Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht
– gestalte deine Zukunft mit uns!
Für unsere etablierte, modern
geführte Praxis in Landshut suchen
wir Verstärkung in Teil- oder
Vollzeit. Bei uns arbeitest du im
angenehmen 30?Minuten-Takt,
betreust deine Patientinnen und
Patienten möglichst dauerhaft
selbst und kannst deine
Arbeitszeiten und fachlichen
Schwerpunkte aktiv mitgestalten.
Uns ist wichtig, dass du nicht nur
„mitarbeitest“, sondern deine
Ideen einbringst: Ob neue
Behandlungsschwerpu...
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Papa Alpaka schrieb:
Die Taktung ist irrelevant. Es zählt die Leistungsbeschreibung "15-25min Regelbehandlungszeit" für KG&MT
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Guten Tag, Nach dem Pauschalen Wegfall überlege ich BV nur noch als Doppelbehandlung (2 x 15 Min) anzubieten. Nun meine Frage: darf ich die Taktung bei einzelnen Verordnungen ändern? Normal habe ich eine 25 Min Taktung bei KG. Die würde ich gern weiter behalten, nur für die BV auf 30 Min gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? ich finde da irgendwie nichts. Vielen Dank.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht.
Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
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Oder wie meinst Du das?
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pt ani schrieb:
@Halbtitan Aber das ließe sich im Plan nachvollziehen wenn es nur 30 Min. sind. Soweit ich weiß, muss der 10 Jahre aufbewahrt werden.
Oder wie meinst Du das?
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
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Halbtitan schrieb:
@pt ani
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani warum sollte der Plan aufbewahrt werden?
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Horatio72 schrieb:
Klär mich mal bitte auf wie mir das auf die Füße fallen kann? Ich trage natürlich auch im Plan die Doppelbehandlung mit 30 Minuten ein. Genau deswegen fragte ich ja. Wo könnte mir da was passieren ? ich darf ja 15 min. behandeln. Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
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edith385 schrieb:
@Horatio72
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Ich hatte das neulich von Benjamin Alt, dem Justitiar des VPT gehört. Die Pläne gehören zu den erweiterten soundso Unterlagen. Hab den Begriff vergessen.
So könnte die Kasse argumentieren.
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pt ani schrieb:
@Horatio72 Es gibt die Auffassung (und ich finde die logisch), dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. Da Du der Meinung bist, dass 15 Min. nicht reichen, musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen.
So könnte die Kasse argumentieren.
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pt ani schrieb:
@Halbtitan Siehe meine Antwort an Papa Alpaka.
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pt ani schrieb:
doppelt
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
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edith385 schrieb:
@pt ani
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
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pt ani schrieb:
@edith385 Na, im Rahmenvertrag steht, dass eine Behandlung 15 - 25 Min. dauert, je nach Erfordernis. Den haben wir alle unterschrieben.
Das ist mir durchaus bewusst. Ich meinte vielmehr die rechtlich verbindliche Quelle für deine Aussagen: "......dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. .......musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen."
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edith385 schrieb:
@pt ani
Das ist mir durchaus bewusst. Ich meinte vielmehr die rechtlich verbindliche Quelle für deine Aussagen: "......dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. .......musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen."
...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani ich bin gespannt, was das insbesondere für meine Hausbesuchstouren impliziert - manche brechen aus medizinischen Gründen nach zehn Minuten ab, andere sind spontan im Krankenhaus, dafür fahre ich mit 5-10 Minuten Vorlaufzeit einen Haushalt an den ich mir für den Tag gar nicht vorgenommen hatte. Die schriftliche Aufzeichnung darüber beschränkt sich dann auf die Dokumentation und das Blatt 2 des Verordnungsvordrucks Muster 13; einen aufbewahrfähigen Plan gibt es schlicht und ergreifend nicht.
