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...
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ich muss leider auch mal ganz doof fragen...:
Wenn ich für einen Termin/Tag 2x MT (als "Doppelbehandlung") und zusätzlich 1x KGG einplane, ist das so möglich (oder fallen die 2x MT bereits unter die "max. zwei vorrangigen Heilmittel")?
Die Ampel zeigts mir nicht an, da der ICD-10 unter den BVB fällt.
Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus und schonmal ein schönes WE.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
ich muss leider auch mal ganz doof fragen...:
Wenn ich für einen Termin/Tag 2x MT (als "Doppelbehandlung") und zusätzlich 1x KGG einplane, ist das so möglich (oder fallen die 2x MT bereits unter die "max. zwei vorrangigen Heilmittel")?
Die Ampel zeigts mir nicht an, da der ICD-10 unter den BVB fällt.
Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus und schonmal ein schönes WE.
Doppel sind 1+1= 2, da könnte die Software Nachhilfe gebrauchen. Welche ist es denn?
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Sarah Gerbert schrieb:
Da würde ich mich grad dran hängen: wir haben ein Rezept mit 5xKg und 5xMt erhalten. Geht das?
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ali schrieb:
@Sarah Gerbert Wenn BLANKOVERORDNUNG ist oder draufsteht sind die Angaben "Latte". Wenn BV fehlt ist es keine BV und muss neu oder geändert werden. 5 + 5 auf einem normalen Rezept gehen nur wenn 10 erlaubt...
Ist der ICD ein BVB oder LHM, da 10x?
Bei "normalen" ICDs darfst du nur 6x abrechnen, ganz egal wie viel der Arzt verordnet hat.
Du hast hier 10 einzelne Termine. Wöchentliche Frequenz musst du einhalten.
Doppelt geht nur wenn es auch verordnet wird. Wir sprechen die Praxis bei solchen Rezepten an. Oft ist aus "Unwissenheit" der Arzthelferin so verordnet worden. Und gewollt ist eine Doppelbehandlung.
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massu schrieb:
@Sarah Gerbert wenn die Heilmittel drauf stehen, ist es keine Blankoverordnung. Und ist als normales Rezept abzurechnen.
Ist der ICD ein BVB oder LHM, da 10x?
Bei "normalen" ICDs darfst du nur 6x abrechnen, ganz egal wie viel der Arzt verordnet hat.
Du hast hier 10 einzelne Termine. Wöchentliche Frequenz musst du einhalten.
Doppelt geht nur wenn es auch verordnet wird. Wir sprechen die Praxis bei solchen Rezepten an. Oft ist aus "Unwissenheit" der Arzthelferin so verordnet worden. Und gewollt ist eine Doppelbehandlung.
-Blanko ist es keine (die Modalitäten dazu kenn ich so weit ganz gut)
-Bvb oder Lhmb vermutlich auch nicht, ist ein ganz normaler M51.1 Z R
- das bei einer normalen Verordnung nur sechs (auch in der Kombi) gehen weiß ich ebenfalls.
Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht. Mein Chef ist schlecht greifbar,den geht es ja eigentlich dann nur was an.
Wissen möchte ich es aber schon, deshalb dann hier die Frage.
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Sarah Gerbert schrieb:
Also dann präzisiere ich mal:
-Blanko ist es keine (die Modalitäten dazu kenn ich so weit ganz gut)
-Bvb oder Lhmb vermutlich auch nicht, ist ein ganz normaler M51.1 Z R
- das bei einer normalen Verordnung nur sechs (auch in der Kombi) gehen weiß ich ebenfalls.
Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht. Mein Chef ist schlecht greifbar,den geht es ja eigentlich dann nur was an.
Wissen möchte ich es aber schon, deshalb dann hier die Frage.
Nichts für ungut.
"Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht"
Aber du erwartest, das wir hier u. U. mit ner App deine Sachverhalte prüfen und die richtige Auskunft in unserer Freizeit für umme geben. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Sachen gibt's.!
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sabine963 schrieb:
@Sarah Gerbert
Nichts für ungut.
"Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht"
Aber du erwartest, das wir hier u. U. mit ner App deine Sachverhalte prüfen und die richtige Auskunft in unserer Freizeit für umme geben. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Sachen gibt's.!
