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Du bist ausgebildeter
PHYSIOTHERAPEUT/ausgebildete
PHYSIOTHERAPEUTIN und arbeitest
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von FLEXIBLE ARBEITSZEITEN wichtig?

Fortbildungen in den jeweiligen
Arbeits...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Ärztliches Attest zur Impfpflicht

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Neues Thema
Ärztliches Attest zur Impfpflicht
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Anonymer Teilnehmer
02.03.2022 00:02
Ich habe ein Mitarbeiter, der ungeimpft ist. Er kann mir ein ärztliches Attest vorweisen, daß er aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen kann. Muss ich dies dem Gesundheitsamt mitteilen oder nur bei Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt.
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Ich habe ein Mitarbeiter, der ungeimpft ist. Er kann mir ein ärztliches Attest vorweisen, daß er aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen kann. Muss ich dies dem Gesundheitsamt mitteilen oder nur bei Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt.
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Schippi
02.03.2022 15:20
Wieso hast du einen Verdacht das es sich um eine Fälschung handelt ?Wenn ja solltest du das umgehend an das gesundheitsamt melden ,aber nur ein Verdacht reicht nicht!
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• Papa Alpaka
Wieso hast du einen Verdacht das es sich um eine Fälschung handelt ?Wenn ja solltest du das umgehend an das gesundheitsamt melden ,aber nur ein Verdacht reicht nicht!
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Schippi schrieb:

Wieso hast du einen Verdacht das es sich um eine Fälschung handelt ?Wenn ja solltest du das umgehend an das gesundheitsamt melden ,aber nur ein Verdacht reicht nicht!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe ein Mitarbeiter, der ungeimpft ist. Er kann mir ein ärztliches Attest vorweisen, daß er aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen kann. Muss ich dies dem Gesundheitsamt mitteilen oder nur bei Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt.

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Bernie
02.03.2022 07:34
Was steht denn im Gesetz?
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Was steht denn im Gesetz?
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Bernie schrieb:

Was steht denn im Gesetz?

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Alex Moro
02.03.2022 11:41
wenn, dann nur melden, dass ungeimpft. die ganze erklärerei übernimmt der mitarbeiter
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wenn, dann nur melden, dass ungeimpft. die ganze erklärerei übernimmt der mitarbeiter
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Alex Moro schrieb:

wenn, dann nur melden, dass ungeimpft. die ganze erklärerei übernimmt der mitarbeiter

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Anonymer Teilnehmer
02.03.2022 19:30
Nein ich habe kein Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt. Mir geht es darum, ob mit Attest der Mitarbeiter wie als Geimpfter gleich gestellt ist. Deshalb stellt sich die Frage, muss ich dem MA mit Attest melden, oder kann ich es lassen.
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Nein ich habe kein Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt. Mir geht es darum, ob mit Attest der Mitarbeiter wie als Geimpfter gleich gestellt ist. Deshalb stellt sich die Frage, muss ich dem MA mit Attest melden, oder kann ich es lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein ich habe kein Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt. Mir geht es darum, ob mit Attest der Mitarbeiter wie als Geimpfter gleich gestellt ist. Deshalb stellt sich die Frage, muss ich dem MA mit Attest melden, oder kann ich es lassen.

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Bernie
02.03.2022 22:27
Noch mal: Was steht denn im Gesetz (§ 20 a IfSG)? Hast Du es Dir durchgelesen? Oder nicht? Steht doch alles drin.
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• Butthead
• Papa Alpaka
Noch mal: Was steht denn im Gesetz (§ 20 a IfSG)? Hast Du es Dir durchgelesen? Oder nicht? Steht doch alles drin.
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Bernie schrieb:

Noch mal: Was steht denn im Gesetz (§ 20 a IfSG)? Hast Du es Dir durchgelesen? Oder nicht? Steht doch alles drin.

