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Ihre Aufgaben - Darauf könne...
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ich befürchte es ist uns ein riesen Fehler unterlaufen. Die Kollegin hat eine neue Patientin mit Blankoverordnung erhalten. Tatsächlich ist es aber weder Rezeption noch Physiotherapeutin aufgefallen, dass es sich um eine Blanko für Hüftgelenkdiagnose handelt. Steht auch explizit so in der Diagnose. Obwohl eigentlich beide geschult sind, ist dieser Fehler dennoch passiert.
Durchgeführt wurden bisher 7 Behandlungen, bis es mir eben aufgefallen ist.
Ich hoffe ihr könnt mir die beste Herangehensweise empfehlen, bevor ich den Arzt kontaktiere - oder was würdet ihr tun?
Beste Grüße
Patrick
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Schippi schrieb:
ich glaube das läuft unter Lernprozess und abhaken!Sorry ich habe keine Idee!
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi also so einen Bu**shit hier als guten Rat verkaufen...jemine
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zepati schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich befürchte es ist uns ein riesen Fehler unterlaufen. Die Kollegin hat eine neue Patientin mit Blankoverordnung erhalten. Tatsächlich ist es aber weder Rezeption noch Physiotherapeutin aufgefallen, dass es sich um eine Blanko für Hüftgelenkdiagnose handelt. Steht auch explizit so in der Diagnose. Obwohl eigentlich beide geschult sind, ist dieser Fehler dennoch passiert.
Durchgeführt wurden bisher 7 Behandlungen, bis es mir eben aufgefallen ist.
Ich hoffe ihr könnt mir die beste Herangehensweise empfehlen, bevor ich den Arzt kontaktiere - oder was würdet ihr tun?
Beste Grüße
Patrick
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Schippi schrieb:
Also zum Thema Bull…!Viele Praxen machen diese Änderung die du vorschlägst nicht mit altem Datum!Hinzu kommt das bei den Ärzten die Software auf Neues Quartal läuft und dann keine Daten rückwirkend übertragen werden können!Bei gutem Kontakt mit Ärzten(hier auf dem Land eher möglich) kann man die Daumen drücken!Für Realistisch halte ich das aber nicht!Nicht jede andere Meinung ist gleich Bull…!
Neu ausstellen kann es der Arzt immer auch handschriftlich ausgefüllt. Wenn er möchte. Dann ist es völlig egal, ob man schon im neuen Quartal oder auch Jahr ist. Oder was die Software dazu meint.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi gleich zu schreiben, das es zwecklos ist, ist ...kein guter Rat. Formulier ich es halt mal höflich.
Neu ausstellen kann es der Arzt immer auch handschriftlich ausgefüllt. Wenn er möchte. Dann ist es völlig egal, ob man schon im neuen Quartal oder auch Jahr ist. Oder was die Software dazu meint.
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Schippi schrieb:
@Sarah Gerbertmein Arzt würde M25.55 streichen,aber ich habe auch schon Ärzte gehabt,die wegen abgelaufenen Quartal nichts mehr ändern!Sie sind ja auch nicht dazu verpflichtet,wenn es in der Praxis nicht rechtzeitig erkannt wird!und wenn dir mein erster Beitrag nicht höflich genug ist,dann tust du mir leid!Bull…ist schließlich auch nicht höflich!Ende,aus!!!
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anika666 schrieb:
@Schippi Man kann sich immer ein Duplikat ausstellen lassen. Das geht auch bei abgelaufenem Quartal. Hab das gerade durch wegen was anderem. Die Praxis war auch sehr unkooperativ. Das ging aber.
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anika666 schrieb:
Hab nicht richtig gelesen. Ein Duplikat bringt hier wohl eher nix.
Bis jetzt wurde es anstandslos neu ausgestellt.
@zepati Rede mit der Arzthelferin, erkläre ehrlich dein Problem und lass dir das gleiche Rezept mit Hüft Diagnose ausstellen. Es werden halt 6 werden. Die eine Behandlung wirst du verschmerzen müssen.
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massu schrieb:
@Schippi das stimmt so ganz nicht. Ich habe schon einige Rezepte nochmals ausstellen lassen. Weil kaputt gegangen im Drucker, falsch ausgestellt wurde und ich es Monate später gemerkt habe, usw.
Bis jetzt wurde es anstandslos neu ausgestellt.
@zepati Rede mit der Arzthelferin, erkläre ehrlich dein Problem und lass dir das gleiche Rezept mit Hüft Diagnose ausstellen. Es werden halt 6 werden. Die eine Behandlung wirst du verschmerzen müssen.
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Sarah Gerbert schrieb:
Arztpraxis kontaktieren-(evtl über Diagnosegegebenheiten der Blanko informieren)-korrekt ausstellen lassen-Termine übertragen-alte Blanko vernichten
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Leni C. schrieb:
Ich würde definitiv auch mit der Arztpraxis sprechen . In vielen Praxen ist es immer noch nicht angekommen daß Blanko nur für die Schulter gilt . Die sollen ein neues Rezept ausstellen , zur Not schickst du denen dann das alte zu . Wir hatten einen Arzt , der geänderte Rezepte nur gegen das Zurücksenden der alten rausgab .
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Halbtitan schrieb:
Exakt.
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zepati schrieb:
Es steht aber explizit in der Diagnose: m75.4 (Impingmentsyndrom (Hüftgelenk))
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anika666 schrieb:
@zepati Das ist Mist. Versuch ein neues Rezept zu bekommen. Ansonsten wird wohl nichts funktionieren.
m75.4 als ICD 10 Code ist aber dann die gültige Diagnose und M75.4 ist nun mal Impingement der Schulter und nicht der Hüfte, ganz egal was der Doc da als Textdiagnose hinschreibt, ausserdem muss die Diagnose in Textform gar nicht auf der Verordnung stehen ... wenn beides draufsteht, gilt immer die ICD-Codierung vor dem Text.
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Hamburger76 schrieb:
@zepati
m75.4 als ICD 10 Code ist aber dann die gültige Diagnose und M75.4 ist nun mal Impingement der Schulter und nicht der Hüfte, ganz egal was der Doc da als Textdiagnose hinschreibt, ausserdem muss die Diagnose in Textform gar nicht auf der Verordnung stehen ... wenn beides draufsteht, gilt immer die ICD-Codierung vor dem Text.
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Dominique k. schrieb:
Wenn der Patient aber ein Hüftproblem hat und dieses behandelt werden soll, darf ich die BV nicht annehmen. Rezept ist nur gültig für Schulterdiagnosen und nicht für Hüftproblematik.
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Schippi schrieb:
@zepati habt ihr denn die Hüfte behandelt oder Schulter?Der Therapeut hätte doch bei der ersten Behandlung stolpern müssen????Oder sieht der Therapeut bei euch die VO nicht(zb ist KG verordnet oder MT)!Bei Blanko hätte der Therapeut ja auch eine PD machen müssen !
ganz genau. Die PD hätte spätestens ergeben müssen, ob es um ein Schulterproblem geht oder nicht. Deshalb muss man davon ausgehen, das dem so ist und dann ist die VO völlig korrekt und kann normal abgearbeitet werden. Es ist ein BV fähiger ICD Code angegeben und das ist ausreichend, den Hüftcode und auch den Text kann ignoriert werden, das ist nichts weiter als eine zusätzliche Information und hat mit der Behandlung überhaupt nichts zu tun. Wenn die Kollegen, wie der Threadersteller schreibt, geschult sind, dann wäre das mit Sicherheit aufgefallen, also muss man davon ausgehen, dass hier einfach Verunsicherung herrscht, weil zusätzlich ein ICD 10 Code aufgeführt ist und auch als Text angegeben ist...
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Hamburger76 schrieb:
@Schippi
ganz genau. Die PD hätte spätestens ergeben müssen, ob es um ein Schulterproblem geht oder nicht. Deshalb muss man davon ausgehen, das dem so ist und dann ist die VO völlig korrekt und kann normal abgearbeitet werden. Es ist ein BV fähiger ICD Code angegeben und das ist ausreichend, den Hüftcode und auch den Text kann ignoriert werden, das ist nichts weiter als eine zusätzliche Information und hat mit der Behandlung überhaupt nichts zu tun. Wenn die Kollegen, wie der Threadersteller schreibt, geschult sind, dann wäre das mit Sicherheit aufgefallen, also muss man davon ausgehen, dass hier einfach Verunsicherung herrscht, weil zusätzlich ein ICD 10 Code aufgeführt ist und auch als Text angegeben ist...
Vorausgesetzt es wird auch tatsächlich die Schulter behandelt und eben nicht die Hüfte.
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johannes687 schrieb:
@Hamburger76 Bin hier ganz bei dir. Die Diagnose in Textform ist falsch. Der ICD-10-Code M75.4 ist ein Impingement-Syndrom der Schulter. Somit wäre die VO auch aus meiner Sicht korrekt.
Vorausgesetzt es wird auch tatsächlich die Schulter behandelt und eben nicht die Hüfte.
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Hamburger76 schrieb:
M75.4 ( Impingement der Schulter) ist eine Schulterdiagnose die zur Blanko VO berechtigt. Die VO ist völlig korrekt, die Hüftdiagnose spielt da drauf überhaupt keine Rolle
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