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Hadamar - Mittelhessen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona MA unterschreibt Einverständniserklärung zum KUG nicht

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Neues Thema
MA unterschreibt Einverständniserklärung zum KUG nicht
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.03.2020 13:04
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
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Hallo, wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
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idefix-
19.03.2020 09:24
Wer in der jetzigen Zeit sich noch so anstellt, bekommt sofort die Kündigung und würde in den Resturlaub geschickt.
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Wer in der jetzigen Zeit sich noch so anstellt, bekommt sofort die Kündigung und würde in den Resturlaub geschickt.
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idefix- schrieb:

Wer in der jetzigen Zeit sich noch so anstellt, bekommt sofort die Kündigung und würde in den Resturlaub geschickt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?

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tom1350
18.03.2020 13:06
Änderungskündigung.
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tom1350 schrieb:

Änderungskündigung.

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mosaik
18.03.2020 13:23
Versuche Deiner Mitarbeiterin klar zu machen, dass das die einzige Möglichkeit ist, gemeinsam das Ganze durchzustehen.
Wenn sie daran kein Interesse hat, must Du im Sinne der gesamten Praxis handeln: Änderungskündigung und evtl. reguläre Kündigjung.
Sprich mit ihr: KUG oder Arbeitslosigkeit für die ganze Praxis

Viele Grüße
Monika
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Versuche Deiner Mitarbeiterin klar zu machen, dass das die einzige Möglichkeit ist, gemeinsam das Ganze durchzustehen. Wenn sie daran kein Interesse hat, must Du im Sinne der gesamten Praxis handeln: Änderungskündigung und evtl. reguläre Kündigjung. Sprich mit ihr: KUG oder Arbeitslosigkeit für die ganze Praxis Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Versuche Deiner Mitarbeiterin klar zu machen, dass das die einzige Möglichkeit ist, gemeinsam das Ganze durchzustehen.
Wenn sie daran kein Interesse hat, must Du im Sinne der gesamten Praxis handeln: Änderungskündigung und evtl. reguläre Kündigjung.
Sprich mit ihr: KUG oder Arbeitslosigkeit für die ganze Praxis

Viele Grüße
Monika

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schaumormal
18.03.2020 13:25
Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung, wir sind da eher wie eine Familie und agieren zusammen... auch manchmal mit Problemen.

Wenn du den Mitarbeiter nicht in seiner vollen Anwesenheitszeit beschäftigen kannst, musst du ihn freistellen. Überstunden absetzen, Urlaub nehmen oder "unbezahlt" (sehr schwieriges Thema).
Wenn der MA es wirklich nicht versteht muss eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Der Erhalt der Praxis ist leider wichtiger als die Befindlichkeiten eines Einzelnen.

Erklär es ihm in Ruhe um was es geht, was passiert und rede ihm ins Gewissen dass es momentan notwendig ist.
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• Papa Alpaka
Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung, wir sind da eher wie eine Familie und agieren zusammen... auch manchmal mit Problemen. Wenn du den Mitarbeiter nicht in seiner vollen Anwesenheitszeit beschäftigen kannst, musst du ihn freistellen. Überstunden absetzen, Urlaub nehmen oder "unbezahlt" (sehr schwieriges Thema). Wenn der MA es wirklich nicht versteht muss eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Der Erhalt der Praxis ist leider wichtiger als die Befindlichkeiten eines Einzelnen. Erklär es ihm in Ruhe um was es geht, was passiert und rede ihm ins Gewissen dass es momentan notwendig ist.
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schaumormal schrieb:

Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung, wir sind da eher wie eine Familie und agieren zusammen... auch manchmal mit Problemen.

Wenn du den Mitarbeiter nicht in seiner vollen Anwesenheitszeit beschäftigen kannst, musst du ihn freistellen. Überstunden absetzen, Urlaub nehmen oder "unbezahlt" (sehr schwieriges Thema).
Wenn der MA es wirklich nicht versteht muss eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Der Erhalt der Praxis ist leider wichtiger als die Befindlichkeiten eines Einzelnen.

