Du bist Physiotherapeut/in aus
Leidenschaft und möchtest deine
Patienten ohne Zeitdruck behandeln?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir sind ein freundliches,
familiäres Team mit Schwerpunkt
auf manueller Lymphdrainage und
postoperativer Betreuung – und
suchen zur Verstärkung eine
engagierte Physiotherapeutin /
einen engagierten Physiotherapeuten
in Vollzeit oder Teilzeit.
Das erwartet dich bei uns:
Behandlungen im mindestens
25-Minuten-Takt – Zeit für gute
Therapie
Unb...
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Mir haben diese Infos zu einer gelasseneren Haltung (gelasseneren nicht gelassenen) verholfen.
Ich wünsche uns Allen Gesundheit und etwas mehr Gelassenheit.
P.S. Eine Erfahrung die ich während des ersten Golfkrieges (1980) gemacht habe, hat sich jetzt als sehr hilfreich erwiesen:Dosiert man seinen Medienkonsum auf ein vernünftiges Maß, stellt sich automatisch eine Beruhigung des Geistes ein....und ein ruhiger Geist trifft weisere Entscheidungen und lässt den Focus wieder weiter werden.
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NorbArt schrieb:
Hallo an Alle,In so aufregenden Zeiten bei denen alles in Fluss geraten ist was man noch vor kurzem für Normal hielt, empfinde ich es als besonders wertvoll an ruhig und besonnen vorgetragene und substanzielle Informationen zu gelangen.Ich möchte mit euch 2 Entdeckungen der letzten Nacht teilen:YouTube
Mir haben diese Infos zu einer gelasseneren Haltung (gelasseneren nicht gelassenen) verholfen.
Ich wünsche uns Allen Gesundheit und etwas mehr Gelassenheit.
P.S. Eine Erfahrung die ich während des ersten Golfkrieges (1980) gemacht habe, hat sich jetzt als sehr hilfreich erwiesen:Dosiert man seinen Medienkonsum auf ein vernünftiges Maß, stellt sich automatisch eine Beruhigung des Geistes ein....und ein ruhiger Geist trifft weisere Entscheidungen und lässt den Focus wieder weiter werden.
P.S. Eine Erfahrung die ich während des ersten Golfkrieges (1980) gemacht habe, hat sich jetzt als sehr hilfreich erwiesen:Dosiert man seinen Medienkonsum auf ein vernünftiges Maß, stellt sich automatisch eine Beruhigung des Geistes ein....und ein ruhiger Geist trifft weisere Entscheidungen und lässt den Focus wieder weiter werden.
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Hey! Ich wurde gelöscht!
Dabei hab ich gesagt: VIELEN DANK für diesen Beitrag. Ich hab das video gar nicht gesehen, aber die von britta zitierten Worte genügen schon mal. Wie wahr!
Ich werde hier und jetzt damit beginnen und mich bis morgen aus dem Forum hier verabschieden
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Susulo schrieb:
Abgesehen davon, dass der erste Golfkrieg bei mir 1990 war...
Hey! Ich wurde gelöscht!
Dabei hab ich gesagt: VIELEN DANK für diesen Beitrag. Ich hab das video gar nicht gesehen, aber die von britta zitierten Worte genügen schon mal. Wie wahr!
Ich werde hier und jetzt damit beginnen und mich bis morgen aus dem Forum hier verabschieden
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britta109 schrieb:
Zitat von NorbArt:
P.S. Eine Erfahrung die ich während des ersten Golfkrieges (1980) gemacht habe, hat sich jetzt als sehr hilfreich erwiesen:Dosiert man seinen Medienkonsum auf ein vernünftiges Maß, stellt sich automatisch eine Beruhigung des Geistes ein....und ein ruhiger Geist trifft weisere Entscheidungen und lässt den Focus wieder weiter werden.
