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Die KBV informiert die Ärzte, dass sie erst nach Ablauf der 16 Wochen ausstellen dürfen. Allerdings ist die rechtliche Grundlage für diese Aussage völlig schleierhaft. In der HMR findet man dazu nichts.
In unserem Rahmenvertrag findet man lediglich den Passus, dass wir eine neue BVO erst nach Ablauf der 16 Wochen annehmen dürfen. Das bezieht sich somit eindeutig nicht auf das Ausstellungsdatum der neuen BVO.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@bela13 Nix genaues weiß man nicht.
Die KBV informiert die Ärzte, dass sie erst nach Ablauf der 16 Wochen ausstellen dürfen. Allerdings ist die rechtliche Grundlage für diese Aussage völlig schleierhaft. In der HMR findet man dazu nichts.
In unserem Rahmenvertrag findet man lediglich den Passus, dass wir eine neue BVO erst nach Ablauf der 16 Wochen annehmen dürfen. Das bezieht sich somit eindeutig nicht auf das Ausstellungsdatum der neuen BVO.
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bela13 schrieb:
Darf der Arzt die Folgeverordnung für eine BV erst nach der 16. Woche nach Ausstellungsdatum der 1. BV ausstellen oder schon früher?
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bela13 schrieb:
Dankeschön.
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