Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
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ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
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Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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ich habe eine Frage zu den Vorschriften bei der Ausstellung von Blanko-Verordnungen im Zusammenhang mit vorherigen normalen Verordnungen. Es gibt zwei konkrete Fälle, bei denen ich unsicher bin:
Fall 1:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 28.10.2024 ausgestellt.
Eine Blanko-Verordnung mit derselben Diagnose wurde am 26.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung der normalen Verordnung fand am 28.11.2024 statt.
Die Blanko-Verordnung, die am 26.11.2024 ausgestellt wurde, haben wir am 5.12.2024 begonnen.
Fall 2:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 15.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung dieser Verordnung fand am 9.12.2024 statt.
Am selben Tag, also am 9.12.2024, brachte der Patient eine Blanko-Verordnung mit, die ebenfalls am 9.12.2024 ausgestellt wurde.
Meine Software macht bei beiden Fällen Probleme, vermutlich wegen der Überschneidungen zwischen den Behandlungs- und Ausstellungsdaten. Außerdem kenne ich die Vorschrift, dass eine neue Blanko-Verordnung erst nach 16 Wochen ausgestellt werden darf. Aber wie verhält es sich, wenn vorher eine normale Verordnung ausgestellt wurde? Gibt es hier spezifische Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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isi.d schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Vorschriften bei der Ausstellung von Blanko-Verordnungen im Zusammenhang mit vorherigen normalen Verordnungen. Es gibt zwei konkrete Fälle, bei denen ich unsicher bin:
Fall 1:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 28.10.2024 ausgestellt.
Eine Blanko-Verordnung mit derselben Diagnose wurde am 26.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung der normalen Verordnung fand am 28.11.2024 statt.
Die Blanko-Verordnung, die am 26.11.2024 ausgestellt wurde, haben wir am 5.12.2024 begonnen.
Fall 2:
Eine normale KG-Verordnung wurde am 15.11.2024 ausgestellt.
Die letzte Behandlung dieser Verordnung fand am 9.12.2024 statt.
Am selben Tag, also am 9.12.2024, brachte der Patient eine Blanko-Verordnung mit, die ebenfalls am 9.12.2024 ausgestellt wurde.
Meine Software macht bei beiden Fällen Probleme, vermutlich wegen der Überschneidungen zwischen den Behandlungs- und Ausstellungsdaten. Außerdem kenne ich die Vorschrift, dass eine neue Blanko-Verordnung erst nach 16 Wochen ausgestellt werden darf. Aber wie verhält es sich, wenn vorher eine normale Verordnung ausgestellt wurde? Gibt es hier spezifische Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss?
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isi.d schrieb:
Dann hab ich alles richtig gemachtsweat_smile. Danke.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@isi.d Deine Software spinnt. joy Natürlich darf eine BV im Anschluss (sprich: erstes Behandlungsdatum) an einer normalen VO (auch mit der gleiche ICD) durchgeführt und abgerechnet werden. Das Ausstellungsdatum ist hierbei irrelevant.
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