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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Rote Ampel wegen ergänzendem Heilmittel - auch für vorrangiges?

Neues Thema
Rote Ampel wegen ergänzendem Heilmittel - auch für vorrangiges?
Es gibt 7 Beiträge
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Ulrike B.
14.01.2025 21:37
Bei uns hat eine Patientin mit Blankoverordnung ungeplant viel ergänzende Heilmittel erhalten - "infiziert" dies nun alle weiteren Behandlungen der Blankoverordnung?
Mit einer Diagnose, wonach die grüne Phase 18 vorrangige und 6 ergänzende Heilmittel umfasst hat eine Patientin nun - wegen eines zusätzlich eingeschobenen Termins - ein siebtes ergänzendes Heilmittel erhalten, womit per Definition die rote Phase erreicht wurde. In der Anlage 1 zum Vertrag für die Blankoverordnung steht unter Punkt 3.2: "Es erfolgt ein Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf die Behandlungseinheiten, die innerhalb der roten Phase erbracht werden."

Mein Verständnis wäre nun, dass vorrangige und ergänzende Heilmittel unterschiedliche Behandlungseinheiten sind, die am gleichen Behandlungstag erbracht werden können. Das rote Ampelsystem mit dem Vergütungsabschlag würde sich demnach nur auf das hier siebte ergänzende Heilmittel (Behandlungseinheit) beziehen und nicht auf den gesamten Behandlungstag - also auch ein Abschlag beim vorrangigen Heilmittel. Wird das von jemanden anders gesehen?

Ansonsten könnte die Überschreitung bei den ergänzenden Heilmitteln ja alle weiteren vorrangigen Heilmittel mit "infizieren", da diese ja dann innerhalb der - einmal ausgelösten - roten Phase erbracht wurden. Grundsätzlich habe ich sonst kein Problem mit einer roten Phase, wenn dies für den Patienten sinnvoll und notwendig ist - bei einer Schulterproblematik ist sowieso häufig eine Weiterführung zu aktiverer Therapie mittels KGG sinnvoll - aber nicht bereits ein Vergütungsabschlag ab dem siebten Behandlungstag.

Danke für eure Ergänzungen!
Ulrike
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Bei uns hat eine Patientin mit Blankoverordnung ungeplant viel ergänzende Heilmittel erhalten - "infiziert" dies nun alle weiteren Behandlungen der Blankoverordnung? Mit einer Diagnose, wonach die grüne Phase 18 vorrangige und 6 ergänzende Heilmittel umfasst hat eine Patientin nun - wegen eines zusätzlich eingeschobenen Termins - ein siebtes ergänzendes Heilmittel erhalten, womit per Definition die rote Phase erreicht wurde. In der Anlage 1 zum Vertrag für die Blankoverordnung steht unter Punkt 3.2:[i] "Es erfolgt ein Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf die Behandlungseinheiten, die innerhalb der roten Phase erbracht werden."[/i] Mein Verständnis wäre nun, dass vorrangige und ergänzende Heilmittel unterschiedliche Behandlungseinheiten sind, die am gleichen Behandlungstag erbracht werden können. Das rote Ampelsystem mit dem Vergütungsabschlag würde sich demnach nur auf das hier siebte ergänzende Heilmittel (Behandlungseinheit) beziehen und nicht auf den gesamten Behandlungstag - also auch ein Abschlag beim vorrangigen Heilmittel. Wird das von jemanden anders gesehen? Ansonsten könnte die Überschreitung bei den ergänzenden Heilmitteln ja alle weiteren vorrangigen Heilmittel mit "infizieren", da diese ja dann innerhalb der - einmal ausgelösten - roten Phase erbracht wurden. Grundsätzlich habe ich sonst kein Problem mit einer roten Phase, wenn dies für den Patienten sinnvoll und notwendig ist - bei einer Schulterproblematik ist sowieso häufig eine Weiterführung zu aktiverer Therapie mittels KGG sinnvoll - aber nicht bereits ein Vergütungsabschlag ab dem siebten Behandlungstag. Danke für eure Ergänzungen! Ulrike
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Lars van Ravenzwaaij
14.01.2025 21:45
@Ulrike B. Deine Interpretation ist richtig. Die Abschlagsphase wird bei den ergänzenden HM früher erreicht als bei den vorrangigen HM. Hat nichts mit Behandlungstage zu tun, sondern ausschließlich mit der jeweiligen Anzahl. Eine "Infektion" gibt es somit nicht.
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[mention]Ulrike B.[/mention] Deine Interpretation ist richtig. Die Abschlagsphase wird bei den ergänzenden HM früher erreicht als bei den vorrangigen HM. Hat nichts mit Behandlungstage zu tun, sondern ausschließlich mit der jeweiligen Anzahl. Eine "Infektion" gibt es somit nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ulrike B. Deine Interpretation ist richtig. Die Abschlagsphase wird bei den ergänzenden HM früher erreicht als bei den vorrangigen HM. Hat nichts mit Behandlungstage zu tun, sondern ausschließlich mit der jeweiligen Anzahl. Eine "Infektion" gibt es somit nicht.

