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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Vorschriften bei Verordnungsübergang

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Vorschriften bei Verordnungsübergang
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isi.d
10.12.2024 11:59
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Vorschriften bei der Ausstellung von Blanko-Verordnungen im Zusammenhang mit vorherigen normalen Verordnungen. Es gibt zwei konkrete Fälle, bei denen ich unsicher bin:
Fall 1:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 28.10.2024 ausgestellt.
Eine Blanko-Verordnung mit derselben Diagnose wurde am 26.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung der normalen Verordnung fand am 28.11.2024 statt.
Die Blanko-Verordnung, die am 26.11.2024 ausgestellt wurde, haben wir am 5.12.2024 begonnen.
Fall 2:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 15.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung dieser Verordnung fand am 9.12.2024 statt.
Am selben Tag, also am 9.12.2024, brachte der Patient eine Blanko-Verordnung mit, die ebenfalls am 9.12.2024 ausgestellt wurde.
Meine Software macht bei beiden Fällen Probleme, vermutlich wegen der Überschneidungen zwischen den Behandlungs- und Ausstellungsdaten. Außerdem kenne ich die Vorschrift, dass eine neue Blanko-Verordnung erst nach 16 Wochen ausgestellt werden darf. Aber wie verhält es sich, wenn vorher eine normale Verordnung ausgestellt wurde? Gibt es hier spezifische Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu den Vorschriften bei der Ausstellung von Blanko-Verordnungen im Zusammenhang mit vorherigen normalen Verordnungen. Es gibt zwei konkrete Fälle, bei denen ich unsicher bin: Fall 1: Eine normale KG-Verordnung wurde am 28.10.2024 ausgestellt. Eine Blanko-Verordnung mit derselben Diagnose wurde am 26.11.2024 ausgestellt. Die letzte Behandlung der normalen Verordnung fand am 28.11.2024 statt. Die Blanko-Verordnung, die am 26.11.2024 ausgestellt wurde, haben wir am 5.12.2024 begonnen. Fall 2: Eine normale KG-Verordnung wurde am 15.11.2024 ausgestellt. Die letzte Behandlung dieser Verordnung fand am 9.12.2024 statt. Am selben Tag, also am 9.12.2024, brachte der Patient eine Blanko-Verordnung mit, die ebenfalls am 9.12.2024 ausgestellt wurde. Meine Software macht bei beiden Fällen Probleme, vermutlich wegen der Überschneidungen zwischen den Behandlungs- und Ausstellungsdaten. Außerdem kenne ich die Vorschrift, dass eine neue Blanko-Verordnung erst nach 16 Wochen ausgestellt werden darf. Aber wie verhält es sich, wenn vorher eine normale Verordnung ausgestellt wurde? Gibt es hier spezifische Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss? Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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isi.d schrieb:

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Vorschriften bei der Ausstellung von Blanko-Verordnungen im Zusammenhang mit vorherigen normalen Verordnungen. Es gibt zwei konkrete Fälle, bei denen ich unsicher bin:
Fall 1:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 28.10.2024 ausgestellt.
Eine Blanko-Verordnung mit derselben Diagnose wurde am 26.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung der normalen Verordnung fand am 28.11.2024 statt.
Die Blanko-Verordnung, die am 26.11.2024 ausgestellt wurde, haben wir am 5.12.2024 begonnen.
Fall 2:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 15.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung dieser Verordnung fand am 9.12.2024 statt.
Am selben Tag, also am 9.12.2024, brachte der Patient eine Blanko-Verordnung mit, die ebenfalls am 9.12.2024 ausgestellt wurde.
Meine Software macht bei beiden Fällen Probleme, vermutlich wegen der Überschneidungen zwischen den Behandlungs- und Ausstellungsdaten. Außerdem kenne ich die Vorschrift, dass eine neue Blanko-Verordnung erst nach 16 Wochen ausgestellt werden darf. Aber wie verhält es sich, wenn vorher eine normale Verordnung ausgestellt wurde? Gibt es hier spezifische Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

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Lars van Ravenzwaaij
10.12.2024 17:05
@isi.d Deine Software spinnt. joy Natürlich darf eine BV im Anschluss (sprich: erstes Behandlungsdatum) an einer normalen VO (auch mit der gleiche ICD) durchgeführt und abgerechnet werden. Das Ausstellungsdatum ist hierbei irrelevant.
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• Shia
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[mention]isi.d[/mention] Deine Software spinnt. [emoji]joy[/emoji] Natürlich darf eine BV [b]im Anschluss[/b] (sprich: erstes Behandlungsdatum) an einer [b]normalen [/b]VO (auch mit der gleiche ICD) durchgeführt und abgerechnet werden. Das Ausstellungsdatum ist hierbei irrelevant.
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isi.d
10.12.2024 18:55
Dann hab ich alles richtig gemachtsweat_smile. Danke.
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Dann hab ich alles richtig gemacht[emoji]sweat_smile[/emoji]. Danke.
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isi.d schrieb:

Dann hab ich alles richtig gemachtsweat_smile. Danke.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@isi.d Deine Software spinnt. joy Natürlich darf eine BV im Anschluss (sprich: erstes Behandlungsdatum) an einer normalen VO (auch mit der gleiche ICD) durchgeführt und abgerechnet werden. Das Ausstellungsdatum ist hierbei irrelevant.



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