Das Allgemeine Krankenhaus Celle
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmoderne medizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Beha...
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmoderne medizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Beha...
1. KMT kann ich doch auch verordnen, wie ,viele sind möglich ?
2. Bsp. 7 Behandlungen gemacht - und keine direkten Anschlusstermine zur Verfügung , gelten dann auch nur 14 Tage Unterbrechung
Und bitte keine Klugscheißerantworten sondern vernünftige
Gruß an alle Kollegen
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Schippi schrieb:
Wenn du Physio bist kannst du nichts verordnen!
hm und was sind Klugscheißerantworten....da werden wohl kaum Antworten kommen..bei dieser Freundlichkeit
Mit Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Kollege,
hm und was sind Klugscheißerantworten....da werden wohl kaum Antworten kommen..bei dieser Freundlichkeit
Mit Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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mimikri schrieb:
Bei jeder BV leitet sich die Anzahl der Heilmittel im grünen Bereich aus dem ICD Code ab. Dürfen darfst du für 16 Wochen unbegrenzt, aber ab einem bestimmten, nur von den ICD zu identifizierenden Wert, bekommst du Abzüge.
1. Um welche Verordnung handelt es sich?
2. Bist du Masseur oder Physio? Dann kannst Du nichts verordnen
3. Ein 6er Rezept ist 3 Monate ab 1. Termin gültig, und Pausen von mehr als 14Tagen müssen mit K oder F gekennzeichnet werden
4. Ein 10er Rezept ist 6 Monate ab 1. Termin gültig
5. Höchstmenge bei KMT sind bei EX oder WS 12 Stück
6. BV sind momentan nur für Physios zugelassen.
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massu schrieb:
@Nils Kutschke wenn du vernünftige Antworten habe möchtest, dann wäre es gut genaue Fragen zu stellen.
1. Um welche Verordnung handelt es sich?
2. Bist du Masseur oder Physio? Dann kannst Du nichts verordnen
3. Ein 6er Rezept ist 3 Monate ab 1. Termin gültig, und Pausen von mehr als 14Tagen müssen mit K oder F gekennzeichnet werden
4. Ein 10er Rezept ist 6 Monate ab 1. Termin gültig
5. Höchstmenge bei KMT sind bei EX oder WS 12 Stück
6. BV sind momentan nur für Physios zugelassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri ???
Nö, ET kennen schon länger als wir Blankoverordnungen. 😜
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu "6. BV sind momentan nur für Physios zugelassen"
Nö, ET kennen schon länger als wir Blankoverordnungen. 😜
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij der Fragesteller ist entweder Masseur oder Physio. Ist er Masseur, kann er die BV nicht annehmen. Oder doch?
Alles andere ist mit viele Fragezeichen versehen, da der Fragesteller nicht in der Lage gewesen ist, seine Fragen für Jedermann/-frau so verständlich zu stellen, dass man verstehen könnte um was es sich eigentlich handelt. Ich habe daher keine Lust zu spekulieren was er nun eigentlich gemeint haben könnte. Erst recht nicht wegen seiner Bemerkung im vorletzten Satz. Aber auch hier https://www.physio.de/community/blankoverordnung/bd-nur-einmal-oder-zweimal/29/598854/1 konnte er schon nicht verständlich fragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ich bezug mich nur auf deinen wortwörtliche Aussage, dass nur PTs die BVO kennen. joy
Alles andere ist mit viele Fragezeichen versehen, da der Fragesteller nicht in der Lage gewesen ist, seine Fragen für Jedermann/-frau so verständlich zu stellen, dass man verstehen könnte um was es sich eigentlich handelt. Ich habe daher keine Lust zu spekulieren was er nun eigentlich gemeint haben könnte. Erst recht nicht wegen seiner Bemerkung im vorletzten Satz. Aber auch hier https://www.physio.de/community/blankoverordnung/bd-nur-einmal-oder-zweimal/29/598854/1 konnte er schon nicht verständlich fragen.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij um darauf zu antworten, brauche ich mehr Informationen 😅
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri ich habe keine Ahnung wie deine Antwort im Zusammenhang mit der Frage stehen sollte. Daher die drei Fragezeichen.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich bin bei der Frage auch davon ausgegangen, dass es sich um eine BV handelt. (Aber bei derart liebloser Fragestellung hatte ich keine Motivation, zu antworten.)
