physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht
– gestalte deine Zukunft mit uns!

Für unsere etablierte, modern
geführte Praxis in Landshut suchen
wir Verstärkung in Teil- oder
Vollzeit. Bei uns arbeitest du im
angenehmen 30?Minuten-Takt,
betreust deine Patientinnen und
Patienten möglichst dauerhaft
selbst und kannst deine
Arbeitszeiten und fachlichen
Schwerpunkte aktiv mitgestalten.

Uns ist wichtig, dass du nicht nur
„mitarbeitest“, sondern deine
Ideen einbringst: Ob neue
Behandlungsschwerpu...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Taktung_Doppelbehandlung

Neues Thema
Taktung_Doppelbehandlung
Es gibt 49 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor 3 Wochen
Guten Tag, Nach dem Pauschalen Wegfall überlege ich BV nur noch als Doppelbehandlung (2 x 15 Min) anzubieten. Nun meine Frage: darf ich die Taktung bei einzelnen Verordnungen ändern? Normal habe ich eine 25 Min Taktung bei KG. Die würde ich gern weiter behalten, nur für die BV auf 30 Min gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? ich finde da irgendwie nichts. Vielen Dank.
1

Gefällt mir

Guten Tag, Nach dem Pauschalen Wegfall überlege ich BV nur noch als Doppelbehandlung (2 x 15 Min) anzubieten. Nun meine Frage: darf ich die Taktung bei einzelnen Verordnungen ändern? Normal habe ich eine 25 Min Taktung bei KG. Die würde ich gern weiter behalten, nur für die BV auf 30 Min gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? ich finde da irgendwie nichts. Vielen Dank.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
Die Taktung ist irrelevant. Es zählt die Leistungsbeschreibung "15-25min Regelbehandlungszeit" für KG&MT
2

Gefällt mir

• anika666
• Horatio72
Die Taktung ist irrelevant. Es zählt die Leistungsbeschreibung "15-25min Regelbehandlungszeit" für KG&MT
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Die Taktung ist irrelevant. Es zählt die Leistungsbeschreibung "15-25min Regelbehandlungszeit" für KG&MT

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Horatio72 schrieb:

Guten Tag, Nach dem Pauschalen Wegfall überlege ich BV nur noch als Doppelbehandlung (2 x 15 Min) anzubieten. Nun meine Frage: darf ich die Taktung bei einzelnen Verordnungen ändern? Normal habe ich eine 25 Min Taktung bei KG. Die würde ich gern weiter behalten, nur für die BV auf 30 Min gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? ich finde da irgendwie nichts. Vielen Dank.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Wochen
Das kannst du schon so machen aber rechtssicher ist das nicht.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht.
Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
1

Gefällt mir

Das kannst du schon so machen aber rechtssicher ist das nicht. Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen. Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht. Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.
Gefällt mir
Antworten
Alle 45 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Halbtitan Aber das ließe sich im Plan nachvollziehen wenn es nur 30 Min. sind. Soweit ich weiß, muss der 10 Jahre aufbewahrt werden.
Oder wie meinst Du das?
1

Gefällt mir

[mention]Halbtitan[/mention] Aber das ließe sich im Plan nachvollziehen wenn es nur 30 Min. sind. Soweit ich weiß, muss der 10 Jahre aufbewahrt werden. Oder wie meinst Du das?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Halbtitan Aber das ließe sich im Plan nachvollziehen wenn es nur 30 Min. sind. Soweit ich weiß, muss der 10 Jahre aufbewahrt werden.
Oder wie meinst Du das?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Wochen
@pt ani
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
1

Gefällt mir

• mimikri
[mention]pt ani[/mention] Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge. A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren. B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein. C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging. D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen. E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion. F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Halbtitan schrieb:

@pt ani
Also die Dokumentation und der Terminplan sind zwei getrennte Dinge.
A) Die Dokumantation muss ich aufbewahren.
B) In der Dokumentation muss die durchgeführte Heilbehandlung notiert sein.
C) In der Dokumentation muss aber nicht notiert werden, wie lange genau die Heilbehandlung ging.
D) Aus dem Terminplan lässt sich die Länge der Heilbehandlung errechnen.
E) Der Terminplan ist nicht Bestandteil der Dokumentaion.
F) Nirgendwo steht, dass man einen Terminplan braucht. Also gibt es im Zweifel keinen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@pt ani warum sollte der Plan aufbewahrt werden?
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] warum sollte der Plan aufbewahrt werden?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@pt ani warum sollte der Plan aufbewahrt werden?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor 3 Wochen
Klär mich mal bitte auf wie mir das auf die Füße fallen kann? Ich trage natürlich auch im Plan die Doppelbehandlung mit 30 Minuten ein. Genau deswegen fragte ich ja. Wo könnte mir da was passieren ? ich darf ja 15 min. behandeln. Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?
1

Gefällt mir

Klär mich mal bitte auf wie mir das auf die Füße fallen kann? Ich trage natürlich auch im Plan die Doppelbehandlung mit 30 Minuten ein. Genau deswegen fragte ich ja. Wo könnte mir da was passieren ? ich darf ja 15 min. behandeln. Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

Klär mich mal bitte auf wie mir das auf die Füße fallen kann? Ich trage natürlich auch im Plan die Doppelbehandlung mit 30 Minuten ein. Genau deswegen fragte ich ja. Wo könnte mir da was passieren ? ich darf ja 15 min. behandeln. Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
edith385
Vor 3 Wochen
@Horatio72
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
1

Gefällt mir

• Stefan Preißler
[mention]Horatio72[/mention] Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren. KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min. Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



edith385 schrieb:

@Horatio72
Naja, auch wenn die Pauschale wegfällt, muss man ja nicht gleich beleidigt reagieren.
KG+MT sind 65 Euro für 2x15=30 min.
Es gibt einige Praxen, die das so machen und ist ja absolut im Rahmen des Vertrages möglich. Ich arbeite in Stuttgart und dort legen PI teilweise 25 Euro/qm und mehr als Miete hin. München wird das locker toppen. Das wird ein Hauptgrund dieser Taktung sein. Ich persönlich finde 40 min. angenehmer, da ich dann 35 min. Therapiere und 5 min. Kaffee trinken gehe.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Ich hatte das neulich von Benjamin Alt, dem Justitiar des VPT gehört. Die Pläne gehören zu den erweiterten soundso Unterlagen. Hab den Begriff vergessen.
1

