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Ende März hat eine Patientin die Kasse gewechselt und ihre BV war dann 9 Wochen alt.
Nun kam sie mit einer neuen BV. Nun ist meine Frage, ob wir diese beginnen dürfen, obwohl eine BV noch "aktiv" (natürlich rechnen wir diese jetzt ab, wenn das alles geregelt ist) ist und nicht 16 Wochen alt. Wenn wir diese neu starten, dann müssen wir auch wieder eine PD einplanen usw....oder?
Oder neue Kasse, neues Glück?!
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.
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JuDu schrieb:
Hallo!!
Ende März hat eine Patientin die Kasse gewechselt und ihre BV war dann 9 Wochen alt.
Nun kam sie mit einer neuen BV. Nun ist meine Frage, ob wir diese beginnen dürfen, obwohl eine BV noch "aktiv" (natürlich rechnen wir diese jetzt ab, wenn das alles geregelt ist) ist und nicht 16 Wochen alt. Wenn wir diese neu starten, dann müssen wir auch wieder eine PD einplanen usw....oder?
Oder neue Kasse, neues Glück?!
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.
Vielleicht klappt ja auch "neue Kasse, neues Glück" - mir wäre das aber zu riskant.
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johannes687 schrieb:
@Sabine Rabbel Richtig, der Vermerk ist nicht notwendig. Das sollten die Prüfstellen wissen. Und wenn nicht gibts eben Verzugszinsen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich würde auf der alten BlankoVO weiterbehandeln, sie nach 16 Wochen bei der "alten" Kasse abrechnen und einen Vermerk draufsetzen, dass Pat. ab dem Soundsovielten bei der xy-Kasse versichert ist und laut Kassenauskunft die Kassen das unter sich ausmachen. Solch ein Vermerk sollte zwar eigentlich nicht nötig sein, aber manche Kassenprüfstellen stellen sich gerne doof.
Vielleicht klappt ja auch "neue Kasse, neues Glück" - mir wäre das aber zu riskant.
Ein Kassenwechsel des Patienten ist "uninteressant", das regeln die Kassen untereinander mit dem Geld.
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johannes687 schrieb:
Korrekt wäre es die erste Blanko-VO bis zum Ablauf der 16 Wochen durchzuführen. Erst dann darf eine neue Blanko-VO ausgestellt werden.
Ein Kassenwechsel des Patienten ist "uninteressant", das regeln die Kassen untereinander mit dem Geld.
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