Die Rehaklinik Überruh ist eine
Fachklinik für Innere Medizin,
Orthopädie und
verhaltensmedizinisch
orientierte Rehabilitation (VOR) im
Verbund der RehaZentren
Baden-Württemberg gemeinnützige
GmbH und
verfügt über 190 Betten. Das
Spektrum der angebotenen Maßnahmen
umfasst stationäre und ambulante
Rehabilitations- und
Nachsorgemaßnahmen,
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation sowie
umfassende Präventionsangebote.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einen
Phys...
Fachklinik für Innere Medizin,
Orthopädie und
verhaltensmedizinisch
orientierte Rehabilitation (VOR) im
Verbund der RehaZentren
Baden-Württemberg gemeinnützige
GmbH und
verfügt über 190 Betten. Das
Spektrum der angebotenen Maßnahmen
umfasst stationäre und ambulante
Rehabilitations- und
Nachsorgemaßnahmen,
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation sowie
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ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
Ich bin selbstständig und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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genaugenommen geht BEHANDELN ohne Rezept nur, wenn Du zumindest Physio HP bist, dann auch Umsatzsteuerfrei.
Wenn Du als Physio, HP wat auch immer Prävention oder Wellness machst sind diese Umsätze unter Kleinunternehmergrenze (25.000) umsatzsteuerfrei. Sollte auf der Rg. ersichtlich sein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren hoffentlich kompetenten Steuerberater.
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ali schrieb:
Mal abgesehen davon, dass Du in der falschen Rubrik gelandet bist....
genaugenommen geht BEHANDELN ohne Rezept nur, wenn Du zumindest Physio HP bist, dann auch Umsatzsteuerfrei.
Wenn Du als Physio, HP wat auch immer Prävention oder Wellness machst sind diese Umsätze unter Kleinunternehmergrenze (25.000) umsatzsteuerfrei. Sollte auf der Rg. ersichtlich sein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren hoffentlich kompetenten Steuerberater.
Barzahlung und fertig
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stefomanski schrieb:
grinningHerrgottnochmal
Barzahlung und fertig
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
Ich bin selbstständig und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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