physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Brandenburg

Stellen ID 11/26/2399

Die GLG Martin Gropius Krankenhaus
GmbH in Eberswalde sucht für die
Klinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik
zur sofortigen Besetzung einen
Sport-, Bewegungs- oder
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeit (Teilzeit möglich),
vorerst befristet auf 2 Jahre, mit
Option der Übernahme in ein
unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis.

Wer sind wir?
Die GLG Martin Gropius Krankenhaus
GmbH ist ein Fachkrankenhaus für
Neurologie, Psychiatrie,
Psychotherap...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Schulterdiagnose vom Arzt. Andere Diagnose?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Schulterdiagnose vom Arzt. Andere Diagnose?
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sandalenmann
15.11.2024 10:03
Was soll ich machen wenn der Arzt die Diagnose Schulter stellt ( also Blankoverordnung ) , Ich aber feststelle das es eigentlich eine andere Diagnose ist und bekomme ich die Zeit welche ich verbrauche auch vergütet ( Zeit für Diagnostik )?
1

Gefällt mir

Was soll ich machen wenn der Arzt die Diagnose Schulter stellt ( also Blankoverordnung ) , Ich aber feststelle das es eigentlich eine andere Diagnose ist und bekomme ich die Zeit welche ich verbrauche auch vergütet ( Zeit für Diagnostik )?
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
15.11.2024 10:07
@Sandalenmann Jeder Leistung wird vergütet, auch wenn du, wozu du laut Vertrag auch verpflichtet bist, mit dem Arzt Rücksprache hältst und ihr gemeinsam feststellst, dass die Verordnung so nicht richtig oder med. angezeigt ist und daher die VO abbrichst.

Das ist nicht anders als bei eine regulären VO auch.
1

Gefällt mir

• Robert E
[mention]Sandalenmann[/mention] Jeder Leistung wird vergütet, auch wenn du, wozu du laut Vertrag auch verpflichtet bist, mit dem Arzt Rücksprache hältst und ihr gemeinsam feststellst, dass die Verordnung so nicht richtig oder med. angezeigt ist und daher die VO abbrichst. Das ist nicht anders als bei eine regulären VO auch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sandalenmann Jeder Leistung wird vergütet, auch wenn du, wozu du laut Vertrag auch verpflichtet bist, mit dem Arzt Rücksprache hältst und ihr gemeinsam feststellst, dass die Verordnung so nicht richtig oder med. angezeigt ist und daher die VO abbrichst.

Das ist nicht anders als bei eine regulären VO auch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sandalenmann
15.11.2024 10:19
Danke , das ist wenigstens ein Ansatz für mich
1

Gefällt mir

Danke , das ist wenigstens ein Ansatz für mich
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sandalenmann schrieb:

Danke , das ist wenigstens ein Ansatz für mich

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sandalenmann schrieb:

Was soll ich machen wenn der Arzt die Diagnose Schulter stellt ( also Blankoverordnung ) , Ich aber feststelle das es eigentlich eine andere Diagnose ist und bekomme ich die Zeit welche ich verbrauche auch vergütet ( Zeit für Diagnostik )?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Schulterdiagnose vom Arzt. Andere Diagnose?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns