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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Heilmittel Wechsel bei Doppelbehandlungen

Neues Thema
Heilmittel Wechsel bei Doppelbehandlungen
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luisa932
Gestern
Hallo! Der Wechsel bei der BVO muss ja immer begründet werden. Wenn ich jetzt von MT+MT auf MT+KG Wechseln möchte, muss ich doch den Wechsel von MT auf KG begründen? Brauche hier kurz ne Bestätigung, da ich im Netz dazu nichts konkretes finde. Denn beide Heilmittel gelten ja als Vorrangiges Heilmittel.

Liebe Grüße!!
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Hallo! Der Wechsel bei der BVO muss ja immer begründet werden. Wenn ich jetzt von MT+MT auf MT+KG Wechseln möchte, muss ich doch den Wechsel von MT auf KG begründen? Brauche hier kurz ne Bestätigung, da ich im Netz dazu nichts konkretes finde. Denn beide Heilmittel gelten ja als Vorrangiges Heilmittel. Liebe Grüße!!
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johannes687
Gestern
Den Wechsel des Heilmittels bei einer Blanko-VO musst du nicht begründen! Hier steht dir vollkommen frei, welches Heilmittel du anwendest.
Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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• hella132
Den Wechsel des Heilmittels bei einer Blanko-VO musst du nicht begründen! Hier steht dir vollkommen frei, welches Heilmittel du anwendest. Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.
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johannes687 schrieb:

Den Wechsel des Heilmittels bei einer Blanko-VO musst du nicht begründen! Hier steht dir vollkommen frei, welches Heilmittel du anwendest.
Daran ändert auch die Durchführung einer Doppelbehandlung nichts.

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pt ani
Gestern
Du musst nichts begründen. Deine sorgfältige Dokumentation wird ergeben, dass ein anderes Heilmittel gerade sinnvoller ist.
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• hella132
Du musst nichts begründen. Deine sorgfältige Dokumentation wird ergeben, dass ein anderes Heilmittel gerade sinnvoller ist.
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pt ani schrieb:

Du musst nichts begründen. Deine sorgfältige Dokumentation wird ergeben, dass ein anderes Heilmittel gerade sinnvoller ist.

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luisa932
Gestern
Ah weil MT und KG beide Einzeltherapien sind!! Ich verstehe! Danke :)
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Ah weil MT und KG beide Einzeltherapien sind!! Ich verstehe! Danke :)
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luisa932 schrieb:

Ah weil MT und KG beide Einzeltherapien sind!! Ich verstehe! Danke :)

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Shia
Gestern
Die du als Doppelbehandlung unbegründet abgeben kannst.
Wichtig ist nur ein gute Doku
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Die du als Doppelbehandlung unbegründet abgeben kannst. Wichtig ist nur ein gute Doku
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Shia schrieb:

Die du als Doppelbehandlung unbegründet abgeben kannst.
Wichtig ist nur ein gute Doku

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luisa932 schrieb:

Hallo! Der Wechsel bei der BVO muss ja immer begründet werden. Wenn ich jetzt von MT+MT auf MT+KG Wechseln möchte, muss ich doch den Wechsel von MT auf KG begründen? Brauche hier kurz ne Bestätigung, da ich im Netz dazu nichts konkretes finde. Denn beide Heilmittel gelten ja als Vorrangiges Heilmittel.

Liebe Grüße!!



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