Gesucht werden
Physiotherapeut*innen in Teil- oder
Vollzeit und hiermit möchten wir
uns bei DIR bewerben.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen sind wir sehr
flexibel.
Wir sind aktuell ein Team von fünf
Physiotherapeut/innen und einer
Praxisorganisatorin in Voll- und
Teilzeit in einer renommierten
Praxis im Ortskern von Kriftel, 15
Autominuten westlich von Frankfurt.
Wir bauen auf...
Physiotherapeut*innen in Teil- oder
Vollzeit und hiermit möchten wir
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Ich arbeite in einer Physio Praxis in Bayern. Wir haben einen großen Trainingsbereich für KGG. Momentan und trotz der hohen Zahlen lautet die interne Vorschrift unseres Chefs: Patienten müssen an den Geräten keine Maske tragen (was natürlich heißt, dass sie diese auch zwischen den Geräten nicht aufsetzten). Begründung für das nicht tragen der Maske lautet: Wir halten uns an die Regeln, die auch im Fitness Studio gelten. Hier wird aber auf 3 G geachtet bei uns leider nicht.
Meine Frage deshalb: Gibt es für die MTT in der Physio eine gesetzliche Regelung? Ich finde hierzu leider nichts, würde mich aber wesentlich sicherer fühlen wenn alle Patienten Maske tragen müssten.
Vielen Dank
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Dort findest du das Wesentliche.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
Dort findest du das Wesentliche.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Ingo Friedrich Danke. Das kenne ich bereits und leider wird eben der Trainingsbereich nicht gesondert erwähnt .
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es geht um Schutzstandards für therapeutische Praxen. Ob ihr eine therapeutische Praxis darstellt und Patienten mit Verordnung behandelt kannst nur du wissen. Dann gilt eben genau das, wie es beschrieben steht. Die Möglichkeit für Patienten ohne MNS im Trainingsbereich ist laut BGW möglich. Die bayerische Coronaschutzverordnung ist auch noch nicht strenger.
MfG :)
Die Maskenpflicht wird in der aktuell geltenden 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in § 2 geregelt und gilt zunächst für alle geschlossenen Räume. Eine Ausnahme gibt es dort in Abs. 1.4 für "Dienstleistungen, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt". Dies ist aber sicher für KGG und MTT nicht anwendbar - beispielsweise aber für CMD-Behandlungen. Hier gibt es erst mal keine Ausnahme für den Trainingsbereich.
Für Fitnessstudios in Bayern gilt dagegen zusätzlich das "Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport" (z.B. hier: BayMBl. 2021 Nr. 746 - Verkündungsplattform Bayern). Dort wird für "Betreiber von Sportstätten" unter 2. b) festgelegt: "Soweit nach der BayIfSMV eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, gilt diese nicht für die Beteiligten bei der Sportausübung."
Diese "Sonderregeln" für den Sportbetrieb werden im § 16 der BayIfSMV ergänzt, wonach "das jeweils fachlich zuständige Staatsministerium [...] für besondere Bereiche infektionsschutzrechtliche Rahmenkonzepte bekanntmachen" soll.
Tatsächlich ist auch ein großer Unterschied der 3G-Nachweis, der (nach § 3 Abs. 1.2 der 14. BayIfSMV) nicht für Dienstleistungen gilt, die medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen darstellen - wohl aber für ein Fitnessstudio.
Sofern also KGG oder MTT abgegeben wird, gilt nicht das "Rahmenkonzept Sport". Bei nicht medizinisch / therapeutischen Leistungen gelten dagegen ganz andere Vorgaben für ein Infektionsschutzkonzept und beispielsweise auch zwingend ein Lüftungskonzept (Raumgröße, Personenbelegung, Aerosolbildung).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Berufsgenossenschaft gibt zwar Richtlinien heraus, die aber keinen rechtlichen Status haben - erst recht nicht für unsere Patienten.
Die Maskenpflicht wird in der aktuell geltenden 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in § 2 geregelt und gilt zunächst für alle geschlossenen Räume. Eine Ausnahme gibt es dort in Abs. 1.4 für "Dienstleistungen, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt". Dies ist aber sicher für KGG und MTT nicht anwendbar - beispielsweise aber für CMD-Behandlungen. Hier gibt es erst mal keine Ausnahme für den Trainingsbereich.
Für Fitnessstudios in Bayern gilt dagegen zusätzlich das "Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport" (z.B. hier: BayMBl. 2021 Nr. 746 - Verkündungsplattform Bayern). Dort wird für "Betreiber von Sportstätten" unter 2. b) festgelegt: "Soweit nach der BayIfSMV eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, gilt diese nicht für die Beteiligten bei der Sportausübung."
Diese "Sonderregeln" für den Sportbetrieb werden im § 16 der BayIfSMV ergänzt, wonach "das jeweils fachlich zuständige Staatsministerium [...] für besondere Bereiche infektionsschutzrechtliche Rahmenkonzepte bekanntmachen" soll.
Tatsächlich ist auch ein großer Unterschied der 3G-Nachweis, der (nach § 3 Abs. 1.2 der 14. BayIfSMV) nicht für Dienstleistungen gilt, die medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen darstellen - wohl aber für ein Fitnessstudio.
Sofern also KGG oder MTT abgegeben wird, gilt nicht das "Rahmenkonzept Sport". Bei nicht medizinisch / therapeutischen Leistungen gelten dagegen ganz andere Vorgaben für ein Infektionsschutzkonzept und beispielsweise auch zwingend ein Lüftungskonzept (Raumgröße, Personenbelegung, Aerosolbildung).
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo :)
Ich arbeite in einer Physio Praxis in Bayern. Wir haben einen großen Trainingsbereich für KGG. Momentan und trotz der hohen Zahlen lautet die interne Vorschrift unseres Chefs: Patienten müssen an den Geräten keine Maske tragen (was natürlich heißt, dass sie diese auch zwischen den Geräten nicht aufsetzten). Begründung für das nicht tragen der Maske lautet: Wir halten uns an die Regeln, die auch im Fitness Studio gelten. Hier wird aber auf 3 G geachtet bei uns leider nicht.
Meine Frage deshalb: Gibt es für die MTT in der Physio eine gesetzliche Regelung? Ich finde hierzu leider nichts, würde mich aber wesentlich sicherer fühlen wenn alle Patienten Maske tragen müssten.
Vielen Dank
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