Wir wären dankbar für ein neues
Teammitglied in unserer neuen
Praxis in 97421 Schweinfurt. Wer
sich angesprochen fühlt,
unzufrieden mit seiner aktuellen
Stelle ist, mehr vom „Handwerk“
der Therapie lernen möchte kann
sich gerne bei mir melden.
Ungezwungen, formlos und von mir
aus anonym können wir uns
austauschen und schauen ob wir das
bieten können was dich weiter
bringt. Hier unsere Webseite:
www.praxiszentrum-schweinfurt.de
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Papa Alpaka schrieb:
Die Taktung ist irrelevant. Es zählt die Leistungsbeschreibung "15-25min Regelbehandlungszeit" für KG&MT
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Guten Tag, Nach dem Pauschalen Wegfall überlege ich BV nur noch als Doppelbehandlung (2 x 15 Min) anzubieten. Nun meine Frage: darf ich die Taktung bei einzelnen Verordnungen ändern? Normal habe ich eine 25 Min Taktung bei KG. Die würde ich gern weiter behalten, nur für die BV auf 30 Min gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? ich finde da irgendwie nichts. Vielen Dank.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht.
Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
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Oder wie meinst Du das?
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pt ani schrieb:
@Halbtitan Aber das ließe sich im Plan nachvollziehen wenn es nur 30 Min. sind. Soweit ich weiß, muss der 10 Jahre aufbewahrt werden.
Oder wie meinst Du das?
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
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Halbtitan schrieb:
@pt ani
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani warum sollte der Plan aufbewahrt werden?
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Horatio72 schrieb:
Klär mich mal bitte auf wie mir das auf die Füße fallen kann? Ich trage natürlich auch im Plan die Doppelbehandlung mit 30 Minuten ein. Genau deswegen fragte ich ja. Wo könnte mir da was passieren ? ich darf ja 15 min. behandeln. Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
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edith385 schrieb:
@Horatio72
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Ich hatte das neulich von Benjamin Alt, dem Justitiar des VPT gehört. Die Pläne gehören zu den erweiterten soundso Unterlagen. Hab den Begriff vergessen.
So könnte die Kasse argumentieren.
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pt ani schrieb:
@Horatio72 Es gibt die Auffassung (und ich finde die logisch), dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. Da Du der Meinung bist, dass 15 Min. nicht reichen, musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen.
So könnte die Kasse argumentieren.
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pt ani schrieb:
@Halbtitan Siehe meine Antwort an Papa Alpaka.
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pt ani schrieb:
doppelt
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
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edith385 schrieb:
@pt ani
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
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pt ani schrieb:
@edith385 Na, im Rahmenvertrag steht, dass eine Behandlung 15 - 25 Min. dauert, je nach Erfordernis. Den haben wir alle unterschrieben.
...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani ich bin gespannt, was das insbesondere für meine Hausbesuchstouren impliziert - manche brechen aus medizinischen Gründen nach zehn Minuten ab, andere sind spontan im Krankenhaus, dafür fahre ich mit 5-10 Minuten Vorlaufzeit einen Haushalt an den ich mir für den Tag gar nicht vorgenommen hatte. Die schriftliche Aufzeichnung darüber beschränkt sich dann auf die Dokumentation und das Blatt 2 des Verordnungsvordrucks Muster 13; einen aufbewahrfähigen Plan gibt es schlicht und ergreifend nicht.
...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Das kannst du schon so machen aber rechtssicher ist das nicht.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht.
Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
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