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Joscha K.
16.01.2025 07:20
Bedeutet, es gibt einen Abzug auf das Sekundäre HM von 9 %?! Theoretisch könnte ich das dann aber auch 18 mal machen....12 mal dann mit Abzug. Richtig?
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Bedeutet, es gibt einen Abzug auf das Sekundäre HM von 9 %?! Theoretisch könnte ich das dann aber auch 18 mal machen....12 mal dann mit Abzug. Richtig?
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Joscha K. schrieb:

Bedeutet, es gibt einen Abzug auf das Sekundäre HM von 9 %?! Theoretisch könnte ich das dann aber auch 18 mal machen....12 mal dann mit Abzug. Richtig?

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Lars van Ravenzwaaij
16.01.2025 07:32
@Joscha K. richtig und nicht nur 12 x. Alle Behandlungen, egal ob ergänzend oder vorrangig sind mehr als nur der "grünen" Anzahl möglich. Nur eben alle Mehrbehandlungen mit 9% Abschlag. Die grünen Phase stellt keine absolute Obergrenze an der Anzahl der Behandlungen dar.
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[mention]Joscha K.[/mention] richtig und nicht nur 12 x. Alle Behandlungen, egal ob ergänzend oder vorrangig sind mehr als nur der "grünen" Anzahl möglich. Nur eben alle Mehrbehandlungen mit 9% Abschlag. Die grünen Phase stellt keine absolute Obergrenze an der Anzahl der Behandlungen dar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Joscha K. richtig und nicht nur 12 x. Alle Behandlungen, egal ob ergänzend oder vorrangig sind mehr als nur der "grünen" Anzahl möglich. Nur eben alle Mehrbehandlungen mit 9% Abschlag. Die grünen Phase stellt keine absolute Obergrenze an der Anzahl der Behandlungen dar.

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Horatio72
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Das heisst ich könnte 18 mal KG plus 18 mal Uktraschall machen und bekomme dann 9 Prozent auf 12 mal Ultraschall abgezogen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Das heisst ich könnte 18 mal KG plus 18 mal Uktraschall machen und bekomme dann 9 Prozent auf 12 mal Ultraschall abgezogen?
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Horatio72 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Das heisst ich könnte 18 mal KG plus 18 mal Uktraschall machen und bekomme dann 9 Prozent auf 12 mal Ultraschall abgezogen?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Horatio72 Na klar, so funktioniert das System.
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[mention]Horatio72[/mention] Na klar, so funktioniert das System.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 Na klar, so funktioniert das System.

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Horatio72
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij danke. hab mich damit noch nicht befasst weil ich das nicht anbiete.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke. hab mich damit noch nicht befasst weil ich das nicht anbiete.
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Horatio72 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke. hab mich damit noch nicht befasst weil ich das nicht anbiete.

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Ulrike B. schrieb:

Bei uns hat eine Patientin mit Blankoverordnung ungeplant viel ergänzende Heilmittel erhalten - "infiziert" dies nun alle weiteren Behandlungen der Blankoverordnung?
Mit einer Diagnose, wonach die grüne Phase 18 vorrangige und 6 ergänzende Heilmittel umfasst hat eine Patientin nun - wegen eines zusätzlich eingeschobenen Termins - ein siebtes ergänzendes Heilmittel erhalten, womit per Definition die rote Phase erreicht wurde. In der Anlage 1 zum Vertrag für die Blankoverordnung steht unter Punkt 3.2: "Es erfolgt ein Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf die Behandlungseinheiten, die innerhalb der roten Phase erbracht werden."

Mein Verständnis wäre nun, dass vorrangige und ergänzende Heilmittel unterschiedliche Behandlungseinheiten sind, die am gleichen Behandlungstag erbracht werden können. Das rote Ampelsystem mit dem Vergütungsabschlag würde sich demnach nur auf das hier siebte ergänzende Heilmittel (Behandlungseinheit) beziehen und nicht auf den gesamten Behandlungstag - also auch ein Abschlag beim vorrangigen Heilmittel. Wird das von jemanden anders gesehen?

Ansonsten könnte die Überschreitung bei den ergänzenden Heilmitteln ja alle weiteren vorrangigen Heilmittel mit "infizieren", da diese ja dann innerhalb der - einmal ausgelösten - roten Phase erbracht wurden. Grundsätzlich habe ich sonst kein Problem mit einer roten Phase, wenn dies für den Patienten sinnvoll und notwendig ist - bei einer Schulterproblematik ist sowieso häufig eine Weiterführung zu aktiverer Therapie mittels KGG sinnvoll - aber nicht bereits ein Vergütungsabschlag ab dem siebten Behandlungstag.

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