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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Begleitperson Test/Nachweis da als Besucher gezählt

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Neues Thema
Begleitperson Test/Nachweis da als Besucher gezählt
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ergo19
25.11.2021 14:37
Wie sieht es bei Begleitpersonen aus? KInd kommt mit Vater oder Mutter in die Praxis, muss dann Vater oder Mutter einen Nachweis haben. Kind braucht es nicht da behandelte Personen nicht als Besucher gelten. Wer weiß darüber mehr??


Nach § 28b IfSG (2), Zitate aus dem Gesetz:
(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen (…) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
1.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt...
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Wie sieht es bei Begleitpersonen aus? KInd kommt mit Vater oder Mutter in die Praxis, muss dann Vater oder Mutter einen Nachweis haben. Kind braucht es nicht da behandelte Personen nicht als Besucher gelten. Wer weiß darüber mehr?? Nach § 28b IfSG (2), Zitate aus dem Gesetz: (2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen (…) sind und einen Testnachweis mit sich führen: 1. Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt...
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mosaik
25.11.2021 17:04
Die Situation ist derzeit unklar, es wird empfohlen, die 3 G Regel anzuwenden (lt. Verband).
Ob des ganzen Schleudergangs der halbtäglich aktualisierten Fassungen der Verordnungen, muss eine zynische Randbemerkung erlaubt sein:
Muss der Blindenhund demnächst auch einen Testnachweis vorlegen? Schliesslich ist Corona eine Zoonose.


Viele Grüße
Monika
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• die neue
• kroetzi
• Jeverland
Die Situation ist derzeit unklar, es wird empfohlen, die 3 G Regel anzuwenden (lt. Verband). Ob des ganzen Schleudergangs der halbtäglich aktualisierten Fassungen der Verordnungen, muss eine zynische Randbemerkung erlaubt sein: Muss der Blindenhund demnächst auch einen Testnachweis vorlegen? Schliesslich ist Corona eine Zoonose. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Die Situation ist derzeit unklar, es wird empfohlen, die 3 G Regel anzuwenden (lt. Verband).
Ob des ganzen Schleudergangs der halbtäglich aktualisierten Fassungen der Verordnungen, muss eine zynische Randbemerkung erlaubt sein:
Muss der Blindenhund demnächst auch einen Testnachweis vorlegen? Schliesslich ist Corona eine Zoonose.


Viele Grüße
Monika

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idefix-
26.11.2021 12:14
Bei uns muss die begleitende Person nachweisen, dass sie 3Gist, ansonsten wird nicht behandelt. Wir ziehen dies in unserer Praxis ohne Ausnahme durch. Gestern hatte eine Patienten ihr Handy nicht dabei (erster Termin, telefonisch mitgeteilt worden, dass sie Nachweis braucht), also kein Nachweis, somit keine Behandlung, der Ausfall wird in Rechnung gestellt. Fertig.
Wir haben bei uns alle (Chefs wie Mitarbeiter) die Nulltoleranzgrenze erreicht, keine Ausnahme, keine Diskussion, wem das nicht passt, muss gehen.

Dies gilt nicht für Patienten, die nicht geimpft werden können, aber diese haben jedes mal einen aktuellen Test dabei.
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• SiegesgöttinXX
Bei uns muss die begleitende Person nachweisen, dass sie 3Gist, ansonsten wird nicht behandelt. Wir ziehen dies in unserer Praxis ohne Ausnahme durch. Gestern hatte eine Patienten ihr Handy nicht dabei (erster Termin, telefonisch mitgeteilt worden, dass sie Nachweis braucht), also kein Nachweis, somit keine Behandlung, der Ausfall wird in Rechnung gestellt. Fertig. Wir haben bei uns alle (Chefs wie Mitarbeiter) die Nulltoleranzgrenze erreicht, keine Ausnahme, keine Diskussion, wem das nicht passt, muss gehen. Dies gilt nicht für Patienten, die nicht geimpft werden können, aber diese haben jedes mal einen aktuellen Test dabei.
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idefix- schrieb:

Bei uns muss die begleitende Person nachweisen, dass sie 3Gist, ansonsten wird nicht behandelt. Wir ziehen dies in unserer Praxis ohne Ausnahme durch. Gestern hatte eine Patienten ihr Handy nicht dabei (erster Termin, telefonisch mitgeteilt worden, dass sie Nachweis braucht), also kein Nachweis, somit keine Behandlung, der Ausfall wird in Rechnung gestellt. Fertig.
Wir haben bei uns alle (Chefs wie Mitarbeiter) die Nulltoleranzgrenze erreicht, keine Ausnahme, keine Diskussion, wem das nicht passt, muss gehen.

Dies gilt nicht für Patienten, die nicht geimpft werden können, aber diese haben jedes mal einen aktuellen Test dabei.

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ergo19 schrieb:

Wie sieht es bei Begleitpersonen aus? KInd kommt mit Vater oder Mutter in die Praxis, muss dann Vater oder Mutter einen Nachweis haben. Kind braucht es nicht da behandelte Personen nicht als Besucher gelten. Wer weiß darüber mehr??


Nach § 28b IfSG (2), Zitate aus dem Gesetz:
(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen (…) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
1.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt...



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