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Markus Majer
05.03.2022 19:38
Du brauchst ihn nicht zu melden, solange du keine Fälschung vermutest. Du musst lediglich das Attest in der Praxis vorliegen haben. Und wenn das Gesundheitsamt die Dokumente kontrolliert, kannst du als Praxisinhaber deutlich machen, wie unverzichtbar dieser Mitarbeiter für die Patientenversorgung ist. Im Idealfall behältst du deinen klasse Mitarbeiter auf den du in Zukunft noch mehr als bisher zählen kannst. Und ganz nebenbei veränderst du die Welt, weil dein Mitarbeiter seine Familie weiter ernähren kann...
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Du brauchst ihn nicht zu melden, solange du keine Fälschung vermutest. Du musst lediglich das Attest in der Praxis vorliegen haben. Und wenn das Gesundheitsamt die Dokumente kontrolliert, kannst du als Praxisinhaber deutlich machen, wie unverzichtbar dieser Mitarbeiter für die Patientenversorgung ist. Im Idealfall behältst du deinen klasse Mitarbeiter auf den du in Zukunft noch mehr als bisher zählen kannst. Und ganz nebenbei veränderst du die Welt, weil dein Mitarbeiter seine Familie weiter ernähren kann...
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Horatio72
06.03.2022 12:36
Generell finde ich das lobenswert und ich würde das in meiner Praxis genauso machen. Die andere Seite ist: Ich kenne allein 3 Leute die stolz darauf sind ein Attest vom Arzt bekommen zu haben das sie von der Maske und Impflicht befreit. (2 davon übrigens Fussballer auf relativ hohem Niveau. )Unabhängig davon wie man dazu steht finde ich es persönlich(! Nur meine Meinung!) extrem ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber die sich trotz auch vorhandenen Ängsten und zweifeln dennoch impfen lassen haben.. Nicht falsch verstehen, es gibt bestimmt dieses Klientel die das gesundheitlich nicht können aber mir ist in keinster Weise klar was die Indikation für so ein Attest wäre. Meine Nachbarin sagt mir z.b. immer das durch die Impfung ihr Brustkrebs zurückkommt.
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Generell finde ich das lobenswert und ich würde das in meiner Praxis genauso machen. Die andere Seite ist: Ich kenne allein 3 Leute die stolz darauf sind ein Attest vom Arzt bekommen zu haben das sie von der Maske und Impflicht befreit. (2 davon übrigens Fussballer auf relativ hohem Niveau. )Unabhängig davon wie man dazu steht finde ich es persönlich(! Nur meine Meinung!) extrem ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber die sich trotz auch vorhandenen Ängsten und zweifeln dennoch impfen lassen haben.. Nicht falsch verstehen, es gibt bestimmt dieses Klientel die das gesundheitlich nicht können aber mir ist in keinster Weise klar was die Indikation für so ein Attest wäre. Meine Nachbarin sagt mir z.b. immer das durch die Impfung ihr Brustkrebs zurückkommt.
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Horatio72 schrieb:

Generell finde ich das lobenswert und ich würde das in meiner Praxis genauso machen. Die andere Seite ist: Ich kenne allein 3 Leute die stolz darauf sind ein Attest vom Arzt bekommen zu haben das sie von der Maske und Impflicht befreit. (2 davon übrigens Fussballer auf relativ hohem Niveau. )Unabhängig davon wie man dazu steht finde ich es persönlich(! Nur meine Meinung!) extrem ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber die sich trotz auch vorhandenen Ängsten und zweifeln dennoch impfen lassen haben.. Nicht falsch verstehen, es gibt bestimmt dieses Klientel die das gesundheitlich nicht können aber mir ist in keinster Weise klar was die Indikation für so ein Attest wäre. Meine Nachbarin sagt mir z.b. immer das durch die Impfung ihr Brustkrebs zurückkommt.

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Papa Alpaka
06.03.2022 23:02
@Horatio72 im Großen und Ganzen gibt es zwei zentrale Indikationen für eine medizinische Begründung der Nicht-Impfbarkeit: (1) bekannte allergische Reaktion auf einen Bestandteil aller zugelassenen Impfstoffe oder (2) eine ausgeprägte Nadelphobie.

Ich kenne bisher zwei Menschen, die anamnestisch allergisch auf Impfstoffe reagieren - beide lassen sich regelmäßig im Krankenhaus impfen (im Bett liegend mit gelegtem venösem Zugang und bereitstehendem Notfallteam). Der dafür betriebene Aufwand und das eingegangene medizinische Risiko liegen aber deutlich außerhalb des üblichen Rahmens.
Ich habe selbst ein großes Problem damit, wenn Leute mir Dinge in den Körper stechen wollen; wenn irgend möglich vermeide ich die Situation. Wenn es nicht anders geht: ich sage an, dass ich dieses Problem habe aber mit dem Eingriff einverstanden bin und die MFAs/Ärzte sich bitte nicht wundern sollen wenn ich währenddessen konzentriert wegdenke. Das ist eine milde Form und ich sehe bisher keinen Bedarf, einen Krankheitswert feststellen zu lassen ... es gibt aber auch Berichte von Menschen, welche sich Begleitpersonen mitbringen um sich mit körperlichem Zwang durch Impfungen/Blutabnahmen bringen zu lassen - das kann ggf. auch eine Unimpfbarkeit begründen.
Ich gehe davon aus, dass die Gesundheitsämter mittelfristig jede attestierte Unimpfbarkeit prüfen lassen [außer dort, wo Ministerpräsidenten bereits angekündigt haben, geltendes Recht nicht durchzusetzen].