Erklär es ihm in Ruhe um was es geht, was passiert und rede ihm ins Gewissen dass es momentan notwendig ist.

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nele69
18.03.2020 13:48
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.3.20 13:04:
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?


Braucht er nicht.
AG informiert BA schriftlich über Arbeitsausfall (Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben).
Dazu kommt die schriftliche Bestätigung (auf Firmenpapier), dass ein Gespräch stattgefunden hat. in dem man eine Mindestarbeitszeit pro MA festgelegt hat.
Das geht dann an die zuständige Dienststelle des Arbeitsamts (s. Internetseite der Bundesagentur).

Am Monatsende bekommt die Lohnbuchhaltung (oder das entsprechende Lohnprogramm) die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstd. mitgeteilt. Diese bekommt der MA bezahlt und dazu das KuG, dass sich aus der Differenz zwischen dem eigentlichen und dem tatsächlich angefallenen Bruttogehalt errechnet. (ca. 60 - 67% des Gehaltausfalls).
Diese Summe zahlt ersteinmal der Arbeitgeber.

Das KuG zzgl. 100% der auf den kompletten Ausfall entfallenden Sozialbeiträge bekommt der AG dann später von der BA erstattet.

Info findet ihr hier aus physio.de, auf den Seiten eurer Berufsverbände und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit

Alles Gute und auch das geht vorbei,

Nele
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.3.20 13:04: Hallo, wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ? [/zitat] Braucht er nicht. AG informiert BA schriftlich über Arbeitsausfall (Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben). Dazu kommt die schriftliche Bestätigung (auf Firmenpapier), dass ein Gespräch stattgefunden hat. in dem man eine Mindestarbeitszeit pro MA festgelegt hat. Das geht dann an die zuständige Dienststelle des Arbeitsamts (s. Internetseite der Bundesagentur). Am Monatsende bekommt die Lohnbuchhaltung (oder das entsprechende Lohnprogramm) die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstd. mitgeteilt. Diese bekommt der MA bezahlt und dazu das KuG, dass sich aus der Differenz zwischen dem eigentlichen und dem tatsächlich angefallenen Bruttogehalt errechnet. (ca. 60 - 67% des Gehaltausfalls). Diese Summe zahlt ersteinmal der Arbeitgeber. Das KuG zzgl. 100% der auf den kompletten Ausfall entfallenden Sozialbeiträge bekommt der AG dann später von der BA erstattet. Info findet ihr hier aus physio.de, auf den Seiten eurer Berufsverbände und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit Alles Gute und auch das geht vorbei, Nele
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RoFo
18.03.2020 16:13
Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlte Freistellung sind so die Alternativen, die mir ad hoc einfallen.

Wenn das stimmt, was nele69 schreibt, ist das natürlich optimal.
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Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlte Freistellung sind so die Alternativen, die mir ad hoc einfallen. Wenn das stimmt, was nele69 schreibt, ist das natürlich optimal.
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RoFo schrieb:

Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlte Freistellung sind so die Alternativen, die mir ad hoc einfallen.

Wenn das stimmt, was nele69 schreibt, ist das natürlich optimal.

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Physiotherapie Dietermann
19.03.2020 12:55
Das stimmt so nicht. KUG "sofort" ist ohne tarifvertragliche oder sonstige Regelung zustimmungspflichtig durch den MA, ansonsten erst ab Ende Kündigungsfrist einführbar.

Die Zustimmung kann alelrdings durch den Betriebsrat verbindlich für alle Mitarbeiter erfolgen. Wenn die anderen MA mitziehen, kann man also einen Betriebsrat gründen / wählen, der dann auch für den ... sagen wir mal, uneinsichtigen... MA zustimmt.