Gefällt mir

[mention]Papa Alpaka[/mention] Ich hatte das neulich von Benjamin Alt, dem Justitiar des VPT gehört. Die Pläne gehören zu den erweiterten soundso Unterlagen. Hab den Begriff vergessen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Papa Alpaka Ich hatte das neulich von Benjamin Alt, dem Justitiar des VPT gehört. Die Pläne gehören zu den erweiterten soundso Unterlagen. Hab den Begriff vergessen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Horatio72 Es gibt die Auffassung (und ich finde die logisch), dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. Da Du der Meinung bist, dass 15 Min. nicht reichen, musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen.
So könnte die Kasse argumentieren.
1

Gefällt mir

[mention]Horatio72[/mention] Es gibt die Auffassung (und ich finde die logisch), dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. Da Du der Meinung bist, dass 15 Min. nicht reichen, musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen. So könnte die Kasse argumentieren.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Horatio72 Es gibt die Auffassung (und ich finde die logisch), dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. Da Du der Meinung bist, dass 15 Min. nicht reichen, musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen.
So könnte die Kasse argumentieren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Halbtitan Siehe meine Antwort an Papa Alpaka.
1

Gefällt mir

[mention]Halbtitan[/mention] Siehe meine Antwort an Papa Alpaka.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Halbtitan Siehe meine Antwort an Papa Alpaka.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
doppelt
1

Gefällt mir

doppelt
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

doppelt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
edith385
Vor 3 Wochen
@pt ani
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
1

Gefällt mir

• Horatio72
[mention]pt ani[/mention] Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



edith385 schrieb:

@pt ani
Ich sehe hierfür keinerlei vertragliche Grundlage. Auf welche Quelle berufst Du Dich?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@edith385 Na, im Rahmenvertrag steht, dass eine Behandlung 15 - 25 Min. dauert, je nach Erfordernis. Den haben wir alle unterschrieben.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]edith385[/mention] Na, im Rahmenvertrag steht, dass eine Behandlung 15 - 25 Min. dauert, je nach Erfordernis. Den haben wir alle unterschrieben.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@edith385 Na, im Rahmenvertrag steht, dass eine Behandlung 15 - 25 Min. dauert, je nach Erfordernis. Den haben wir alle unterschrieben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
edith385
Vor 3 Wochen
@pt ani
Das ist mir durchaus bewusst. Ich meinte vielmehr die rechtlich verbindliche Quelle für deine Aussagen: "......dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. .......musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen."
1

Gefällt mir

• Horatio72
[mention]pt ani[/mention] Das ist mir durchaus bewusst. Ich meinte vielmehr die rechtlich verbindliche Quelle für deine Aussagen: "......dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. .......musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen."
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



edith385 schrieb:

@pt ani
Das ist mir durchaus bewusst. Ich meinte vielmehr die rechtlich verbindliche Quelle für deine Aussagen: "......dass eine Doppelbehandlung mindestens 40 Min. dauern muss. Die erste 25 Min. und die zweite 15 Min. .......musst Du die 25 Min. erstmal "verbrauchen". Dann kannst Du 15 bis 25 Min. für die zweite Einheit nutzen."

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@pt ani ich bin gespannt, was das insbesondere für meine Hausbesuchstouren impliziert - manche brechen aus medizinischen Gründen nach zehn Minuten ab, andere sind spontan im Krankenhaus, dafür fahre ich mit 5-10 Minuten Vorlaufzeit einen Haushalt an den ich mir für den Tag gar nicht vorgenommen hatte. Die schriftliche Aufzeichnung darüber beschränkt sich dann auf die Dokumentation und das Blatt 2 des Verordnungsvordrucks Muster 13; einen aufbewahrfähigen Plan gibt es schlicht und ergreifend nicht.

...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] ich bin gespannt, was das insbesondere für meine Hausbesuchstouren impliziert - manche brechen aus medizinischen Gründen nach zehn Minuten ab, andere sind spontan im Krankenhaus, dafür fahre ich mit 5-10 Minuten Vorlaufzeit einen Haushalt an den ich mir für den Tag gar nicht vorgenommen hatte. Die schriftliche Aufzeichnung darüber beschränkt sich dann auf die Dokumentation und das Blatt 2 des Verordnungsvordrucks Muster 13; einen aufbewahrfähigen Plan gibt es schlicht und ergreifend nicht. ...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@pt ani ich bin gespannt, was das insbesondere für meine Hausbesuchstouren impliziert - manche brechen aus medizinischen Gründen nach zehn Minuten ab, andere sind spontan im Krankenhaus, dafür fahre ich mit 5-10 Minuten Vorlaufzeit einen Haushalt an den ich mir für den Tag gar nicht vorgenommen hatte. Die schriftliche Aufzeichnung darüber beschränkt sich dann auf die Dokumentation und das Blatt 2 des Verordnungsvordrucks Muster 13; einen aufbewahrfähigen Plan gibt es schlicht und ergreifend nicht.

...muss mein Barbier seinen Plan eigentlich auch aufbewahren? Zehnjahresfrist klingt nach Finanzamt 😅

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Ich habe mal die KI meinem Gedächnis helfen lassen:

"Vermutlich geht es weniger um eine ausdrücklich vorgeschriebene „Terminplan-Aufbewahrung“, sondern um eine erweiterte oder ergänzende Beweisdokumentation.
Ein Terminplan kann nämlich später helfen nachzuweisen:
dass ein bestimmter Patient tatsächlich anwesend war,
wann die Behandlung begann und endete,
welcher Therapeut behandelt hat,
dass sich Behandlungen verschiedener Patienten nicht zeitlich überschnitten,
dass vorgeschriebene Behandlungszeiten eingehalten wurden,
dass eine abgerechnete Leistung organisatorisch überhaupt erbracht werden konnte.
Gerade bei einer Kassenprüfung, einem Abrechnungsvorwurf oder einem Haftungsfall kann der Kalender damit ein zusätzliches Beweismittel sein. Das macht ihn aber noch nicht zwingend zu einem Teil der medizinisch erforderlichen Patientenakte nach § 630f BGB".

