Physiotherapeut*in (m/w/d) gesucht
– weil dein Job mehr sein darf
als nur Termine
Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier | Köln-Marienburg
Du willst nicht einfach nur
„abarbeiten“, sondern wirklich
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Du wünschst dir Zeit für deine
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ein Team, dass harmoniert und sich
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Dann lies unbedingt weiter.
Unsere inhabergeführte Praxis im
schönen Köln-Marienburg sucht
dich – engagiert, empathisch und
mit Freude an dein...
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es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.
Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.
Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?
Also: Was stimmt nun wirklich?
Danke für eure Antwort.
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johannes687 schrieb:
Ausstellungsdatum der Blankoverordnung ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Nicht der Behandlungsbeginn und auch nicht die jeweiligen Behandlungsdaten.
und für Anne zum Nachlesen:
und hier auf Seite 2
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GüSta schrieb:
@johannes687
Link
und für Anne zum Nachlesen:
und hier auf Seite 2
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Dann musst du (wieder mal) mit deinem Softwarehersteller schimpfen. Oder aber, die Einstellung für die Preisgültigkeit in deinem System ist falsch eingestellt:
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum
Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.
Jetzt klappt es schon wieder nicht.
Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.
Vielen Dank für die Antwort
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du sagst es... Wieder einmal.
Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.
Jetzt klappt es schon wieder nicht.
Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.
Vielen Dank für die Antwort
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ali schrieb:
Ich frag mich ja, wieso die Kassensoftwaren, diesen Wirrwar besser hingekriegt haben, denn die haben das ja in diesem Fall zu verantworten gehabt...gut, die hatten auch ein wenig mehr Zeit zur Umsetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nun das ist hier eindeutig ein Buchner-Problem. Soweit ich weiß, hat sonst kein einziger Hersteller damit ein Problem.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Naja, auch TheOrg brauchte etwas länger und für das Finetuning noch ein paar Updates...
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Anilu87 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij naja Thevea tat sich auch sehr schwer, es wurden bis Juni die neuen Preise berechnet...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, dann sind euren Softwarehersteller, im Gegensatz zu unserem Softwarehaus, offensichtlich das Lesen nicht mächtig. joy
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Hallo zusammen,
es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.
Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.
Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?
Also: Was stimmt nun wirklich?
Danke für eure Antwort.
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