MEDIAN ist Teil der MEDIAN Group,
einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kinzi Gilt nur für KMT (Massagetherapie), nicht für MT (Manuelle Therapie). Die sollen dir für MT eine rechtsverbindliche Quelle nennen, ansonsten Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo steht das mit KMT, hab ich scheints überlesen. komm aber auch nicht vor..
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ali schrieb:
@kinzi welche Kasse probiert denn das?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Dann schaue mal im HMK. Gilt grundsätzlich bei KMT und D1 (wobei es D1 bei der BVO nicht gibt) und das wird durch eine BVO nicht außer Kraft gesetzt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij BIngo, ja klar....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali ... und ganz speziell bezieht sich der Vertrag BVO darauf in §2 Abs. 1 Satz 2.
Danke für euren Support!
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kinzi schrieb:
Es ist wohl eines der ersten Rezepte, die abgerechnet wurden. Die Kollegin sucht die Unterlagen nochmal raus.
Danke für euren Support!
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kinzi schrieb:
Ich dachte auch erst an D1...aber es ging wohl ausdrücklich um die MT...und die Menge an KMT beträgt dann 12 auch bei BVO, richtig?
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Problem beschreiben
kinzi schrieb:
Sowohl die opta Data als auch die Krankenkasse argumentieren, daß man nicht mehr als 12x MT innerhalb der erlaubten Frist machen darf und daß es daher abgezogen wurde
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