Profil
- Abgeschlossene Ausbildung oder
Studium als Physiotherapeutin /
Physiotherapeut, gerne auch
Berufseinsteigerinnen /
Berufseinsteiger
- Solide physiotherapeutische
Fachkenntnisse und entsprechende
praktische Umsetzungsfähigkeit
- Ausgeprägte Motivation,
Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Starke zwischenmenschliche
Fähigkeiten im Umgang mit
Patientinnen und Patienten,
Kolleginnen und Kollegen und
Teammitgliedern anderer
Berufsgruppen
- Gute EDV-Ken...
- Abgeschlossene Ausbildung oder
Studium als Physiotherapeutin /
Physiotherapeut, gerne auch
Berufseinsteigerinnen /
Berufseinsteiger
- Solide physiotherapeutische
Fachkenntnisse und entsprechende
praktische Umsetzungsfähigkeit
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Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Starke zwischenmenschliche
Fähigkeiten im Umgang mit
Patientinnen und Patienten,
Kolleginnen und Kollegen und
Teammitgliedern anderer
Berufsgruppen
- Gute EDV-Ken...
wurde gerade von der Abrechnungsstelle RZH darauf hingewiesen, das die Abkürzung PD oder BD auf der Blankoverordnung evtl. zur Absetzung erfolgen kann. Sind diese Abkürzungen offiziell oder schreibt ihr diese aus? Wo steht das?
Ich dachte, wenn ein Rezept z.B. am 9.4.25 ausgestellt ist muss ich zumindest mit der PD innerhalb der 28 Tage beginnen. Beginnen
muss ich ja spätestens am 7.5.25. Muss ich da auch mit einer Anwendung begonnen haben? oder kann ich mit der ersten Behandlung
am 8.5.25 beginnen? Bin jetzt etwas verunsichert? Danke für eure Hilfe.
LG aus Bayern
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miemi Das RZH redet Unsinn. PD und BD sind laut Vertrag anerkannte Abkürzungen. Es reicht, wenn die PD innert 28 Tagen stattgefunden hat. Eine erste Behandlung muss nicht zwangsläufig dann stattgefunden haben.
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miemi schrieb:
Das dachte ich mir auch und es wurde uns auch so geschult, danke nochmal für deine schnelle Antwort.
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ali schrieb:
Die 1. Behandlung muss auch innerhalb der 28 Tage stattgefunden haben! PD zählt dafür nicht!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, das steht nirgends. Und haben wir auch schon so abgerechnet.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das doch schön, warten wir ab, bis diesbezügliche Interpretationen geklärt sind...
Allen einen schönen Feiertag.
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Liv75 schrieb:
Ich war der Annahme, dass PD und die erste Behandlung zusammen gemacht werden sollten. So zumindest die Anweisung vom Chef. Was ja keinen Sinn ergibt, wenn sich beim Befund herausstellt, dass es keine Schulterproblematik gibt. Also hab ich jetzt auch hier Klarheit. Danke.
Allen einen schönen Feiertag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Liv75 Im Vertrag steht sehr eindeutig vermerkt, dass PD und 1. Behandlung nicht im zeitlichen Zusammenhang erfolgen müssen.
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Problem beschreiben
miemi schrieb:
Hallo,
wurde gerade von der Abrechnungsstelle RZH darauf hingewiesen, das die Abkürzung PD oder BD auf der Blankoverordnung evtl. zur Absetzung erfolgen kann. Sind diese Abkürzungen offiziell oder schreibt ihr diese aus? Wo steht das?
Ich dachte, wenn ein Rezept z.B. am 9.4.25 ausgestellt ist muss ich zumindest mit der PD innerhalb der 28 Tage beginnen. Beginnen
muss ich ja spätestens am 7.5.25. Muss ich da auch mit einer Anwendung begonnen haben? oder kann ich mit der ersten Behandlung
am 8.5.25 beginnen? Bin jetzt etwas verunsichert? Danke für eure Hilfe.
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