physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Stuttgart

SRH PlusCura ist ein
eigenständiger Teil der SRH
Fachschulen GmbH und bietet in
Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg ein
interdisziplinäres
Heilmittelangebot
für versicherte Patienten sowie
private Präventions- und
Rehabilitationsleistungen.
Wir gehören zur SRH – einem
führenden Anbieter von Bildungs-
und Gesundheits dienst -
leistungen mit 17.000 Mitarbeitern.
Die SRH unterhält Krankenhäuser,
Rehaeinrichtungen,
ambulante Therapiepraxen, private
Hochschulen, Fachschulen, Sch...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Max. zwei vorrangige Heilmittel

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Max. zwei vorrangige Heilmittel
Es gibt 20 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
10.01.2025 11:03
Guten Morgen,

ich muss leider auch mal ganz doof fragen...:

Wenn ich für einen Termin/Tag 2x MT (als "Doppelbehandlung") und zusätzlich 1x KGG einplane, ist das so möglich (oder fallen die 2x MT bereits unter die "max. zwei vorrangigen Heilmittel")?
Die Ampel zeigts mir nicht an, da der ICD-10 unter den BVB fällt.

Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus und schonmal ein schönes WE.
1

Gefällt mir

Guten Morgen, ich muss leider auch mal ganz doof fragen...: Wenn ich für [u]einen Termin/Tag[/u] [b]2x MT [/b](als "Doppelbehandlung") und zusätzlich [b]1x KGG [/b]einplane, ist das so möglich (oder fallen die 2x MT bereits unter die "max. zwei vorrangigen Heilmittel")? Die Ampel zeigts mir nicht an, da der ICD-10 unter den BVB fällt. Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus und schonmal ein schönes WE.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen,

ich muss leider auch mal ganz doof fragen...:

Wenn ich für einen Termin/Tag 2x MT (als "Doppelbehandlung") und zusätzlich 1x KGG einplane, ist das so möglich (oder fallen die 2x MT bereits unter die "max. zwei vorrangigen Heilmittel")?
Die Ampel zeigts mir nicht an, da der ICD-10 unter den BVB fällt.

Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus und schonmal ein schönes WE.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
10.01.2025 12:11
auch bei BVB gilt max. 2 vorrangige Heilmittel am Tag

Doppel sind 1+1= 2, da könnte die Software Nachhilfe gebrauchen. Welche ist es denn?
1

Gefällt mir

auch bei BVB gilt max. 2 vorrangige Heilmittel am Tag Doppel sind 1+1= 2, da könnte die Software Nachhilfe gebrauchen. Welche ist es denn?
Gefällt mir
Alle 14 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
10.01.2025 12:29
Da würde ich mich grad dran hängen: wir haben ein Rezept mit 5xKg und 5xMt erhalten. Geht das?
1

Gefällt mir

Da würde ich mich grad dran hängen: wir haben ein Rezept mit 5xKg und 5xMt erhalten. Geht das?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

Da würde ich mich grad dran hängen: wir haben ein Rezept mit 5xKg und 5xMt erhalten. Geht das?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
10.01.2025 13:56
@Sarah Gerbert Wenn BLANKOVERORDNUNG ist oder draufsteht sind die Angaben "Latte". Wenn BV fehlt ist es keine BV und muss neu oder geändert werden. 5 + 5 auf einem normalen Rezept gehen nur wenn 10 erlaubt...
1

Gefällt mir

• Tresenpummelfee
[mention]Sarah Gerbert[/mention] Wenn BLANKOVERORDNUNG ist oder draufsteht sind die Angaben "Latte". Wenn BV fehlt ist es keine BV und muss neu oder geändert werden. 5 + 5 auf einem normalen Rezept gehen nur wenn 10 erlaubt...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Sarah Gerbert Wenn BLANKOVERORDNUNG ist oder draufsteht sind die Angaben "Latte". Wenn BV fehlt ist es keine BV und muss neu oder geändert werden. 5 + 5 auf einem normalen Rezept gehen nur wenn 10 erlaubt...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
10.01.2025 14:33
@Sarah Gerbert wenn die Heilmittel drauf stehen, ist es keine Blankoverordnung. Und ist als normales Rezept abzurechnen.

Ist der ICD ein BVB oder LHM, da 10x?
Bei "normalen" ICDs darfst du nur 6x abrechnen, ganz egal wie viel der Arzt verordnet hat.

Du hast hier 10 einzelne Termine. Wöchentliche Frequenz musst du einhalten.

