Physiotherapeut (m/w/d) gesucht –
Lust auf einen Job, der zu dir
passt?
Du bist Physiotherapeut/in und hast
keine Lust auf 08/15? Dann komm zu
uns!
Wir suchen Verstärkung für unser
Team – in Teilzeit oder Vollzeit.
Was wir dir bieten
???? Übertarifliche Bezahlung
Bei uns bekommst du mehr als den
normalen Tarif – und zusätzliche
Leistungen für deine
Qualifikationen.
???? Weihnachtsgeld
Als Dankeschön für deine tolle
Arbeit erhältst du zusätzlich
Weihnachtsgeld.
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Liebe Grüße!!
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Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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johannes687 schrieb:
Den Wechsel des Heilmittels bei einer Blanko-VO musst du nicht begründen! Hier steht dir vollkommen frei, welches Heilmittel du anwendest.
Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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pt ani schrieb:
Du musst nichts begründen. Deine sorgfältige Dokumentation wird ergeben, dass ein anderes Heilmittel gerade sinnvoller ist.
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luisa932 schrieb:
Ah weil MT und KG beide Einzeltherapien sind!! Ich verstehe! Danke :)
Wichtig ist nur ein gute Doku
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Shia schrieb:
Die du als Doppelbehandlung unbegründet abgeben kannst.
Wichtig ist nur ein gute Doku
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Problem beschreiben
luisa932 schrieb:
Hallo! Der Wechsel bei der BVO muss ja immer begründet werden. Wenn ich jetzt von MT+MT auf MT+KG Wechseln möchte, muss ich doch den Wechsel von MT auf KG begründen? Brauche hier kurz ne Bestätigung, da ich im Netz dazu nichts konkretes finde. Denn beide Heilmittel gelten ja als Vorrangiges Heilmittel.
Liebe Grüße!!
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