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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
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Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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wir haben eine Schulterpatientin mit dem ICD 10 Code M75.4 der laut liste eine Code für eine Blankoverordnung sein müsste. Nun hat aber diese Patientin ein ganz normales 6x KG Rezept bekommen. Nun zu meiner Frage:
Muss der Arzt eine Blanko ausstellen oder geht das alte Rezeptmodell noch (Austellungsdatum 13.11). Ich befürchte das ich das Rezept so nicht abrechnen kann. für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Olaf Seifert schrieb:
Nein muss er nicht. Er muss es nur in seinen Akten begründen, warum er von der "Regel" abgewichen ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kayzone Er SOLL laut § 13a HMR eine BV ausstellen, kann allerdings im "med. begründeten Ausnahmefall" davon abweichen. Das brauchst du allerdings nicht zu kontrollieren / prüfen.
Die Blankoverordnung kann ab 01.11.2024 auch im Bereich der Physiotherapie gemäß § 125a SGB V bei Schultergelenkserkrankungen erfolgen.
Diagnosegruppen der Blankoverordnung
Die Blankoverordnung ist vorerst nur bei Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks, ausschließlich in der Diagnosegruppe EX, möglich. Die komplette Liste mit insgesamt 114 Diagnosen, zum Beispiel Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette oder Frakturen der gelenkbildenden Knochen finden Sie in der Diagnoseliste Blankoverordnung in der Physiotherapie. (Link)
Der Verordnungsvorgang erfolgt analog der Blankoverordnung in der Ergotherapie. Die Verordnungssoftware erkennt anhand der Diagnose sowie Diagnosegruppe, dass eine Blankoverordnung ausgestellt werden kann. Es erscheint eine automatische Abfrage in der Verordnungssoftware, ob bei der vorliegenden Diagnose eine Blankoverordnung erstellt werden soll. Im Feld Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges steht Blankoverordnung.
Ausstellen der Blankoverordnung
Auf die Angabe des Heilmittels gemäß Heilmittelkatalog, Anzahl der Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz verzichten Ärzte auf dem Verordnungsformular.
Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von maximal 16 Wochen ab Verordnungsdatum. Auch in der Physiotherapie unterliegen die Blankoverordnungen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V. Sie werden behandelt wie Verordnungen, die dem langfristigen Heilmittelbedarf unterliegen. Physiotherapeuten übernehmen die Verantwortung für den Inhalt, die Menge und die Intensität der Behandlung.
Entscheiden sich Ärzte in medizinisch begründeten Fällen gegen eine Blankoverordnung, bestimmen sie selbst über Heilmittel, Therapiefrequenz und Behandlungsmenge. Die wirtschaftliche Verantwortung für die Verordnung verbleibt dann bei ihnen.
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Robert E schrieb:
Aus der Webseite der KV: Sachsen kopiert:
Die Blankoverordnung kann ab 01.11.2024 auch im Bereich der Physiotherapie gemäß § 125a SGB V bei Schultergelenkserkrankungen erfolgen.
Diagnosegruppen der Blankoverordnung
Die Blankoverordnung ist vorerst nur bei Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks, ausschließlich in der Diagnosegruppe EX, möglich. Die komplette Liste mit insgesamt 114 Diagnosen, zum Beispiel Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette oder Frakturen der gelenkbildenden Knochen finden Sie in der Diagnoseliste Blankoverordnung in der Physiotherapie. (Link)
Der Verordnungsvorgang erfolgt analog der Blankoverordnung in der Ergotherapie. Die Verordnungssoftware erkennt anhand der Diagnose sowie Diagnosegruppe, dass eine Blankoverordnung ausgestellt werden kann. Es erscheint eine automatische Abfrage in der Verordnungssoftware, ob bei der vorliegenden Diagnose eine Blankoverordnung erstellt werden soll. Im Feld Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges steht Blankoverordnung.
Ausstellen der Blankoverordnung
Auf die Angabe des Heilmittels gemäß Heilmittelkatalog, Anzahl der Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz verzichten Ärzte auf dem Verordnungsformular.
Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von maximal 16 Wochen ab Verordnungsdatum. Auch in der Physiotherapie unterliegen die Blankoverordnungen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V. Sie werden behandelt wie Verordnungen, die dem langfristigen Heilmittelbedarf unterliegen. Physiotherapeuten übernehmen die Verantwortung für den Inhalt, die Menge und die Intensität der Behandlung.
Entscheiden sich Ärzte in medizinisch begründeten Fällen gegen eine Blankoverordnung, bestimmen sie selbst über Heilmittel, Therapiefrequenz und Behandlungsmenge. Die wirtschaftliche Verantwortung für die Verordnung verbleibt dann bei ihnen.