...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
"Vermutlich geht es weniger um eine ausdrücklich vorgeschriebene „Terminplan-Aufbewahrung“, sondern um eine erweiterte oder ergänzende Beweisdokumentation.
Ein Terminplan kann nämlich später helfen nachzuweisen:
dass ein bestimmter Patient tatsächlich anwesend war,
wann die Behandlung begann und endete,
welcher Therapeut behandelt hat,
dass sich Behandlungen verschiedener Patienten nicht zeitlich überschnitten,
dass vorgeschriebene Behandlungszeiten eingehalten wurden,
dass eine abgerechnete Leistung organisatorisch überhaupt erbracht werden konnte.
Gerade bei einer Kassenprüfung, einem Abrechnungsvorwurf oder einem Haftungsfall kann der Kalender damit ein zusätzliches Beweismittel sein. Das macht ihn aber noch nicht zwingend zu einem Teil der medizinisch erforderlichen Patientenakte nach § 630f BGB".
Ja, so hatte er das gesagt. Würde in Deinem Fall also Dir helfen, da man den eingeplanten Patienten erkennen kann.
Keine Pflicht, aber sinnvoll zur Beweisführung, wenn die Kassen einem etwas absetzen wollen.
Er hatte das ausdrücklich empfohlen.
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Ich habe mal die KI meinem Gedächnis helfen lassen:
"Vermutlich geht es weniger um eine ausdrücklich vorgeschriebene „Terminplan-Aufbewahrung“, sondern um eine erweiterte oder ergänzende Beweisdokumentation.
Ein Terminplan kann nämlich später helfen nachzuweisen:
dass ein bestimmter Patient tatsächlich anwesend war,
wann die Behandlung begann und endete,
welcher Therapeut behandelt hat,
dass sich Behandlungen verschiedener Patienten nicht zeitlich überschnitten,
dass vorgeschriebene Behandlungszeiten eingehalten wurden,
dass eine abgerechnete Leistung organisatorisch überhaupt erbracht werden konnte.
Gerade bei einer Kassenprüfung, einem Abrechnungsvorwurf oder einem Haftungsfall kann der Kalender damit ein zusätzliches Beweismittel sein. Das macht ihn aber noch nicht zwingend zu einem Teil der medizinisch erforderlichen Patientenakte nach § 630f BGB".
Ja, so hatte er das gesagt. Würde in Deinem Fall also Dir helfen, da man den eingeplanten Patienten erkennen kann.
Keine Pflicht, aber sinnvoll zur Beweisführung, wenn die Kassen einem etwas absetzen wollen.
Er hatte das ausdrücklich empfohlen.
Aber wenn du bei normalen Rezepten 25min für 1xKG nimmst.
Und bei Blankos für 5min. mehr Behandlungszeit 2xKG abrechnest, dann ist das ein Problem.
Warum?
Weil eine Behandlung u.a. wirtschaftlich sein muss. Und dann musst du erklären, warum diese 5min. unbedingt sein mussten.
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Halbtitan schrieb:
@Horatio72 Ja du darfst 2x15min behandeln.
Aber wenn du bei normalen Rezepten 25min für 1xKG nimmst.
Und bei Blankos für 5min. mehr Behandlungszeit 2xKG abrechnest, dann ist das ein Problem.
Warum?
Weil eine Behandlung u.a. wirtschaftlich sein muss. Und dann musst du erklären, warum diese 5min. unbedingt sein mussten.
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anika666 schrieb:
@pt ani Das ist unlogisch. Wenn man annimmt, dass der Patient 30 Minuten Behandlung braucht und eben nicht 40, dann muss ich 2x15 behandeln. 25 reichen ja dann nicht aus. Kann man ja dann genauso dokumentieren.
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pt ani schrieb:
@anika666 Das finde ich nun unlogisch. Aber es kommt eh nur darauf an, was die KK für richtig hält. In ihrem Interesse..