Doppelt geht nur wenn es auch verordnet wird. Wir sprechen die Praxis bei solchen Rezepten an. Oft ist aus "Unwissenheit" der Arzthelferin so verordnet worden. Und gewollt ist eine Doppelbehandlung.
2

Gefällt mir

• Michael Woelky
• sabine963
[mention]Sarah Gerbert[/mention] wenn die Heilmittel drauf stehen, ist es keine Blankoverordnung. Und ist als normales Rezept abzurechnen. Ist der ICD ein BVB oder LHM, da 10x? Bei "normalen" ICDs darfst du nur 6x abrechnen, ganz egal wie viel der Arzt verordnet hat. Du hast hier 10 einzelne Termine. Wöchentliche Frequenz musst du einhalten. Doppelt geht nur wenn es auch verordnet wird. Wir sprechen die Praxis bei solchen Rezepten an. Oft ist aus "Unwissenheit" der Arzthelferin so verordnet worden. Und gewollt ist eine Doppelbehandlung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Sarah Gerbert wenn die Heilmittel drauf stehen, ist es keine Blankoverordnung. Und ist als normales Rezept abzurechnen.

Ist der ICD ein BVB oder LHM, da 10x?
Bei "normalen" ICDs darfst du nur 6x abrechnen, ganz egal wie viel der Arzt verordnet hat.

Du hast hier 10 einzelne Termine. Wöchentliche Frequenz musst du einhalten.

Doppelt geht nur wenn es auch verordnet wird. Wir sprechen die Praxis bei solchen Rezepten an. Oft ist aus "Unwissenheit" der Arzthelferin so verordnet worden. Und gewollt ist eine Doppelbehandlung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
10.01.2025 14:42
Also dann präzisiere ich mal:

-Blanko ist es keine (die Modalitäten dazu kenn ich so weit ganz gut)

-Bvb oder Lhmb vermutlich auch nicht, ist ein ganz normaler M51.1 Z R

- das bei einer normalen Verordnung nur sechs (auch in der Kombi) gehen weiß ich ebenfalls.

Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht. Mein Chef ist schlecht greifbar,den geht es ja eigentlich dann nur was an.

Wissen möchte ich es aber schon, deshalb dann hier die Frage.
1

Gefällt mir

Also dann präzisiere ich mal: -Blanko ist es keine (die Modalitäten dazu kenn ich so weit ganz gut) -Bvb oder Lhmb vermutlich auch nicht, ist ein ganz normaler M51.1 Z R - das bei einer normalen Verordnung nur sechs (auch in der Kombi) gehen weiß ich ebenfalls. Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht. Mein Chef ist schlecht greifbar,den geht es ja eigentlich dann nur was an. Wissen möchte ich es aber schon, deshalb dann hier die Frage.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

Also dann präzisiere ich mal:

-Blanko ist es keine (die Modalitäten dazu kenn ich so weit ganz gut)

-Bvb oder Lhmb vermutlich auch nicht, ist ein ganz normaler M51.1 Z R

- das bei einer normalen Verordnung nur sechs (auch in der Kombi) gehen weiß ich ebenfalls.

Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht. Mein Chef ist schlecht greifbar,den geht es ja eigentlich dann nur was an.

Wissen möchte ich es aber schon, deshalb dann hier die Frage.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine963
10.01.2025 17:22
@Sarah Gerbert
Nichts für ungut.
"Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht"

Aber du erwartest, das wir hier u. U. mit ner App deine Sachverhalte prüfen und die richtige Auskunft in unserer Freizeit für umme geben. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Sachen gibt's.!
2

Gefällt mir

• die neue
• Michael Woelky
[mention]Sarah Gerbert[/mention] Nichts für ungut. "Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht" Aber du erwartest, das wir hier u. U. mit ner App deine Sachverhalte prüfen und die richtige Auskunft in unserer Freizeit für umme geben. Oder hab ich da was falsch verstanden? Sachen gibt's.!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sabine963 schrieb:

@Sarah Gerbert
Nichts für ungut.
"Aber ich möchte und will mir keine App aufs Handy laden und anfangen zu prüfen. Den Aufwand treibe ich als nicht selbständig nicht"

Aber du erwartest, das wir hier u. U. mit ner App deine Sachverhalte prüfen und die richtige Auskunft in unserer Freizeit für umme geben. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Sachen gibt's.!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
10.01.2025 17:40
@Sarah Gerbert wieso nicht prüfen? Ist doch Teil der Behandlung und geht Ratz fatz. KBV App kostet nichts.