Ob die Patientenversorgung dadurch wirklich verbessert wird? Erfahrungen mit vergleichbaren Systeme in den umliegenden EU-Ländern aus der Vergangenheit lassen mich das stark bezweifeln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Robert E Mmm, mit der Unterschied, dass wir jetzt aktiv gekürzt werden, wenn, je nach ICD, 18 bzw. 26 Behandlungen überschritten werden. Und wir, nicht die Verordner, jetzt den "Schwarzen Peter" haben, wenn wir nicht zur Kürzung unserer Leistung bereit sind. Logisch, dass die Ärzteschaft sich über die Blanko-VO freut.
Ob die Patientenversorgung dadurch wirklich verbessert wird? Erfahrungen mit vergleichbaren Systeme in den umliegenden EU-Ländern aus der Vergangenheit lassen mich das stark bezweifeln.
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484 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij es wird eine unnötige überversorgung geben. Bekomme ich gerade selbe mit . Kollegin berichtet mir vorgestern , dass sie eine Patienten hat mit Schulter Beschwerden . Das wenn sie nach Hause kommt , die bv sich holt von Arzt und sie sich von ihren Physio schön durch massieren lässt. Das würde ihr Physio machen. Also ich habe es schon befürchtet dass so ein missbrauch wieder stand findet. Denn was hinter verschlossener Tür passiert interessiert keinen. Wegen dem Arzt noch die kk. Und es wird so kommen das jetzt Fango und Strom unnötigen Scheiß abgerechnet wird. Das macht dann die drulla am Empfang und bekommt dann 5 Euro mehr die Stunden . Und der dumme Physio darf mit den Patienten rum diskutieren das eben Übungen besser und wichtiger sind als die passiven Maßnahmen . Ich hoffe die Kk wird gewaltig kürzen . Und es wird eine diskriminierung geben , den normale Patienten die mit normalen Rezept kommen. Bekommen keine Termine mehr. Weil die anderen mit bV den Plan voll machen. Geschweige den noch die ganzen mld schieß . Jetzt kann der dumme Physio noch schön viel mld Patienten behandeln . Die Patienten interessiert es nicht ob dr Physio das möchte oder nicht . Um so mehr hoffe ich das noch weniger Physios den Job ausüben möchten
Ich denke aber, dass sich das unterm Strich in der deutschen Gesamtbetrachtung eher nicht so entwickeln wird. Es gibt bereits auch Aussagen von Kollegen, dass sie nicht bereit sind in die roten Phase hinein zu behandeln.
Blanko-VO oder nicht, in unsere Regio warten Patienten im Schnitt mittlerweile locker 4 Wochen auf den ersten Termin. Wo soll also die Kapazität für die viele "extra" Behandlungen dann herkommen?
Aber sollte es soweit kommen, dann wird die GKV sicherlich die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Vertrag nutzen. Das muss nicht zwingend die gesamte Branche treffen. Es kann auch, wie bei den Ärzte, auf einzelnen, auffälligen Praxen angewendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@484 Wie immer wird es sehr regionale Unterschiede geben. Ich gehe auch davon aus, dass einen Teil der werten Kollegenschaft versucht sein wird, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu "bereichern". Auch weil sog. Beraterfirmen (wie Buchner) dazu raten und auffordern.
Ich denke aber, dass sich das unterm Strich in der deutschen Gesamtbetrachtung eher nicht so entwickeln wird. Es gibt bereits auch Aussagen von Kollegen, dass sie nicht bereit sind in die roten Phase hinein zu behandeln.
Blanko-VO oder nicht, in unsere Regio warten Patienten im Schnitt mittlerweile locker 4 Wochen auf den ersten Termin. Wo soll also die Kapazität für die viele "extra" Behandlungen dann herkommen?
Aber sollte es soweit kommen, dann wird die GKV sicherlich die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Vertrag nutzen. Das muss nicht zwingend die gesamte Branche treffen. Es kann auch, wie bei den Ärzte, auf einzelnen, auffälligen Praxen angewendet werden.
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484 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da gebe ich dir recht , wir müssen abwarten . Bin gespannt
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Problem beschreiben
Kayzone schrieb:
Hallo ich habe folgendes Problem,
wir haben eine Schulterpatientin mit dem ICD 10 Code M75.4 der laut liste eine Code für eine Blankoverordnung sein müsste. Nun hat aber diese Patientin ein ganz normales 6x KG Rezept bekommen. Nun zu meiner Frage:
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