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Das stimmt so nicht. KUG "sofort" ist ohne tarifvertragliche oder sonstige Regelung zustimmungspflichtig durch den MA, ansonsten erst ab Ende Kündigungsfrist einführbar. Die Zustimmung kann alelrdings durch den Betriebsrat verbindlich für alle Mitarbeiter erfolgen. Wenn die anderen MA mitziehen, kann man also einen Betriebsrat gründen / wählen, der dann auch für den ... sagen wir mal, uneinsichtigen... MA zustimmt.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Das stimmt so nicht. KUG "sofort" ist ohne tarifvertragliche oder sonstige Regelung zustimmungspflichtig durch den MA, ansonsten erst ab Ende Kündigungsfrist einführbar.

Die Zustimmung kann alelrdings durch den Betriebsrat verbindlich für alle Mitarbeiter erfolgen. Wenn die anderen MA mitziehen, kann man also einen Betriebsrat gründen / wählen, der dann auch für den ... sagen wir mal, uneinsichtigen... MA zustimmt.

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nele69 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.3.20 13:04:
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?


Braucht er nicht.
AG informiert BA schriftlich über Arbeitsausfall (Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben).
Dazu kommt die schriftliche Bestätigung (auf Firmenpapier), dass ein Gespräch stattgefunden hat. in dem man eine Mindestarbeitszeit pro MA festgelegt hat.
Das geht dann an die zuständige Dienststelle des Arbeitsamts (s. Internetseite der Bundesagentur).

Am Monatsende bekommt die Lohnbuchhaltung (oder das entsprechende Lohnprogramm) die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstd. mitgeteilt. Diese bekommt der MA bezahlt und dazu das KuG, dass sich aus der Differenz zwischen dem eigentlichen und dem tatsächlich angefallenen Bruttogehalt errechnet. (ca. 60 - 67% des Gehaltausfalls).
Diese Summe zahlt ersteinmal der Arbeitgeber.

Das KuG zzgl. 100% der auf den kompletten Ausfall entfallenden Sozialbeiträge bekommt der AG dann später von der BA erstattet.

Info findet ihr hier aus physio.de, auf den Seiten eurer Berufsverbände und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit

Alles Gute und auch das geht vorbei,

Nele

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n.kaiser2007
18.03.2020 19:23
Corona Krise! Schließung der therapeutischen Praxen! - Petitionen
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https://www.petitionen.com/corona_krise_schliessung_der_therapeutischen_praxen
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n.kaiser2007 schrieb:

Corona Krise! Schließung der therapeutischen Praxen! - Petitionen

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wellengaenger
22.03.2020 01:23
Also Resturlaub aus dem Vorjahr oder Überstunden. Den diesjährigen Urlaub zu nehmen kann man ja nicht "befehlen", richtig? Wobei das auch jetzt nichts groß an den Lohnkosten ändern würde, sondern nur, dass später wenn´s im Sommer wieder einigermaßen läuft keiner mehr frei macht.
Würde bei KUG denn die festgelegte verringerte Stundenzahl vergütet oder die evtl. noch geringer tatsächlich angefallenen Stunden/Monat?


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Also Resturlaub aus dem Vorjahr oder Überstunden. Den diesjährigen Urlaub zu nehmen kann man ja nicht "befehlen", richtig? Wobei das auch jetzt nichts groß an den Lohnkosten ändern würde, sondern nur, dass später wenn´s im Sommer wieder einigermaßen läuft keiner mehr frei macht. Würde bei KUG denn die festgelegte verringerte Stundenzahl vergütet oder die evtl. noch geringer tatsächlich angefallenen Stunden/Monat?
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wellengaenger schrieb:

Also Resturlaub aus dem Vorjahr oder Überstunden. Den diesjährigen Urlaub zu nehmen kann man ja nicht "befehlen", richtig? Wobei das auch jetzt nichts groß an den Lohnkosten ändern würde, sondern nur, dass später wenn´s im Sommer wieder einigermaßen läuft keiner mehr frei macht.
Würde bei KUG denn die festgelegte verringerte Stundenzahl vergütet oder die evtl. noch geringer tatsächlich angefallenen Stunden/Monat?




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