Habt ihr eine Anmeldenkraft? Dann mach sie drauf aufmerksam, dass mit dem Rezept was nicht stimmten könnte, Du musst ja die Praxis nicht unnötig ins Minus schicken.
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massu schrieb:
@Sarah Gerbert wieso nicht prüfen? Ist doch Teil der Behandlung und geht Ratz fatz. KBV App kostet nichts.
Habt ihr eine Anmeldenkraft? Dann mach sie drauf aufmerksam, dass mit dem Rezept was nicht stimmten könnte, Du musst ja die Praxis nicht unnötig ins Minus schicken.
Nein, soll natürlich keiner.
Aber evtl ist ja das Wissen schon bei jemand vorhanden und möchte kurz geteilt werden.
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Sarah Gerbert schrieb:
@sabine963 da ist aus der Perspektive tatsächlich was dran.
Nein, soll natürlich keiner.
Aber evtl ist ja das Wissen schon bei jemand vorhanden und möchte kurz geteilt werden.
Und ich lade mir auf mein privates Handy ganz sicher keine Prüfapp. Ich verquicke Privat und Arbeit ganz einfach nicht. Das wäre in (m)einer Selbständigkeit natürlich ganz was anderes.
Mir ist schon klar,das es somit reine Chefsache ist,ob und wie das Rezept so passt.
Aber es hat mich grad spontan interessiert. Deshalb die Frage hier.
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Sarah Gerbert schrieb:
@massu nein,haben wir nicht.
Und ich lade mir auf mein privates Handy ganz sicher keine Prüfapp. Ich verquicke Privat und Arbeit ganz einfach nicht. Das wäre in (m)einer Selbständigkeit natürlich ganz was anderes.
Mir ist schon klar,das es somit reine Chefsache ist,ob und wie das Rezept so passt.
Aber es hat mich grad spontan interessiert. Deshalb die Frage hier.
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ali schrieb:
@massu wenn BLANKOVERORDNUNG draufstände ist auch eine, selbst wenn da noch zusätzlich Heilmittel draufstünden.
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ali schrieb:
@Sarah Gerbert dann könntest Du auf dem Rezept 6 Einheiten behandeln, aber nur eine am Tag.
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massu schrieb:
@ali wenn Blanko drauf steht UND die Heilmittel dazu, dann ist das Rezept nicht gültig. Also ist es auch keine Blankoverordnung. Und muss nochmals ausgestellt werden. Mit entweder Blanko ODER Heilmittel
theoretisch könnte unsere liebe Sarah oder jede andere so ein Rezept, wenn ICD10 stimmt sogar nach telefonischer Rücksprache zu einer BV machen.
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ali schrieb:
@massu Da muss ich Dir mit Verweiss auf Anlage 3a widersprechen. Da steht"....Angaben nach 1a (spezifische Heilmittel etc.) kann der Heilmittelerbringer dann(wenn BLANKOVERORDNUNG drauf steht) ignorieren bzw. muss NICHT korrigieren.
theoretisch könnte unsere liebe Sarah oder jede andere so ein Rezept, wenn ICD10 stimmt sogar nach telefonischer Rücksprache zu einer BV machen.
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Sarah Gerbert schrieb:
@ali das ist auch mein Kenntnisstand so. Vielen Dank!
Vielen Dank an alle für die Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Theorg.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
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ali schrieb:
auch bei BVB gilt max. 2 vorrangige Heilmittel am Tag
Doppel sind 1+1= 2, da könnte die Software Nachhilfe gebrauchen. Welche ist es denn?
Bei LHB und BVB wird die Ampelprüfung nicht angewendet (Theorg). Heißt das, dass man inerhalb dieser 16 Wochen - rein theoretisch - so viele Behandlungen abgeben könnte, wie man wollte (unter Berücksichtigung der max. 2 vorrangigen und 1 ergänzendem Heilmittel)?
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MeFe89 schrieb:
NIcht nur theoretisch auch praktisch, ja.
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MeFe89 schrieb:
Jedoch, musst du am Ende evtl gegenüber den kk begründen können, wieso und weshalb.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmal kurz:
Bei LHB und BVB wird die Ampelprüfung nicht angewendet (Theorg). Heißt das, dass man inerhalb dieser 16 Wochen - rein theoretisch - so viele Behandlungen abgeben könnte, wie man wollte (unter Berücksichtigung der max. 2 vorrangigen und 1 ergänzendem Heilmittel)?
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