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anika666 schrieb:
@pt ani So gesehen ist es eh egal, was wir machen. Unterm Strich sind wir ziemlich ausgeliefert, wenn es hart auf hart kommt. Dann ist es eben so. Man kann sich nicht in alle Richtungen absichern.
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Schippi schrieb:
@Halbtitan ich komme da nicht so ganz mit!wer will denn prüfen wie lange eine doppelbehandlung dauert!Das notiere ich doch nirgends!Stehe ich jetzt auf dem Schlauch warum ihr euch darüber Gedanken macht???
Naja Horatio hat ja nach einem ,,Könnte da was kommen?" gefragt.
Aber stell dir vor du hast eine Praxis mit 10 Therapeuten und 3 an der Rezi.
Dann schreibst du eine Arbeitsanweisung in der steht:
Normales Rezept MT/KG ist gleich 25min.
Blanko Rezept MT/KG ist Doppelbehandlung und 30min.
Und schon steht es irgendwo schriftlich.
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Halbtitan schrieb:
@Schippi
Naja Horatio hat ja nach einem ,,Könnte da was kommen?" gefragt.
Aber stell dir vor du hast eine Praxis mit 10 Therapeuten und 3 an der Rezi.
Dann schreibst du eine Arbeitsanweisung in der steht:
Normales Rezept MT/KG ist gleich 25min.
Blanko Rezept MT/KG ist Doppelbehandlung und 30min.
Und schon steht es irgendwo schriftlich.
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Schippi schrieb:
@Halbtitan okay als Arbeitsanweisung in solcher Art von Praxis!Und die KK darf Arbeitsanweisungen lesen??Ich bin als Einzelpraxis da raus!
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani Fallbeispiel: Ich musste heute umdisponieren. Realität: Hausbesuche von 15:00 bis 16:30 wurden ab 08:30 erledigt. Nun habe ich einerseits die Hausbesuche im Plan stehen und wahrgenommen markiert, parallel ein paar Neuropatienten in der Praxis. Wäre es klug, einer eventuell prüfenden Instanz diesen Plan vorzulegen?
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Du, das weiß ich nicht. Ich habe nur wiedergeben, was der Anwalt sagte.
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani ich habe den losen Verdacht, dass "ich habe keinen Plan den ich Ihnen aushändigen könnte - sind 20 Patientenkontakte an einem Tag nicht plausibel?" weniger Ärger bedeutet.
Die drehen im Falle des Falles alles so hin, wie es ihnen am besten passt.
Auf das wir das nicht erfahren müssen.
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Und ich wiederum fürchte, dass nicht beweisbare Behandlungen in den Augen der Kasse nicht stattgefunden haben. So wie ja auch, wenn die Dokumentation fehlt. Trotz Unterschrift des Patienten.
Die drehen im Falle des Falles alles so hin, wie es ihnen am besten passt.
Auf das wir das nicht erfahren müssen.
In 30 Jahren habe ich keinen derartigen Fall je erlebt. Mit der Unterschrift auf dem Rezept (Urkunde) bestätigt der Patient den Empfang der Leistung. Das reicht aus.
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edith385 schrieb:
@pt ani
In 30 Jahren habe ich keinen derartigen Fall je erlebt. Mit der Unterschrift auf dem Rezept (Urkunde) bestätigt der Patient den Empfang der Leistung. Das reicht aus.
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pt ani schrieb:
@edith385 Ich fürchte,das wird in Zukunft nicht mehr reichen. Bzw. tut es jetzt schon nicht. Es gibt lt. dem RA viele Fälle, wo wegen fehlender Doku zurückgezahlt werden musste. Sehr viele.
