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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Beantragung Entschädigung, Anmeldekraft positiv

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Beantragung Entschädigung, Anmeldekraft positiv
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isi.d
01.11.2021 10:15
Hallo, kann mich jemand aufklären...schon viel belesen, aber doch nicht ganz verständlich für mich.
Folgendes: meine Anmeldungsdame ist 2-fach geimpft, war bzw ist leicht erkältet und hat daraufhin einen Schnelltest gemacht, der positiv war. Am Freitag beim Hausarzt gewesen, Samstag Ergebnis des PCR Test positiv. Das Gesundheitsamt hat sich bisher nur per Mail bei ihr gemeldet, dass sie sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Arzt frägt ob Sie eine AU braucht.

Wenn der Arzt eine AU ausstellt, kann man dann trotzdem diesen Antrag stellen oder läuft das alles ohne AU?
Welche Formulare vom Arbeitnehmer werden benötigt um diesen Antrag zu stellen?
Was bekommt man denn letztendlich erstattet? Mein Steuerberater kennt sich hiermit leider auch nicht exakt aus.

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab.
Vg Isi
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Hallo, kann mich jemand aufklären...schon viel belesen, aber doch nicht ganz verständlich für mich. Folgendes: meine Anmeldungsdame ist 2-fach geimpft, war bzw ist leicht erkältet und hat daraufhin einen Schnelltest gemacht, der positiv war. Am Freitag beim Hausarzt gewesen, Samstag Ergebnis des PCR Test positiv. Das Gesundheitsamt hat sich bisher nur per Mail bei ihr gemeldet, dass sie sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Arzt frägt ob Sie eine AU braucht. Wenn der Arzt eine AU ausstellt, kann man dann trotzdem diesen Antrag stellen oder läuft das alles ohne AU? Welche Formulare vom Arbeitnehmer werden benötigt um diesen Antrag zu stellen? Was bekommt man denn letztendlich erstattet? Mein Steuerberater kennt sich hiermit leider auch nicht exakt aus. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank vorab. Vg Isi
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isi.d schrieb:

Hallo, kann mich jemand aufklären...schon viel belesen, aber doch nicht ganz verständlich für mich.
Folgendes: meine Anmeldungsdame ist 2-fach geimpft, war bzw ist leicht erkältet und hat daraufhin einen Schnelltest gemacht, der positiv war. Am Freitag beim Hausarzt gewesen, Samstag Ergebnis des PCR Test positiv. Das Gesundheitsamt hat sich bisher nur per Mail bei ihr gemeldet, dass sie sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Arzt frägt ob Sie eine AU braucht.

Wenn der Arzt eine AU ausstellt, kann man dann trotzdem diesen Antrag stellen oder läuft das alles ohne AU?
Welche Formulare vom Arbeitnehmer werden benötigt um diesen Antrag zu stellen?
Was bekommt man denn letztendlich erstattet? Mein Steuerberater kennt sich hiermit leider auch nicht exakt aus.

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab.
Vg Isi

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ALTAVIT
01.11.2021 11:47
Da sie erkrankt/infiziert ist, ist das für Dich wie eine normale AU mit Lohnfortzahlung zu behandeln. Sie sollte sich eine AU Bescheinigung vom Arzt besorgen, dann hast Du zumindest die Möglichkeit zur teilweisen U1 Erstattung über die Krankenkasse.

Die Möglichkeit zur Quarantäne Erstattung gibt es nur für nicht infizierte Personen die in Quarantäne müssen (ab heute aber in den meisten Bundesländern nur für geimpfte).