Ja, so hatte er das gesagt. Würde in Deinem Fall also Dir helfen, da man den eingeplanten Patienten erkennen kann.
Keine Pflicht, aber sinnvoll zur Beweisführung, wenn die Kassen einem etwas absetzen wollen.
Er hatte das ausdrücklich empfohlen.
1

Gefällt mir

[mention]Papa Alpaka[/mention] Ich habe mal die KI meinem Gedächnis helfen lassen: "Vermutlich geht es weniger um eine ausdrücklich vorgeschriebene „Terminplan-Aufbewahrung“, sondern um eine erweiterte oder ergänzende Beweisdokumentation. Ein Terminplan kann nämlich später helfen nachzuweisen: dass ein bestimmter Patient tatsächlich anwesend war, wann die Behandlung begann und endete, welcher Therapeut behandelt hat, dass sich Behandlungen verschiedener Patienten nicht zeitlich überschnitten, dass vorgeschriebene Behandlungszeiten eingehalten wurden, dass eine abgerechnete Leistung organisatorisch überhaupt erbracht werden konnte. Gerade bei einer Kassenprüfung, einem Abrechnungsvorwurf oder einem Haftungsfall kann der Kalender damit ein zusätzliches Beweismittel sein. Das macht ihn aber noch nicht zwingend zu einem Teil der medizinisch erforderlichen Patientenakte nach § 630f BGB". Ja, so hatte er das gesagt. Würde in Deinem Fall also Dir helfen, da man den eingeplanten Patienten erkennen kann. Keine Pflicht, aber sinnvoll zur Beweisführung, wenn die Kassen einem etwas absetzen wollen. Er hatte das ausdrücklich empfohlen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Papa Alpaka Ich habe mal die KI meinem Gedächnis helfen lassen:

"Vermutlich geht es weniger um eine ausdrücklich vorgeschriebene „Terminplan-Aufbewahrung“, sondern um eine erweiterte oder ergänzende Beweisdokumentation.
Ein Terminplan kann nämlich später helfen nachzuweisen:
dass ein bestimmter Patient tatsächlich anwesend war,
wann die Behandlung begann und endete,
welcher Therapeut behandelt hat,
dass sich Behandlungen verschiedener Patienten nicht zeitlich überschnitten,
dass vorgeschriebene Behandlungszeiten eingehalten wurden,
dass eine abgerechnete Leistung organisatorisch überhaupt erbracht werden konnte.
Gerade bei einer Kassenprüfung, einem Abrechnungsvorwurf oder einem Haftungsfall kann der Kalender damit ein zusätzliches Beweismittel sein. Das macht ihn aber noch nicht zwingend zu einem Teil der medizinisch erforderlichen Patientenakte nach § 630f BGB".

Ja, so hatte er das gesagt. Würde in Deinem Fall also Dir helfen, da man den eingeplanten Patienten erkennen kann.
Keine Pflicht, aber sinnvoll zur Beweisführung, wenn die Kassen einem etwas absetzen wollen.
Er hatte das ausdrücklich empfohlen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Wochen
@Horatio72 Ja du darfst 2x15min behandeln.
Aber wenn du bei normalen Rezepten 25min für 1xKG nimmst.
Und bei Blankos für 5min. mehr Behandlungszeit 2xKG abrechnest, dann ist das ein Problem.
Warum?
Weil eine Behandlung u.a. wirtschaftlich sein muss. Und dann musst du erklären, warum diese 5min. unbedingt sein mussten.
1

Gefällt mir

[mention]Horatio72[/mention] Ja du darfst 2x15min behandeln. Aber wenn du bei normalen Rezepten 25min für 1xKG nimmst. Und bei Blankos für 5min. mehr Behandlungszeit 2xKG abrechnest, dann ist das ein Problem. Warum? Weil eine Behandlung u.a. wirtschaftlich sein muss. Und dann musst du erklären, warum diese 5min. unbedingt sein mussten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Halbtitan schrieb:

@Horatio72 Ja du darfst 2x15min behandeln.
Aber wenn du bei normalen Rezepten 25min für 1xKG nimmst.
Und bei Blankos für 5min. mehr Behandlungszeit 2xKG abrechnest, dann ist das ein Problem.
Warum?
Weil eine Behandlung u.a. wirtschaftlich sein muss. Und dann musst du erklären, warum diese 5min. unbedingt sein mussten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anika666
Vor 3 Wochen
@pt ani Das ist unlogisch. Wenn man annimmt, dass der Patient 30 Minuten Behandlung braucht und eben nicht 40, dann muss ich 2x15 behandeln. 25 reichen ja dann nicht aus. Kann man ja dann genauso dokumentieren.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] Das ist unlogisch. Wenn man annimmt, dass der Patient 30 Minuten Behandlung braucht und eben nicht 40, dann muss ich 2x15 behandeln. 25 reichen ja dann nicht aus. Kann man ja dann genauso dokumentieren.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anika666 schrieb:

@pt ani Das ist unlogisch. Wenn man annimmt, dass der Patient 30 Minuten Behandlung braucht und eben nicht 40, dann muss ich 2x15 behandeln. 25 reichen ja dann nicht aus. Kann man ja dann genauso dokumentieren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@anika666 Das finde ich nun unlogisch. Aber es kommt eh nur darauf an, was die KK für richtig hält. In ihrem Interesse..
1

Gefällt mir

[mention]anika666[/mention] Das finde ich nun unlogisch. Aber es kommt eh nur darauf an, was die KK für richtig hält. In ihrem Interesse..
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@anika666 Das finde ich nun unlogisch. Aber es kommt eh nur darauf an, was die KK für richtig hält. In ihrem Interesse..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anika666
Vor 3 Wochen
@pt ani So gesehen ist es eh egal, was wir machen. Unterm Strich sind wir ziemlich ausgeliefert, wenn es hart auf hart kommt. Dann ist es eben so. Man kann sich nicht in alle Richtungen absichern.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] So gesehen ist es eh egal, was wir machen. Unterm Strich sind wir ziemlich ausgeliefert, wenn es hart auf hart kommt. Dann ist es eben so. Man kann sich nicht in alle Richtungen absichern.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anika666 schrieb:

@pt ani So gesehen ist es eh egal, was wir machen. Unterm Strich sind wir ziemlich ausgeliefert, wenn es hart auf hart kommt. Dann ist es eben so. Man kann sich nicht in alle Richtungen absichern.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
@Halbtitan ich komme da nicht so ganz mit!wer will denn prüfen wie lange eine doppelbehandlung dauert!Das notiere ich doch nirgends!Stehe ich jetzt auf dem Schlauch warum ihr euch darüber Gedanken macht???
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Halbtitan[/mention] ich komme da nicht so ganz mit!wer will denn prüfen wie lange eine doppelbehandlung dauert!Das notiere ich doch nirgends!Stehe ich jetzt auf dem Schlauch warum ihr euch darüber Gedanken macht???
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Halbtitan ich komme da nicht so ganz mit!wer will denn prüfen wie lange eine doppelbehandlung dauert!Das notiere ich doch nirgends!Stehe ich jetzt auf dem Schlauch warum ihr euch darüber Gedanken macht???

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Wochen
@Schippi
Naja Horatio hat ja nach einem ,,Könnte da was kommen?" gefragt.

Aber stell dir vor du hast eine Praxis mit 10 Therapeuten und 3 an der Rezi.
Dann schreibst du eine Arbeitsanweisung in der steht:
Normales Rezept MT/KG ist gleich 25min.
Blanko Rezept MT/KG ist Doppelbehandlung und 30min.

Und schon steht es irgendwo schriftlich.
1

Gefällt mir

• redvine
[mention]Schippi[/mention] Naja Horatio hat ja nach einem ,,Könnte da was kommen?" gefragt. Aber stell dir vor du hast eine Praxis mit 10 Therapeuten und 3 an der Rezi. Dann schreibst du eine Arbeitsanweisung in der steht: Normales Rezept MT/KG ist gleich 25min. Blanko Rezept MT/KG ist Doppelbehandlung und 30min. Und schon steht es irgendwo schriftlich.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Halbtitan schrieb:

@Schippi
Naja Horatio hat ja nach einem ,,Könnte da was kommen?" gefragt.

Aber stell dir vor du hast eine Praxis mit 10 Therapeuten und 3 an der Rezi.
Dann schreibst du eine Arbeitsanweisung in der steht:
Normales Rezept MT/KG ist gleich 25min.
Blanko Rezept MT/KG ist Doppelbehandlung und 30min.

Und schon steht es irgendwo schriftlich.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
@Halbtitan okay als Arbeitsanweisung in solcher Art von Praxis!Und die KK darf Arbeitsanweisungen lesen??Ich bin als Einzelpraxis da raus!
1

Gefällt mir

[mention]Halbtitan[/mention] okay als Arbeitsanweisung in solcher Art von Praxis!Und die KK darf Arbeitsanweisungen lesen??Ich bin als Einzelpraxis da raus!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Halbtitan okay als Arbeitsanweisung in solcher Art von Praxis!Und die KK darf Arbeitsanweisungen lesen??Ich bin als Einzelpraxis da raus!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@pt ani Fallbeispiel: Ich musste heute umdisponieren. Realität: Hausbesuche von 15:00 bis 16:30 wurden ab 08:30 erledigt. Nun habe ich einerseits die Hausbesuche im Plan stehen und wahrgenommen markiert, parallel ein paar Neuropatienten in der Praxis. Wäre es klug, einer eventuell prüfenden Instanz diesen Plan vorzulegen?
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] Fallbeispiel: Ich musste heute umdisponieren. Realität: Hausbesuche von 15:00 bis 16:30 wurden ab 08:30 erledigt. Nun habe ich einerseits die Hausbesuche im Plan stehen und wahrgenommen markiert, parallel ein paar Neuropatienten in der Praxis. Wäre es klug, einer eventuell prüfenden Instanz diesen Plan vorzulegen?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@pt ani Fallbeispiel: Ich musste heute umdisponieren. Realität: Hausbesuche von 15:00 bis 16:30 wurden ab 08:30 erledigt. Nun habe ich einerseits die Hausbesuche im Plan stehen und wahrgenommen markiert, parallel ein paar Neuropatienten in der Praxis. Wäre es klug, einer eventuell prüfenden Instanz diesen Plan vorzulegen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Du, das weiß ich nicht. Ich habe nur wiedergeben, was der Anwalt sagte.
1

Gefällt mir

[mention]Papa Alpaka[/mention] Du, das weiß ich nicht. Ich habe nur wiedergeben, was der Anwalt sagte.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Papa Alpaka Du, das weiß ich nicht. Ich habe nur wiedergeben, was der Anwalt sagte.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@pt ani ich habe den losen Verdacht, dass "ich habe keinen Plan den ich Ihnen aushändigen könnte - sind 20 Patientenkontakte an einem Tag nicht plausibel?" weniger Ärger bedeutet.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] ich habe den losen Verdacht, dass "ich habe keinen Plan den ich Ihnen aushändigen könnte - sind 20 Patientenkontakte an einem Tag nicht plausibel?" weniger Ärger bedeutet.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@pt ani ich habe den losen Verdacht, dass "ich habe keinen Plan den ich Ihnen aushändigen könnte - sind 20 Patientenkontakte an einem Tag nicht plausibel?" weniger Ärger bedeutet.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Und ich wiederum fürchte, dass nicht beweisbare Behandlungen in den Augen der Kasse nicht stattgefunden haben. So wie ja auch, wenn die Dokumentation fehlt. Trotz Unterschrift des Patienten.
Die drehen im Falle des Falles alles so hin, wie es ihnen am besten passt.
Auf das wir das nicht erfahren müssen.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] Und ich wiederum fürchte, dass nicht beweisbare Behandlungen in den Augen der Kasse nicht stattgefunden haben. So wie ja auch, wenn die Dokumentation fehlt. Trotz Unterschrift des Patienten. Die drehen im Falle des Falles alles so hin, wie es ihnen am besten passt. Auf das wir das nicht erfahren müssen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Papa Alpaka Und ich wiederum fürchte, dass nicht beweisbare Behandlungen in den Augen der Kasse nicht stattgefunden haben. So wie ja auch, wenn die Dokumentation fehlt. Trotz Unterschrift des Patienten.
Die drehen im Falle des Falles alles so hin, wie es ihnen am besten passt.
Auf das wir das nicht erfahren müssen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
edith385
Vor 3 Wochen
@pt ani
In 30 Jahren habe ich keinen derartigen Fall je erlebt. Mit der Unterschrift auf dem Rezept (Urkunde) bestätigt der Patient den Empfang der Leistung. Das reicht aus.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] In 30 Jahren habe ich keinen derartigen Fall je erlebt. Mit der Unterschrift auf dem Rezept (Urkunde) bestätigt der Patient den Empfang der Leistung. Das reicht aus.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



edith385 schrieb:

@pt ani
In 30 Jahren habe ich keinen derartigen Fall je erlebt. Mit der Unterschrift auf dem Rezept (Urkunde) bestätigt der Patient den Empfang der Leistung. Das reicht aus.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@edith385 Ich fürchte,das wird in Zukunft nicht mehr reichen. Bzw. tut es jetzt schon nicht. Es gibt lt. dem RA viele Fälle, wo wegen fehlender Doku zurückgezahlt werden musste. Sehr viele.
1

Gefällt mir

[mention]edith385[/mention] Ich fürchte,das wird in Zukunft nicht mehr reichen. Bzw. tut es jetzt schon nicht. Es gibt lt. dem RA viele Fälle, wo wegen fehlender Doku zurückgezahlt werden musste. Sehr viele.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@edith385 Ich fürchte,das wird in Zukunft nicht mehr reichen. Bzw. tut es jetzt schon nicht. Es gibt lt. dem RA viele Fälle, wo wegen fehlender Doku zurückgezahlt werden musste. Sehr viele.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
@pt ani welcher RA hat denn diese Info dir zukommen lassen!Ich habe davon noch nichts gehört,arbeite auch auf dem Lande,vielleicht daher😂😂
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] welcher RA hat denn diese Info dir zukommen lassen!Ich habe davon noch nichts gehört,arbeite auch auf dem Lande,vielleicht daher😂😂
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@pt ani welcher RA hat denn diese Info dir zukommen lassen!Ich habe davon noch nichts gehört,arbeite auch auf dem Lande,vielleicht daher😂😂

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anika666
Vor 3 Wochen
@pt ani Ein Plan ist kein Beweis. Nur weil etwas da steht, heißt das nicht, dass das so stattgefunden hat. Selbst wenn wir verpflichtet wären, einen solchen Plan zu führen, wäre es immer noch kein Beweis, dass es genauso stattgefunden hat. Man kann vieles aufschreiben. Ein Beweis ist die Unterschrift des Patienten. Das gleiche gilt im Grunde bei der Doku. Aufschreiben kann man viel.
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]pt ani[/mention] Ein Plan ist kein Beweis. Nur weil etwas da steht, heißt das nicht, dass das so stattgefunden hat. Selbst wenn wir verpflichtet wären, einen solchen Plan zu führen, wäre es immer noch kein Beweis, dass es genauso stattgefunden hat. Man kann vieles aufschreiben. Ein Beweis ist die Unterschrift des Patienten. Das gleiche gilt im Grunde bei der Doku. Aufschreiben kann man viel.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anika666 schrieb:

@pt ani Ein Plan ist kein Beweis. Nur weil etwas da steht, heißt das nicht, dass das so stattgefunden hat. Selbst wenn wir verpflichtet wären, einen solchen Plan zu führen, wäre es immer noch kein Beweis, dass es genauso stattgefunden hat. Man kann vieles aufschreiben. Ein Beweis ist die Unterschrift des Patienten. Das gleiche gilt im Grunde bei der Doku. Aufschreiben kann man viel.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor 3 Wochen
@pt ani Also ich dokumentiere mit Sicherheit nicht jeden Hausbesuch zu dem ich seit 10 Jahren gehe. Da wird eingetragen wenn es was besonderes gab und gut ist. Die Termine bestätigt mir der Patient (oder Partner/Kind etc) . Mit Plan und Doku wäre das ja eine 3 fach bestätigung. Irgendwann ist auch mal gut.
3

Gefällt mir

• Schippi
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
[mention]pt ani[/mention] Also ich dokumentiere mit Sicherheit nicht jeden Hausbesuch zu dem ich seit 10 Jahren gehe. Da wird eingetragen wenn es was besonderes gab und gut ist. Die Termine bestätigt mir der Patient (oder Partner/Kind etc) . Mit Plan und Doku wäre das ja eine 3 fach bestätigung. Irgendwann ist auch mal gut.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

@pt ani Also ich dokumentiere mit Sicherheit nicht jeden Hausbesuch zu dem ich seit 10 Jahren gehe. Da wird eingetragen wenn es was besonderes gab und gut ist. Die Termine bestätigt mir der Patient (oder Partner/Kind etc) . Mit Plan und Doku wäre das ja eine 3 fach bestätigung. Irgendwann ist auch mal gut.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anika666
Vor 3 Wochen
@Horatio72 Tatsächlich dokumentiere ich alles und überprüfe das auch bei der Abrechnung bei meinen MA. Es ist ein riesengroßer Schwachsinn, aber deshalb hat auch bei uns jede ein Tablet. Die Zeit geht beim Patienten ab. Am besten finde ich es bei der Lymphdrainage. Aber so kann mir keiner an den Karren fahren.
3

Gefällt mir

• die neue
• Papa Alpaka
• Atheia
[mention]Horatio72[/mention] Tatsächlich dokumentiere ich alles und überprüfe das auch bei der Abrechnung bei meinen MA. Es ist ein riesengroßer Schwachsinn, aber deshalb hat auch bei uns jede ein Tablet. Die Zeit geht beim Patienten ab. Am besten finde ich es bei der Lymphdrainage. Aber so kann mir keiner an den Karren fahren.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anika666 schrieb:

@Horatio72 Tatsächlich dokumentiere ich alles und überprüfe das auch bei der Abrechnung bei meinen MA. Es ist ein riesengroßer Schwachsinn, aber deshalb hat auch bei uns jede ein Tablet. Die Zeit geht beim Patienten ab. Am besten finde ich es bei der Lymphdrainage. Aber so kann mir keiner an den Karren fahren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
Leute, es ist mir egal, was Ihr aufschreibt und wie Ihr Euch absichert! Ich kann nur wiedergeben, was der RA (in einem Physiotherapie-Podcast eingeladenerweise) aus seinem Arbeitsleben erzählt hat und das war überhaupt nicht schön.
Da kann jede/r draus machen, was sie/er will.
ICH weiß nur, dass ich jetzt noch akribischer darauf achten werde.
4

