Der Schwerpunkt liegt auf der
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
klaren Strukturen und
verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
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verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
Liebe Grüße!!
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Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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johannes687 schrieb:
Den Wechsel des Heilmittels bei einer Blanko-VO musst du nicht begründen! Hier steht dir vollkommen frei, welches Heilmittel du anwendest.
Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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pt ani schrieb:
Du musst nichts begründen. Deine sorgfältige Dokumentation wird ergeben, dass ein anderes Heilmittel gerade sinnvoller ist.
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luisa932 schrieb:
Ah weil MT und KG beide Einzeltherapien sind!! Ich verstehe! Danke :)
Wichtig ist nur ein gute Doku
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Shia schrieb:
Die du als Doppelbehandlung unbegründet abgeben kannst.
Wichtig ist nur ein gute Doku
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Problem beschreiben
luisa932 schrieb:
Hallo! Der Wechsel bei der BVO muss ja immer begründet werden. Wenn ich jetzt von MT+MT auf MT+KG Wechseln möchte, muss ich doch den Wechsel von MT auf KG begründen? Brauche hier kurz ne Bestätigung, da ich im Netz dazu nichts konkretes finde. Denn beide Heilmittel gelten ja als Vorrangiges Heilmittel.
Liebe Grüße!!
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