Habt ihr eine Anmeldenkraft? Dann mach sie drauf aufmerksam, dass mit dem Rezept was nicht stimmten könnte, Du musst ja die Praxis nicht unnötig ins Minus schicken.
1

Gefällt mir

[mention]Sarah Gerbert[/mention] wieso nicht prüfen? Ist doch Teil der Behandlung und geht Ratz fatz. KBV App kostet nichts. Habt ihr eine Anmeldenkraft? Dann mach sie drauf aufmerksam, dass mit dem Rezept was nicht stimmten könnte, Du musst ja die Praxis nicht unnötig ins Minus schicken.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Sarah Gerbert wieso nicht prüfen? Ist doch Teil der Behandlung und geht Ratz fatz. KBV App kostet nichts.

Habt ihr eine Anmeldenkraft? Dann mach sie drauf aufmerksam, dass mit dem Rezept was nicht stimmten könnte, Du musst ja die Praxis nicht unnötig ins Minus schicken.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
10.01.2025 17:40
@sabine963 da ist aus der Perspektive tatsächlich was dran.

Nein, soll natürlich keiner.

Aber evtl ist ja das Wissen schon bei jemand vorhanden und möchte kurz geteilt werden.
1

Gefällt mir

[mention]sabine963[/mention] da ist aus der Perspektive tatsächlich was dran. Nein, soll natürlich keiner. Aber evtl ist ja das Wissen schon bei jemand vorhanden und möchte kurz geteilt werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@sabine963 da ist aus der Perspektive tatsächlich was dran.

Nein, soll natürlich keiner.

Aber evtl ist ja das Wissen schon bei jemand vorhanden und möchte kurz geteilt werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
10.01.2025 17:45
@massu nein,haben wir nicht.

Und ich lade mir auf mein privates Handy ganz sicher keine Prüfapp. Ich verquicke Privat und Arbeit ganz einfach nicht. Das wäre in (m)einer Selbständigkeit natürlich ganz was anderes.

Mir ist schon klar,das es somit reine Chefsache ist,ob und wie das Rezept so passt.
Aber es hat mich grad spontan interessiert. Deshalb die Frage hier.
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] nein,haben wir nicht. Und ich lade mir auf mein privates Handy ganz sicher keine Prüfapp. Ich verquicke Privat und Arbeit ganz einfach nicht. Das wäre in (m)einer Selbständigkeit natürlich ganz was anderes. Mir ist schon klar,das es somit reine Chefsache ist,ob und wie das Rezept so passt. Aber es hat mich grad spontan interessiert. Deshalb die Frage hier.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@massu nein,haben wir nicht.

Und ich lade mir auf mein privates Handy ganz sicher keine Prüfapp. Ich verquicke Privat und Arbeit ganz einfach nicht. Das wäre in (m)einer Selbständigkeit natürlich ganz was anderes.

Mir ist schon klar,das es somit reine Chefsache ist,ob und wie das Rezept so passt.
Aber es hat mich grad spontan interessiert. Deshalb die Frage hier.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
10.01.2025 18:18
@massu wenn BLANKOVERORDNUNG draufstände ist auch eine, selbst wenn da noch zusätzlich Heilmittel draufstünden.
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] wenn BLANKOVERORDNUNG draufstände ist auch eine, selbst wenn da noch zusätzlich Heilmittel draufstünden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@massu wenn BLANKOVERORDNUNG draufstände ist auch eine, selbst wenn da noch zusätzlich Heilmittel draufstünden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
10.01.2025 18:20
@Sarah Gerbert dann könntest Du auf dem Rezept 6 Einheiten behandeln, aber nur eine am Tag.
1

Gefällt mir

[mention]Sarah Gerbert[/mention] dann könntest Du auf dem Rezept 6 Einheiten behandeln, aber nur eine am Tag.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Sarah Gerbert dann könntest Du auf dem Rezept 6 Einheiten behandeln, aber nur eine am Tag.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
10.01.2025 18:22
@ali wenn Blanko drauf steht UND die Heilmittel dazu, dann ist das Rezept nicht gültig. Also ist es auch keine Blankoverordnung. Und muss nochmals ausgestellt werden. Mit entweder Blanko ODER Heilmittel
1