Spannend wird noch, ob das Gesundheitsamt bei Euch weitere Mitarbeiter in Quarantäne steckt, mit denen sie Kontakt hatte. Bei ungeimpften sehr wahrscheinlich.
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Da sie erkrankt/infiziert ist, ist das für Dich wie eine normale AU mit Lohnfortzahlung zu behandeln. Sie sollte sich eine AU Bescheinigung vom Arzt besorgen, dann hast Du zumindest die Möglichkeit zur teilweisen U1 Erstattung über die Krankenkasse. Die Möglichkeit zur Quarantäne Erstattung gibt es nur für nicht infizierte Personen die in Quarantäne müssen (ab heute aber in den meisten Bundesländern nur für geimpfte). Spannend wird noch, ob das Gesundheitsamt bei Euch weitere Mitarbeiter in Quarantäne steckt, mit denen sie Kontakt hatte. Bei ungeimpften sehr wahrscheinlich.
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ALTAVIT schrieb:

Da sie erkrankt/infiziert ist, ist das für Dich wie eine normale AU mit Lohnfortzahlung zu behandeln. Sie sollte sich eine AU Bescheinigung vom Arzt besorgen, dann hast Du zumindest die Möglichkeit zur teilweisen U1 Erstattung über die Krankenkasse.

Die Möglichkeit zur Quarantäne Erstattung gibt es nur für nicht infizierte Personen die in Quarantäne müssen (ab heute aber in den meisten Bundesländern nur für geimpfte).

Spannend wird noch, ob das Gesundheitsamt bei Euch weitere Mitarbeiter in Quarantäne steckt, mit denen sie Kontakt hatte. Bei ungeimpften sehr wahrscheinlich.

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Äntz
01.11.2021 21:35
Ich bin mir nicht sicher, ob das geändert wurde oder es Unterschiede in den Bundesländern gibt. Im Saarland galt zumindest bis Mitte des Jahres, dass bei Mitarbeiter/innen, die in Quarantäne mussten ( infiziert oder Kontaktperson) die Lohnkosten in diesen Zeitraum entschädigt wurden. Hatten wir beides. Haben wir Online gemacht nach Beendigung der Quarantäne. Lohnbescheinigungen, Quarantebescheid digital mitgeschickt..
Am Besten mit zuständigem Gesundheitsamt besprechen.
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Ich bin mir nicht sicher, ob das geändert wurde oder es Unterschiede in den Bundesländern gibt. Im Saarland galt zumindest bis Mitte des Jahres, dass bei Mitarbeiter/innen, die in Quarantäne mussten ( infiziert oder Kontaktperson) die Lohnkosten in diesen Zeitraum entschädigt wurden. Hatten wir beides. Haben wir Online gemacht nach Beendigung der Quarantäne. Lohnbescheinigungen, Quarantebescheid digital mitgeschickt.. Am Besten mit zuständigem Gesundheitsamt besprechen.
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Äntz schrieb:

Ich bin mir nicht sicher, ob das geändert wurde oder es Unterschiede in den Bundesländern gibt. Im Saarland galt zumindest bis Mitte des Jahres, dass bei Mitarbeiter/innen, die in Quarantäne mussten ( infiziert oder Kontaktperson) die Lohnkosten in diesen Zeitraum entschädigt wurden. Hatten wir beides. Haben wir Online gemacht nach Beendigung der Quarantäne. Lohnbescheinigungen, Quarantebescheid digital mitgeschickt..
Am Besten mit zuständigem Gesundheitsamt besprechen.

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ALTAVIT
02.11.2021 10:40
Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen
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Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen
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W. Stangner
03.11.2021 17:44
ALTAVIT schrieb am 02.11.2021 10:40 Uhr:Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen
Ich bitte um Nachweise, Quellenangaben zu dieser Feststellung.