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij er fragt im Forum für BV wie viele Massagen er verordnen darf. Ausgehend von der Annahme, dass er meint, wie oft er Massage anwenden darf, wollte ich ihn darauf hinweisen, dass das Ampelsystem abhängig von der ICD 10 Codierung ist, dass er darauf gucken muss, ob er 18 oder 24 Einheiten abgeben kann, bevor er in den roten Bereich kommt, dass er aber prinzipiell 16 Wochen lang unbegrenzt massieren darf, wenn er Abstriche in Kauf nehmen will.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Dann bist du besser im Kristallkugel schauen als ich. 😘
Vielleicht hab ich gerade 'ne Klemme im Kopp ... gilt die Begrenzung auf 12 x Massage nicht auch bei der BlankoVO?
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Sabine Rabbel schrieb:
@mimikri
Vielleicht hab ich gerade 'ne Klemme im Kopp ... gilt die Begrenzung auf 12 x Massage nicht auch bei der BlankoVO?
Allerdings könnten die Kassen die Notwendigkeit unter dem Aspekt "unwirtschaftliches Handeln" möglicherweise überprüfen und ggf. Maßnahmen treffen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel tatsächlich nicht.
Allerdings könnten die Kassen die Notwendigkeit unter dem Aspekt "unwirtschaftliches Handeln" möglicherweise überprüfen und ggf. Maßnahmen treffen.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij mein Nebenjob 😅
bist Du Dir da sicher?
Zählt das nicht hier mit rein:
Die in der Vergütungsliste angegebenen Vergütungssätze gelten je behandelte Versicherte oder je behandelten Versicherten. An die Versicherten dürfen ausschließlich die in dieser Anlage 2 aufgeführten Leistungen abgegeben werden. Die Durchführung einer Therapie darf nur wie in der HeilM-RL beschriebenen Form erfolgen oder wie in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 des Vertrages nach § 125 SGB V bzw. der Anlage 1 dieses Vertrages. Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden
oder ist irgendwo noch was anderes dazu zu finden? thinking_face nicht, dass wir so oft Massieren wollen würden joy...
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
bist Du Dir da sicher?
Zählt das nicht hier mit rein:
Die in der Vergütungsliste angegebenen Vergütungssätze gelten je behandelte Versicherte oder je behandelten Versicherten. An die Versicherten dürfen ausschließlich die in dieser Anlage 2 aufgeführten Leistungen abgegeben werden. Die Durchführung einer Therapie darf nur wie in der HeilM-RL beschriebenen Form erfolgen oder wie in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 des Vertrages nach § 125 SGB V bzw. der Anlage 1 dieses Vertrages. Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden
oder ist irgendwo noch was anderes dazu zu finden? thinking_face nicht, dass wir so oft Massieren wollen würden joy...
Nur D1 ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Ja, bin ich. Bei deinem Zitat handelt es sich nur um die Leistungsbeschreibung ("...Durchführung einer Therapie..."). Die findet man im kürzeren Form im erster Teil, Kapitel D HMR und ausführlicher in unsere Leistungsbeschreibung als Anlage zum BRV.
Nur D1 ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Von therapeutischer Sinnlosigkeit war hier nicht die Rede...
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wieso unwirtschaftlich? Massagen sind billiger als KG.
Von therapeutischer Sinnlosigkeit war hier nicht die Rede...
Oder warum glaubst du, dass es den Berufsstand der med. Masseure fast komplett den Garaus gemacht hat?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Weil Massagen seit 1989 bzw. 1993 seitens den Kassen und Politik schon als medizinisch Fragwürdig und somit aus diesem Grund zwangsläufig aus sozialwirtschaftschaftlicher Sicht als eher unwirtschaftlich anzusehen sind.
Oder warum glaubst du, dass es den Berufsstand der med. Masseure fast komplett den Garaus gemacht hat?
das erklärt dann auch die Aussage einer Patientin, die mit einer BV kam und uns aufklärte, das hätte ihr ihre Ärztin gegeben, darauf könnten wir sie jetzt so richtig viel massieren. Hätte die Ärztin ausdrücklich so gesagt, andere Therapie sollen wir auf der BV nicht machen... joy ja ne, is klar
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
das erklärt dann auch die Aussage einer Patientin, die mit einer BV kam und uns aufklärte, das hätte ihr ihre Ärztin gegeben, darauf könnten wir sie jetzt so richtig viel massieren. Hätte die Ärztin ausdrücklich so gesagt, andere Therapie sollen wir auf der BV nicht machen... joy ja ne, is klar
und hieraus ergibt sich das auch nicht?