Die These des durch Impfung verursachten Krebsrezidivs ist dagegen bullshit...
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[mention]Horatio72[/mention] im Großen und Ganzen gibt es zwei zentrale Indikationen für eine medizinische Begründung der Nicht-Impfbarkeit: (1) bekannte allergische Reaktion auf einen Bestandteil aller zugelassenen Impfstoffe oder (2) eine ausgeprägte Nadelphobie. Ich kenne bisher zwei Menschen, die anamnestisch allergisch auf Impfstoffe reagieren - beide lassen sich regelmäßig im Krankenhaus impfen (im Bett liegend mit gelegtem venösem Zugang und bereitstehendem Notfallteam). Der dafür betriebene Aufwand und das eingegangene medizinische Risiko liegen aber deutlich außerhalb des üblichen Rahmens. Ich habe selbst ein großes Problem damit, wenn Leute mir Dinge in den Körper stechen wollen; wenn irgend möglich vermeide ich die Situation. Wenn es nicht anders geht: ich sage an, dass ich dieses Problem habe aber mit dem Eingriff einverstanden bin und die MFAs/Ärzte sich bitte nicht wundern sollen wenn ich währenddessen konzentriert wegdenke. Das ist eine milde Form und ich sehe bisher keinen Bedarf, einen Krankheitswert feststellen zu lassen ... es gibt aber auch Berichte von Menschen, welche sich Begleitpersonen mitbringen um sich mit körperlichem Zwang durch Impfungen/Blutabnahmen bringen zu lassen - das kann ggf. auch eine Unimpfbarkeit begründen. Ich gehe davon aus, dass die Gesundheitsämter mittelfristig jede attestierte Unimpfbarkeit prüfen lassen [außer dort, wo Ministerpräsidenten bereits angekündigt haben, geltendes Recht nicht durchzusetzen]. Die These des durch Impfung verursachten Krebsrezidivs ist dagegen bullshit...
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Papa Alpaka schrieb:

@Horatio72 im Großen und Ganzen gibt es zwei zentrale Indikationen für eine medizinische Begründung der Nicht-Impfbarkeit: (1) bekannte allergische Reaktion auf einen Bestandteil aller zugelassenen Impfstoffe oder (2) eine ausgeprägte Nadelphobie.

Ich kenne bisher zwei Menschen, die anamnestisch allergisch auf Impfstoffe reagieren - beide lassen sich regelmäßig im Krankenhaus impfen (im Bett liegend mit gelegtem venösem Zugang und bereitstehendem Notfallteam). Der dafür betriebene Aufwand und das eingegangene medizinische Risiko liegen aber deutlich außerhalb des üblichen Rahmens.
Ich habe selbst ein großes Problem damit, wenn Leute mir Dinge in den Körper stechen wollen; wenn irgend möglich vermeide ich die Situation. Wenn es nicht anders geht: ich sage an, dass ich dieses Problem habe aber mit dem Eingriff einverstanden bin und die MFAs/Ärzte sich bitte nicht wundern sollen wenn ich währenddessen konzentriert wegdenke. Das ist eine milde Form und ich sehe bisher keinen Bedarf, einen Krankheitswert feststellen zu lassen ... es gibt aber auch Berichte von Menschen, welche sich Begleitpersonen mitbringen um sich mit körperlichem Zwang durch Impfungen/Blutabnahmen bringen zu lassen - das kann ggf. auch eine Unimpfbarkeit begründen.
Ich gehe davon aus, dass die Gesundheitsämter mittelfristig jede attestierte Unimpfbarkeit prüfen lassen [außer dort, wo Ministerpräsidenten bereits angekündigt haben, geltendes Recht nicht durchzusetzen].

Die These des durch Impfung verursachten Krebsrezidivs ist dagegen bullshit...

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Markus Majer schrieb:

Du brauchst ihn nicht zu melden, solange du keine Fälschung vermutest. Du musst lediglich das Attest in der Praxis vorliegen haben. Und wenn das Gesundheitsamt die Dokumente kontrolliert, kannst du als Praxisinhaber deutlich machen, wie unverzichtbar dieser Mitarbeiter für die Patientenversorgung ist. Im Idealfall behältst du deinen klasse Mitarbeiter auf den du in Zukunft noch mehr als bisher zählen kannst. Und ganz nebenbei veränderst du die Welt, weil dein Mitarbeiter seine Familie weiter ernähren kann...



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