Sie erwartet eine Festanstellung in
Arbeitszeitmodellen Ihrer Wahl.
Umfangreiche Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten nach
Ihren Wünschen.
Fröhliche Kollegen in einem
freundlichen und wertschätzenden
Team, in dem Respekt, Anerkennung
und offene Kommunikation aktiv
gelebt werden.
40 m"² Warmwasser Therapiebecken,
auch zur Mitarbeiternutzung.
Sehr gute Anbindung zum ÖPNV, nur
5 Minuten fußläufig vom S-Bahnhof
Neuenhagen.
Wir freuen uns auf Sie !
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kinzi Vertrag nicht gelesen? 😘 Nein, eine Unterbrechung von > 4 Wochen führt, genau wie bei eine normale VO übrigens, nicht zu Verlust der Gültigkeit. Die Gültigkeit der BV ist grundsätzlich 16 Wochen ab Austellungdatum.
Danke für deine Antwort!
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kinzi schrieb:
Ehrlich gesagt nein, da ich "nur" Angestellte bin und immer nur die Zusammenfassungen hier lese oder die FAQ o.ä.....
Danke für deine Antwort!
Wie kann ich eine unterbrochene Blankoverordnung weiterführen ?
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stefomanski schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wie kann ich eine unterbrochene Blankoverordnung weiterführen ?
Wurde die BV bereits abgerechnet, dann das dazu vorhandenen Wiederaufnahme-Formular (Anhang A zum BV-Vertrag) nutzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefomanski Wenn die BV nicht abgerechnet wurde, ganz einfach bis zum Ende der 16 Wochen weiter behandeln. Da muss nichts spezielles gemacht werden.
Wurde die BV bereits abgerechnet, dann das dazu vorhandenen Wiederaufnahme-Formular (Anhang A zum BV-Vertrag) nutzen.
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kinzi schrieb:
Führt Unterbrechug >4Wochen zum Verlust der Gültigkeit
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