Gefällt mir

• anika666
• die neue
• Physiopanda
• Physiotherapie Britta Wolff
Leute, es ist mir egal, was Ihr aufschreibt und wie Ihr Euch absichert! Ich kann nur wiedergeben, was der RA (in einem Physiotherapie-Podcast eingeladenerweise) aus seinem Arbeitsleben erzählt hat und das war überhaupt nicht schön. Da kann jede/r draus machen, was sie/er will. ICH weiß nur, dass ich jetzt noch akribischer darauf achten werde.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Leute, es ist mir egal, was Ihr aufschreibt und wie Ihr Euch absichert! Ich kann nur wiedergeben, was der RA (in einem Physiotherapie-Podcast eingeladenerweise) aus seinem Arbeitsleben erzählt hat und das war überhaupt nicht schön.
Da kann jede/r draus machen, was sie/er will.
ICH weiß nur, dass ich jetzt noch akribischer darauf achten werde.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physiotherapie Britta Wolff
Vor 3 Wochen
@Schippi Rechtsanwalt Benjamin Alt aus Aachen
1

Gefällt mir

• Physiopanda
[mention]Schippi[/mention] Rechtsanwalt Benjamin Alt aus Aachen
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Physiotherapie Britta Wolff schrieb:

@Schippi Rechtsanwalt Benjamin Alt aus Aachen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Atheia
Vor 3 Wochen
@anika666 das tolle an den Programmen ist, dass es dann wirklich nur 5 sekunden dauert... einfach copy paste... vor allem bei der MLD grinning
1

Gefällt mir

• die neue
[mention]anika666[/mention] das tolle an den Programmen ist, dass es dann wirklich nur 5 sekunden dauert... einfach copy paste... vor allem bei der MLD [emoji]grinning[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Atheia schrieb:

@anika666 das tolle an den Programmen ist, dass es dann wirklich nur 5 sekunden dauert... einfach copy paste... vor allem bei der MLD grinning

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
@Physiotherapie Britta Wolff man kann sich auch verrückt machen!Ich halte es wie Horatio72,Änderungen werden festgehalten und Unterschrift bescheinigt die Behandlung!Unter welchen Bedingungen müsste ich der KK die Doku überhaupt zeigen,ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten???
3

Gefällt mir

• Leni C.
• Horatio72
• Shia
[mention]Physiotherapie Britta Wolff[/mention] man kann sich auch verrückt machen!Ich halte es wie Horatio72,Änderungen werden festgehalten und Unterschrift bescheinigt die Behandlung!Unter welchen Bedingungen müsste ich der KK die Doku überhaupt zeigen,ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten???
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Physiotherapie Britta Wolff man kann sich auch verrückt machen!Ich halte es wie Horatio72,Änderungen werden festgehalten und Unterschrift bescheinigt die Behandlung!Unter welchen Bedingungen müsste ich der KK die Doku überhaupt zeigen,ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten???

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Wochen
@pt ani What? Ich habe nicht von einem Fall gehört bzw gelesen.
Wo soll das denn gewesen sein?
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] What? Ich habe nicht von einem Fall gehört bzw gelesen. Wo soll das denn gewesen sein?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@pt ani What? Ich habe nicht von einem Fall gehört bzw gelesen.
Wo soll das denn gewesen sein?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 2 Wochen
@Shia Deutschlandweit. Ich kann den Podcast heraussuchen. Aber er hat ja immer schonmal gewarnt vor zuviel laissez faire..
Das erzählt einem auch keiner der KollegInnen.
1

Gefällt mir

[mention]Shia[/mention] Deutschlandweit. Ich kann den Podcast heraussuchen. Aber er hat ja immer schonmal gewarnt vor zuviel laissez faire.. Das erzählt einem auch keiner der KollegInnen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Shia Deutschlandweit. Ich kann den Podcast heraussuchen. Aber er hat ja immer schonmal gewarnt vor zuviel laissez faire..
Das erzählt einem auch keiner der KollegInnen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Wochen
@pt ani ein solcher "Verbrauch" muss dann auch als Durchführungsrichtlinie irgendwo stehen. Solange mir niemand eine solche in Form einer Quellenangabe schickt, halte ich das für Meinung aber kein Fakt.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] ein solcher "Verbrauch" muss dann auch als Durchführungsrichtlinie irgendwo stehen. Solange mir niemand eine solche in Form einer Quellenangabe schickt, halte ich das für Meinung aber kein Fakt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

@pt ani ein solcher "Verbrauch" muss dann auch als Durchführungsrichtlinie irgendwo stehen. Solange mir niemand eine solche in Form einer Quellenangabe schickt, halte ich das für Meinung aber kein Fakt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Wochen
@pt ani Min und Max einer Doppelbehandlung werden verdoppelt... d.h. eine solche würde dann zwischen 30 und 50 min liegen.
3

Gefällt mir

• anika666
• Horatio72
• Papa Alpaka
[mention]pt ani[/mention] Min und Max einer Doppelbehandlung werden verdoppelt... d.h. eine solche würde dann zwischen 30 und 50 min liegen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

@pt ani Min und Max einer Doppelbehandlung werden verdoppelt... d.h. eine solche würde dann zwischen 30 und 50 min liegen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
edith385
Vor 2 Wochen
@pt ani Der RA tritt im Bereich Marketing nicht gerade schüchtern auf. Ich kenne auch keinen einzigen Fall.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] Der RA tritt im Bereich Marketing nicht gerade schüchtern auf. Ich kenne auch keinen einzigen Fall.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



edith385 schrieb:

@pt ani Der RA tritt im Bereich Marketing nicht gerade schüchtern auf. Ich kenne auch keinen einzigen Fall.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
Vor 2 Wochen
@edith385 Das wird daran liegen, dass solche Fälle von Rechtsanwälten betreut werden und nicht von Therapeuten.
Und wer geht schon gerne mit seinen eigenen Fehlern/Versäumnissen hausieren? Insbesondere dann, wenn Rückforderungsansprüche Seitens Krankenkassen gestellt werden und es möglicherweise um die eigene Existenz geht. Sowas klärt man eben am besten hinter verschlossenen Türen mit Rechtsbeistand.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]edith385[/mention] Das wird daran liegen, dass solche Fälle von Rechtsanwälten betreut werden und nicht von Therapeuten. Und wer geht schon gerne mit seinen eigenen Fehlern/Versäumnissen hausieren? Insbesondere dann, wenn Rückforderungsansprüche Seitens Krankenkassen gestellt werden und es möglicherweise um die eigene Existenz geht. Sowas klärt man eben am besten hinter verschlossenen Türen mit Rechtsbeistand.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