Corona-Krise: Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen - DER SPIEGEL
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tom1350 schrieb:
Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen
Corona-Krise: Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen - DER SPIEGEL
„Vielleicht liegt ein Missverständnis vor: Wird ein Betrieb/Praxis von der Gesundheitsbehörde geschlossen, ist aus der Verfügung der Behörde herauszulesen, ob es sich um eine Quarantänemaßnahme/berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - insofern kommen Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht - oder (!) um eine allgemeine Schutzmaßnahme aufgrund einer Allgemeinverfügung der Behörde (Regelfall) handelt. Im letzteren Fall (Schutzmaßnahme nach § 28 IfSG), in dem kein akuter Krankheitsverdacht Ursache für die Schließung ist, müssen die Praxen weiterhin die Löhne Ihrer Mitarbeiter bezahlen, ohne einen Entschädigungsanspruch gemäß des Infektionsschutzgesetzes zu haben. Die behördlich angeordneten Schließungen von z.B. Bars, Fitnessstudios etc. sind Anordnungen im Sinne des § 28 ifSG, da Schutzmaßnahmen, sprich 0 Euro Entschädigung. Würden wir ebenfalls fordern, um unsere Patienten und uns zu schützen, dass Praxen geschlossen werden müssen, wären das klassische Schutzmaßnahmen.Eine fiktiv darauf folgende Anordnung käme einer freiwilligen Schließung der Praxis gleich. Der nächste Gang wäre dann der zum Arbeitsamt (Kug für die Mitarbeiter) und zur Bank. Thorsten Vogtländer Geschäftsführer PHYSIO-DEUTSCHLAND"
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Arminia schrieb:
Deshalb dann jetzt auch die Maßnahme des Bundes, den durch "Schutzmaßnahmen" geschlossenen Betrieben, denen keine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz zustehen würden, anderweitig finanziell zu helfen...
"Ich kenne einige Therapeuten, die sich jetzt dafür stark machen, alle Praxen per Anordnung zu schließen."
Darauf habe ich geantwortet:
"Diese Therapeuten sollten bitte dringlichst die relevanten Eckdaten geprüft haben, um eindeutig die damit verbundenen Konsequenzen parat zu haben, bevor sie solch eine Offensive starten.
Sonst kann der Schuss auch gepflegt nach hinten losgehen."
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WinnieE schrieb:
deshalb meine Antwort auf einen Beitrag unter der Rubrik "Rettungsschirm für Praxen", der da lautete:
"Ich kenne einige Therapeuten, die sich jetzt dafür stark machen, alle Praxen per Anordnung zu schließen."
Darauf habe ich geantwortet:
"Diese Therapeuten sollten bitte dringlichst die relevanten Eckdaten geprüft haben, um eindeutig die damit verbundenen Konsequenzen parat zu haben, bevor sie solch eine Offensive starten.
Sonst kann der Schuss auch gepflegt nach hinten losgehen."
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tom1350 schrieb:
Thorsten Vogtländer, Physio Deutschland:
„Vielleicht liegt ein Missverständnis vor: Wird ein Betrieb/Praxis von der Gesundheitsbehörde geschlossen, ist aus der Verfügung der Behörde herauszulesen, ob es sich um eine Quarantänemaßnahme/berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - insofern kommen Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht - oder (!) um eine allgemeine Schutzmaßnahme aufgrund einer Allgemeinverfügung der Behörde (Regelfall) handelt. Im letzteren Fall (Schutzmaßnahme nach § 28 IfSG), in dem kein akuter Krankheitsverdacht Ursache für die Schließung ist, müssen die Praxen weiterhin die Löhne Ihrer Mitarbeiter bezahlen, ohne einen Entschädigungsanspruch gemäß des Infektionsschutzgesetzes zu haben. Die behördlich angeordneten Schließungen von z.B. Bars, Fitnessstudios etc. sind Anordnungen im Sinne des § 28 ifSG, da Schutzmaßnahmen, sprich 0 Euro Entschädigung. Würden wir ebenfalls fordern, um unsere Patienten und uns zu schützen, dass Praxen geschlossen werden müssen, wären das klassische Schutzmaßnahmen.Eine fiktiv darauf folgende Anordnung käme einer freiwilligen Schließung der Praxis gleich. Der nächste Gang wäre dann der zum Arbeitsamt (Kug für die Mitarbeiter) und zur Bank. Thorsten Vogtländer Geschäftsführer PHYSIO-DEUTSCHLAND"
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