Mein Kenntnisstand ist folgender:
Das IfSG ist ein Bundesgesetz; es kann somit im Prinzip in Bayern nichts anderes gelten als z. B. in Hamburg. Wenn mit einem Tätigkeitsverbot belegte Infizierte nicht krank sind und somit auch keine AU-Bescheinigung bekommen, dann zahlt der AG max. 6 Wochen den Lohn weiter und hat einen (100%igen) Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 IfSG gegen das jeweilige Bundesland. Bei einem Infizierten mit AU-Bescheinigung greift das Lohnfortzahlungsgesetz und bei kleinen Betrieben (bis 20 AN) die Teilerstattung durch die gesetzl. KK im Rahmen der U1.
"Neu" ist die Regelung zum Erstattungsausschluß im Rahmen des §56 IfSG, wenn es sich bei dem Infizierten bzw. den ebenfalls in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen um Nichtgeimpfte, Nichtgenesene handelt, und diese keine stichhaltigen Gründe für das Nichtimpfen vorbringen können. Siehe dazu auch:
/Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige - Bundesgesundheitsministerium
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[zitat][b]ALTAVIT schrieb am 02.11.2021 10:40 Uhr:[/b]Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen[/zitat]Ich bitte um Nachweise, Quellenangaben zu dieser Feststellung. Mein Kenntnisstand ist folgender: Das IfSG ist ein Bundesgesetz; es kann somit im Prinzip in Bayern nichts anderes gelten als z. B. in Hamburg. Wenn mit einem Tätigkeitsverbot belegte Infizierte nicht krank sind und somit auch keine AU-Bescheinigung bekommen, dann zahlt der AG max. 6 Wochen den Lohn weiter und hat einen (100%igen) Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 IfSG gegen das jeweilige Bundesland. Bei einem Infizierten mit AU-Bescheinigung greift das Lohnfortzahlungsgesetz und bei kleinen Betrieben (bis 20 AN) die Teilerstattung durch die gesetzl. KK im Rahmen der U1. "Neu" ist die Regelung zum Erstattungsausschluß im Rahmen des §56 IfSG, wenn es sich bei dem Infizierten bzw. den ebenfalls in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen um Nichtgeimpfte, Nichtgenesene handelt, und diese keine stichhaltigen Gründe für das Nichtimpfen vorbringen können. Siehe dazu auch: /www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/informationen-arbeitnehmerselbstaendige.html
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W. Stangner schrieb:

ALTAVIT schrieb am 02.11.2021 10:40 Uhr:Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen
Ich bitte um Nachweise, Quellenangaben zu dieser Feststellung.

Mein Kenntnisstand ist folgender:
Das IfSG ist ein Bundesgesetz; es kann somit im Prinzip in Bayern nichts anderes gelten als z. B. in Hamburg. Wenn mit einem Tätigkeitsverbot belegte Infizierte nicht krank sind und somit auch keine AU-Bescheinigung bekommen, dann zahlt der AG max. 6 Wochen den Lohn weiter und hat einen (100%igen) Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 IfSG gegen das jeweilige Bundesland. Bei einem Infizierten mit AU-Bescheinigung greift das Lohnfortzahlungsgesetz und bei kleinen Betrieben (bis 20 AN) die Teilerstattung durch die gesetzl. KK im Rahmen der U1.
"Neu" ist die Regelung zum Erstattungsausschluß im Rahmen des §56 IfSG, wenn es sich bei dem Infizierten bzw. den ebenfalls in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen um Nichtgeimpfte, Nichtgenesene handelt, und diese keine stichhaltigen Gründe für das Nichtimpfen vorbringen können. Siehe dazu auch:
/Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige - Bundesgesundheitsministerium

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ALTAVIT
03.11.2021 23:56
Sorry da hast Du Recht. Ich meinte Infizierte mit Symptomen, die auch eine AU Bescheinigung haben. Da habe ich mich leider nicht ganz präzise ausgedrückt.
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Sorry da hast Du Recht. Ich meinte Infizierte mit Symptomen, die auch eine AU Bescheinigung haben. Da habe ich mich leider nicht ganz präzise ausgedrückt.
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ALTAVIT schrieb:

Sorry da hast Du Recht. Ich meinte Infizierte mit Symptomen, die auch eine AU Bescheinigung haben. Da habe ich mich leider nicht ganz präzise ausgedrückt.

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ALTAVIT schrieb:

Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen

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elena34
05.11.2021 22:08
Sie ist geimpft und trotzdem krank, also AU und Lohnfortzahlung!
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Sie ist geimpft und trotzdem krank, also AU und Lohnfortzahlung!
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elena34 schrieb:

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