@edith385 Das wird daran liegen, dass solche Fälle von Rechtsanwälten betreut werden und nicht von Therapeuten.
Und wer geht schon gerne mit seinen eigenen Fehlern/Versäumnissen hausieren? Insbesondere dann, wenn Rückforderungsansprüche Seitens Krankenkassen gestellt werden und es möglicherweise um die eigene Existenz geht. Sowas klärt man eben am besten hinter verschlossenen Türen mit Rechtsbeistand.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
Vor 2 Wochen
@Schippi Wenn Krankenkassen berechtigte Zweifel an der Existenz einer Behandlungsdokumentation haben, dann können sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen. Unter Umständen ist gar keine Schweigepflichtentbindung notwendig.
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• mimikri
[mention]Schippi[/mention] Wenn Krankenkassen berechtigte Zweifel an der Existenz einer Behandlungsdokumentation haben, dann können sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen. Unter Umständen ist gar keine Schweigepflichtentbindung notwendig.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

@Schippi Wenn Krankenkassen berechtigte Zweifel an der Existenz einer Behandlungsdokumentation haben, dann können sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen. Unter Umständen ist gar keine Schweigepflichtentbindung notwendig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Wochen
@johannes687
Auch da hat man als Pexisinhaber immer noch Rechte.
So einfach ist es dann auch nicht.
Habe dir mal auf die schnelle was raus gesucht

Der Medizinische Dienst (MD) darf eine Physiotherapie-Praxis nicht einfach so durchsuchen. Er hat keine polizeilichen Befugnisse oder das Recht zu unangekündigten Durchsuchungen von Praxisräumen.


Gesetzliche Grenzen des Medizinischen Dienstes
Kein Hausrecht/Durchsuchungsrecht: Der MD ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Krankenkassen. Er prüft medizinische Notwendigkeiten (z. B. bei langfristigem Heilmittelbedarf), hat aber betreten keine Befugnis, Schubladen, Schränke oder private/geschäftliche Räume ohne Zustimmung zu durchwühlen.

Akten- und Dateneinsicht: Nach § 276 Abs. 2 SGB V sind Praxen verpflichtet, auf Anforderung die für ein konkretes Gutachten erforderlichen Sozial- und Behandlungsdaten direkt an den MD zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder digital, nicht durch Durchsuchen vor Ort. [1]


Wer darf eine Praxis tatsächlich begehen oder prüfen?
Gesundheitsamt: Führt behördliche Praxisbegehungen (z. B. zur Hygiene und Infektionsprävention nach dem Infektionsschutzgesetz) durch, kündigt dies aber meist an oder kommt bei akuten Beschwerden. [1, 2, 3, 4, 5]

Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Krankenkassen / Verbände: Überprüfen organisatorische Abrechnungs- und Zulassungsvoraussetzungen, jedoch ohne polizeiliche Durchsuchungsbefugnisse.

Nein, eine gesetzliche Krankenkasse oder deren Prüfstellen (wie die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen) haben kein Recht, eigenmächtig oder mit Zwang eine Physiotherapie-Praxis zu durchsuchen. [1]


Rechte der Krankenkasse
Keine hoheitlichen Befugnisse: Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Polizeibehörden. Sie dürfen weder Durchsuchungen anordnen noch gegen den Willen des Praxisinhabers Räume betreten oder Akten beschlagnahmen.

Prüfung nach Aktenlage: Die Überprüfung von Abrechnungen, Rezepten oder Verträgen erfolgt regulär über die Anforderung von Unterlagen und schriftliche Stellungnahmen.


Wann Durchsuchungen möglich sind
Nur durch Strafverfolgungsbehörden: Ein Durchsuchungsbeschluss setzt einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser wird nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat (z. B. schwerer Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB) auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Gericht erlassen.

Ablauf: Eine solche Durchsuchung der Praxis wird dann von der Polizei oder der Steuerfahndung durchgeführt, oftmals in Begleitung von sachverständigen Personen der Krankenkassen, jedoch niemals durch die Kasse allein.
2

Gefällt mir

• anika666
• Papa Alpaka
[mention]johannes687[/mention] Auch da hat man als Pexisinhaber immer noch Rechte. So einfach ist es dann auch nicht. Habe dir mal auf die schnelle was raus gesucht Der Medizinische Dienst (MD) darf eine Physiotherapie-Praxis nicht einfach so durchsuchen. Er hat keine polizeilichen Befugnisse oder das Recht zu unangekündigten Durchsuchungen von Praxisräumen. Gesetzliche Grenzen des Medizinischen Dienstes Kein Hausrecht/Durchsuchungsrecht: Der MD ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Krankenkassen. Er prüft medizinische Notwendigkeiten (z. B. bei langfristigem Heilmittelbedarf), hat aber betreten keine Befugnis, Schubladen, Schränke oder private/geschäftliche Räume ohne Zustimmung zu durchwühlen. Akten- und Dateneinsicht: Nach § 276 Abs. 2 SGB V sind Praxen verpflichtet, auf Anforderung die für ein konkretes Gutachten erforderlichen Sozial- und Behandlungsdaten direkt an den MD zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder digital, nicht durch Durchsuchen vor Ort. [1] Wer darf eine Praxis tatsächlich begehen oder prüfen? Gesundheitsamt: Führt behördliche Praxisbegehungen (z. B. zur Hygiene und Infektionsprävention nach dem Infektionsschutzgesetz) durch, kündigt dies aber meist an oder kommt bei akuten Beschwerden. [1, 2, 3, 4, 5] Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften. Krankenkassen / Verbände: Überprüfen organisatorische Abrechnungs- und Zulassungsvoraussetzungen, jedoch ohne polizeiliche Durchsuchungsbefugnisse. Nein, eine gesetzliche Krankenkasse oder deren Prüfstellen (wie die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen) haben kein Recht, eigenmächtig oder mit Zwang eine Physiotherapie-Praxis zu durchsuchen. [1] Rechte der Krankenkasse Keine hoheitlichen Befugnisse: Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Polizeibehörden. Sie dürfen weder Durchsuchungen anordnen noch gegen den Willen des Praxisinhabers Räume betreten oder Akten beschlagnahmen. Prüfung nach Aktenlage: Die Überprüfung von Abrechnungen, Rezepten oder Verträgen erfolgt regulär über die Anforderung von Unterlagen und schriftliche Stellungnahmen. Wann Durchsuchungen möglich sind Nur durch Strafverfolgungsbehörden: Ein Durchsuchungsbeschluss setzt einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser wird nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat (z. B. schwerer Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB) auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Gericht erlassen. Ablauf: Eine solche Durchsuchung der Praxis wird dann von der Polizei oder der Steuerfahndung durchgeführt, oftmals in Begleitung von sachverständigen Personen der Krankenkassen, jedoch niemals durch die Kasse allein.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@johannes687
Auch da hat man als Pexisinhaber immer noch Rechte.
So einfach ist es dann auch nicht.
Habe dir mal auf die schnelle was raus gesucht

Der Medizinische Dienst (MD) darf eine Physiotherapie-Praxis nicht einfach so durchsuchen. Er hat keine polizeilichen Befugnisse oder das Recht zu unangekündigten Durchsuchungen von Praxisräumen.