Leistungen nach diesem Vertrag dürfen nur für die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen genannten Indikationen in der dort beschriebenen Form und dem dort beschriebenen Umfang erbracht werden. Die Auswahl des Heilmittels darf nur im Rahmen der im Heilmittelkatalog für die jeweilige Diagnosegruppe vorgegebenen verordnungsfähigen Heilmittel erfolgen. Mögliche
Abweichungen gemäß § 125a Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind in den indikationsspezifischen Anlagen geregelt. Nichtverordnungsfähige Heilmittel gemäß § 5 der HeilM-RL dürfen auch im Rahmen der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden
Ich gebe zu, solche (Gesetzes)Texte finde ich immer schwer zu lesen. Du bist da wohl um einiges fitter als viele andere smiley Aber aus irgendeinem Grund steht in der Beschreibung/Information zur BV vom IFK extra als "Warnung", dass auch bei der BV die Begrenzung der KMT gilt, und deshalb dachte ich, dass es evtl. irgendwo in den Texten steht. Aber da war der IFK vielleicht nur vorausgehend vorsichtig...
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
und hieraus ergibt sich das auch nicht?
Leistungen nach diesem Vertrag dürfen nur für die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen genannten Indikationen in der dort beschriebenen Form und dem dort beschriebenen Umfang erbracht werden. Die Auswahl des Heilmittels darf nur im Rahmen der im Heilmittelkatalog für die jeweilige Diagnosegruppe vorgegebenen verordnungsfähigen Heilmittel erfolgen. Mögliche
Abweichungen gemäß § 125a Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind in den indikationsspezifischen Anlagen geregelt. Nichtverordnungsfähige Heilmittel gemäß § 5 der HeilM-RL dürfen auch im Rahmen der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden
Ich gebe zu, solche (Gesetzes)Texte finde ich immer schwer zu lesen. Du bist da wohl um einiges fitter als viele andere smiley Aber aus irgendeinem Grund steht in der Beschreibung/Information zur BV vom IFK extra als "Warnung", dass auch bei der BV die Begrenzung der KMT gilt, und deshalb dachte ich, dass es evtl. irgendwo in den Texten steht. Aber da war der IFK vielleicht nur vorausgehend vorsichtig...
Es ist ja schließlich bei der BVO so, dass sämtliche Begrenzungen an der Anzahl der HM vollständig aufgehoben ist. Dadurch is de facto die letzte Spalte "Verordnungsmengen" im HMK außer Kraft gesetzt worden. Wenn damit auch die "Orientierende Verordnungsmenge" nachfolgend außer Kraft gesetzt ist, dann ist zwangsläufig auch das "davon..." außer Kraft gesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Hier geht es nur um die Auswahl der möglichen HM die bei EX abgegeben werden können. Auch hier ist im Vertrag ausdrücklich nur D1 als nicht möglich genannt worden. Ich kann nirgends erkennen, dass sich daraus ergibt, dass KMT nur 12 x möglich sein soll.
Es ist ja schließlich bei der BVO so, dass sämtliche Begrenzungen an der Anzahl der HM vollständig aufgehoben ist. Dadurch is de facto die letzte Spalte "Verordnungsmengen" im HMK außer Kraft gesetzt worden. Wenn damit auch die "Orientierende Verordnungsmenge" nachfolgend außer Kraft gesetzt ist, dann ist zwangsläufig auch das "davon..." außer Kraft gesetzt.
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christoph55 schrieb:
Wieso verordnest Du KMT, bist Du demnach Arzt?
Ja was habt ihr der Patientin denn daraufhin geantwortet? Macht ihrdas jetzt so dass ihr sie ohne Ende nur massiert?
Wäre für unsere Berufsehre und unseren fachlichen Anspruch schon etwas fragwürdig wenn man uns weiterhin ernst nehmen soll.
Ist ja schon fast sowas wie Nötigung wenn die Ärztin sagt es soll nur massiert werden. Obwohl, Patienten erzählen auch viel wenn der Tag lang ist.
