedeutet jetzt 3 Impfungen, die letzte spätestens 9 Monate nach der zweiten. Wie es dann weitergeht wird man sehen. Ich geh aber davon aus, dass man den angepassten Impfstoff auch zwingend brauchen wird.
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Bine P schrieb:
@anika666 Danke dir aber ab 1.2.
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Bine P schrieb:
@anika666 den Plan kenn ich schon laut alarmstufe 2 müssen wir auf 2g plus gehen oder
Oh mein g..... es wird immer verwirrender
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Bine P schrieb:
@alobar ich bin auch auf der seite vergangenen Sonntag gewesen da verstand ich generell 3g aber da wir uns in der alarmstufe 2 befinden eigentlich 2g plus
Oh mein g..... es wird immer verwirrender
Oh mein g..... es wird immer verwirrender
Nein, ist es nicht
Für uns gilt generell 3G
Schaue auf Seite 7 bei Lebensbereich - Rot hinterlegt
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mbone schrieb:
@Bine P
Bine P schrieb am 23.12.2021 07:02 Uhr:@alobar ich bin auch auf der seite vergangenen Sonntag gewesen da verstand ich generell 3g aber da wir uns in der alarmstufe 2 befinden eigentlich 2g plus
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Oh mein g..... es wird immer verwirrender
Nein, ist es nicht
Für uns gilt generell 3G
Schaue auf Seite 7 bei Lebensbereich - Rot hinterlegt
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anika666 schrieb:
@Bine P Nein! Du musst schon richtig lesen! Ich hab es dir jetzt rauskopiert: „für medizinische Behandlungen wie Physio-/ Ergotherapie, Geburts- hilfe, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege gilt generell 3G“
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Karajan schrieb:
Ist es denn schon raus, dass die Impfung nach 6 Monaten ihre Gültigkeit verliert? Wenn ja, habt ihr Quellen, die ich den Patienten zeigen kann?
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