Gesetzliche Grenzen des Medizinischen Dienstes
Kein Hausrecht/Durchsuchungsrecht: Der MD ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Krankenkassen. Er prüft medizinische Notwendigkeiten (z. B. bei langfristigem Heilmittelbedarf), hat aber betreten keine Befugnis, Schubladen, Schränke oder private/geschäftliche Räume ohne Zustimmung zu durchwühlen.

Akten- und Dateneinsicht: Nach § 276 Abs. 2 SGB V sind Praxen verpflichtet, auf Anforderung die für ein konkretes Gutachten erforderlichen Sozial- und Behandlungsdaten direkt an den MD zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder digital, nicht durch Durchsuchen vor Ort. [1]


Wer darf eine Praxis tatsächlich begehen oder prüfen?
Gesundheitsamt: Führt behördliche Praxisbegehungen (z. B. zur Hygiene und Infektionsprävention nach dem Infektionsschutzgesetz) durch, kündigt dies aber meist an oder kommt bei akuten Beschwerden. [1, 2, 3, 4, 5]

Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz: Kontrollieren die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Krankenkassen / Verbände: Überprüfen organisatorische Abrechnungs- und Zulassungsvoraussetzungen, jedoch ohne polizeiliche Durchsuchungsbefugnisse.

Nein, eine gesetzliche Krankenkasse oder deren Prüfstellen (wie die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen) haben kein Recht, eigenmächtig oder mit Zwang eine Physiotherapie-Praxis zu durchsuchen. [1]


Rechte der Krankenkasse
Keine hoheitlichen Befugnisse: Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Polizeibehörden. Sie dürfen weder Durchsuchungen anordnen noch gegen den Willen des Praxisinhabers Räume betreten oder Akten beschlagnahmen.

Prüfung nach Aktenlage: Die Überprüfung von Abrechnungen, Rezepten oder Verträgen erfolgt regulär über die Anforderung von Unterlagen und schriftliche Stellungnahmen.


Wann Durchsuchungen möglich sind
Nur durch Strafverfolgungsbehörden: Ein Durchsuchungsbeschluss setzt einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser wird nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat (z. B. schwerer Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB) auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Gericht erlassen.

Ablauf: Eine solche Durchsuchung der Praxis wird dann von der Polizei oder der Steuerfahndung durchgeführt, oftmals in Begleitung von sachverständigen Personen der Krankenkassen, jedoch niemals durch die Kasse allein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
Vor 2 Wochen
@Shia Von einer (Praxis-)Durchsuchung habe ich auch nicht gesprochen. Da wirst du sicherlich Recht haben mit deinen Ausführungen. Aber der MD kann die Dokumentation, bei begründeten Zweifeln, anfordern.
Das sind (hoffentlich) alles Einzelfälle und die allermeisten Praxen arbeiten fachlich und sachlich korrekt, sodass es überhaupt keine begründeten Zweifel geben kann!
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Shia
[mention]Shia[/mention] Von einer (Praxis-)Durchsuchung habe ich auch nicht gesprochen. Da wirst du sicherlich Recht haben mit deinen Ausführungen. Aber der MD kann die Dokumentation, bei begründeten Zweifeln, anfordern. Das sind (hoffentlich) alles Einzelfälle und die allermeisten Praxen arbeiten fachlich und sachlich korrekt, sodass es überhaupt keine begründeten Zweifel geben kann!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

@Shia Von einer (Praxis-)Durchsuchung habe ich auch nicht gesprochen. Da wirst du sicherlich Recht haben mit deinen Ausführungen. Aber der MD kann die Dokumentation, bei begründeten Zweifeln, anfordern.
Das sind (hoffentlich) alles Einzelfälle und die allermeisten Praxen arbeiten fachlich und sachlich korrekt, sodass es überhaupt keine begründeten Zweifel geben kann!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Wochen
@johannes687 Kann er ja machen,
Da hat man ja immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren.
Und es steht niemand auf der Matte und verlangt Einlass
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]johannes687[/mention] Kann er ja machen, Da hat man ja immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren. Und es steht niemand auf der Matte und verlangt Einlass
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@johannes687 Kann er ja machen,
Da hat man ja immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren.
Und es steht niemand auf der Matte und verlangt Einlass

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Halbtitan schrieb:

Das kannst du schon so machen aber rechtssicher ist das nicht.
Sprich, wenn mal richtig tief geprüft wird wird dir das auf die Füße fallen.
Allerdings kann nur das runter fallen, was irgendwo schriftlich steht.
Wenn überall nur steht, dass für diese oder jene Behandlung die Regelbehandlungszeit nicht unterschritten wurde ist das kein Problem.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 3 Wochen
Solange ich in den Zeiten liege, die im Rahmenvertrag vereinbart wurden, ist das IMO sicher. Ich mache schon seit Beginn nur noch Doppelbehandlungen mit 30 min. und sonst 20 min Takt.
1

Gefällt mir

• Horatio72
Solange ich in den Zeiten liege, die im Rahmenvertrag vereinbart wurden, ist das IMO sicher. Ich mache schon seit Beginn nur noch Doppelbehandlungen mit 30 min. und sonst 20 min Takt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wonderwoman schrieb:

Solange ich in den Zeiten liege, die im Rahmenvertrag vereinbart wurden, ist das IMO sicher. Ich mache schon seit Beginn nur noch Doppelbehandlungen mit 30 min. und sonst 20 min Takt.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Taktung_Doppelbehandlung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns