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ich habe nun mehrfach von Patienten die Forderung erhalten, die Zuzahlung genau, also nach den einzelnen geleisteten Heilmitteln,
zu erstellen.
Wir nutzen Theorg, meines Wissens, ist das bis jetzt nicht möglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich es dem Patienten so mitteilen muss???
Also er quittiert ja nach jeder erbrachten Leistung dafür, inwiefern muss ich bei der Zuzahlungsrechnung irgendetwas aufschlüsseln?
Ich kann ja verstehen, dass sich der eine oder andere über die Höhe der Zuzahlung bei einer BV wundert aber wir erklären zu Beginn jeder Heilmittelverordnung genau wie das abläuft.
Habt ihr ähnliche Fragestellungen von Patienten gehabt oder sind nur meine Patienten so anstrengend ; )
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Bei uns wird die Zuzahlung lediglich nach Positionen aufgeschlüsselt. Dazu ist die gesamte Zuzahlung laut Vertrag bereits bei der erste Behandlung fällig. Dann ist ein Aufschlüsselung nach zukünftig Termine kaum ernsthaft möglich.
Beim nachträglicher Zuzahlung, wie bei der BVO, kann unsere Software auch die Behandlungstermine mit ausdrücken. Aber nur als "Liste" (in eine/mehrere Zeile/n aufgereiht), jedoch nicht spezifiert nach Leistung pro Datum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S.B. Deine Patienten sind anstrengend. joy
Bei uns wird die Zuzahlung lediglich nach Positionen aufgeschlüsselt. Dazu ist die gesamte Zuzahlung laut Vertrag bereits bei der erste Behandlung fällig. Dann ist ein Aufschlüsselung nach zukünftig Termine kaum ernsthaft möglich.
Beim nachträglicher Zuzahlung, wie bei der BVO, kann unsere Software auch die Behandlungstermine mit ausdrücken. Aber nur als "Liste" (in eine/mehrere Zeile/n aufgereiht), jedoch nicht spezifiert nach Leistung pro Datum.
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massu schrieb:
@S.B. ich habe momentan nur eine BV. Hier habe ich mit dem Patient ausgemacht, dass ich die Zuzahlung nicht wie üblich zu Beginn einkassiere, sondern immer wenn das Blatt mit 20 Unterscbriften voll ist. Ich hoffe, dass ich eine Lösung für die weiteren Zuzahlungen 21 bis 40 finde.
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HaJü schrieb:
Das ist bei Theorg schon möglich. Eine Variante wäre, statt einer Quittung eine Rechnung zu stellen. Hier sind die Daten wie Behandlungstage, Anzahl der jeweiligen Behandlungen, Gesamtkosten und Zuzahlung enthalten. Oder du erstellst dir eine neue Quittungsvorlage auf der diese Daten enthalten sind. Das Ganze macht natürlich erst Sinn bei einer Zwischenabrechung oder am Schluss der Behandlung.
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CM Müller schrieb:
Bei Theorg gibt es die Möglichkeit, aufgrund der geplanten Termine, eine Information zu der zu erwartenden Zuzahlung zu drucken. Findet man im Rezept, unter Drucken, und dann unter Information zur Zuzahlung einer Blankoverordnung. Darin steht auch, dass die Zuzahlung noch variieren kann und endgültig erst nach Abschluss der Behandlungstermine feststeht.
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eim schrieb:
Meines Wissens nach gibt es keine Verpflichtung die einzeln durchgeführten Heilmittel auf Zuzahlungsquittung zu schreiben.Ansonsten steht auf meinen Quittungsbelegen z.B. 6 x KG und 6x Hausbesuch etc. Damit steht alles relevante drauf und mehr muss man auch nicht notieren.Wenn es deinen Patienten nicht paßt dann können sie ja bei der KK nachfragen.
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Ahn schrieb:
@HaJü wir arbeiten mit Noventi azh und da wird bei jeder Quittung (auch bei BV) aufgelistet was behandelt wird und wie oft. Bei der BV ist die Liste dann halt etwas länger.
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S.B. schrieb:
Hallo,
ich habe nun mehrfach von Patienten die Forderung erhalten, die Zuzahlung genau, also nach den einzelnen geleisteten Heilmitteln,
zu erstellen.
Wir nutzen Theorg, meines Wissens, ist das bis jetzt nicht möglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich es dem Patienten so mitteilen muss???
Also er quittiert ja nach jeder erbrachten Leistung dafür, inwiefern muss ich bei der Zuzahlungsrechnung irgendetwas aufschlüsseln?
Ich kann ja verstehen, dass sich der eine oder andere über die Höhe der Zuzahlung bei einer BV wundert aber wir erklären zu Beginn jeder Heilmittelverordnung genau wie das abläuft.
Habt ihr ähnliche Fragestellungen von Patienten gehabt oder sind nur meine Patienten so anstrengend ; )
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Leni C. schrieb:
Ich habe die Absprache mit den Patienten , daß sie nach jeder 6. Behandlung eine Quittung bekommen und bezahlen .
Da es wohl viele Praxen erst dann eine Zahlung verlangen wenn das Rezept fertig ist usw. irritiert viele Patienten wenn Sie mal die Praxen wechseln. Einfach alle an das Gesetz halten dann gibt es auch keine Fragen. Bei Abgabe das Rezept bezahlen fertig. Zuviel gezahlten zahlt man halt zurück.
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pt ani schrieb:
Dann hast Du ja bei jeder Blanko zusätzlichen Aufwand..