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sabine963 schrieb:
@Secretary
Ja was habt ihr der Patientin denn daraufhin geantwortet? Macht ihrdas jetzt so dass ihr sie ohne Ende nur massiert?
Wäre für unsere Berufsehre und unseren fachlichen Anspruch schon etwas fragwürdig wenn man uns weiterhin ernst nehmen soll.
Ist ja schon fast sowas wie Nötigung wenn die Ärztin sagt es soll nur massiert werden. Obwohl, Patienten erzählen auch viel wenn der Tag lang ist.
Die Patientin kommt schon lange zu uns als Mamma MLD Patientin. Und die behandelnde Therapeutin hat sie dann 45 Minuten lang aufgeklärt, was wir machen und was wir nicht machen. Also das bei der Schulter normalerweise MT/KG bei uns das Mittel zur Wahl ist (wir haben kein KGG), mit dem wir dann arbeiten würden. Ab und an könnte dann auch mal eine KMT dazugemacht werden, wenn es angezeigt ist. Aber das würde dann der Therapeut entscheiden. Und bestimmt würden wir die BV nicht als Freifahrt zur Massage annehmen, weil die Ärztin das so entscheidet. Mit der BV bekommt der Therapeut mehr Möglichkeiten, eine auf den Patientenzustand abgestimmte Therapie zu ermöglichen, usw usw. Wie gesagt, sie hatte genug Zeit zur Aufklärung. Soweit ich weiß, hat daraufhin die Patientin die VO wieder mitgenommen. joy
Sie kommt jetzt weiterhin nur zur MLD, ob sie die BV woanders machen lässt, weiß ich nicht.
Aber da es hier in der Gegend Praxen gibt, die "anders" arbeiten, findet sie bestimmt eine, die munter darauf die gewünschte KMT macht, und wer weiß was abrechnet. expressionless
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Secretary schrieb:
@sabine963
Die Patientin kommt schon lange zu uns als Mamma MLD Patientin. Und die behandelnde Therapeutin hat sie dann 45 Minuten lang aufgeklärt, was wir machen und was wir nicht machen. Also das bei der Schulter normalerweise MT/KG bei uns das Mittel zur Wahl ist (wir haben kein KGG), mit dem wir dann arbeiten würden. Ab und an könnte dann auch mal eine KMT dazugemacht werden, wenn es angezeigt ist. Aber das würde dann der Therapeut entscheiden. Und bestimmt würden wir die BV nicht als Freifahrt zur Massage annehmen, weil die Ärztin das so entscheidet. Mit der BV bekommt der Therapeut mehr Möglichkeiten, eine auf den Patientenzustand abgestimmte Therapie zu ermöglichen, usw usw. Wie gesagt, sie hatte genug Zeit zur Aufklärung. Soweit ich weiß, hat daraufhin die Patientin die VO wieder mitgenommen. joy
Sie kommt jetzt weiterhin nur zur MLD, ob sie die BV woanders machen lässt, weiß ich nicht.
Aber da es hier in der Gegend Praxen gibt, die "anders" arbeiten, findet sie bestimmt eine, die munter darauf die gewünschte KMT macht, und wer weiß was abrechnet. expressionless
"Bei meinem Auto sind die Stoßdämpfer kaputt, aber statt das zu reparieren machen Sie bitte eine Luxuswäsche mit ordentlich Schaum! Sie können gerne die Reparatur abrechnen, das zahlt eh der ADAC."
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mimikri schrieb:
Ich Stelle mir das grad in der Autowerkstatt vor:
"Bei meinem Auto sind die Stoßdämpfer kaputt, aber statt das zu reparieren machen Sie bitte eine Luxuswäsche mit ordentlich Schaum! Sie können gerne die Reparatur abrechnen, das zahlt eh der ADAC."
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pt ani schrieb:
@mimikri Ja, furchtbar.
??
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Secretary schrieb:
@christoph55
??
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Nils Kutschke schrieb:
Moin
1. KMT kann ich doch auch verordnen, wie ,viele sind möglich ?
2. Bsp. 7 Behandlungen gemacht - und keine direkten Anschlusstermine zur Verfügung , gelten dann auch nur 14 Tage Unterbrechung
Und bitte keine Klugscheißerantworten sondern vernünftige
Gruß an alle Kollegen
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