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Schippi schrieb:
@pt ani welcher RA hat denn diese Info dir zukommen lassen!Ich habe davon noch nichts gehört,arbeite auch auf dem Lande,vielleicht daher😂😂
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anika666 schrieb:
@pt ani Ein Plan ist kein Beweis. Nur weil etwas da steht, heißt das nicht, dass das so stattgefunden hat. Selbst wenn wir verpflichtet wären, einen solchen Plan zu führen, wäre es immer noch kein Beweis, dass es genauso stattgefunden hat. Man kann vieles aufschreiben. Ein Beweis ist die Unterschrift des Patienten. Das gleiche gilt im Grunde bei der Doku. Aufschreiben kann man viel.
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Horatio72 schrieb:
@pt ani Also ich dokumentiere mit Sicherheit nicht jeden Hausbesuch zu dem ich seit 10 Jahren gehe. Da wird eingetragen wenn es was besonderes gab und gut ist. Die Termine bestätigt mir der Patient (oder Partner/Kind etc) . Mit Plan und Doku wäre das ja eine 3 fach bestätigung. Irgendwann ist auch mal gut.
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anika666 schrieb:
@Horatio72 Tatsächlich dokumentiere ich alles und überprüfe das auch bei der Abrechnung bei meinen MA. Es ist ein riesengroßer Schwachsinn, aber deshalb hat auch bei uns jede ein Tablet. Die Zeit geht beim Patienten ab. Am besten finde ich es bei der Lymphdrainage. Aber so kann mir keiner an den Karren fahren.
Da kann jede/r draus machen, was sie/er will.
ICH weiß nur, dass ich jetzt noch akribischer darauf achten werde.
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pt ani schrieb:
Leute, es ist mir egal, was Ihr aufschreibt und wie Ihr Euch absichert! Ich kann nur wiedergeben, was der RA (in einem Physiotherapie-Podcast eingeladenerweise) aus seinem Arbeitsleben erzählt hat und das war überhaupt nicht schön.
Da kann jede/r draus machen, was sie/er will.
ICH weiß nur, dass ich jetzt noch akribischer darauf achten werde.
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Physiotherapie Britta Wolff schrieb:
@Schippi Rechtsanwalt Benjamin Alt aus Aachen
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Atheia schrieb:
@anika666 das tolle an den Programmen ist, dass es dann wirklich nur 5 sekunden dauert... einfach copy paste... vor allem bei der MLD grinning
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Schippi schrieb:
@Physiotherapie Britta Wolff man kann sich auch verrückt machen!Ich halte es wie Horatio72,Änderungen werden festgehalten und Unterschrift bescheinigt die Behandlung!Unter welchen Bedingungen müsste ich der KK die Doku überhaupt zeigen,ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten???
Wo soll das denn gewesen sein?
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Shia schrieb:
@pt ani What? Ich habe nicht von einem Fall gehört bzw gelesen.
Wo soll das denn gewesen sein?
Das erzählt einem auch keiner der KollegInnen.
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pt ani schrieb:
@Shia Deutschlandweit. Ich kann den Podcast heraussuchen. Aber er hat ja immer schonmal gewarnt vor zuviel laissez faire..
Das erzählt einem auch keiner der KollegInnen.
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Wonderwoman schrieb:
@pt ani ein solcher "Verbrauch" muss dann auch als Durchführungsrichtlinie irgendwo stehen. Solange mir niemand eine solche in Form einer Quellenangabe schickt, halte ich das für Meinung aber kein Fakt.
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Wonderwoman schrieb:
@pt ani Min und Max einer Doppelbehandlung werden verdoppelt... d.h. eine solche würde dann zwischen 30 und 50 min liegen.
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edith385 schrieb:
@pt ani Der RA tritt im Bereich Marketing nicht gerade schüchtern auf. Ich kenne auch keinen einzigen Fall.
Und wer geht schon gerne mit seinen eigenen Fehlern/Versäumnissen hausieren? Insbesondere dann, wenn Rückforderungsansprüche Seitens Krankenkassen gestellt werden und es möglicherweise um die eigene Existenz geht. Sowas klärt man eben am besten hinter verschlossenen Türen mit Rechtsbeistand.
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johannes687 schrieb:
@edith385 Das wird daran liegen, dass solche Fälle von Rechtsanwälten betreut werden und nicht von Therapeuten.
Und wer geht schon gerne mit seinen eigenen Fehlern/Versäumnissen hausieren? Insbesondere dann, wenn Rückforderungsansprüche Seitens Krankenkassen gestellt werden und es möglicherweise um die eigene Existenz geht. Sowas klärt man eben am besten hinter verschlossenen Türen mit Rechtsbeistand.
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johannes687 schrieb:
@Schippi Wenn Krankenkassen berechtigte Zweifel an der Existenz einer Behandlungsdokumentation haben, dann können sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen. Unter Umständen ist gar keine Schweigepflichtentbindung notwendig.
Auch da hat man als Pexisinhaber immer noch Rechte.
So einfach ist es dann auch nicht.
Habe dir mal auf die schnelle was raus gesucht
Der Medizinische Dienst (MD) darf eine Physiotherapie-Praxis nicht einfach so durchsuchen. Er hat keine polizeilichen Befugnisse oder das Recht zu unangekündigten Durchsuchungen von Praxisräumen.
Gesetzliche Grenzen des Medizinischen Dienstes
Kein Hausrecht/Durchsuchungsrecht: Der MD ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Krankenkassen. Er prüft medizinische Notwendigkeiten (z. B. bei langfristigem Heilmittelbedarf), hat aber betreten keine Befugnis, Schubladen, Schränke oder private/geschäftliche Räume ohne Zustimmung zu durchwühlen.
Akten- und Dateneinsicht: Nach § 276 Abs. 2 SGB V sind Praxen verpflichtet, auf Anforderung die für ein konkretes Gutachten erforderlichen Sozial- und Behandlungsdaten direkt an den MD zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder digital, nicht durch Durchsuchen vor Ort. [1]
Wer darf eine Praxis tatsächlich begehen oder prüfen?
Gesundheitsamt: Führt behördliche Praxisbegehungen (z. B. zur Hygiene und Infektionsprävention nach dem Infektionsschutzgesetz) durch, kündigt dies aber meist an oder kommt bei akuten Beschwerden. [1, 2, 3, 4, 5]
Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Krankenkassen / Verbände: Überprüfen organisatorische Abrechnungs- und Zulassungsvoraussetzungen, jedoch ohne polizeiliche Durchsuchungsbefugnisse.
Nein, eine gesetzliche Krankenkasse oder deren Prüfstellen (wie die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen) haben kein Recht, eigenmächtig oder mit Zwang eine Physiotherapie-Praxis zu durchsuchen. [1]
Rechte der Krankenkasse
Keine hoheitlichen Befugnisse: Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Polizeibehörden. Sie dürfen weder Durchsuchungen anordnen noch gegen den Willen des Praxisinhabers Räume betreten oder Akten beschlagnahmen.
Prüfung nach Aktenlage: Die Überprüfung von Abrechnungen, Rezepten oder Verträgen erfolgt regulär über die Anforderung von Unterlagen und schriftliche Stellungnahmen.
Wann Durchsuchungen möglich sind
Nur durch Strafverfolgungsbehörden: Ein Durchsuchungsbeschluss setzt einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser wird nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat (z. B. schwerer Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB) auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Gericht erlassen.
Ablauf: Eine solche Durchsuchung der Praxis wird dann von der Polizei oder der Steuerfahndung durchgeführt, oftmals in Begleitung von sachverständigen Personen der Krankenkassen, jedoch niemals durch die Kasse allein.
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Shia schrieb:
@johannes687
Auch da hat man als Pexisinhaber immer noch Rechte.
So einfach ist es dann auch nicht.