Im Übrigen erfolgt eine Zuzahlung beim Krankenhaus und bei Hilfsmitteln auch erst im Nachhinein. Somit ist das mit dem sofort zahlen relativ.
Im Übrigen gibt es dazu kein "Gesetz" wie du das oben schreibst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Du hast wohl keine Blank-VOn, oder? Wir rechnen beim BVO grundsätzlich erst zum Schluss ab.
Im Übrigen erfolgt eine Zuzahlung beim Krankenhaus und bei Hilfsmitteln auch erst im Nachhinein. Somit ist das mit dem sofort zahlen relativ.
Im Übrigen gibt es dazu kein "Gesetz" wie du das oben schreibst.
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Kalle1 schrieb:
@pt ani natürlich. Geht wunderbar. Alle Patienten zahlen. kein Problem.
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Kalle1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij steht im Rahmenvertrag !!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Vertrag ist kein Gesetz. Und bei der BVO ist die Regelung eine andere.
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Kalle1 schrieb:
Keine Zahlung kein Termin. Man muss überall sofort zahlen. Wieso immer diese Diskussionen.
Da es wohl viele Praxen erst dann eine Zahlung verlangen wenn das Rezept fertig ist usw. irritiert viele Patienten wenn Sie mal die Praxen wechseln. Einfach alle an das Gesetz halten dann gibt es auch keine Fragen. Bei Abgabe das Rezept bezahlen fertig. Zuviel gezahlten zahlt man halt zurück.
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Schippi schrieb:
Das bezieht sich aber nicht auf BV,die gab es damals noch gar nicht!Oh mein Gott wie oft habe ich jetzt schon gegen ein Gesetz verstoßen 😂😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Und immer noch nicht vor Gericht gelandet, weil du gegen (angebliche) Gesetze verstoßen hast? scream
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Kalle1 schrieb:
@Schippi es ist eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Also
Und es besteht vertraglich eindeutig ein Unterschied zwischen der Blankoverordnung und eine Regelverordnung. Was ja auch in der Natur der Sache liegt.
Im Übrigen bedeutet das Wort "fällig" juristisch nicht, dass genau zu diesem Zeitpunkt die Zahlung bereits erfolgen muss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Aber die Umsetzung des Einzugs ist nicht per Gesetz geregelt. Das sind juristisch 2 paar Schuhe (Äpfel und Birnen).
Und es besteht vertraglich eindeutig ein Unterschied zwischen der Blankoverordnung und eine Regelverordnung. Was ja auch in der Natur der Sache liegt.
Im Übrigen bedeutet das Wort "fällig" juristisch nicht, dass genau zu diesem Zeitpunkt die Zahlung bereits erfolgen muss.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bin ich nicht gut🤪😂😂
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Kalle1 schrieb:
Liebe Patientin, lieber Patient, in der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Ab dem 01. August 2021 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden. Weitere Neuerungen ab dem 01. August 2021: • Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig! • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern. • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung. • Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen. Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit. Wichtiger Hinweis: Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird. Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge erfahren Sie von Ihrem Praxisteam. Zum Hintergrund Bessere Rahmenbedingungen in der Physiotherapie sind politisch gewollt und auch nötig, damit wir Sie weiter bestmöglich behandeln können. Dazu gehört auch eine angemessene Vergütung der Praxen sowie der Therapeutinnen und Therapeuten. Durch einen Schiedsspruch und das Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrages steigen die Preise für die physiotherapeutischen Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter zum 01. August 2021. Aufgrund gesetzlicher Regelungen steigen damit auch die Zuzahlungen. Neuerungen bei der Zuzahlung in der Physiotherapie Patienteninformation [kaputter Link] [kaputter Link]
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Aber Achtung, die Zuzahlung für diese "rote Behandlungen" wird dennoch über der 100%-Satz berechnet. Die Kürzung geschieht nämlich erst nach der Abrechnung und zwar durch die Kasse. Du reichst also bei der Abrechnung die "rote Behandlungen" mit dem vollem Satz ein!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Abzug nur für die Behandlungen in der Rote Zone, hier also ab der 19. Behandlung.
Aber Achtung, die Zuzahlung für diese "rote Behandlungen" wird dennoch über der 100%-Satz berechnet. Die Kürzung geschieht nämlich erst nach der Abrechnung und zwar durch die Kasse. Du reichst also bei der Abrechnung die "rote Behandlungen" mit dem vollem Satz ein!
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silke.r schrieb:
Bei einer Blankoverordnung wird nicht gesplittet, es gilt das Ausstellungsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silke.r Yep, da hast du recht. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
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Horatio72 schrieb:
@silke.r F..... Danke... Ich sags ja. Komplett drüber grad,, brauch Urlaub,,
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Thx.
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Horatio72 schrieb:
Ich muss mich da grad mal kurz dranhängen weil ich irgendwie auf dem schlauch stehe grad. Bis jetzt hab ich noch bei keiner BV die 18 vollmachen müssen, doch jetzt hab ich tatsächlich eine da geht es über die 20 Einheiten hinaus, und die auch noch über langen Zeitraum weil Patient mittendrin Corona hatte, Kind Krank Und auch noch Urlaub. Ich muss also insgesamt 3 mal splitten (beginn Ende März) und jetzt die Frage : Ab 18 bekommen wir ja 9 Prozent abzug... nur auf die danach oder gesamt? Allein für diese Rezept Zuzahlung würde sich mal ne Doku lohnen.. Unglaublich was für ein Aufwand. Ich kann echt nicht verstehen das wir sowas mit uns machen lassen.. Und komm mir bitte keiner mit Verbesserung etc..
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