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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Zwei Blankos hintereinander...

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Klonkrieger
22.01.2025 11:07
Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
Was tun???
Daaaaanke
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Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei. Was tun??? Daaaaanke
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ali
22.01.2025 11:33
Arzt checkts scheint s auch noch nicht
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
Arzt checkts scheint s auch noch nicht
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ali schrieb:

Arzt checkts scheint s auch noch nicht

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Klonkrieger
22.01.2025 12:21
@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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[mention]ali[/mention] Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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Klonkrieger schrieb:

@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...

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Klonkrieger schrieb:

Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
Was tun???
Daaaaanke

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johannes687
22.01.2025 11:13
Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen. Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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johannes687 schrieb:

Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.

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Klonkrieger
22.01.2025 12:25
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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• hella132
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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Halbtitan
22.01.2025 12:36
Genau so soll's gemacht werden.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Genau so soll's gemacht werden.
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Halbtitan schrieb:

Genau so soll's gemacht werden.

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Secretary
22.01.2025 12:42
richtig. Für genau diesen Fall ist das Formular gedacht. smiley
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• Lars van Ravenzwaaij
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richtig. Für genau diesen Fall ist das Formular gedacht. [emoji]smiley[/emoji]
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Secretary schrieb:

richtig. Für genau diesen Fall ist das Formular gedacht. smiley

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johannes687
22.01.2025 12:43
Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Tresenpummelfee
Genau so ist es vorgesehen. Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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johannes687 schrieb:

Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.

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Klonkrieger schrieb:

Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?



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