Gefällt mir

• Leni C.
[mention]ali[/mention] wenn Blanko drauf steht UND die Heilmittel dazu, dann ist das Rezept nicht gültig. Also ist es auch keine Blankoverordnung. Und muss nochmals ausgestellt werden. Mit entweder Blanko ODER Heilmittel
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@ali wenn Blanko drauf steht UND die Heilmittel dazu, dann ist das Rezept nicht gültig. Also ist es auch keine Blankoverordnung. Und muss nochmals ausgestellt werden. Mit entweder Blanko ODER Heilmittel

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
10.01.2025 18:30
@massu Da muss ich Dir mit Verweiss auf Anlage 3a widersprechen. Da steht"....Angaben nach 1a (spezifische Heilmittel etc.) kann der Heilmittelerbringer dann(wenn BLANKOVERORDNUNG drauf steht) ignorieren bzw. muss NICHT korrigieren.

theoretisch könnte unsere liebe Sarah oder jede andere so ein Rezept, wenn ICD10 stimmt sogar nach telefonischer Rücksprache zu einer BV machen.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Tresenpummelfee
[mention]massu[/mention] Da muss ich Dir mit Verweiss auf Anlage 3a widersprechen. Da steht"....Angaben nach 1a (spezifische Heilmittel etc.) kann der Heilmittelerbringer dann(wenn BLANKOVERORDNUNG drauf steht) ignorieren bzw. muss NICHT korrigieren. theoretisch könnte unsere liebe Sarah oder jede andere so ein Rezept, wenn ICD10 stimmt sogar nach telefonischer Rücksprache zu einer BV machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@massu Da muss ich Dir mit Verweiss auf Anlage 3a widersprechen. Da steht"....Angaben nach 1a (spezifische Heilmittel etc.) kann der Heilmittelerbringer dann(wenn BLANKOVERORDNUNG drauf steht) ignorieren bzw. muss NICHT korrigieren.

theoretisch könnte unsere liebe Sarah oder jede andere so ein Rezept, wenn ICD10 stimmt sogar nach telefonischer Rücksprache zu einer BV machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
10.01.2025 18:45
@ali das ist auch mein Kenntnisstand so. Vielen Dank!
1

Gefällt mir

[mention]ali[/mention] das ist auch mein Kenntnisstand so. Vielen Dank!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@ali das ist auch mein Kenntnisstand so. Vielen Dank!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
11.01.2025 09:19
Theorg.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
1

Gefällt mir

Theorg. Vielen Dank an alle für die Antworten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Theorg.
Vielen Dank an alle für die Antworten.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

auch bei BVB gilt max. 2 vorrangige Heilmittel am Tag

Doppel sind 1+1= 2, da könnte die Software Nachhilfe gebrauchen. Welche ist es denn?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
11.01.2025 12:33
Nochmal kurz:

Bei LHB und BVB wird die Ampelprüfung nicht angewendet (Theorg). Heißt das, dass man inerhalb dieser 16 Wochen - rein theoretisch - so viele Behandlungen abgeben könnte, wie man wollte (unter Berücksichtigung der max. 2 vorrangigen und 1 ergänzendem Heilmittel)?
1

Gefällt mir

Nochmal kurz: Bei LHB und BVB wird die Ampelprüfung nicht angewendet (Theorg). Heißt das, dass man inerhalb dieser 16 Wochen - rein theoretisch - so viele Behandlungen abgeben könnte, wie man wollte (unter Berücksichtigung der max. 2 vorrangigen und 1 ergänzendem Heilmittel)?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
11.01.2025 15:26
NIcht nur theoretisch auch praktisch, ja.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Tresenpummelfee
NIcht nur theoretisch auch praktisch, ja.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

NIcht nur theoretisch auch praktisch, ja.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
11.01.2025 15:28
Jedoch, musst du am Ende evtl gegenüber den kk begründen können, wieso und weshalb.
1

Gefällt mir

Jedoch, musst du am Ende evtl gegenüber den kk begründen können, wieso und weshalb.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

Jedoch, musst du am Ende evtl gegenüber den kk begründen können, wieso und weshalb.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
12.01.2025 11:14
Dankeschön!
1

Gefällt mir

Dankeschön!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dankeschön!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nochmal kurz:

Bei LHB und BVB wird die Ampelprüfung nicht angewendet (Theorg). Heißt das, dass man inerhalb dieser 16 Wochen - rein theoretisch - so viele Behandlungen abgeben könnte, wie man wollte (unter Berücksichtigung der max. 2 vorrangigen und 1 ergänzendem Heilmittel)?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Max. zwei vorrangige Heilmittel

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns