physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Steglitz

Arbeiten bei Physio & Du,
Deine Zukunft in der
Physiotherapie:

Du möchtest dein
physiotherapeutisches Wissen in
einer modernen Praxis mit
motivierten Kolleg:innen
einbringen? Dann bist du bei uns
genau richtig. Bei Physio und Du
stehen Qualität, Teamgeist und
Menschlichkeit an vorderster
Stelle. Unsere Praxis liegt zentral
im Herzen von Berlin-Steglitz und
bietet dir ideale Voraussetzungen,
um dich sowohl fachlich als auch
persönlich weiterzuentwickeln.

Warum du dich bei uns woh...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona 3G am Arbeitsplatz

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
3G am Arbeitsplatz
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Milamber
17.11.2021 13:59
Hallo folgende Frage:
Zählen die Praxistest die wir den Angestellten zweimal die Woche anbieten als Test für 3G oder müssen Sie an einer offiziellen Teststelle getestet werden?
Es geht um NRW
Danke für die Antworten
1

Gefällt mir

• callingsunshine
Hallo folgende Frage: Zählen die Praxistest die wir den Angestellten zweimal die Woche anbieten als Test für 3G oder müssen Sie an einer offiziellen Teststelle getestet werden? Es geht um NRW Danke für die Antworten
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ahn
18.11.2021 00:03
Ich geh Mal davon aus, dass ihr keine offizielle Teststelle seid und auch keine Testzertifikate ausstellt, also nicht.
1

Gefällt mir

Ich geh Mal davon aus, dass ihr keine offizielle Teststelle seid und auch keine Testzertifikate ausstellt, also nicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ahn schrieb:

Ich geh Mal davon aus, dass ihr keine offizielle Teststelle seid und auch keine Testzertifikate ausstellt, also nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jeverland
18.11.2021 00:11
@Ahn bitte nicht "davon ausgehen" oder glauben ... sondern eure jeweiligen Verordnungen lesen.
Ist manchmal sehr mühsam, aber hilft meist weiter.

Link
Die Antwort ist: die Tests gelten. Aber natürlich nur für Mitarbeiter. Keine Patienten, Freunde, Familie etc....
2

Gefällt mir

• Plexxus73
• bundy007
[mention]Ahn[/mention] bitte nicht "davon ausgehen" oder glauben ... sondern eure jeweiligen Verordnungen lesen. Ist manchmal sehr mühsam, aber hilft meist weiter. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/211112_coronatestquarantaenevo_ab_13.11.2021_lesefassung.pdf Die Antwort ist: die Tests gelten. Aber natürlich nur für Mitarbeiter. Keine Patienten, Freunde, Familie etc....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jeverland schrieb:

@Ahn bitte nicht "davon ausgehen" oder glauben ... sondern eure jeweiligen Verordnungen lesen.
Ist manchmal sehr mühsam, aber hilft meist weiter.

Link
Die Antwort ist: die Tests gelten. Aber natürlich nur für Mitarbeiter. Keine Patienten, Freunde, Familie etc....

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Milamber schrieb:

Hallo folgende Frage:
Zählen die Praxistest die wir den Angestellten zweimal die Woche anbieten als Test für 3G oder müssen Sie an einer offiziellen Teststelle getestet werden?
Es geht um NRW
Danke für die Antworten

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jeverland
18.11.2021 00:06
Ich bin mal wieder so frei zu antworten, obwohl aus Niedersachsen.

Die Kurzfassung ist: JA.

Zitat aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW

§ 1 
Testverfahren

(3) Corona-Tests im Sinne dieser Verordnung können erfolgen 
1. als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung, 
1a. als Selbstzahlertestung nach § 3a dieser Verordnung, 
2. als einrichtungsbezogene Testung nach Kapitel 3 dieser Verordnung, 
3. als Beschäftigtentestungen nach § 4 dieser Verordnung, 
4. als Testungen in Einrichtungen, die der Coronabetreuungsverordnung unterliegen, oder 
5. als eigenverantwortliche Selbsttests.



Aber mach dich drauf gefasst, dass nicht alle das immer anerkennen.
Eine unserer Angestellten wollte (im Sommer als ihre Zweite Impfung noch nicht gültig war) mit unserer Testbescheinigung ins Hotel...die haben das nicht anerkannt.
Für die künftige 2G+ Regelung haben wir übrignes inzwischen schon mit den von uns besuchten Pflegeeinrichtungen gesprochen, und die erkennen die Mitarbeitertestung weiterhin an. grin
1

Gefällt mir

Ich bin mal wieder so frei zu antworten, obwohl aus Niedersachsen. Die Kurzfassung ist: JA. Zitat aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW § 1  Testverfahren [i](3) Corona-Tests im Sinne dieser Verordnung können erfolgen [/i] [i]1. als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung, [/i] [i]1a. als Selbstzahlertestung nach § 3a dieser Verordnung, [/i] [i]2. als einrichtungsbezogene Testung nach Kapitel 3 dieser Verordnung, [/i] [i]3[/i][b][i]. als Beschäftigtentestungen nach § 4 dieser Verordnung[/i][/b][i], [/i] [i]4. als Testungen in Einrichtungen, die der Coronabetreuungsverordnung unterliegen, oder [/i] [i]5. als eigenverantwortliche Selbsttests.[/i] Aber mach dich drauf gefasst, dass nicht alle das immer anerkennen. Eine unserer Angestellten wollte (im Sommer als ihre Zweite Impfung noch nicht gültig war) mit unserer Testbescheinigung ins Hotel...die haben das nicht anerkannt. Für die künftige 2G+ Regelung haben wir übrignes inzwischen schon mit den von uns besuchten Pflegeeinrichtungen gesprochen, und die erkennen die Mitarbeitertestung weiterhin an. [emoji]grin[/emoji]
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jeverland
18.11.2021 00:08
Hier noch der Link zur Verordnung:
Link
1