Habe dir mal auf die schnelle was raus gesucht
Der Medizinische Dienst (MD) darf eine Physiotherapie-Praxis nicht einfach so durchsuchen. Er hat keine polizeilichen Befugnisse oder das Recht zu unangekündigten Durchsuchungen von Praxisräumen.
Gesetzliche Grenzen des Medizinischen Dienstes
Kein Hausrecht/Durchsuchungsrecht: Der MD ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Krankenkassen. Er prüft medizinische Notwendigkeiten (z. B. bei langfristigem Heilmittelbedarf), hat aber betreten keine Befugnis, Schubladen, Schränke oder private/geschäftliche Räume ohne Zustimmung zu durchwühlen.
Akten- und Dateneinsicht: Nach § 276 Abs. 2 SGB V sind Praxen verpflichtet, auf Anforderung die für ein konkretes Gutachten erforderlichen Sozial- und Behandlungsdaten direkt an den MD zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder digital, nicht durch Durchsuchen vor Ort. [1]
Wer darf eine Praxis tatsächlich begehen oder prüfen?
Gesundheitsamt: Führt behördliche Praxisbegehungen (z. B. zur Hygiene und Infektionsprävention nach dem Infektionsschutzgesetz) durch, kündigt dies aber meist an oder kommt bei akuten Beschwerden. [1, 2, 3, 4, 5]
Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Krankenkassen / Verbände: Überprüfen organisatorische Abrechnungs- und Zulassungsvoraussetzungen, jedoch ohne polizeiliche Durchsuchungsbefugnisse.
Nein, eine gesetzliche Krankenkasse oder deren Prüfstellen (wie die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen) haben kein Recht, eigenmächtig oder mit Zwang eine Physiotherapie-Praxis zu durchsuchen. [1]
Rechte der Krankenkasse
Keine hoheitlichen Befugnisse: Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Polizeibehörden. Sie dürfen weder Durchsuchungen anordnen noch gegen den Willen des Praxisinhabers Räume betreten oder Akten beschlagnahmen.
Prüfung nach Aktenlage: Die Überprüfung von Abrechnungen, Rezepten oder Verträgen erfolgt regulär über die Anforderung von Unterlagen und schriftliche Stellungnahmen.
Wann Durchsuchungen möglich sind
Nur durch Strafverfolgungsbehörden: Ein Durchsuchungsbeschluss setzt einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser wird nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat (z. B. schwerer Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB) auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Gericht erlassen.
Ablauf: Eine solche Durchsuchung der Praxis wird dann von der Polizei oder der Steuerfahndung durchgeführt, oftmals in Begleitung von sachverständigen Personen der Krankenkassen, jedoch niemals durch die Kasse allein.
Das sind (hoffentlich) alles Einzelfälle und die allermeisten Praxen arbeiten fachlich und sachlich korrekt, sodass es überhaupt keine begründeten Zweifel geben kann!
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johannes687 schrieb:
@Shia Von einer (Praxis-)Durchsuchung habe ich auch nicht gesprochen. Da wirst du sicherlich Recht haben mit deinen Ausführungen. Aber der MD kann die Dokumentation, bei begründeten Zweifeln, anfordern.
Das sind (hoffentlich) alles Einzelfälle und die allermeisten Praxen arbeiten fachlich und sachlich korrekt, sodass es überhaupt keine begründeten Zweifel geben kann!
Da hat man ja immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren.
Und es steht niemand auf der Matte und verlangt Einlass
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Shia schrieb:
@johannes687 Kann er ja machen,
Da hat man ja immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren.
Und es steht niemand auf der Matte und verlangt Einlass
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Halbtitan schrieb:
Das kannst du schon so machen aber rechtssicher ist das nicht.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
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Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
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Wonderwoman schrieb:
Solange ich in den Zeiten liege, die im Rahmenvertrag vereinbart wurden, ist das IMO sicher. Ich mache schon seit Beginn nur noch Doppelbehandlungen mit 30 min. und sonst 20 min Takt.
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