Gefällt mir

• kroetzi
Hier noch der Link zur Verordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/211112_coronatestquarantaenevo_ab_13.11.2021_lesefassung.pdf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jeverland schrieb:

Hier noch der Link zur Verordnung:
Link

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Jeverland schrieb:

Ich bin mal wieder so frei zu antworten, obwohl aus Niedersachsen.

Die Kurzfassung ist: JA.

Zitat aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW

§ 1 
Testverfahren

(3) Corona-Tests im Sinne dieser Verordnung können erfolgen 
1. als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung, 
1a. als Selbstzahlertestung nach § 3a dieser Verordnung, 
2. als einrichtungsbezogene Testung nach Kapitel 3 dieser Verordnung, 
3. als Beschäftigtentestungen nach § 4 dieser Verordnung, 
4. als Testungen in Einrichtungen, die der Coronabetreuungsverordnung unterliegen, oder 
5. als eigenverantwortliche Selbsttests.



Aber mach dich drauf gefasst, dass nicht alle das immer anerkennen.
Eine unserer Angestellten wollte (im Sommer als ihre Zweite Impfung noch nicht gültig war) mit unserer Testbescheinigung ins Hotel...die haben das nicht anerkannt.
Für die künftige 2G+ Regelung haben wir übrignes inzwischen schon mit den von uns besuchten Pflegeeinrichtungen gesprochen, und die erkennen die Mitarbeitertestung weiterhin an. grin

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ahn
18.11.2021 00:15
Egal, wie oft du einen Selbst-Test in der Physiopraxis machst, wenn du z.b. ins Alten/Pflegeheim zur Behandlung fährst, musst du dort einen Test machen.
Und auch für andere Veranstaltungen oder Friseure etc., die 3G haben, gilt der Selbsttest auf der Arbeit nicht.
1

Gefällt mir

Egal, wie oft du einen Selbst-Test in der Physiopraxis machst, wenn du z.b. ins Alten/Pflegeheim zur Behandlung fährst, musst du dort einen Test machen. Und auch für andere Veranstaltungen oder Friseure etc., die 3G haben, gilt der Selbsttest auf der Arbeit nicht.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jeverland
18.11.2021 00:51
Gerade noch mal einen Kumpel in NRW gefragt. Ganz andere Branche, nicht medizinisch:

Doch grundsätzlich geht das.

Es gibt dafür sogar einen offiziellen Vordruck vom Ministerium in NRW für das Testergebnis, das dem Mitarbeiter ausgegeben wird ...

Auf der Seite der IHK steht, wie es ablaufen muss. Corona-Selbst- und Schnelltests: Bescheinigungen

Wenn einzelne Einrichtungen das dann nicht anerkennen, ist das jeweils das Hausrecht. So wie die Heime die jetzt schon auf geboosterte Therapeuten bestehen.
3

Gefällt mir

• die neue
• kroetzi
• Plexxus73
Gerade noch mal einen Kumpel in NRW gefragt. Ganz andere Branche, nicht medizinisch: Doch grundsätzlich geht das. Es gibt dafür sogar einen offiziellen Vordruck vom Ministerium in NRW für das Testergebnis, das dem Mitarbeiter ausgegeben wird ... Auf der Seite der IHK steht, wie es ablaufen muss. https://www.ihk-krefeld.de/de/corona-krise/einschraenkungen-des-betriebes/corona-selbst-und-schnelltests-bescheinigungen.html Wenn einzelne Einrichtungen das dann nicht anerkennen, ist das jeweils das Hausrecht. So wie die Heime die jetzt schon auf geboosterte Therapeuten bestehen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jeverland schrieb:

Gerade noch mal einen Kumpel in NRW gefragt. Ganz andere Branche, nicht medizinisch:

Doch grundsätzlich geht das.

Es gibt dafür sogar einen offiziellen Vordruck vom Ministerium in NRW für das Testergebnis, das dem Mitarbeiter ausgegeben wird ...

Auf der Seite der IHK steht, wie es ablaufen muss. Corona-Selbst- und Schnelltests: Bescheinigungen

Wenn einzelne Einrichtungen das dann nicht anerkennen, ist das jeweils das Hausrecht. So wie die Heime die jetzt schon auf geboosterte Therapeuten bestehen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Milamber
18.11.2021 09:21
Vielen Dank für eure Antworten!!
1

Gefällt mir

Vielen Dank für eure Antworten!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Milamber schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten!!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ahn schrieb:

Egal, wie oft du einen Selbst-Test in der Physiopraxis machst, wenn du z.b. ins Alten/Pflegeheim zur Behandlung fährst, musst du dort einen Test machen.
Und auch für andere Veranstaltungen oder Friseure etc., die 3G haben, gilt der Selbsttest auf der Arbeit nicht.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona 3G am Arbeitsplatz

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns